Und wenn es eine Aufstellung geben soll, dann machst ganz bestimmt DU die ! ER will Umgang, dann hat er sich auch zu kümmern und an die Regeln zu halten.
Wer Umgang möchte hat dahin zu kommen wo sie ihn hinbestellt...es geht ums Kind und nicht um das wohlergehen des vaters, er hat sich zu richten
Wie oft muss man diesen Unsinn hier noch lesen:
1. Das Problem ist doch gerade, dass der Vater den Umgang (in dieser Häufigkeit) eben NICHT will. Außerdem ist es ein Recht des Kindes, dass den Umgang will, auch wenn es ihn noch nicht selber sagen kann. Den KV hier jetzt als Bittsteller zu sehen, der ja den Umgang will und sich deshalb an die (von der KM) aufgestellten Regeln zu halten hat, ist der beste Weg dahin zu kommen, dass es dann eben keinen Umgang gibt. Es ist das Kind dass damit getroffen wird nicht der KV.
2. Der KV hat dahin zu kommen, wo "sie" ihn hinbestellt, weil es ums Kind geht. Die Schreiberin, dieser unsäglichen Gleichsetzung von " es geht ums Kind" und "wo sie ihn hinbestellt", hat offenbar noch nicht begriffen, dass ein Kind nach der Geburt nicht mehr im Mutterleib ist. Die simple Gleichsetzung "was für die Mutter gut ist, ist auch fürs Kind gut" stimmt schon in der Schwangerschaft nur zum Teil. Sie ist aber nach der Geburt ganz sicher falsch. Wann wird endlich begriffen, dass ein Kind eigene Interessen hat, die NICHT mit den Interessen der Mutter übereinstimmen. Und dazu gehört eben in den meisten Fällen der Umgang mit dem Vater und zwar nach Regeln, die für das Kind am besten sind und nicht für die Mutter oder den Vater.
P.S.: Und was für das Kind am besten ist, entscheidet nicht die Mutter alleine. Und das schon gar nicht, wenn sie nicht einmal in der Lage ist zu erkennen, dass was für das Kind am besten ist, eben NICHT unbedingt auch für die Mutter am besten ist.