Hartz IV und Betriebskostenabrechnung

  • Hallo ihr Lieben,
    seit März 2011 beziehe ich ergänzend Hartz IV. Nun habe ich die Betriebskostenabrechnung bekommen. Muss ich die jetzt beim Jobcenter mit angeben? Die Abrechnung bezieht sich doch auf die Zeit vor meinem Leistungsbezug.
    Wäre schön, wenn hier einer Bescheid wüßte.


    Danke.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • Bei mir wurde das, was vor dem Bewilligungszeitraum war, nicht erstattet. Nur das, was ab dem Bewilligungsbeginn kam.

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Hallo ihr Lieben,
    seit März 2011 beziehe ich ergänzend Hartz IV. Nun habe ich die Betriebskostenabrechnung bekommen. Muss ich die jetzt beim Jobcenter mit angeben? Die Abrechnung bezieht sich doch auf die Zeit vor meinem Leistungsbezug.
    Wäre schön, wenn hier einer Bescheid wüßte.


    Danke.


    Die Betriebskostenabrechnung solltest Du dem Jobcenter vorlegen. Daraus geht ja auch hervor, ob sich die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung ändert. Bei einer Erhöhung der Nebenkosten möchtest Du diese ja sicherlich erstattet haben.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • anteilig müssen sie es erstatten, außer der abrechnungszeitraum endete vor dem h4-bezug. ansonsten hast du im falle von geldmangel auch die möglichkeit eines darlehens über den rest.

  • Dank euch erst mal.


    Es handelt sich um ein nettes Guthaben, dass ich nur ungern abgeben möchte. Aber wenns denn so ist... Ich frag einfach mal im Amt.


    Mein Minus im letzten Jahr habe ich noch brav allein gezahlt, obwohl ich da noch weniger als jetzt als Hartzi hatte. Und wäre es diesmal wieder so gewesen, würde ich das auch nicht dem Amt unterschieben.

    :wink Samira


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    Alexandre Dumas

  • achso, wir reden von einem guthaben -)


    ja, theoretisch müsstest du das angeben, da hast du dann sogar das problem des zuflussprinzips ..

  • Das bedeutet, dass das Geld als Einkommen in dem Monat zählt, in dem es bei Dir zugegangen ist. Geht also die NK-Erstattung in der Zeit bei Dir ein, in der Du im SGBII-Bezug bist, dann musst Du es als Einkommen angeben und es wird dann zu einer geringeren Zahlung an SGBII-Leistungen kommen...


    (Wobei mich die Argumentationsschiene interessieren würde, dass es ja eigentlich angespart, also Vermögen ist... Und wenn dann nicht so viel Vermögen da ist, würde es unter den Vermögensfreibetrag fallen... :Hm interessant interessant... Würde mich interessieren, wie das die Sozialgerichte sehen... Also wenn es ein Guthaben aus der Zeit gibt, in der SGBII-Leistungen erbracht werden, ist es eigentlich logisch, das Amt zahlt ja die Miete + NK... Dann gehört das Geld denen... aber wenns aus der Zeit vorher ist... naja...)

  • Ah, ok. Einkommen ist ja eigentlich was anderes. Wie du schreibst, wenn das Amt die Miete zahlt, steht denen das Geld auch zu, aber so? :hae: Aber streiten werde ich mich mit denen nicht. Dafür habe ich keine Nerven.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • Angeben mußt du es. Aber: alles, was die ARGE nicht gezahlt darf sie bei der NK-Abrechnung auch nicht "einkassieren". (Anders wäre jetzt ein Lottogewinn oder irgend ein Einkommen).


    Es handelt sich hierbei nämlich eben nicht um einen Zugewinn.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Angeben mußt du es. Aber: alles, was die ARGE nicht gezahlt darf sie bei der NK-Abrechnung auch nicht "einkassieren". (Anders wäre jetzt ein Lottogewinn oder irgend ein Einkommen).


    Es handelt sich hierbei nämlich eben nicht um einen Zugewinn.


    Falsch:


    Alles was als Einkommen angerechnet werden kann, wird angerechnet und DU als Bezieher von H4 wirst es dann anteilig zurückzahlen müssen, zumindest ab dem Tag der Bewilligung.

    Alles was Kinder brauchen, habe ich auch! Das was Kinder nicht brauchen, habe ich auch nicht.

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    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft

  • Alles was als Einkommen angerechnet werden kann, wird angerechnet und DU als Bezieher von H4 wirst es dann anteilig zurückzahlen müssen, zumindest ab dem Tag der Bewilligung.


    Die Rückzahlung ist aber kein Einkommen und wird auch nicht als solche gewertet. Genauso wenn du deinen Kram bei Ebay verkaufst: ist auch kein Einkommen, auch wenn du in dem Moment Bargeld bekommst.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Kann aber als solches bewertet werden.


    Überleg doch mal, wenn du monatlich bei Ebay Summe X umsetzt aus dem Verkauf von Sachen, wird es sehrwohl als Einkommen angerechnet.


    Es darf nur eine gewisse Summe nicht überschreiten!


    Das Thema hatten wir erst vor kurzem und der Bezieher von ALG2 musste Rückzahlungen leisten!!

    Alles was Kinder brauchen, habe ich auch! Das was Kinder nicht brauchen, habe ich auch nicht.

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  • Überleg doch mal, wenn du monatlich bei Ebay Summe X umsetzt aus dem Verkauf von Sachen, wird es sehrwohl als Einkommen angerechnet.


    wenn ich jeden Monat bei ebay eine größere Summe verdiene fängt auch das Finanzamt an, Fragen zu stellen ;) Dann wird das nämlich irgendwann gewerblich, und dann ist das natürlich irgendwann Einkommen.


    Trotzdem wird die Vorauszahlung der NK und die daraus resultierende Rückzahlung nicht als Einkommen gewertet.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Na, nun habt ihr mich allesamt komplett durcheinander gebracht. :Hm Es scheint wohl keine eindeutige Handlungsweise des Amtes zu geben. Und ich vermute mal, dass diverse SB auch unterschiedlich verfahren? Je nach Wissensstand? ;)
    Also, ich werd mal noch ein bisschen im Netz rumsuchen und dann schauen, was ich tue.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • nein, es gibt da eben gerade keine uneindeutigen regelungen sondern nur menschen die ebensolche verbreiten.


    rückzahlungen jeglicher kosten der unterkunft mindern ganz klar den sgb ii satz des kommenden monats. rückzahlungen aus anderen betriebskosten (strom, evtl warmwasser) bleiben zum "vorteil" des alg ii empfängers, allerdings nur dann, wenn die rückzahlungen aus rechnungen resultieren, die vom sgb ii bestritten wurden; genau das entfällt hier im thema aber größtenteils. es wäre also anteilig und die mitarbeiter im jobcenter sowieso nicht fähig genug das richtig zu berechnen, daher weiter oben mein hinweis mit der streitigkeit.

  • Hallo Samira,


    hab den thread gerade entdeckt, und mich interessiert, was dabei raus gekommen ist.


    Behalten oder anrechen? Voll oder teilweise? Hü oder hott? :-)


    Bettina

  • Ich hatte letztes Jahr 950 Euro Guthaben bei meiner NK-Abrechnung für das Jahr 2009. In diesem Jahr hatte ich aber nur 10 Prozent meines gesamten Einkommens aus Hartz IV. Das Amt hat mir die ganzen 950 Euro eingezogen. Meine Anwältin hat ausgerechnet das mir aus dem Guthaben 470 Euro zustehen. Was soll ich sagen? Es liegt noch immer kein Ergebnis vor.
    Jetzt habe ich wieder meine Abrechnung erhalten für 2010. Wieder ein Guthaben von 500 Euro. Ich weiß nicht ob ich gleich zur Anwältin gehen soll, oder es einfach auf sich beruhen lassen soll. Als (wertloser) HartzIV-Empfänger bekommt man ja sowieso kein Recht. :hae: