Eigene Wohnung mit 17?

  • Hallo!


    Heut hab ich mal ne Frage für einen Bekannten. Ich kenne nicht alle Hintergründe, aber hier mal die Fakten.


    Die Eltern sind seit 8 Jahren geschieden. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Der Vater zahlt Unterhalt für den gemeinsamen Sohn. Der lebt offiziell bei der Mutter, ist aber seit gut 5 Jahren die meiste Zeit beim Vater. (24/7)


    Der Vater besitzt ein Eigenheim. Seit einigen Monaten hat er eine neue Beziehung und möchte mit der Frau zusammenziehen. Das Haus wollte er ursprünglich verkaufen, vermieten kommt für ihn nicht in Frage, den Nerv hat er nicht. Leerstehen lassen kommt ebenfalls nicht in Frage, denn so würde es nur unnötige Kosten verursachen.


    Der Sohn hängt aber sehr an dem Haus und hatte den Vorschlag, selber fest dort hin zu ziehen. Wäre nur eine Formalität, da er sowieso immer dort ist.


    Er beginnt heute eine Ausbildung. Mit dem Gehalt, dem Kindergeld und dem Unterhalt hätte er seiner Meinung nach genügend Geld, um die Kosten wuppen zu können (Verbrauchskosten, Lebenshaltungskosten).


    Die Mutter ist dagegen. Ihr erster Kommentar dazu war "er brauche nicht zu glauben, dass sie auch nur einen Cent Unterhalt bezahlen würde"... Ich denke, daran erkennt man die eigentliche Motivation hinter dem NEIN.


    Nun bringt sie halt Argumente wie, er ist erst 17, man könne ihn dann nicht mehr so kontrollieren usw.


    Alles vernünftige Argumente...


    Das Haus steht ziemlich zentral zwischen den beiden elterlichen Wohnungen, jeweils ca. 15 Autominuten entfernt. Der Vater sieht dort täglich nach dem Rechten, erledigt Reparaturen, kümmert sich um die Gartenpflege usw. Er hat zwar vor, diese Verantwortung langsam an den Sohn abzugeben, wird/würde ihn aber noch mehrere Monate darin unterstützen. Außerdem ist er nicht der Typ Vater, der sagt, Sohn nun bist Du 18, sieh zu wie du klar kommst. Er ist für seine Kinder da.



    Ich suche hier vor allem rechtlichen Rat. Dass die Meinungen hierzu auseinandergehen werden, ist mir klar. Aber wie ist hier die Rechtslage?


    Ich glaube mich zu entsinnen, dass Jugendliche mit 16 Jahren mit Erlaubnis der Eltern ausziehen dürfen. Die Eltern müssen das Kind dann eben unterstützen. Ist das grundsätzlich richtig?


    Ist es ebenso richtig, dass dann beide Elternteile innerhalb ihrer finanziellen Möglichkeiten dem Kinder Unterhalt bezahlen müssen? Die Frage ist wichtig, denn nur, wenn von beiden Elternteilen Unterstützung kommt, kann die Rechnung auch aufgehen. Ansonsten wäre das Projekt eh gescheitert.


    Wenn das Kind nun ausziehen möchte und ein Elternteil ist dagegen, was kann man dann tun?


    Kann der Sohn selbst seine Interessen und Ansprüche gegenüber der Mutter einklagen? Wenn er dies nicht möchte, oder Skrupel hat, die Mutter zu beklagen, kann der Vater das für ihn tun?


    Wie lange würde so etwas ungefähr dauern? Muss ein gutachten erstellt werden? Da sein Wohl nicht in Gefahr ist, nehme ich an, dass man hier kein Eilverfahren anstrengen kann und in einem Jahr ist das Kerlchen 18 und kann sowieso tun, was er will.



    Und noch eine Frage: Was würdet ihr an der Stelle des Vaters tun?

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  • Mit dem Gehalt, dem Kindergeld und dem Unterhalt hätte er seiner Meinung nach genügend Geld, um die Kosten wuppen zu können (Verbrauchskosten, Lebenshaltungskosten).


    Die Frage ist wichtig, denn nur, wenn von beiden Elternteilen Unterstützung kommt, kann die Rechnung auch aufgehen.


    :winken:


    Braucht der Sohn nun Unterstützung seitens der Eltern oder nicht?


    Wenn er dauerhaft Unterstützung braucht - wovon auszugehen ist - kann man nur davon abraten! Kindergeld fällt langfristig weg - der Unterhalt ebenso. Kann er von dem Geld denn alles finanzieren, wenn die Ausbildung beendet ist?

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Also, wenn die Ausbildung beendet ist, kann er theoretisch alles finanzieren. Allerdings möchte er danach wieder zur Schule gehen, zumindest ist das der aktuelle Stand, das kann sich ja noch ändern.



    Edith sagt noch: Ich dachte halt, dass die Eltern verpflichtet sind, das Kind zu unterstützen, so lange es sich noch in der Ausbildung befindet. Er ist mindestens 20, bis er die Ausbildung beendet hat. Wenn er dann nochmal zur Schule geht, ist er ca. 23 bis er "richtiges" eigenes Geld verdient. Wäre es so, dass der Unterhalt wegfallen würde, wäre er ja gezwungen, so lange zuhause zu wohnen. Drum der Gedanke, ob es nicht so ist, dass dann die Eltern unterstützen müssen.


    Der Vater würde ihn unterstützen, nicht nur finanziell, sondern auch, was den Alltag betrifft. Außerdem begleitet er den Sohn durch die Ausbildung (selber Betrieb, selbe Abteilung, er ist sein Vorgesetzter da).


    Die Mutter möchte keine Unterstützung beibringen, wäre aber finanziell dazu in der Lage.

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    Einmal editiert, zuletzt von Dadefana ()

  • Ich dachte halt, dass die Eltern verpflichtet sind, das Kind zu unterstützen, so lange es sich noch in der Ausbildung befindet.


    Stimmt, aber nur während der ersten Ausbildung. für die Schule später nicht mehr. (und sein Einkommen aus der Ausbildung wird angerechnet).


    Aber: er ist minderjährig, damit haben die Eltern noch das ABR, bis er 18 ist. Stimmt die Mutter nicht zu, kann er auch nicht ausziehen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Stimmt die Mutter nicht zu, kann er auch nicht ausziehen.



    So habe ich das auch grade woanders gelesen. Und er kann es auch nicht einklagen, bzw. eine Klage des Vaters darauf würde nicht erfolgreich sein, liege ich richtig?

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  • Das mit dem Unterhalt und Kindergeld fällt natürlich langfristig weg - das Haus hat er ja nicht nur die nächsten Jahre bis die Ausbildung fertig ist.


    Ich bin mir nicht sicher, ob die Eltern ihn in der Form unterstützen müssen, wenn er seinen Lebensstil derart in die Höhe schraubt. Mit Unterhalt von 100 EUR jeweils ist das ja bei einem Haus nicht getan.


    Abgesehen jetzt mal vom Finanziellen: mit 17 ein eigenes Haus (mit den Formalitäten meinst Du bestimmt das Überschreiben von Vater auf Sohn)? Das ist eine Menge Verantwortung. Der Junge weiss doch gar nicht, was da auf ihn zukommt. Wahrscheinlich hat er sogar noch nie im Leben allein gewohnt.


    Ich finde, der Vater macht es sich sehr einfach - für ihn die praktischste Lösung natürlich. Ganz ehrlich: ich als Mutter würde das nicht unterstützen. Dann doch lieber ne Mietwohnung, das ist überschaubar, flexibel und auch langfristig finanzierbar.


    Aber mit 17 sich ein Haus ans Bein binden - ne, da wär ich strikt dagegen!

    Grüsse Tani :wink



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  • Der Vater könnte natürlich auf das ABR klagen. Ob er das unter diesen Umständen, dem Jungen damit zu ermöglichen alleine zu wohnen bekommt weiß ich nicht.


    Aber ich würde mich da auch mal mit dem JA kurzschließen. Eine Freundin von mir ist damals mit 17 schon für volljährig erklärt worden, damit sie alleine leben konnte. Ob und wie weit das hier gehen würde kann ich dir natürlich nicht sagen, aber fragen kostet nichts.


    @tanimami: wo liest du da was von Haus überschreiben? Da hat Dadefana gar nichts von geschrieben :frag Da steht nur, das Junior da einziehen möchte, nicht kaufen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • (mit den Formalitäten meinst Du bestimmt das Überschreiben von Vater auf Sohn)?



    Nein, das Haus bleibt Eigentum des Vaters, mit formell meine ich, dass er dort gemeldet ist. Wie gesagt, der Vater würde weiterhin die Verantwortung für das Haus übernehmen, der Sohn müsste lediglich seine Verbrauchskosten übernehmen. (Strom, Wasser, Lebensmittel) Sogar die Heizkosten würde der Vater übernehmen.

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  • Nein, das Haus bleibt Eigentum des Vaters, mit formell meine ich, dass er dort gemeldet ist. Wie gesagt, der Vater würde weiterhin die Verantwortung für das Haus übernehmen, der Sohn müsste lediglich seine Verbrauchskosten übernehmen. (Strom, Wasser, Lebensmittel) Sogar die Heizkosten würde der Vater übernehmen.


    :schwitz Ok. Dann ist das was anderes.


    Der Sohn lebt offiziell bei der Mutter - ist aber tatsächlich die meiste Zeit beim Vater (derzeit noch in dem Haus, um das es geht). Vater zieht aus zur neuen Lebensgefährtin.
    Bevor da nun ein Rechtsstreit wegen ABR ausbricht: warum wird nicht einfach abgewartet bis Kind 18 ist? Vater wird "inoffiziell" ohnehin desöfteren bei der neuen Lebensgefährtin sein oder? Damit ist doch jedem geholfen. Oder sehe ich das falsch?

    Grüsse Tani :wink



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  • warum wird nicht einfach abgewartet bis Kind 18 ist? Vater wird "inoffiziell" ohnehin desöfteren bei der neuen Lebensgefährtin sein oder? Damit ist doch jedem geholfen. Oder sehe ich das falsch?


    Das ist auch mein Gedanke, kommt aber für den Vater aus welchen Gründen auch immer, derzeit nicht in Frage.


    Er möchte sich erst erkundigen, welche Möglichkeiten es sonst gibt. "Inoffiziel" geht nicht, da die beiden im Herbst heiraten werden.



    Der Vater ist seit einem halben Jahr ständig bei der Lebensgefährtin, schaut nur im Haus vorbei um nach dem Rechten zu sehen. Bis jetzt war das auch in Ordnung für die Mutter, aber seit sie in Kenntnis gesetzt wurde, dass sie keinen Unterhalt mehr für ihren Sohn bekommen würde, sondern im Gegenteil, noch was beisteuern sollte, um ihn zu unterstützen, war der Ofen aus. Der Vater würde dem Sohn das gerne selbst ermöglichen, geht aber finanziell nicht.

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    Einmal editiert, zuletzt von Dadefana ()

  • "Inoffiziel" geht nicht, da die beiden im Herbst heiraten werden.


    Würd schon gehen - man muss ja nicht zusammenleben, wenn man verheiratet ist. Aber ok.


    Es gibt folgende Möglichkeiten:
    1. Sohn geht zurück zur Mutter - bei der er ja gemeldet ist - wartet bis er 18 ist und geht dann ins Haus
    2. Sohn geht mit Vati zur Neuen (inoffiziell war er ja ohnehin schon größtenteils beim Vater) - geht dann mit 18 ins Haus
    3. Vati wartet halt mit dem Auszug zur Neuen


    Haus steht bis Kind 18 ist leer.


    Für Vater ändert sich bezüglich des Hauses auch nichts: er muss ja ohnehin weiterhin die Pflege übernehmen, gut über Winter muss das Haus beheizt werden - aber ich denke, damit wird er leben können. Er hätte ja die Heizkosten so oder so übernommen.


    Wer weiss, wie lange ein Rechtsstreit bezüglich des ABR dauern würde.... also mir wär es das nicht wert, wegen einem Jahr.

    Grüsse Tani :wink



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  • Ich weiß auch nicht Rovena. Ich mein damit halt, dass es Probleme geben könnte, wenn der Sohn nur unter der Voraussetzung fest hinziehen darf, dass der Vater mit dort bleibt, und dann ist er aber nicht dort, sondern bei der Neuen. Und dort ist er nun mal jetzt, wenn er auch nicht dort gemeldet ist.


    Lösung wäre, dass das Paar einen Schritt zurückgeht, und wieder getrennt lebt, und das kurz vor der Hochzeit und noch ein ganzes Jahr darauf. Ich kann nachvollziehen, dass sie das nicht möchten. Beide sind beruflich sehr eingespannt, und die wenige Zeit, die sie zusammen haben (so ca. eine Stunde am Tag und eben die Nacht) möchten sie nicht aufgeben.

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  • Der Vater ist seit einem halben Jahr ständig bei der Lebensgefährtin, schaut nur im Haus vorbei um nach dem Rechten zu sehen. Bis jetzt war das auch in Ordnung für die Mutter, aber seit sie in Kenntnis gesetzt wurde, dass sie keinen Unterhalt mehr für ihren Sohn bekommen würde, sondern im Gegenteil, noch was beisteuern sollte, um ihn zu unterstützen, war der Ofen aus.


    Les ich jetzt erst.


    Wovon ist denn die Mutter ausgegangen? Dass sie zeitlebens Unterhalt bekommt für ein Kind, das ohnehin nicht bei ihr wohnt und nur dort gemeldet ist?


    Hm, da hat schon der Vater im Vorfeld geschlafen, find ich.


    Mutter vermischt das jetzt mit dem Haus. Kind will und wird ausziehen spätestens mit 18. Ab dann ist auch von ihr der Bar-Unterhalt zu leisten. Aber auch vom Vater.

    Grüsse Tani :wink



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  • Ich mein damit halt, dass es Probleme geben könnte, wenn der Sohn nur unter der Voraussetzung fest hinziehen darf, dass der Vater mit dort bleibt, und dann ist er aber nicht dort, sondern bei der Neuen. Und dort ist er nun mal jetzt, wenn er auch nicht dort gemeldet ist.


    Mal ganz ehrlich: der Junge ist 17, der darf auch tagsüber und sogar nachts alleine bleiben.


    Solange er in dem Haus mit 1. Wohnsitz gemeldet ist ist das doch gar kein Thema, zumal er ja eh täglich nach dem rechten sehen möchte. Allerdings würde ich tatsächlich mal den Sohn offiziell zu mir ziehen lassen - wegen Kindergeld und dem Unterhalt. Da kann die Mutter natürlich auch gegen meutern, aber mit 17 hat der Sohn da durchaus Mitspracherecht.


    Wo der Vater sich aber dann tatsächlich tagsüber aufhält ( oder nachts) geht doch niemanden was an. ;)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Allerdings würde ich tatsächlich mal den Sohn offiziell zu mir ziehen lassen - wegen Kindergeld und dem Unterhalt. Da kann die Mutter natürlich auch gegen meutern, aber mit 17 hat der Sohn da durchaus Mitspracherecht.



    Das durchzusetzen wird aber dauern, denk ich, oder?

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  • Weil die Mutter nicht einverstanden ist.

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