Elternzeit,ok falsch gelesen.aber wo kein arbeitsvertrag ist kann mann nichts mehr verlaengern...in nrw wohnen wir,davon habe ich bis jetzt noch nichts gehoert, was ist das den genau...leben auch im haus meiner eltern! :krank:
Unterhalt
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Um ALG 1 beantragen zu können, musst Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, wie hier bereits schon mehrmalig erwähnt.
In Deinem Falle, wenn Du also 3 Jahre Elternzeit nimmst, kannst Du das nur durch die Unterhaltszahlungen (im Zweifel in Ergänzung mit Hartz IV) stemmen. Die Länge der Elternzeit ist allein schon relevant, falls Du ergänzend Hartz IV in Anspruch nehmen müsstest. Zudem schmälert eigener Verdienst (falls Du eher wieder arbeiten gehst) den Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Wenn Dein Ex rückwirkend zahlt, dann musst Du das Geld natürlich der Arge zurückzahlen. Weitergehend wird das aber dann übergangslos in die Hartz IV Berechnung mit aufgenommen und demzufolge ergibt sich dann der neue Anspruch.
Je nachdem wieviel Du an "Einkommen" hast gibt es die Möglichkeit Kinderzuschlag zu beantragen. Das ist jedoch ein Rechenexempel, da man dabei einen bestimmten Satz an Einkommen haben muss, der nicht überschritten aber auch nicht unterschritten werden darf... Kannst Du aber auch im Internet nachlesen.
Landeserziehungsgeld gibt es in NRW nicht, das wird glaube ich in BaWü und Bayern gezahlt, im Anschluss an das Elterngeld.
Zahlst Du bei Deinen Eltern im Haus Miete? Dann gäbe es noch die Option des Wohngeldantrages.
Und ja, Euer Sohn kann auch über den KV mitversichert werden.
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Ob du Sohn über Dich oder den KV versicherst ist doch egal. Durch die kostenlose Familienversicherung zahlst du doch eh dasselbe für dich wie für Dich und Sohn.
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Wobei der KV selbstständig ist und evtl. PKV versichert ?
In diesem Fall wäre es nicht egal - denn er hätte Mehrkosten
und das Kind andere Leistungsansprüche - aus meiner Sicht schlechtere. -
Elternzeit,ok falsch gelesen.aber wo kein arbeitsvertrag ist kann mann nichts mehr verlaengern...in nrw wohnen wir,davon habe ich bis jetzt noch nichts gehoert, was ist das den genau...leben auch im haus meiner eltern! :krank:
also ich konnte nach aufhebungsvertrag noch ein jahr elternzeit anhängen....
habe es allerdings nicht mehr benötigt, da ich schneller arbeit gefunden habe als ich dachte.
also da würde ich mich an deiner stelle noch mal schlau machen. denn schließlich hat die elternZEIT nicht unbedingt was mit deinem alten arbeitsplatz zu tun und auch arbeitslose haben ein recht auf diese elternzeit (so hat es meine sachbearbeiterin erklärt)
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Für die TS ist es doch egal ob Kind über den vater PKV versichert ist oder aber über sie in der GKV - beides kostet sie nix.
Ich bin auch der Meinung das man mit der PKV in der Regel schlechtere Ansprüche hat... Optimal wäre für mich immer der MIx aus GKV und Zusatzversicherung in den bereichen wo man es wirklich braucht ( Zb Zahnersatz etc. )
Aber das ist nur meine Meinung.
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juhu..
war heute beim arbeitsamt... Die sagtene mir das ich nur krankenversichert wärden würde wenn ich auch leistung beziehe... Will ich aber nicht... Und elternzeit würde mir zwar zustehen, aber solange ich von keinem leistungen bekomme, würde mich keiner versichern...
also, doch allein verischer???!!! Andere möglichkeiten gibt es ja anscheind nicht...
Dann haben Sie mir noch gesagt das ich Elterngeld hätte seit November aufstocken können..Da als Alleinerz. Mehrbedraf in anspruch genommen muß...Oder so in entwa hat sie mir das versucht zu erklären...Werde mich da morgen noch mal näher mit befassen..Aber auch die Krankenversicherung sagte mir nur das ich mich pflichtversichern MUSS!!!
Und Kind über den KV laufen lassen, ist auch gestroben da der KV dan mehr Zahlen müsste, da er ja Privatversichert ist..Also auch nix..
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Und elternzeit würde mir zwar zustehen, aber solange ich von keinem leistungen bekomme, würde mich keiner versichern....
das ist Käse !!
ich bekomme doch auch keine Leistung mehr ( Elterngeld ) und bin trotzdem beitragsbefreit !!!!!Mach dich da nochmal schlau !!
hast du wenigstens 14 Monate Elternzeit genommen/ Elterngeld bezogen ( wie es dir als alleinerziehende zusteht !! ) - dein Kleiner ist doch erst 11 Monate....
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Elterngeld beziehe ich jetzt 12Monate... Also bis 27.2...
Wieso 14Monate??? Ich dachte man hat nur anspruch auf 12Monate... Ich habe das eelterngeld nie strecken lassen..Da wir ja alles anders geplant hatten... -
geplant, jetzt ist es anders gekommen ... du kannst Elterngeld auch im nachhinein von 12 auf 14 Monate ändern lassen wenn du alleinerziehend bist. Vorraussetzung ist glaub ich das alleinige Sorgerecht ( hast du wenn ich mich nicht irre !? )
Und wahrscheinlich musst du das noch machen solange du Elterngeld beziehst !!Also mach dich da morgen mal ganz schnell schlau bei der zuständigen Elterngeldstelle ... vielleicht können die dir auch was zur ElternZEIT sagen.
Edit - wir reden hier natürlich von 10 bzw. 12 Monaten Elterngeld. Die ersten 2 Monate gibts ja noch Mutterschutzgeld ....... du weißt schon ;), nur der Richtigkeithalber !!
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Also bei mir war es so:
1 Jahr Elternzeit ( zwischenzeitlich ist der Arbeitgeber in Insolvenz und hat dicht gemacht)
Dann das 2. Jahr ALG1- da wurde der Unterhalt nicht mit angerechnet. Ich habe mich Vollzeit-suchend angemeldet ( aber nur so, wie es die Krippenzeiten zugelassen haben ) Es wurde nie mach einem Nachweis gefragt. Bei meinem Job hätte ich Vollzeit nie ne Arbeit gefunden...das wusste ich auch, aber bei Teilzeit hätten sie mir nicht die volle Leistung gezahlt ( wobei ich auch in Teilzeit keine Arbeit gefunden hätte in diesem Beruf, wg Arbeitszeiten) und ich war auf das Geld angewiesen.
Als das ALG1 abgelaufen war (und ich wie befürchtet nix gefunden habe, was in die Krippenzeiten passt) wurde mir angeboten noch 1 Jahr in Elterzeit zu gehen. Ich hab den vollen Regelsatz für mich und die Kleine bekommen, plus Alleinerziehendenzuschlag und Mietkosten. Da wurde der Unterhalt (verständlich!) mit angerechnet.
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Ja klar Mutterschutz habe ich jetzt nicht mit gezählt und da habe ich auch noch nix bekommen...
Ok...Werde da morgen mal vorsprechen... Das alleinige sorgerrecht habe ich nicht...50% ich 50% KV ...
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@ Jolina ... im 3. Jahr hast du dann ALG 2 bezogen !?
@ Susi ... auch wenn du bisher sagtest du willst nicht zum Jobcenter, ich würde trotzem mal dort anfragen. Dein KV muss dir ganz schön Unterhalt zahlen das du keinen Anspruch auf ALG 2 hast.
Und Krankenkassenbeiträge selber zu stemmen ist ein ganz schöner happen wenn du kein richtiges Einkommen hast.
Vielleicht treten die deinem KV auch auf die Füsse was den Unterhalt für dich und Kind angeht... schließlich bekommst du bisher von ihm ja nichts !Und wie Jolina sagte... es scheint sehrwohl zu gehen das man in Elternzeit geht wenn der Arbeitgeber futsch ist.
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@ Jolina ... im 3. Jahr hast du dann ALG 2 bezogen !?
Ja. Also als sie 2 wurde (ist ja dann das 3. Lebensjahr). Also erst Elterngeld(12Monate), dann ALG1 (12Monate) und dann hatte mir das Jobcenter angeboten nochmal in Elterzeit zu gehen, aber mit den vollen Leistungen.
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Dein KV muss dir ganz schön Unterhalt zahlen das du keinen Anspruch auf ALG 2 hast.
Das wollt ich auch grad noch schreiben... dann müsste er ja mindestens 900,- zahlen... :wow
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Das alleinige sorgerrecht habe ich nicht...50% ich 50% KV ...
eher 100 % beide zusammen
Lese
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Und Krankenkassenbeiträge selber zu stemmen ist ein ganz schöner happen wenn du kein richtiges Einkommen hast.
wie schon angesprochen:
während der elternzeit bist du beitragsfrei!!! krankenversichert!http://www.schwanger-in-bayern…aetigkeit/elternzeit.html
punkt 11 -
Ja das Untrerhalt ist nun mal nicht schlecht...Ich möchte keine Zahlen nennen... 150,00€ würde mich der Beitrag jeden Moant bei der KK kosten...Da ich im Hauser meiner Eltern wohne habe ich nur Nebekosten zutragen und den üblichen schnickschnak was mann zum Leben brauch..Aus diesem Grunde will ich ja keine Leistungen haben ..Sondern nur meine Krankenversicherung haben wollen kostenlos... Und da ich hier unten auch noch kein kita platz habe kann ich ja keine Betreung nachweisen...
Und ich bin zu erhlich um das AA über den Tisch zuziehen... oder der gleichen...
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Warum über den Tisch ziehen ?
Wenn dir Leistungen zustehen, trotz das du in einer Gemeinschaft mit deinen Eltern lebst
und dein Ex zu wenig Unterhalt zahlen kann - dann ist das so.Ich würde mich um das Thema Elternzeit verlängern bei der Renten- udn Krankenversicherung kümmern.
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Nun ja, also wenn ein AE auf einen absehbaren Zeitraum hin Hartz IV oder ergänzend Hartz IV beziehen muss, um das Leben bestreiten zu können, dann finde ich es überhaupt nicht verwerflich! Denn unter normalen Umständen geht man ja auch wieder (mehr) arbeiten, sobald es möglich ist.
Schwarze Schafe, die sich darauf ausruhen oder eigentlich zu Unrecht beziehen gibt es sicherlich genug. Doch wenn man es wirklich benötigt, dann darf man diese Hilfe auch in Anspruch nehmen.
Ich beziehe ergänzend und hatte damit anfangs ein furchtbares Problem, doch sobald ich wieder ins Berufsleben voll eingestiegen bin, so kann ich auch wiederum meinen Beitrag für die leisten, die es dringend brauchen.
Jeder kann in diese Situation kommen (und damit sind nicht nur AEs gemeint), dass er den schweren Gang zum JC antreten muss.