Bussgeldbescheid!!!

  • Hallo Ihr lieben, ich brauche mal Eure Hilfe!!!


    Und zwar, habe ich 2009 (!!!) meine Lebnsversicherung gekündigt. Vorher habe ich mit einem Angestellten vom Jobcenter gesprochen, ob mir die Versicherung angerechnet wird. Dieser meinte NEIN!!!


    Jetzt habe ich im Mai diesen Jahres einen Bescheid bekommen, daß ich die Zinsen hätte angeben müssen, knapp 1000 Euro. Ok, wußte ich nicht, hab ich nicht gemacht. Jetzt soll ich diese erstatten. Das ist auch ok für mich, ist halt Pech! Habe jetzt eine Ratenzahlung von monatlich 50 Euro ausgemacht. Diese zahle ich seid dem 01.07.11
    Jetzt habe ich vor kanpp 4 Wochen Eine "Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit" erhalten. Es dreht sich genau um die gleiche Zinsgeschichte. Dazu sollte ich mich äußern. Das habe ich auch getan und erklärt, daß ich ja schon monatlich was zurückzahle und das ich denke, daß ein Fehler vorliegt, daß ich nochmal zur leichen Sache angeschrieben werde.


    Jetzt habe ich heute morgen einen Bußgeldbescheid von 270 Euro erhalten.


    Ist das rechtens??? Ich zahle doch schließlich schon die Schulden zurück und hab gedacht, daß damit alles geklärt ist.
    Kann ich irgendwas dagegen unternehmen??
    Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!

  • ich denke , das es zwei paar schuhe sind ..


    auf der einen seite zahlst du die überzahlung in raten zurück... auf der anderen seite mußt du zusätzlich das bußgeld zahlen , quasi als strafe für das nicht angeben der zinsen

  • 1000 Euro Zinsen? :o


    Hast du dir im Mai rechtlichen Rat gesucht?


    Theoretisch könntest du jetzt noch aus einem verfahren erfolgreich rausgehen wenn die damalige falschaussage des Jc nachweisbar ist.

  • ich denke schon dass dies rechtens ist, denn unwissenheit schützt vor strafe nicht.


    wenn du wirklich sicher gehen willst, versuche einen beratungshilfeschein beim amtsgericht zu bekommen und suche einen anwalt auf. vielleicht weiß der ein "schlupfloch"

  • Du kannst Widerspruch einlegen. Du wußtest es nicht, hast dich extra bei deinem SB damals rückversichert, und von diesem anscheinend falsche Auskunft erhalten. Du bist gerne bereit, die summe zurück zu zahlen, obwohl es nicht dein Fehler war, aber keine Strafe.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Nein, leider kann ich de Falschaussage nicht nachweisen, habe mir dummerweise nichts schriftlichs über die Falschaussage ausstellen lassen, ich dummerchen, aber aus Fehlern lernt, ode wie war das? :)

  • Nein, leider kann ich de Falschaussage nicht nachweisen, habe mir dummerweise nichts schriftlichs über die Falschaussage ausstellen lassen, ich dummerchen, aber aus Fehlern lernt, ode wie war das? :)


    das ist erstmal egal, den Widerspruch würde ich trotzdem einreichen und es so schildern wie es gewesen ist. Im schlimmsten Fall wird er abgelehnt. Was hast du zu verlieren?

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ja du lebst halt in Deutschland und hier gehts leider überall nur noch um Geld !!! Wie, wo können wir noch mehr Geld einnehmen, ich find es auch zum Kotzen. Aber wehe du machst mal an irgend jemanden eien Anspruch dann wird sich aus Teufel komm raus herraus gewunden ich mach auch gerade so eine Sache durch.

  • Ich finds echt ne Frechheit sowas. Von Leuten, die sowieso wenig haben und ihre LV ja nicht aus Spass kündigen, sondern weil sie die nicht mehr bedienen können. Echt armes Deutschland. :motz:


    Wenn Du die Falschberatung durchs Jobcenter nachweisen könntest??? (Ich hab jetzt nur den Eingangspost der TS gelesen und mich geärgert, den Rest erstmal nicht).

  • Hallo,


    ich möchte mal was zur Klarstellung beitragen...


    Es war keine Falschberatung durchs Jobcenter in meinen Augen, denn die Aussage, dass die Lebensversicherung nicht angerechnet wird, war wohl richtig, weil sie unter Vermögensumwandlung lief.


    Allerdings sind Zinsen aus Kapital Einkommen im Sinne des SGB II und Zinsen sind anzugeben. Sie werden voll angerechnet wenn sie mehr als 50 Euro im Jahr betragen.


    Der eine Punkt ist die Rückzahlung, der andere die Ordnungwidrigkeit. Die Sachbearbeiter müssen die Angelegenheit an die Stelle für Ordnungswidrigkeiten weiter geben, wenn der Schaden höher als 100 Euro ist....


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Es war keine Falschberatung durchs Jobcenter in meinen Augen, denn die Aussage, dass die Lebensversicherung nicht angerechnet wird, war wohl richtig, weil sie unter Vermögensumwandlung lief.


    Allerdings sind Zinsen aus Kapital Einkommen im Sinne des SGB II und Zinsen sind anzugeben. Sie werden voll angerechnet wenn sie mehr als 50 Euro im Jahr betragen.


    Gut, aus dieser Sicht hast du natürlich recht. Warum sollte der Fachmann das auch genauer erläutern, nur damit der Laie und Hilfesuchende das weiß :wand


    Sorry, aber dafür fragt man ja nach, ist ja nicht so, als hätte die TE sich nicht gekümmert. Die korrekte Antwort auf die Frage nach der Lebensversicherung wäre ein "ja, aber" gewesen, und nicht einfach nur ein "ja".

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ich würde versuchen mit einem Brief die Strafe zu reduzieren. Hofflich klar machen, dass das ein Versehen war, du die Ratenzahlung schon machst und das das nicht wieder vorkommt. Manche Sachbearbeiter lassen sich erweichen wenigsten ein Teil zu erlassen. Auf einen Versuch würde ich es ankommen lassen, hast ja nix zu verlieren. Würde diesen Brief aber zügig schreiben, damit er deinen guten Willen sieht.
    Viele Grüße Flore


  • Ist das rechtens??? Ich zahle doch schließlich schon die Schulden zurück und hab gedacht, daß damit alles geklärt ist.
    Kann ich irgendwas dagegen unternehmen??
    Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!


    Ja,das ist rechtens. Richtig du zahlst die zu Unrecht erhaltene Leistung zurück. Du hast eine Mitwirkungspflicht und bist auf diese
    auch schriftlich hingewiesen wurden,gegen diese hast du verstossen und es wurde Bußgeld erhoben. Entweder du zahlst dieses
    Bußgeld oder du legst dagegen Widerspruch ein. Ich würde mich aber auf jeden Fall von einem RA beraten lassen. Vielleicht hat auch
    das Amt irgend ein Fehler gemacht.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Einzige Chance: Verjährung.


    § 31 Verfolgungsverjährung OWig

    Vermutlich keine Chance. Ausser das Amt blässt es jetzt ein paar Jahre schleifen und kümmert sich nicht mehr.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Ja,das ist rechtens.


    Vermutlich keine Chance. Ausser das Amt blässt es jetzt ein paar Jahre schleifen und kümmert sich nicht mehr.


    Und woher willst Du das alles wissen.
    Du kennst weder den Strafrahmen, den Tatvorwurf, den Tatzeitpunkt etc.


    Selbst ich würde mir nicht anmassen zu sagen: Keine Chance!
    Verjährung ist derart komplex das oft nicht mal Anwälte durchblicken wann Ruhen oder Neubeginn war.


    Meine Aussage war darauf gerichtet das sie überprüfen lassen kann ob verjährung eingetreten ist.

  • Vorher habe ich mit einem Angestellten vom Jobcenter gesprochen, ob mir die Versicherung angerechnet wird. Dieser meinte NEIN!!!


    hast du ihn denn nur gefragt ob es angerechnet wird? dann war sein nein ja richtig und keine falschaussage oder hat er auch gesagt, dass du es auch alles nicht angeben musst?


    ich hatte einen ähnlichen fall mit dem bafögamt. wurde dann auch wegen betrug angezeigt. muss einen teil meiner bafögschulden vorzeitig zurückzahlen und musste auch diese 270 euro zahlen. das ist einfach nochmal die strafe für dein vergehen und die ist rechtens.


    das du das nicht angegeben hast war ein fehler, dafür musst du nun bußen.


    unwissenheit schützt vor strafe nicht.


  • Und woher willst Du das alles wissen.
    Du kennst weder den Strafrahmen, den Tatvorwurf, den Tatzeitpunkt etc.


    Selbst ich würde mir nicht anmassen zu sagen: Keine Chance!
    Verjährung ist derart komplex das oft nicht mal Anwälte durchblicken wann Ruhen oder Neubeginn war.


    Meine Aussage war darauf gerichtet das sie überprüfen lassen kann ob verjährung eingetreten ist.

    Ich beziehe mcih da auf das geschriebene. Und gut wollen wir mal ehrlich sein. Selbst Schuld das es so gekommen ist. Unwissenheit
    schützt vor Strafe nciht,hätte sie sich eben besser erkundigt oder die Merkblätter des Amtes besser gelesen. Dort wird u.a. darauf
    hingewiesen das man Änderung beim Einkommen, auch nur einmalige,anzuzeigen hat. Dies hat sie nicht getan,Pech gehabt.


    Sich aber nun draufberuhen,der SB hätte ihr eine falsche Auskunft erteilt,find ich armselig.


    Das einzige richtige wäre jetzt Widerspruch gegen den Bussgeldbescheid einzulegen und versuchen das beste draus zu machen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • hier nochmal meine frage, ich glaube das kam nicht so recht an eingangs:


    1000 euro nur an zinsen bei einer gekündigten lv? liegen da die zinsen nicht im ganz unteren einstelligen bereich? und du bekommst jetzt nach der auszahlung noch hartz iv? -) solltest du jetzt nicht sowieso über jeglichem sparfreibetrag liegen?