Umgangspflicht des UET

  • Hallo Foris,


    will nur mal ne Frage in den Raum stellen, die mich beschäftigt. Der BET kann wegen Umgangsverweigerung verklagt werden. Müsste man dann den UET nicht auch verklagen können, wenn der seiner Pflicht nicht nachkommt?


    Frage nur, weil man hier immer von den Bösen BET`s die den Umgang vereiteln, liest.


    Hat es für den UET irgendwelche Folgen, so ein Verhalten an den Tag zu legen?


    :thanks:


    Gruss Krümel

    Ich gebe Tippfehlern asyl, wer welche findet muss sie hier lassen.

  • Müsste man dann den UET nicht auch verklagen können, wenn der seiner Pflicht nicht nachkommt?


    kann man. Wobei der UE keine Umgangspflicht hat, sondern er und das Kind haben ein Umgangsrecht. Aber doch, ja, man kann den UET auf Umgang verklagen, ist hier im Forum mindestens einmal "erfolgreich" gemacht worden. In """" deswegen , weil der entsprechende Vater durchaus verurteilt wurde , den Umgang wahr zu nehmen, aber zumindest die ersten Male waren für das Kind nicht schön. Wie es weitergegangen ist weiß ich allerdings nicht.


    Hat es für den UET irgendwelche Folgen, so ein Verhalten an den Tag zu legen?


    Keine rechtlichen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Keine rechtlichen.

    Das stimmt nicht. Auch ein UET kann zum Umgang gezwungen werden, ganz genau so wie der BET (siehe BGB §1684). Ebenfalls mit Ordnungsgeld/-haft bewehrt. Und, falls es den TE selbst betrifft: Ja, unbedingt den UET dazu verdonnern, notfalls gerichtlich. Ein jedes Kind hat das Recht auf beide Elternteile, kein Elternteil darf sich aus der Verantwortung ziehen.

  • unbedingt den UET dazu verdonnern, notfalls gerichtlich. Ein jedes Kind hat das Recht auf beide Elternteile, kein Elternteil darf sich aus der Verantwortung ziehen.


    "dürfen" in moralischer hinsicht sicherlich nicht ...


    aber sag mal allen ernstes= wenn ein elternteil schon gezwungen werden muß , kontakt zum eigenen kind zu haben ... meinst du wirklich , dass das gut ist fürs kind? für die beziehung zwischen gezwungenem elternteil und kind?


    in deinem link sehe ich nicht , wo ein verweigender UET dazu gezwungen werden kann , umgang zu haben ..
    es geht in deinem link darum , das der umgang ermöglicht werden muß , notfalls mit hilfe einer umgangspflegschaft falls sich der betreuende elternteil weigert umgang zuzulassen

    Einmal editiert, zuletzt von rübli1211 ()

  • :wink


    Also ich bzw mein Sohn hat Umgangsklage eingereicht. Es ging auch vor Gericht. Die Richterin hat sich dumm und dusselig geredet, der Vater weigerte sich strikt. Behauptete er hätte ja am Anfang gewollt aber nicht gedurft und nun wolle er nicht mehr :rolleyes2::laber


    Ja nee, is klar. Sah die Richterin genauso und erst nach der zweiten Androhung eines Zwangsgeldes konnte sein Anwalt ihn überzeugen doch mal zuzustimmen. Auf drei betreute Umgänge haben die sich dann geeinigt.


    Mein Sohn war ganz aufgeregt und lief seinem Vater freudestrahlend entgegen: "Papa, Papa, Papa!"


    Die drei Stunden hat der Vater sich dann durchgerungen um dem Kind am Ende des letzten Besuches zu sagen: "Ich komm nicht mehr."


    Mehr musste er ja auch nicht. Auf Anraten der Richterin habe ich es dann dabei belassen. Ist halt so. Hätte ich den Vater weiterhin zwingen sollen? Mischka, sollche Kommentare sind echt fürn Mors :rolleyes2:


    Es bestand die Hoffnung, dass der Vater sich durch die Anwesenheit seines Kindes "erweichen" lässt. Das ist nicht geschehen. Inzwischen kenne ich die Mutter seines zweiten Kindes sehr gut und da war es genau das Gleiche. Seine Tochter hat er auch nie gesehen. Wärend der Beziehung war er sogar noch total lieb zu ihrem Sohn aber als sie schwanger war, wurde er dort ebenso zum ......Zensiert..... wie bei mir.


    Alles in Allem bin ich froh, dass ich diesen Weg gegangen bin. Und sei es nur, um sagen zu können: ICH habe alles probiert. Außerdem würde ich es gut finden, würden mehr BEs diesen Weg gehen, damit diese Problematik überhaupt mal groß bekannt wird und nicht immer nur von den bösen umgangsverweigenden BEs gesprochen wird.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • @Krümelmonster: guckst du hier


    Oh, das ist ja "mein" Thread. Man war das eine schreckliche Zeit :(



    Um die letzte Frage in dem Thread zu beantworten: Es war ein Zimmer beim JA in dem ganz viele Spielsachen waren. Sogar eine Sandkiste war dort.


    Nun ja, mein Sohn hat sich gefangen. Erfindet keine Gespräche mehr mit seinem Vater und spricht so gut wie gar nicht mehr von ihm :schwitz Aber neulich fragte er, wo sein Vater wohnt. Ich sagte in der Nähe von IKEA. "Bei Kiel?" "Ja." :hae: "Aber das ist ja gar nicht so weit?!" Tja, man konnte sehen, wie es in dem kleinen Kopf gearbeitet hat. Ich hab dann das Thema gewechselt. Niemals werde ich vor meinem Sohn etwas schlechtes über seinen Vater sagen. Aber ich werde auch nicht (mehr) lügen. Von wegen er wohn zu weit weg und arbeitet so viel oder oder oder.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • in deinem link sehe ich nicht , wo ein verweigender UET dazu gezwungen werden kann , umgang zu haben ..


    Zitat

    §1684
    (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
    (3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. [..]

    Eindeutiger gehts doch nicht, oder? Das Umgangsrecht bezeichnet hier das Recht des Kindes, Umgang mit beiden Eltern zu haben. Also können UETs auch gezwungen werden.


    Genauso habe ich das gemeint, mit der Erzwingung. Der oder die verweigernde UET soll zumindest zu einer Anzahl BU gezwungen werden. Wenn das dem Kind nicht gut tut oder es offensichtlich wird, dass der oder die UET trotzallem keine Bindung zum Kind aufrecht erhalten möchte, ist es natürlich nicht sinnvoll, weiter auf Umgang zu bestehen. Aber zumindest die Chance sollte man seinen Kindern einräumen. Manche UETs müssen zu ihrem Glück gezwungen werden, leider ist es bei vielen vergebliche Liebesmüh. Ich finde es toll, dass Du das für dein Kind durchgezogen hast :respekt - es sollte viel mehr BETs geben, die das tun. Jammern, dass sch UET nicht kümmert, können viele, aber etwas zu unternehmen trauen sich nur die wenigsten.

  • Das stimmt nicht. Auch ein UET kann zum Umgang gezwungen werden, ganz genau so wie der BET (siehe BGB §1684). Ebenfalls mit Ordnungsgeld/-haft bewehrt. Und, falls es den TE selbst betrifft: Ja, unbedingt den UET dazu verdonnern, notfalls gerichtlich. Ein jedes Kind hat das Recht auf beide Elternteile, kein Elternteil darf sich aus der Verantwortung ziehen.


    Ja, 1684 BGB definiert auch eine Pflicht des UET zum Umgang. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass ein UET zum Umgang mit Zwangsmitteln gezwungen werden kann, sofern der Umgang dem Kindeswohl dient. Dass der Umgang dem Kindeswohl dient kann wohl zumindest in den Fällen angenommen werden, in denen es einen Umgangsbeschluss gibt. Wenn der UET Umgang zugesprochen wurde, dann ja aus der Feststellung heraus, dass dieser dem Kindeswohl insoweit dient.

  • Der einzige, den keine Umgangspflicht trifft, ist das KIND. Aber das sehen viele anders und zwingen umgangsunwillige Kinder, weil sie sie zur Meinungsbildung für unfähig halten.


    Der BVerfG-Beschluss, den ich meinte, ist derselbe, in dem entschieden wurde, dass im damaligen Einzelfall der Vater nicht zum Umgang gezwungen werden kann. Man sollte mal den kompletten Beschluss lesen. Dort steht weit oben, dass UET durchaus auch gezwungen werden können.

  • ICH habe alles probiert. Außerdem würde ich es gut finden, würden mehr BEs diesen Weg gehen, damit diese Problematik überhaupt mal groß bekannt wird und nicht immer nur von den bösen umgangsverweigenden BEs gesprochen wird.


    EIGENTLICH sollte das sogar Standard sein. Und gleich hinterher ein fetter Bußgeldbescheid.
    Genauso wie Titelerwirkung bei Unterhaltsfragen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

    Einmal editiert, zuletzt von tanimami73 ()

  • Der BVerfG-Beschluss, den ich meinte, ist derselbe, in dem entschieden wurde, dass im damaligen Einzelfall der Vater nicht zum Umgang gezwungen werden kann. Man sollte mal den kompletten Beschluss lesen. Dort steht weit oben, dass UET durchaus auch gezwungen werden können.


    Du hast das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht richtig wiedergegeben. Es ist zwar ein Einzelfall entschieden worden, aber das Gericht hat festgestellt, dass eine zwangsweise Durchsetzung des Umgangs eines umgangsunwilligen Elternteils regelmäßig nicht in Frage kommt. Zur Pressemitteilung siehe hier.


    Es hat eine zwangsweise Durchsetzung nur für den Ausnahmefall zugelassen. Ich habe allerdings noch von keinem rechtskräftigen Beschluß eines Familiengerichts gehört, der nach dem Urteil des BVerfG ergangen wäre, in dem ein solcher rechtfertigender Ausnahmefall festgestellt wurde. In der Praxis wird das wohl heißen, dass es keinen Umgang gibt, wenn der UET nicht will.

  • Zitat von Hopeful: Es hat eine zwangsweise Durchsetzung nur für den Ausnahmefall zugelassen. Ich habe allerdings noch von keinem rechtskräftigen Beschluß eines Familiengerichts gehört, der nach dem Urteil des BVerfG ergangen wäre, in dem ein solcher rechtfertigender Ausnahmefall festgestellt wurde. In der Praxis wird das wohl heißen, dass es keinen Umgang gibt, wenn der UET nicht will.


    (ich kann an diesem Rechner nicht Zitieren :frag )



    Hope, genau das müsste doch das sein, was bei uns gemacht wurde. Die Richterin hat meinen KV dazu verdonnert das Kind 3x zu sehen. Ist es das, was du meinst? Wenn ja und wenn du möchtest, dann guck ich mal nach dem AZ.


    :wink
    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Hi,

    Es hat eine zwangsweise Durchsetzung nur für den Ausnahmefall zugelassen.

    wenn substantiiert dargelegt werden kann, dass es dem Kindeswohl dient, dann ist es der Ausnahmefall, und der Umgang kann sogar mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
    Nur, um den Ausnahmefall mal zu erklären. ;) ....finde ich übrigens äußerst interessant.

    . Die Richterin hat meinen KV dazu verdonnert das Kind 3x zu sehen. Ist es das, was du meinst?

    Danke Kiki. Kannst du schreiben, wie du und dein RA dies durchgesetzt habt ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hope, genau das müsste doch das sein, was bei uns gemacht wurde. Die Richterin hat meinen KV dazu verdonnert das Kind 3x zu sehen. Ist es das, was du meinst?


    Ja, das ist genau das, was ich gemeint habe. Das finde ich sehr interessant. Ich habe noch nie gehört, dass eine solche Entscheidung NACH dem entsprechenden Urteil des BVerfG ergangen ist. Ist das eine OLG-Entscheidung? Wie oft ist denn 3 x? 3 x im Jahr? Und hat der betroffene Vater auch das Sorgerecht? Wenn er kein Sorgerecht hat, fände ich die Entscheidung umso erstaunlicher, obwohl ich weiß, dass rechtlich gesehen Umgang und Sorgerecht nicht dasselbe sind.
    Hat diese Entscheidung des Gerichts denn für Euch etwas zum Besseren bewirkt?



    Viele Grüße,
    hopeful

  • EIGENTLICH sollte das sogar Standard sein. Und gleich hinterher ein fetter Bußgeldbescheid.
    Genauso wie Titelerwirkung bei Unterhaltsfragen.


    bin ich dafür ... aber kein Bußgeldbescheid. Da das Kindergeld aufgeteilt wird und jeder anteilig davon bekommt. Mein Vorschlag: Wenn jemand nachweislich sich nicht um seine Kinder kümmert und den Umgang verweigert, so verwirkt der Anspruch auf das anteilige Kindergeld

  • @Shinij
    Bei Erwachsenen mit Behinderung die deswegen über das 18 Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kindergeld haben ist das sogar so geregelt. Das Kindergeld erhält dann die Einrichtung in der die Menschen leben.


    Bei Kindern halte ich das trotzdem für schwierig. Da der UET dann evtl. das Kind nur des Geldes wegen besucht und das für das Kind schädlich sein kann. A la "ich besuche dich ja nur, weil ich sonst 93 Euro mehr im Monat bezahlen muss..."

  • Ja, das ist genau das, was ich gemeint habe. Das finde ich sehr interessant. Ich habe noch nie gehört, dass eine solche Entscheidung NACH dem entsprechenden Urteil des BVerfG ergangen ist. Ist das eine OLG-Entscheidung? Wie oft ist denn 3 x? 3 x im Jahr? Und hat der betroffene Vater auch das Sorgerecht? Wenn er kein Sorgerecht hat, fände ich die Entscheidung umso erstaunlicher, obwohl ich weiß, dass rechtlich gesehen Umgang und Sorgerecht nicht dasselbe sind.
    Hat diese Entscheidung des Gerichts denn für Euch etwas zum Besseren bewirkt?



    hopeful, es war klar, dass du wieder auf das Sorgerecht anspielst.
    Du versteckst dich dahinter und benutzt es als Ausrede, dich nicht kümmern zu müssen. Aber das wurde dir in einem anderen Thread ja schon mehrfach mitgeteilt.



    Allen anderen möchte ich danken für die Auskunft, vor allem dir FraumitKind, finde es sehr gut, dass du diesen Weg gegangen bist.

    Ich gebe Tippfehlern asyl, wer welche findet muss sie hier lassen.

  • Wenn jemand nachweislich sich nicht um seine Kinder kümmert und den Umgang verweigert, so verwirkt der Anspruch auf das anteilige Kindergeld


    Das setzt aber voraus, dass der UET überhaupt Unterhalt bezahlt. Und üblicherweise ist da bereits das hälftige KiGe abgezogen.
    Zahlt dieser ohnehin nicht, juckt auch der Abzug des KiGe nicht.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

    Einmal editiert, zuletzt von tanimami73 ()