Wann ist unser Umgangstermin im Oktober?

  • Hallo, ich mal wieder. Es hat sich gerade herausgestellt, dass unser Umgangsbeschluss etwas unklar definiert ist und wollte fragen, wie ihr das seht. Der Beschluss lautet:


    "Der Vater hat das Recht, das Kind an jedem 2. Wochenende des Monats von Freitag 14.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr zu sich zu nehmen."


    Ich ging davon aus, dass ein Wochenende somit freitags beginnt. Also ging ich davon aus, dass im Oktober der Umgang vom 14. bis 16. stattfindet.


    Nun hat sich herausgestellt, dass der Vater das anders sieht und die Wochenenden ohne Freitag zählt. Für ihn beginnt also der Umgang im Oktober am 7. und endet am 9. Oktober.


    Es wäre mir ja egal, wenn am 7. Oktober nicht der Geburtstag des Opas wäre, zu dem wir weiter weg fahren wollten. :-/


    Aber für die Zukunft muss das jetzt auch geklärt sein. Sonst gibt es wieder Diskussionen.

  • Ich versteh deine Frage gerade nicht? Da steht doch ganz klar: von Freitag 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr


    Damit ist die Frage nach der Definition Wochenende überflüssig. :frag


    Edit hat das Problem grad verstanden.



    Das 2. Wochenende ist für mich aber auch der 7-9.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • Scheinbar ist die Frage ja nicht überflüssig, weil der Vater wohl denkt, dass das Wochenende nur Samstag und Sonntag ist.

  • also ich denke der 8./9. ist das zweite We im Oktober...also sein Wochenende. So wird es kalendarisch gerechnet. Sa und So sind Wochenende und Freitag nicht. Also wird das erste Wochende komplett gerechnet da Sa/So sind. Ist es nur der So, der in den Monat fällt ist das nicht das erste komplette We. Kommt diese Jahr nicht mehr vor. Erst wieder Januar 2012....solltest du vorher abklären am besten schriftlich ...per mail oder so, wie es im Jan dann so ist.


    Frag ihn doch, ob ihr es auf We danach verschieben könnt. Wenn er das nicht will, denke ich sieht es schlecht aus. Am besten ganz höflich, denn du willst ja was von ihm.


  • "Der Vater hat das Recht, das Kind an jedem 2. Wochenende des Monats von Freitag 14.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr zu sich zu nehmen."


    Scheinbar ist die Frage ja nicht überflüssig, weil der Vater wohl denkt, dass das Wochenende nur Samstag und Sonntag ist.


    er muss nicht denken, er muss lesen...

  • Für ich ist das 2.WE auch der 8./9.10. maßgebend. Unabhängig davon ist wann der Umgang beginnt.


    Frag ihn ob ein Verschieben möglich ist, ansonsten gilt lt. meinem Empfinden der Umgang.



    LG Anni

  • Nein, verschieben werde ich nichts. Ich mache es wie im Beschluss. Dann muss ich eben ohne die Kleine fahren, was sehr schade ist. Aber den Umgang diskutiere ich nicht mehr mit dem Vater.

  • er muss nicht denken, er muss lesen...


    Du hast grad den gleichen Denkfehler wie ich zuerst: es geht nicht um die Frage, von wann bis wann er das Kind nehmen darf, sondern welches WE es denn jetzt im Oktober ist.


    Das erste WE im Oktober ist Sa 1.10 und So 2.10. Für watchasay aber nicht, weil sie den Freitag mit dazu rechnen möchte, damit wäre für sie das erste WE erst der 7., 8. und 9. Oktober, Umgang somit ne Woche später.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Du hast grad den gleichen Denkfehler wie ich zuerst: es geht nicht um die Frage, von wann bis wann er das Kind nehmen darf, sondern welches WE es denn jetzt im Oktober ist.


    dann muss ich erst lesen und dann denken ;-)


    das 2. WE ist ab dem 7.10. m.M., zur Absicherung oder zur endgültigen Klärung würde ich meine RAin beauftragen dies nochmal genau zu erfragen, damit die TS sich hier korrekt verhält

  • Ich würd es auch wie im Beschluss machen wollen. Umsonst gibt es den ja sicher nicht. Ist schade wenn keiner der Elternteile mehr flexibel ist, aber manchmal sind solch klare Regelungen einfach auch für die Kids besser, um nicht ständig in der Schusslinie der Eltern zu stehen, wenn diese sich um einen streiten.


    Habe das ähnlich bei der Tochter meines Mannes. Da geht nix außer der Reihe! Dafür bin ich mit dem KV meiner Tochter um so flexibler und problemloser..... :-)



    LG Anni


  • dann muss ich erst lesen und dann denken ;-)


    das 2. WE ist ab dem 7.10. m.M., zur Absicherung oder zur endgültigen Klärung würde ich meine RAin beauftragen dies nochmal genau zu erfragen, damit die TS sich hier korrekt verhält


    Ich habe gerade meine RAin erreicht. Sie sagt, es sei üblich, dass der Freitag zum Wochenende dazugezählt wird, also das Wochenende vom 14. bis 16.10. das zweite volle Wochenende ist.


    Aber ich werde sie bitten, das nochmals mit der Kanzlei des Vaters zu klären. Ich will nämlich wegen Januar 2012 nicht erneut streiten müssen. Meine Auffassung von Umgangswochenende wäre dagegen völlig streitfrei.

  • ist doch gut, dass du deinen Anwalt angerufen hast. Dann hast du das geklärt und es gibt nicht noch mehr Stress....drück dir die Daumen, dass du doch noch auf den Geb. mit Kind fahren kannst

  • Hallo,


    2. WE mit Freitag wäre 14.10. -16.10.
    2. We OHNE Freitag wäre 8.10.-9.10.


    Weiß dein EX das Opas Geburtstag am 7. ist?



    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Sie sagt, es sei üblich, dass der Freitag zum Wochenende dazugezählt wird


    ich hab grad mal Onkel Google bemüht... und egal, welche Seite ich aufrufe, es heißt immer: Wochenende ist Samstag und Sonntag. Der Samstag ist eigentlich auch ein Werktag, wird aber üblicherweise zum WE gezählt, weil viele da nach wie vor frei haben.


    Einzig für den Umgang an sich wird meistens der Freitag noch zum Wochenende gezählt.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • aber egal wie es ist. Der KV hat sich auf We 8/9 eingestellt........drüber reden könnt ihr nicht.........ist es das Wert Stress zu machen? Nur mal so eine Anmerkung von mir.

  • Cleo: nein, da steht:


    "Der Vater hat das Recht, das Kind an jedem 2. Wochenende des Monats von Freitag 14.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr zu sich zu nehmen.


    Das ist ja genau das Problem: was ist das 2. Wochenende? Erst danach ist geregelt, von wann bis wann er das Kind an dem besagten WE nehmen darf.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • aber egal wie es ist. Der KV hat sich auf We 8/9 eingestellt........drüber reden könnt ihr nicht.........ist es das Wert Stress zu machen? Nur mal so eine Anmerkung von mir.


    Grundsätzlich ist es das NICHT wert, aber die Diskussion kann mit seiner Rechtsauffassung alle paar Monate neu geführt werden, und mit Sicherheit wird er jedesmal eine Auffassung vertreten, die für ihn am günstigsten ist. Wenn wir seiner Auffassung folgen, sagt er mir im Januar sicher, dass der 1.1. nicht als Wochenende zählt, weil es ja kein volles WE ist. Denn er wird wollen, dass er am 13.1. bis 15.1. Umgang hat, weil an dem WE drei Familienmitglieder von ihm Geburstag haben.


    Und ich sitze hier und weiß nicht, wann nun Umgang stattfindet.


    Ich hätte jetzt echt geschworen, dass Umgang unstrittig am 14.10. beginnt, und ich wäre ohne böse Absichten am 7.10. nicht zu Hause gewesen.


    Die Regelung muss KLAR bei uns sein, weil wir ohnehin schon genug Streitpunkte haben. Die Kommunikation ist komplett auf Eis. Wenn wir ständig wegen den WEs diskutieren müssen, kommt nie Ruhe rein.


    Der Vater weiß nicht, dass am 7.10. bei uns eine Feier ist. Bisher weiß er nicht einmal, dass wir unterschiedliche Ansichten vertreten, weil ich nur mit der RAin gesprochen habe.

  • Zitat von »WatchaSay«
    "Der Vater hat das Recht, das Kind an jedem 2. Wochenende des Monats von Freitag 14.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr zu sich zu nehmen.


    Es steht doch ganz genau da!


    Von FREITAG bis SONNTAG.
    Also wird der Freitag mitgezählt.


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!