Wie läuft so eine Verhandlung für das GSR ab? Und wie lange dauert das alles?

  • Hallo!


    Nachdem ich meinem Ex nun die Absage der Unterschrift für das GSR erteilt habe (einige von Euch kennen meinen Fall), hat er nun angekündigt, sich an das Familiengericht zu weden, um das GSR einzuklagen.


    Ich wollte Euch nun mal fragen, wie lange so ein Verfahren dauert und iwieweit unsere Tochter da mit einbezogen wird? Sie ist bald dreieinhalb.


    Und wie groß ist die Chance, dass mir im Falle eines GSR das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird, das wäre mir nämlich sehr wichtig.


    Ich danke Euch schonmal.


    LG


    Susanne

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

  • Und wie groß ist die Chance, dass mir im Falle eines GSR das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird, das wäre mir nämlich sehr wichtig.


    Das wird möglicherweise vom Gericht gar nicht festgelegt, sondern es wird einfach das GSR eingerichtet. Wenn du keine stichhaltigen Gründe für die Verweigerung deiner Zustimmung hast, wird der KV das GSR mit großer Wahrscheinlichkeit zugesprochen bekommen. Die Kosten des Verfahrens muss dann meistens der Unterlegene, in dem Falle du tragen.

  • Bei uns hat es einige Jahre gedauert :ohnmacht:
    zuerst Mediation, Gutachten, Gegengutachten, der Weg vor´s OLG etcpp.


    Der Richter kann selber entscheiden, ob er das Kind hören und kennenlernen möchte, oder nicht-


    Wenn die Situation nicht aus irgendwelchen greifbaren Dingen eindeutig ist, dann gehen die meisten Entscheidungen knapp auf eng aus, und sind nicht wirklich vorherzusehen :frag
    quasi ein kleiner Nebensatz am Ende eines laaaaaaaaaaaangen Gutachtens (gegen das natürlich auch vorgegangen werden kann)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Bei uns hat es einige Jahre gedauert


    Das ist leider der Grund, warum in solchen unsäglich langen Verfahren, praktisch immer der im Vorteil ist, der das Kind während des Verfahrens schon hat. Das ist im Regelfall die Mutter.
    Soweit ich weiß ging es bei dir aber auch um den Aufenthalt der Kinder und die Kinder waren schon etwas größer.


    Bei der TS geht es nur darum, dass der KV am Sorgerecht beteiligt werden will, also das GSR haben möchte. Er will also nur den Zustand, den jeder geschiedene Vater automatisch hat und der ihm normalerweise nur aus schwerwiegenden Gründen genommen werden kann.
    Wenn der KV der TS nicht auf einem Aufenthaltswechsel des Kindes besteht, wird er gute Chancen haben, das GSR ohne viel Aufwand zu bekommen. Soweit ich bisher gelesen habe, kennt er das Kind und sieht es auch regelmäßig. Meinungsverschiedenheiten die nicht ein besonders hohes Ausmaß erreichen sind inzwischen kein Hinderungsgrund mehr ein GSR einzurichten. Dafür braucht ein Familiengericht meistens auch keine Gutachter.
    Insofern glaube ich ist dein Fall nicht mit der Situation der TS zu vergleichen.

  • Das ist im Regelfall die Mutter.


    war bei uns nicht so ;)
    und die Kids waren damals gute drei und sechs Jahre alt...
    heute sind sie grösser, das ist wahr :brille


    aber ansosnten hast Du Recht-
    wobei ich denke, dass auch hier in wirklich strittigen Fällen ein Gutachter hinzugezogen werden könnte....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    3 Mal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • war bei uns nicht so


    Du bist die Mutter. Das hilft bei vielen Familiengerichten.
    Aber nochmal. Ihr habt um eine Änderung des Aufenthaltsortes der Kinder gestritten, nicht darum dass der Vater ohne Sorgerecht bleiben soll. Bitte korrigiere mich, falls es falsch ist: aber hat in deinem Fall der KV nicht sogar immer noch das Sorgerecht? Meistens wird in solch einem Fall ja nur das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei sonst GSR ausgeurteilt.
    Die TS will aber den KV weiterhin vollständig vom Sorgerecht ausschließen.


    Es gibt gute Gründe, die meinerseits dagegen sprechen.


    Das kann ja sein. Gelesen habe ich hier im Forum keine.
    Man muss nicht in allem einer Meinung sein um das GSR zu haben. Selbst verheiratete Paare, die zusammen leben sind nicht immer einer Meinung. ;)

  • Hallo!


    Der KV macht nicht nur Stress, er macht Terror. Aber ich möchte das hier nicht nochmal aufrollen, es nagt schon genug an uns.
    Es ist nicht leicht mit einem Menschen auszukommen, der egal worum es geht, direkt aggressiv wird und einem am liebsten an die Gurgel springen will. Und sich dabei noch ein GSR vorzustellen erst recht nicht...weil man nicht davon ausgeht, dass es gerade dadurch besser wird, sonder man eher das Gefühl hat, dass der "Spaß" dann erst richtig losgeht! Tolle Voraussetzungen für ein GSR und das Wohl des Kindes... :kopf


    @hopeful, was hast Du denn von mir gelesen?


    Viele Grüße


    Susanne

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

    Einmal editiert, zuletzt von blue-leonie ()