Namensänderung nach §3 dehnen?

  • Haben wir nen Juristen an Board?


    Wenn ja hier ein Fallbeispiel:


    KM ist alleinerziehend und hat 100% Sorgerecht. Aufenthaltsbestimmungsrecht etc, auch bei der KM.
    Der KV kümmert sich kein Stück um die Tochter, lässt sich nicht sehen und zeigt auch kein Interesse an der Tochter.


    Frage:


    KM heisst X, Tochter hat Nachnamen des KV. Tochter sagt aber selber, das sie wie KM heisst und begreift nicht, das sie nach Ihrem Vater benannt ist.
    Nun möchte KM gerne den Namen ändern auf Ihren eigenen Mädchennamen.



    Was ist zu tuen? Reicht es, wenn KM zum JA geht und beantragt, ein "Gutachten" auszustellen um den Namen ändern zu lassen und ohne Unterschrift des KV?. Es geht ja um das Kindeswohl....

    Alles was Kinder brauchen, habe ich auch! Das was Kinder nicht brauchen, habe ich auch nicht.

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    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft

  • am besten wäre, der Vater ist einverstanden :tuedelue
    wenn dem nicht so ist, dann würde ich mir überlegen, ob es die Nerven, Gutachten, Gerichtsverhandlungen, das gute Geld etc. wirklich wert ist....
    die psychologische Belastung durch den Namen muss schon sehr hoch sein-


    ich persönlich wollte das meinen Kindern nicht antun, und meine Lebensqualität wird auch nicht merklich durch den Namen des Ex eingeschränkt-


    Juristisch schwierig, und auch von einem Fachmann nicht adhoc zu beantworten


    Meine Anwältin hat abgeraten, und ich bin ihr heute nach über 10 Jahren dankbar dafür... ich kenne Frauen, die versucht haben, das hinzubekommen,
    und es hat allen mehr geschadet, als wirklich genutzt :frag und- es ist mal so, mal so ausgegangen- ein juristisches Muster konnte ich nicht erkennen-
    es kam wohl immer auf das Gutachten der inneren Belastung des Kindes an (wobei ja gerade diese innere Belastung immer dadurch zustanden kam,
    dass die Mutter ihren Mädchennamen wieder angenommen hat, oder bei neuer Heirat den Namen des neuen Mannes, oder dadurch, dass die Mutter
    nach der Geburt damit einverstanden war, das das Kind den Namen des Vaters annimmt)-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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  • Nachtrag:


    Das Elternpaar war nicht verheiratet..


    ****



    Das JA kann ja bestätigen das da keinerlei Kontakt gibt und nicht mal UH gezahlt wird. Der KV würde es auch denke ich verweigern. Aber er hat doch nix mehr zu melden, da ja das Sorgerecht bei der KM liegt oder hab ich nun nen Denkfehler?

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  • Du Mutter wollte aber doch, dass das Kind den Namen des Vaters trägt :frag


    Das sollte ja eigentlich reiflich überlegt sein-


    aber, wie gesagt-
    wenn Vater einverstanden ist, ist alle gut...
    wenn nicht- dann muss die Belastung des Kindes schon deutlich messbar sein, so der Vater gegen die Namensänderung ist....


    mal Hüh mal Hott geht da halt nicht so einfach

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Da muß man einen Antrag beim Kreis stellen - bin ich grad dabei
    Benötigt wird:
    Begründung des Antrags - möglichst detailiert und genau ( ich habe 5 Din A 4 Seiten)
    Beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde des Kindes
    Namensänderung der Mutter
    Kopien des Alleinigen Sorgerechts - und bei mir auch Scheidungsurteil
    Bescheinigung der Meldebehörde
    Einkommensnachweiß


    Dann werden der KV gehört ( meiner ist einverstanden)
    und das Jugendamt ( sind bei mir auch einverstanden)


    Der Antrag kostet auch ne Kleinigkeit - wird nach dem Einkommen berechnet und die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 2 Monate - da dort auch gewisse Fristen eingehalten werden müssen wo jemand Einspruch erheben kann
    Wenn die Kinder schon älter sind werden sie natürlich auch gehört - meiner ist ja erst 2 Jahre alt - aber die Schwestern werden sich evt dazu äußern


    Am besten geht man zum Bezirksamt und lässt sich eingehend beraten - ich habe da mehr als eine Stunde mit einem sehr netten Mitarbeiter gesprochen der mir alles genau erklärt hat

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Ja sicher ..


    Ich denke auch mal das es mal gut überlegt war ... in den Zeiten wo alles gut war ...


    Manchmal ist man sich über Langzeitkonsequenzen nun mal nicht bewusst...


    Ich google das mal ein wenig durch... Aber danke für deine netten Posts :D



    Danke Faye für deinen Ausführlichen BEitrag :D



    Hast du Chancen auf Erfolg?

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  • http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html



    Nur mal als Hinweis:
    Es gibt keine kostenlose juristische Rechtsberatung übers INET. Nur in bestimmten Fällen möglich sonst bei Strafe verboten.
    Alles andere hier ist eine persönliche Meinung und Halbwissen aus persönlicher Erfahrung.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Was ist so schlimm daran das ein Kind einen anderen Namen trägt als man selber ?? Sorry - ist bie mir auch so und ich ( und auch mein Kind ) sehen es als Normal an und haben damit keinerlei probleme.....

  • Da gibt es Genug Gründe WARUM es so schlimm sein kann ....
    Allein aus psychologischer Sicht der Beteiligten



    Aber das dehne ich hier nicht weiter aus !

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  • Ja die Chancen stehen gut -Kind hat keinerlei Kontakt zum Vater und die Schwestern sind soviel älter das wir beide in ein paar Jahren alleine sein werden - da wäre ein gemeinsamer Name von Vorteil


    Natürlich hat man irgendwann mal überlegt welchen Namen die Kinder tragen sollen - ist bei mir fast 18 Jahre herbei der ältesten Tochter - und die nächsten Kinder bekommen den Nachnamen dann ja automatisch
    Hätte ich gewußt wie sehr ein Mensch sich negativ ändern kann hätte ich meinen Nachnamen behalten


    Aber hätte hätte hab ich nicht und besser später klug als nie


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    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • @faye
    bei Dir ist der Vater einverstanden... das ist eine grundlegend andere Sitution :frag
    gegen den Willen des Vateres kann es für alle Beteiligten zu einem Drama werden-

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Luchsie
    Kommt drauf an wie alt das Kind ist - bei älteren Kindern sind die Cahancen seltsamerweise noch besser sagte man mir
    Drama sehe ich da keines - man macht den Antrag und wenn er abgelehnt wird hat man etwas Zeit und Geld investiert für nichts - aber Drama ist bei mir anders
    Aber natürlich bin ich froh darüber das bei mir der Ex einverstanden ist - noch froher wäre ich allerdings über einen Ex der sich für seine Kinder interessiert


    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz ist nur möglich, wenn der Vater der Namensänderung nicht widerspricht.


    Bei Nichtzustimmung des Vater müsste eine Kindeswohlbeeinträchtigung vorliegen. Die Meßlatte wäre also sehr hoch.


    :brille

  • Ich kenne persönlich einen Fall, wo das Kind gegen den Willen des (zahlenden und Umgangs-wahrnehmenden) KV der Einbenenung des Kindes zugestimmt hat. Bzw. hat das Jugendamt derart Druck auf den KV ausgeübt, dass er dem Kind zuliebe, um den ganzen Ärger mit den Gerichten zu ersparen, zugestimmt hat.


    Wenn man das JA auf seiner Seite hat, dann kann man offenbar vieles erreichen, was lt. Gesetz vielleicht doch etwas anders aussieht.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee