Ohne Geld- wie soll es weitergehen?!

  • Hallo zusammen,


    ich hab ein dickes Problem und hoffe einer von euch hat einen Tipp, was ich noch machen kann.


    Ich hoffe ich kann es ausführlich genug zum verständnis erklären. wenn nicht fragt nach.



    Ich habe seit 2009 Arbeitslosengeld bekommen, da Elterngeld nicht ausreichte. Nun habe ich Im August eine schulische Ausbildung begnnen und die Arge teilte mir mit, ich müsste Bafög beantrage. Das tat ich im Mai 2011. Alle Unterlagen schickte ich an das Bafögamt bis auf die schulbescheinigung, die bekam ich erst am ersten schultag- an diesem tag reichte ich sie gleich nach. Gleichzeitig endet mein beischeid des Arbeitslosengeldes 2 am 31.08.2011. Eine Weiterbewilligung habe ich schon lange beantragt, auch mit dem vermerk dass ich noch keinen bafögbescheid habe, wegen der schulbescheinigung.
    Ich habe anfangs letzter Woche bei der Arge angerufen, da der neue Bescheid noch nicht angekommen war. Dort erreichte ich erst meine Sb nicht. Als ich sie am telefon hatte, meinte sie ich solle mich am darauffolgendem Tag nochmals melden, da anscheinend kein antrag einging- ich habe ihn EXTRA persönlich eingeworfen.Ich versuchte es jeden tag bei ihr, bei der zentrale, NIX.
    Am Freitag wurde mir gesagt, meine SB wolle mich zurückrufen, da anscheinend unterlagen fehlten.


    Montags erreichte ich dann eine andere SB, sie meinte der Bafögbescheid fehlte noch, vorher könne keine Neuberechung/Weiterbewilligung stattfinden.
    Ich rief also beim Bafögamt an und machte dort Druck.
    Der Bescheid wurde beim Bafögamt abgelehnt. Die Begründung: Mein Vater verdiene zuviel--> ich lebe seiit jahren nicht mehr bei meinen eltern und meine eltern haben hypotheken, kredite etc. Ergo: unterm strich bleibt kein geld um mich zu finanzieren.
    Die teilte ich der Arge mit und diese verweigert mir nun die Zahlung bzw. ich bekomme keinen Weiterbewilligungsantrag, da ich kein Bafög bekomme, zahlen sie auch nicht mehr.
    Ich steh also genau ab morgen ohne geld da. Kitagebühren, miete, versicherung, krankenkasse , strom etc pp. ihr wisst ja was man alles zahlen muss.
    Dass ich ab morgen kein Geld mehr habe, ist ihnen egal, so ist die rechtslage, da können sie auch nix machen.
    Ich hab beim Jugendamt angerufen, die sb wollte morgen mit der arge sprechen.


    ich heule rotz und wasser, weil ich nicht weiter weiß. ich habe das gefühl ich werd bestraft dafür, dass ich was "lernen" will.
    ich weiß gerade echt nicht mehr weiter.


    vielen dank im vorraus.

  • ich verstehe das noch nicht ganz?
    hat dir das jobcenter denn hoffnung gemacht, dass du zusätzlich zum bafög leistungen bekommen kannst?
    eigentlich gibts ja nichts von denen, wenn man eine ausbildung macht, für die man bafög bekommen könnte?


    habe das gerade bei meiner tochter erlebt...
    sie hatte einen unfall kurz vor studienende, dadurch job verloren, bafög war schon ausgelaufen...


    sie musste sich exmatrikulieren lassen um leistungen zu bekommen :motz:


    und danach ihr studium beenden...


    kannst du die ausbildung vielleicht noch als umschulung beantragen??? :hae:


    ansonsten bleibt dir wohl nichts als eltern fragen :hae: oder ausbildung abbrechen, leistungen beim jobcenter und von denen finanzierte ausbildung (umschulung) zu beantragen :troest

  • Mit dem Jugendamt habe ich gesprochen, sie wollte sich morgen bei mir melden, wenn sie etwas in erfahrung gebracht.


    Jobcenter/arge ist ja dassselbe. Arbeitsamt spielt ja keine rolle bei mir.


  • schau mal hier, evtl. ist etwas dabei. Im Notfall muss das Jobcenter einspringen!



    hier, aus deinem link kopiert:


    "ALG II-Leistungen werden im Regelfall auch nicht erbracht an Auszubildende, Studenten und Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Maßnahme. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur bei Vorliegen einer besonderen Härte in Betracht."



    :ohnmacht:





    wenn ein schwerer unfall, kurz vor studienende, keine "besondere härte" ist, dann bezweifle ich, dass lady leistungen bekommt :ohnmacht:

  • Geht Umschulung, wenn man noch keine Ausbildung hat? Dies wäre die Erstausbildung!
    Ich hab damals bei der Jobberaterin von der Arge mitgeteilt bekommen, dass man bei der betrieblichen ausbildung nix bekommt, aber bei einer schulischen würden die leistungen gezahlt werden, was mich erleichterte, da ich das ja sowieso vorhatte.


    eltern würden ja, WENN sie könnten!

  • Jobcenter/arge ist ja dassselbe. Arbeitsamt spielt ja keine rolle bei mir.


    eben!!!


    deshalb wirst du auch nichts kriegen, solange du eine ausbildung machst :flenn




    das ärgert mich schon seit jahren, dass die gesetze so sind :kotz


    zum nachteil ausbildungswilliger alleinerziehender mütter :troest


    versuche eine umschulung zu bekommen!

  • deshalb wirst du auch nichts kriegen, solange du eine ausbildung machst


    stimmt so nicht ganz. Sie hat keinen Anspruch, aber eventuell die Kurze.


    Und wenn ich das richtig im Hinterkopf hab haben einige Studenten hier auch den AE-Zuschlag bekommen. Da leg ich aber jetzt nicht meine Hand für ins Feuer.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ja die kleine würde Geld bekommen von der Arge. War bei mir auch so.


    Man kann auch Bafög beantragen, ohne das man die Eltern angeben muss.
    Aber weiß nun gerade nicht ob das bei dir gehen würde.
    Weiß auch nicht wie das heißt, da muss man das extra ankreuzen. Ist schon ne Weile her das ich meinen ausgefüllt habe.


    Wenn du da nochmal nachfragst.


    Viell. findest du ja hier was http://www.bafoeg.bmbf.de/de/196.php :frag

    Stell dir vor deine Zukunft wird wunderbar und Du bist Schuld.

    2 Mal editiert, zuletzt von chrissymaus ()

  • Ja die kleine würde Geld bekommen von der Arge. War bei mir auch so.


    kommt schon drauf an, wieviel Unterhalt der KV bezahlt, ob das Kind noch Anspruch hat oder nicht.


    @Velvet: mit der Ablehnung vom Bafög-Amt würde ich mir auch mal ne Beratungsstelle oder so suchen. Ich hab grad ein Alter nicht mehr im Kopf, aber ich bin mir nicht sicher, ob deine Eltern überhaupt noch für dich aufkommen müssen, sprich die überhaupt berücksichtigt werden dürfen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ich habe hier mal die Auslegung zum § 38 SGB XII im Zusammenhang mit § 22 SGB II von der Stadt Hamburg (etwas weiter unten im Link).


    Das Gesetz gilt ja überall in Deutschland...


    http://www.hamburg.de/kr-sgbxii-kap03-38/126824/start.html


    Wenn die Arge nicht will dann evtl. im Sonderfall das Sozialamt.

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • @ Rovena
    Ja an den Unterhalt habe ich nicht gedacht.


    Und ich musste damals bei meinem Bafög auch meine Mutti angeben und das obwohl ich mit meinen Kids+KV damals zusammen
    gewohnt habe. Die wollten alles von meiner Mutti haben, aber nix von meinem damaligen Freund. :frag
    Da ich nicht verheiratet war.

    Stell dir vor deine Zukunft wird wunderbar und Du bist Schuld.

  • Danke für eure Hilfe.


    Werd morgen mal bei einem Anwalt nachhaken, ob der mir helfen kann und dann wollte sich wenigstens die sb vom JA drum kümmern und nachhaken.


    ich bin 24 Jahre und die Kurze bekommt Kinderged und Unterhalt (200€)

  • ich bin 24 Jahre und die Kurze bekommt Kinderged und Unterhalt (200€)


    gut, dann sind deine Eltern tatsächlich noch in der Pflicht. (bafögtechnisch gesehen).


    Aber evtl. könntest du noch für dich bis zu 25 wirst Kindergeld beantragen :hae: Ist ja deine erste Ausbildung. (oder gilt das nicht, wenn der Anspruch unterbrochen war? Ich hab zumindest jetzt auf die Schnelle nichts gefunden, was dagegen spricht).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Hey,


    erstmal blöde Situation. :troest


    Mit dem Ablehnungsbescheid würde ich auf jeden Fall so schnell wie möglich zum BaföG Amt Deiner Stadt und das mit denen genau durchsprechen, die kennen sich aus ob eventuell Widerspruch angesagt wäre etc..


    Wenn da nichts zu machen ist oder überhaupt um den September irgendwie zu deichseln, wie hier schon geschrieben, Arge oder Sozialamt. Das sind dann aber immer Einzelfallentscheidungen. Ich kenne es nur von ein paar Studenten, die kein BaföG erhielten - die meisten mussten sich exmatrikulieren oder selbst die Kohle verdienen, andere wurden eine Weile unterstützt. Notfalls wirst Du Dich abmelden müssen.


    LG und alles Gute


    PS - habe gerade Deinen letzten Beitrag noch gelesen, Du hast also für Dich und Dein Kind dann 2 x Kindergeld, macht also 368 + 200 Unterhalt, macht 568 - versuch, Wohngeld zu bekommen!

    Einmal editiert, zuletzt von amscheideweg ()

  • Wenn du aber jetzt Kindergeld für dich, für die Kurze und den Unterhalt bekommst, könntest du evtl. noch Wohngeld versuchen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • es gibt auch für schulische ausbildungen kein geld von der arge. genau in der selben sitautin war ich auch schon und es blieb mir nichts anderes übrig, die ausbildung von heut auf morgen abzubrechen. dann habe ich auch direkt wieder geld bekommen.


    leider ist es denen egal, ob du lernst o´der nicht und es denen auch egal, wo du dann dein geld her nimmst.


    so war es bei mir auch. ich hätte schon längst fertig sein können. stattdessen, bin ich immernoch ohne ausbildung. :frag


    da wird auch das jugendamt nichts machen können. das einzige was sie dir zahlen könnten, wäre hartz4 für dein kind. das haben die dann bei mir gemacht.


    aber von 180 euro oder was das waren, wirst du ja auch nicht leben können.


    so ist da leider in deutschland.

  • hi juwi,


    in dem verlinkten Artikel steht aber auch, dass alles, was der gesamte Haushalt monatlich zur Verfügung hat (und das sind nunmal 568 Euro), zur Erreichung der Mindestgrenze herangezogen werden kann. Also, ich würde es auf alle Fälle probieren, es wäre der unproblematischste Weg.


    LG