Kann eigener Vater Tagesmutter sein??


  • @ camper: wo steht denn , das die leistungen um 8€ pro tag gemindert werden , wenn das kind umgang hat?


    Wir hatten hier mal einen Thread, wo es um diese Summe ging.


    Aber ansatzweise ist es auch in dieser Entscheidung nachzulesen.


    https://sozialgerichtsbarkeit.…s1=&s2=&words=&sensitive=


    Hier wird dargelegt, dass der BET auch keine Nachrungsmittel mitgegeben hat, deshalb der UET einen erhöhten Umgangsbedarf hat.


    Im letzten Absatz steht dann folgendes:


    Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen, da zu der Frage, ob ein Leistungsanspruch aufgrund einer temporären Bedarfsgemeinschaft auch dann bestehen kann, wenn der Anspruchsinhaber als Mitglied einer anderen Bedarfsgemeinschaft für den streitgegenständlichen Zeitraum Leistungen bereits erhalten hat, bislang keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt.


    Höchstrichterlich wird bisher nur darüber entschieden, dass der UET die Kosten für die Betreuung bekommt. Hier zum Beispiel


    https://sozialgerichtsbarkeit.…s1=&s2=&words=&sensitive=


    Den umgekehrten Weg, also ob es dann dem BET abzuziehen ist, oder nicht, ist offenbar noch niemand bis zum Bundesgerichtshof gegangen. Das ist ja auch nicht die Angelegenheit des UET, sondern des BET.


    lg


    Camper

  • cool, ich möchte mir die Betreuung meines Kindes auch bezahlen lassen. :D
    Wo geht das?


    Es geht hier nicht um die Betreuungskosten, sondern um die Kosten für Nahrung, Kleidung, Eintritt in den Zoo usw. Das alles ist im Regelsatz des SGB II enthalten.


    Und daher hat der UET für jeden Tag, wo das Kind mehr als 12 Stunden bei ihm ist, diesen Anspruch.


    So zumindest steht es in den Urteilen, die übrigens nicht ich, sondern Richter gefällt haben.


    Eine Alleinerziehender BET im ALG - II - Bereich hat ja durch den Zuschlag von bis zu 60 % der Regelleistung schon sein Gehalt als Betreuungsperson.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Hallo Lovmum,


    ein Vater wird für das Aufpassen in der Nacht nicht vom JA bezuschusst.
    Das wird nur eine anerkannte KInderfrau sein ( zugelassen vom JA, erste Hilfe Kurs, keine Vorstrafen und sow.) das geht nur bis zum 12 Lebensjahr des/ der Kinder.
    LG Lenchen

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Hallo!


    Nein ich habe nicht vor Sozialbetrug zu machen, wurde falsch verstanden.


    Aber ich brauche dringend eine neue betreuung da ich sonst nicht arbeiten kann und was dann wäre möchte ich mir nicht ausmalen.


    Und da habe ich mir einfach gedacht wenn eine fremde das tun könnte und bezahlt wird, warum dann nicht der vater damit er es tut. Es geht hier um meine Existenz.


    Ich dachte das es unter umständen möglich ist. So oder so würde er mir das sonst eh wieder vom unterhalt abziehen.
    Das hat er in den Sommerferien so gemacht da waren sie zwei Wochen bei ihm und er hat 160 Euro abgezogen.

  • warum dann nicht der vater damit er es tut.


    ...weil er der Vater ist ?


    Jetzt mal wirklich wie krank (entschuldigung aber so empfinde ich persönlich es) darüber nachzudenken sich für die Betreuung des eigenen Kindes bezahlen zu lassen ????


    Emmchen

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."


  • ...weil er der Vater ist ?


    Jetzt mal wirklich wie krank (entschuldigung aber so empfinde ich persönlich es) darüber nachzudenken sich für die Betreuung des eigenen Kindes bezahlen zu lassen ????


    Emmchen


    Gut ja er ist der Vater, aber er zahlt doch den unterhalt und damit ist er doch " aus dem Schneider" und könnte ihm doch egal sein ob ich arbeite oder nicht..

  • In unseren Richtlinien zur Kindertagespflege gibt es einen Passus zur Kostenübernahme bei der Betreuung durch Großeltern oder andere nicht-unterhaltspflichtige Personen. Demnach erfolgt eine Kostenübernahme nur nach vorheriger Qualifizierung und Eignungsprüfung und auch nur, wenn die Tagespflegeperson bereit ist, auch andere Kinder aufzunehmen.


    Da der Fokus auf nicht-unterhaltspflichtig liegt, gehe ich davon aus, dass eine Betreuung durch den anderen Elternteil in keinem Fall bezuschusst wird, zumal er ja auch die anderen Kriterien noch erfüllen müsste. In diesem Punkt dürften sich die Richtlinien verschiedener Jugendamtsbezirke nicht gravierend unterscheiden.

  • Das hat er in den Sommerferien so gemacht da waren sie zwei Wochen bei ihm und er hat 160 Euro abgezogen.


    Nun, hier kommt auf die Familienrechtler in Zukunft eine Menge zu, Das Kindergeld wird zwar hälftig angerechnet und soll den Umgangsbedarf auch decken, aber wenn der UET das Geld gar nicht in der Tasche hat, kann er es auch nicht für Umgang verwenden.


    lg


    Camper

  • Gut ja er ist der Vater, aber er zahlt doch den unterhalt und damit ist er doch " aus dem Schneider" und könnte ihm doch egal sein ob ich arbeite oder nicht..


    Was ist den das für ein merkwürdiger gedanke ? Wenn er Unterhalt zahlt ist er aus dem Schneider was irgendwelche Betreuung angeht ? oder wie war das gemeint...?


    Ich bekomme auch Unterhalt für mein Kind - aber der reicht bei weitem nicht aus für das was Kind im Monat so braucht. Also muss ich doch auch einen nicht unerheblichen Finanziellen Beitrag bringen .... Bin ich dann auch aus dem Schneider was die Betreuung angeht ?


    Und wo kann ich mir als Mutter dann den die Betreuung zahlen lassen ?

  • Naja, bei uns in Hannover gibts auch unqualifizierte Tagesmütter.
    Die bekommen nur weniger als die Qualifizierten.

    Wenn du von Frauen sprichst, die in den Familien betreuen (sog. Kinderfrauen), dann benötigen sie keine Qualifizierung bzw. Pflegeerlaubnis, das ist richtig, allerdings werden in diesem Fall auch keine Zuschüsse durch das Jugendamt bezahlt.


    Ansonsten braucht jede Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Und diese Erlaubnis bekommt auch nur, wer eine entsprechende Qualifizierung vorweisen kann.


    Unqualifizierte Tagesmütter gibt es nur in dem Sinne, dass sie gerade noch in der Qualifizierung stecken, aber eine vorläufige Pflegeerlaubnis bekommen haben und daher noch geringere Zuschüsse gezahlt werden.


    So zumindest habe ich es grad gelernt.

  • Ansonsten braucht jede Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Und diese Erlaubnis bekommt auch nur, wer eine entsprechende Qualifizierung vorweisen kann.


    Hier in Hannover ist das anders.


    Jedenfalls gibt es unqualifizierte Tagesmütter, nur bekommen die statt 2,70€ die Stunde nur etwas unter 2 € die Stunde.

  • Ich denke das das in Hannover eben keine echten offliziellen Tagemütter sind. Sowas gibts nämlich auch. Legale Tagesmütter müssen heute überall diese Qualifikationskurse mitmachen .sonst werden sie nicht übers JA vermittelt und sind damit keine offiziellen Tagesmütter sondern nur ne Art kinderfrau oder Babysitter außer Haus.

  • Dann handelt die Stadt Hannover entgegen den niedersächsischen Richtlinien für Kindertagespflege. da steht nämlich drin : "Tagespfl egepersonen, die Kindertagespfl ege in anderen geeigneten Räumen betreiben, sollen entsprechend der Empfehlungen der
    AGJÄ eine anerkannte Qualifi zierung mit Zertifi katsabschluss von 160 Unterrichtseinheiten aufweisen"


    Quelle: Rechtsgrundlagen der Kindertagespflege ( Autor : Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit)

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()