Vaterschaftstest...

  • Hallöchen... hoffe mal mein Thread gehört hier rein... Erschien mir vom Forum her am passendsten...
    Folgendes Problem: Wann immer dem KV eine Laus über die Leber läuft oder ich böses Frauchen ihn ärger weil ich den Unterhalt haben möchte oder endlich der Unterhaltstitel haben möchte droht er mir liebend gerne mit einem Vaterschaftstest... Grund dazu hat er keinen, nur es geht mir unheimlich auf die Nerven... Und vor allem ist meine Sorge, dass er mit dem Thema mal ankommt wenn unsere Tochter alt genug ist um das mitzubekommen. Daher meine Frage: Kann nur er den Vaterschaftstest beantragen oder kann ich das auch machen??? Und wer trägt die Kosten?? Ich alleine, er alleine oder werden die geteilt??? Muss der vorher beim JA beantragt werden?? Fragen über Fragen...
    ganz lieben Dank,
    Miramis:-)

  • Zwar weiß ich es nicht genau, doch ich behaupte mal das, sofern du keinerlei Zweifel an seiner Vaterschaft hast er allein die Kosten tragen muss/sollte. Warum solltest du dich mit etwas belasten was völlig absurd ist?

  • Daher meine Frage: Kann nur er den Vaterschaftstest beantragen oder kann ich das auch machen???


    Wieso beantragen? Wenn ihr beide einen wollt, macht doch einfach einen. Kostet ab 150 EUR. Nach 8-10 Tagen ist das Ergebnis da und alle Diskussionen beendet.

  • Hallo Miramis,


    wenn Du Dir der Vaterschaft gewiss bist, zieh Dir den Schuh doch nicht an. Lass den KV doch unken so viel er will.


    Zur Durchsetzung der Unterhatlsansprüche des Kindes solltest Du beim zustänigen JA die Beistandschaft beantragen. Das JA kümmert sich dann kostenlos um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche und die Erstellung des Unterhaltstitels.


    Wenn der KV einen Abstammumgstest wünscht, kann der diesen ja über die Vaterschaftsfeststellungklage beim Familiengrericht beantragen. Im Falle des Unterliegens trägt er alle Kosten dafür.


    Ein außergerichtlicher Vaterschaftstest ist gerichtlich nicht verwertbar. Nach aktueller Rechtssprechung nicht mal zulässig.


    LG nero

  • lass dich nicht irre machen lächle ihn süßlichst an und wünsch ihn viel spass dabei. pha soll er doch.


    ok wenn die kinder das mitbekommen wird das ganze nicht ganz so nett meine große wurde von ihrem herrn papa mit 16! jahren vors gericht gezerrt da ich angeblich den test verweigern wollte, von dem ich nicht mal was wuste.
    angeblich hätte er auch den wirklichen vater und könnte dank hilfe seiner eltern auch beweisen und er würde auch erscheinen und haste nicht gesehen.


    das ergebniss des testest haben wir nie bekommen. seiner tochter hat das verdammt hart mitgespielt. zu dem dazu noch eien ganz böse geschichte gehört die sie hätte nie erfahren müssen, hätte der werte kv nicht son scheiß gebaut.


    auch dem zwerg steckt nun noch mehr die angst in den nacken hmm macht der das bei mir auch noch? wirft der mich auch noch so weg?


    aber ich meien was solls wenn du dir sicher bist ( udn ja ich weiß irre wie frau ist fängt man an zu überlegen arg komisch das ganze) schick ihn hin. sollte ers rauszögern frag ihn einafch ob er zu feige ist und angst davor hat das es doch seins ist und er sich bis auf die knochen blamiert.


    lieber jetzt als wenn kind größer......allerdings ich an deiner stelle würdegar nix machen. na soweit kommts noch. kv bekommt einen flitz und ich zahle dafür? nö

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Hallo,


    biete ihm an, einem privaten Test auf seine Kosten zuzustimmen.
    Die kosten nicht die Welt!
    Danach ist Ruhe!

    Zitat

    Ein außergerichtlicher Vaterschaftstest ist gerichtlich nicht verwertbar. Nach aktueller Rechtssprechung nicht mal zulässig.


    Das stimmt so nicht ganz: Wenn beide Eltern zustimmen, sind private Tests erlaubt. Nur heimlich geht nicht.
    Gerichtsverwertbar ist der private Test nicht, das ist richtig, aber er gibt Gewissheit. Einem sollte nur klar sein, dass das Ergebnis auch falsch sein kann.
    Wenn Du Dir sicher bist, spricht doch nichts dagegen...
    LG
    Lotta, hat auch (3) Vaterschaftstests, wovon einer korrekt ist :-)

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • biete ihm an, einem privaten Test auf seine Kosten zuzustimmen.
    Die kosten nicht die Welt!
    Danach ist Ruhe!


    Genauso würd ich das auch machen...bei mir wollte der KV damals, daß ICH den Test zahle...hab ich nicht eingesehen, so gabs nen Prozeß zur Vaterschaftsfeststellung, hat dem KV mal eben 2000€ auf seinen Schuldenberg getan, ist ihm aber eh egal.
    Und mir auch.
    Ich denke Dein Herr KV sucht nur irgendetwas mit dem er Dich ärgern kann und da hat er sicher einen wunden Punkt.
    Niemand lässt sich gerne als Schlam*e bezeichnen...


    Sag ihm: JETZT haste die Chance auf nen Vaterschaftstest, reden Sie JETZT oder schweigen Sie für immer.


    Ach, machs am Besten schriftlich!!!


    Die Vaterschaftsanerkennung hat er aber unterschrieben, ja?
    Oder per Heirat automatisch Papa geworden?

  • Hallo


    Ich würde ihm einen privaten Test anbieten und die Hälfte selbst zahlen.
    Einfach, weil ich dann auch meine Ruhe habe und keine Angst mehr haben muss, dass er mein Kind damit belastet.
    Er will Sicherheit, Du das Thema erledigt haben, so haben beide was davon.


    Guck mal hier : http://www.ebay.de/itm/DNA-Vat…in_77&hash=item1e583356b4 ( hoffe ich darf das einstellen ? )


    Wenn er die Vaterschaft schon anerkannt hat, müsste er sie gerichtlich anfechten, das wird richtig teuer , für ihn dann, wenn er es doch ist.


    Bestellt das Set, macht es zusammen und bringt es dann auch zusammen ! zur Post.
    Dann seid ihr beide auf der sicheren Seite, dass alles mit rechten Dingen zugeht.


    Und persönlich noch von mir : Ein Mann kann sich nunmal nie wirklich sicher sein ( sofern keine künstliche Befruchtung ), sei nicht allzu sauer.

  • Wenn der KV einen Abstammumgstest wünscht, kann der diesen ja über die Vaterschaftsfeststellungklage beim Familiengrericht beantragen. Im Falle des Unterliegens trägt er alle Kosten dafür.


    Es wäre schön, einfach nichts zu schreiben, wenn man keine Ahnung hat.
    Erstens, wenn der KV die Vaterschaft bereits anerkannt hat, dann kann er UNABHÄNGIG von der Vaterschaftsfeststellungsklage die Zustimmung zu einem Gentest verlangen. Stimmt die KM dem nicht freiwillig zu, kann er die Zustimmung der KM vom Familiengericht ersetzen lassen. Das ordnet das Gericht ohne mit der Wimper zu zucken an. Je nach Ergebnis kann der KV dann die Vaterschaft anfechten oder es lassen.
    Wenn der KV die Vaterschaft bisher nicht anerkannt hat, dann muss er gar nichts machen. Solange er nicht anerkennt, ist er ja nicht Vater. Er kann einfach die Vaterschaftsfeststellungsklage der KM abwarten. Das sollte er allerdings nicht tun, denn dann trägt er im positiven Fall des Nachweises die Kosten des Verfahrens. Er sollte das Jugendamt um Vermittlung bitten, dass die KM einem außergerichtlichen Test zustimmt und sich bereit erklären, die Vaterschaft im positiven Falle anzuerkennen. Verweigert die KM hier die Mitwirkung und beantragt stattdessen auf dem Klagewege die Feststellung der Vaterschaft, wird wahrscheinlich die KM die Kosten des Verfahrens tragen müssen. Das Gericht kann nämlich unabhängig vom Ergebnis der KM die Kosten auferlegen, und das wird es auch tun, wenn die KM eine außergerichtliche Einigung mutwillig verhindert.


    Abgesehen davon, dass ich so einen konfliktverschärfenden Ratschlag unter aller Kanone finde, ist er auch noch inhaltlich falsch.
    Die KM ist gut beraten einem Test zuzustimmen (die Kosten des Tests muss der KV allerdings tragen), wenn er dies wünscht. Dann hat der KV dieselbe Sicherheit über seine Elternschaft wie die KM. Ich sehe auch keinen Grund, warum die KM dem Test nicht zustimmen sollte. Wenn sie sich sicher ist, weiß sie doch ohnehin was herauskommt und der KV kann es dann nachlesen.



    Ein außergerichtlicher Vaterschaftstest ist gerichtlich nicht verwertbar. Nach aktueller Rechtssprechung nicht mal zulässig.


    Auch hier hast du nur die Hälfte mitbekommen.
    HEIMLICHE Tests sind nicht zulässig. Und es ist nicht aufgrund der Rechtsprechung, dass sie nicht zulässig sind, sondern aufgrund eines entsprechenden Gesetzes, das dieses regelt.
    Im übrigen sind entsprechende Tests bei einem anerkannten Labor sehr wohl zulässig (s.o.). Wenn der Test bei einem anerkannten, gerichtsmedizinischen Labor mit entsprechender, nachweisbarer Identitätsprüfung durchgeführt wurde (auch das geht privat), kann ein Gericht ihn sehr wohl anerkennen, muss es aber nicht. Es wird ihn aber wahrscheinlich anerkennen, es sei denn es gibt begründete Zweifel, dass der Test nicht verwertbar ist.


    Aber um den KV zu überzeugen reicht vielleicht sogar ein einfacher, privater Test, der nicht die Welt kostet.
    Insofern schließe ich ich Lotta an: Biete ihm einen Test an und dann ist Ruhe.