Umgang ohne Sorgerecht?

  • Weshalb sollte ein nicht ehelicher Vater, der kein Sorgerecht hat, weil die Mutter die GSR-Erklärung nicht unterschrieben hat, sich zusätzlich zum Unterhalt um das gemeinsame Kind kümmern?



    ganz einfach: weil er sein kind liebt und darum umgang haben möchte!!!


    jemand, der umgang vom gsr abhängig macht, dem geht es nicht um sein kind.


    edit sagt noch: es ist mir unverständlich wie man überhaupt das eine mit dem anderen zusammenwerfen kann bzw. davon abhängig machen kann. entweder liebe ich mein kind oder aber eben nicht. und liebe ist nicht von einem wisch bzgl gsr abhängig....

    LG Uschi


    ..i need my dose..


    Y.O.L.O.!

    Einmal editiert, zuletzt von uschi2010 ()

  • Also Trennung, bevor das erste Kind da ist!


    :hae: , mmh ich möchte behaupten, dass dies nur in Betracht kommt, wenn die Partnerin, schon vor dem Kind klar und deutlich formuliert, dass sie weder heiraten will noch einem GSR zustimmen. Ich denke das ist nicht der Regelfall, vielleicht bin ich aber auch nur zu romatisch.


    Wenn er aber liebt! Sein Kind wirklich liebt! Dann WILL der den Umgang. Und er will seinem Kind finanziell helfen!! Egal ob er Sorgerecht hat oder nicht. Nur, wenn er Sorgerecht haben will, dann kriegt er es eben nicht, weil es da in Deutschland keine Mittel und Wege zu gibt. Aber nochmals: der liebende Vater verknüpft Umgang und Sorgerecht nicht!


    Ich glaube es geht da noch nicht um Liebe die da ist. Ich denke es es geht um die Unfähigkeit bedingungslos lieben zu können, sogar dann wenn ein dritter Bedingungen stellt. Und ich würde sogar noch weiter gehen und zwischen dem Gefühl an sich und der Möglichkeit dies praktisch leben zu können unterscheiden wollen.


    Ob dies eine Schwäche der Väter darstellt? Klares ja. Unter einem Mann stelle ich mir persönlich was anderes vor. :brille ...auch wenn ich mir über so Dinge wie Sozialisation klar bin... :nixwieweg


    Aber es nützt doch nichts. Ich denke Eltern haben eine Form von Beziehung. Beziehung definiere ich, wenn zwei Menschen interagieren.
    Hier sind die beiden Aussagen in der Reihenfolge so beliebig wie zuerst Huhn oder zuerst Ei.


    Ich lasse mich nicht auf das Kind ein, weil ich habe nicht das gleiche Recht wie Du.
    Du bekommst das Recht nicht, weil Du nicht gezeigt hast, dass Du Dich auf das Kind einlässt. :rolleyes:


    Wenn es so wäre, dass der Vater an sich, ein Formular ausfüllen müsste, auf dem er die Vaterschaft anerkennt und unten links wäre dann noch ein Absatz, wo er ein Kreuzchen für die elterliche Sorge machen kann, dann wäre es easy und die Veranwtortung läge eben beim Vater.
    So ist es aber nicht. Der Vater entscheidet entweder über sein Wohlverhalten oder in dem er sich auf einen gerichtlichen Konflikt einlässt, dessen Aussichten auf Deeskaltion marginal sind. Im Gegenteil, alle Optionen die der Vater hat, bringen die Eltern nur noch weiter aus einander.


    Es wird immer so dargestellt, als wäre die Entscheidung für oder gegen das Kind, wenn sie der UET trifft, das Leichteste auf der Welt.


    Ich denke das ist sie nicht. Ich denke es ist genau anders rum. Diese Entscheidung nicht treffen zu können ist um so vieles leichter.


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Wenn er aber liebt! Sein Kind wirklich liebt! Dann WILL der den Umgang. Und er will seinem Kind finanziell helfen!! Egal ob er Sorgerecht hat oder nicht. Nur, wenn er Sorgerecht haben will, dann kriegt er es eben nicht, weil es da in Deutschland keine Mittel und Wege zu gibt. Aber nochmals: der liebende Vater verknüpft Umgang und Sorgerecht nicht!


    Aber genau mit dieser Argumentation liefert man den Vater der Willkür einer Mutter aus, die ihn ausschließt. An welcher Stelle wird eigentlich thematisiert, was es mit der (angeblichen?) Liebe der Mutter auf sich hat, die den Vater von einer Elternrolle ausschließt? Und dies meistens nur, weil sie dann eine bessere rechtliche Handhabe hat, nach eigenem Gutdünken über das Kind und den Kontakt des Kindes zu seinem Vater zu entscheiden. Die Mutter mit ASR kann den Vater weitgehend von allen Informationen über das Kind abschneiden und an das andere Ende der Welt umziehen, wenn ihr danach ist. Der Vater ohne Sorgerecht kann überhaupt nichts unternehmen, wenn es der Mutter nach Ausgrenzung ist.
    Unter diesen Bedingungen, ohne bestehende Rechtssicherheit darüber ob und wie lange man den Kontakt zum eigenen Kind haben kann, kann ein Vater meiner Meinung nach keine vernünftige Beziehung zum gemeinsamen Kind aufbauen und wahrscheinlich auch nicht gut aufrecht erhalten. Das ist unter diesen rechtlichen Bedingungen bestenfalls dann möglich, wenn er noch sehr viel Vertrauen zur KM hat. Aber dieses Vertrauen wird oft nicht mehr vorhanden sein, denn sonst hätte man sich nicht getrennt. Ich verwehre mich daher dagegen, es als mangelnde "Liebe(sfähigkeit)" dem eigenen Kind gegenüber abzuqualifizieren, wenn man als Vater eine erzwungene Rolle als minderwertiger Elternteil nicht leben kann und will. Ich bin vielmehr der Meinung, dass es eine mangelnde Liebe zum eigenen Kind durch die Mutter ist, den Vater des Kindes in eine solche Rolle zwingen zu wollen und dabei in Kauf zu nehmen, dass das eigene Kind vaterlos ist. Selbst wenn ein Vater sich auf den Umgang ohne Sorgerecht aus Liebe zum Kind einläßt, ist er letztlich doch nicht wirklich Vater weil ohne Entscheidungbefugnis über wesentliche Belange des Kindes.


    TinaNB hat es in einem ganz anderen Thread (hier (Eintrag Nr. 25) sehr schön zusammengefasst:



    Ich seh das deshalb jetzt nicht als major problem. Die meisten Paare lieben sich zu Beginn. Wenn der Mann "ok" ist, bezitzt er genügend empathische Energie, das Vertrauen der Mutter soweit zu erreichen, ein GSR zu unterschreiben. Wenn sie die empathische Energie nicht aufbringt, dem Mann zu vertrauen, dann würde ich als Mann die Trennung wünschen, da die Paarebene schon da nicht stimmt. Also Trennung, bevor das erste Kind da ist!


    Im Gegensatz zu dir sehe das schon als "major problem". Denn es liefert die Beziehung des Kindes zum Vater dem Gutdünken der Mutter aus. Erstens kann man an verschiedenen Stellen in den Foren lesen, dass es durchaus Mütter gibt, die erst das GSR versprechen und als es soweit ist, es dann nicht unterschreiben wollen, denn man kann sich ja so ein schönes Hintertürchen offen halten. Vorsorgen außer beten von einer solchen Mutter verschont zu bleiben kann man als Vater nicht solange diese diskriminierende Rechtslage bestehen bleibt. Dass die meisten Paare sich zu Beginn geliebt haben, bleibt zu hoffen. Es gibt aber durchaus Ausnahmen, wie man selbst hier (Eintrag Nr.89) im Forum nachlesen kann:

    Ich sage es offen - in Wahrheit habe ich den Vater meines Kindes nie geliebt.


    Sollen die offensichtlich nicht aus Liebe entstandenen Kinder, die es nunmal auch gibt, in der Chance auf eine tragfähige Beziehung zu ihrem Vater nachhaltig eingeschränkt werden? Wie wahrscheinlich ist es, dass eine Mutter, die den Vater des gemeinsamen Kindes noch nicht einmal "in guten Tagen" geliebt hat, diesen Vater als gleichberechtigten Elternteil akzeptiert und dies dem Kind vorlebt?

    Ich lasse mich nicht auf das Kind ein, weil ich habe nicht das gleiche Recht wie Du.
    Du bekommst das Recht nicht, weil Du nicht gezeigt hast, dass Du Dich auf das Kind einlässt.


    Es wäre beinahe "schön", wenn es nur um das Zeigen ginge, dass man sich auf das Kind einläßt. In Wahrheit ist es oft die Fortsetzung des Konfliktes zwischen den Eltern auf dem Rücken des Kindes durch Ausgrenzung des anderen Elternteils und Ausübung von Macht. Das geht mit ASR halt noch besser als mit GSR.

    Der Vater entscheidet entweder über sein Wohlverhalten oder in dem er sich auf einen gerichtlichen Konflikt einlässt, dessen Aussichten auf Deeskaltion marginal sind. Im Gegenteil, alle Optionen die der Vater hat, bringen die Eltern nur noch weiter aus einander.


    Und genau deshalb hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hier leider auch nur wenig geholfen. Denn anstelle der automatischen Einrichtung des GSR ab Geburt bzw. Anerkennung der Vaterschaft mit der Möglichkeit eines Entzugs durch ein Gericht, wenn ein Elternteil nicht "sorgefähig" ist, haben die Verfassungsrichter die menschenrechtswidrige Situation in Deutschland nur durch eine Minimallösung ersetzt, die den Vater letztlich vor Gericht zwingt, es sei denn er findet sich mit seiner minderwertigen Rolle als Elternteil 2. Klasse ab. Die Verfahren dauern viele Monate und in der Zwischenzeit muss dann nur noch für genügend Streit gesorgt werden, damit das Familiengericht am Ende GSR als nicht lebbar findet und schon ist das ASR auf Dauer gesichert.

    Es wird immer so dargestellt, als wäre die Entscheidung für oder gegen das Kind, wenn sie der UET trifft, das Leichteste auf der Welt.


    Ich denke das ist sie nicht. Ich denke es ist genau anders rum. Diese Entscheidung nicht treffen zu können ist um so vieles leichter.


    Die Entscheidung für oder gegen das Kind ist für einen UET sehr schwer. Außerdem kommt hinzu, dass wohl die wenigsten freiwillig UET sind, sehr wohl aber die meisten BET sich diese Rolle ausgesucht haben und sie vehement verteidigen. Allein aus dieser Tatsache sollte eigentlich doch schon offensichtlich sein, wer in dieser Situation in der übleren Lage ist.

  • Zitat von hopeful

    Aber genau mit dieser Argumentation liefert man den Vater der Willkür einer Mutter aus, die ihn ausschließt.


    Der Willkür einer Mutter IST man ausgeliefert! Du kannst nur ganz individuell nach den Ursachen dieser Willkür suchen und versuchen, Vertrauen aufzubauen. Ich glaube durch Umgangsbeukott sendest du das falsche Signal. Im Gegenteil. Du würdest ja die Argumente der Mutter gegen das GSR noch nähren durch Nichtumgang, nicht kümmern, Gleichgültigkeit...


    Wenn du jetzt deine Ideen mehr im Sinne eines Kampfes für Gleichberechtigung siehst, dann ist das meiner Meinung nach immer noch das falsche Signal, da dann auch der Staat sich in seiner Rechtslage bestätigt fühlen würde. Ein Vater, der sich nicht kümmert hat kein Interesse. Demnach wäre er auch in wichtigen Erziehungsfragen nicht ansprechbar und verlässlich!


    Ausserdem finde ich, sollte es ein Aufruf sein, deinen Beitrag auch für Umgangsväter starker Tobak. Denn viele verzichten auf das GSR und wollen einfach ihre Kinder sehen, weil sie sie lieben. ICH würde den Umgang nicht boykottieren um der Allgemeinheit zu dienen und gegen Ungerechtigkeit zu kämpfen. Da wäre ich zu egoistisch und zu sehr auf mich und meine Bedürfnisse bezüglich der Kinder bedacht...


    Zitat von hopeful

    Im Gegensatz zu dir sehe das schon als "major problem". Denn es liefert die Beziehung des Kindes zum Vater dem Gutdünken der Mutter aus. Erstens kann man an verschiedenen Stellen in den Foren lesen, dass es durchaus Mütter gibt, die erst das GSR versprechen und als es soweit ist, es dann nicht unterschreiben wollen, denn man kann sich ja so ein schönes Hintertürchen offen halten. Vorsorgen außer beten von einer solchen Mutter verschont zu bleiben kann man als Vater nicht solange diese diskriminierende Rechtslage bestehen bleibt. Dass die meisten Paare sich zu Beginn geliebt haben, bleibt zu hoffen. Es gibt aber durchaus Ausnahmen, wie man selbst hier (Eintrag Nr.89) im Forum nachlesen kann:


    Grosses Kino läuft nicht nur Nachmittags auf RTL, nein auch manchmal hier im Forum. Sicher gibt es diese Extreme. Die aber als Norm zu etablieren halte ich für kontraproduktiv. Die Argumente für ein gemeinsames Sorgerecht muss man in den Menschenrechten selbst suchen und verstehen, nicht in Beispielen des Alltags und irgendwelchen Ungerechtigkeiten, die daraus resultieren....


    Zitat von hopeful

    Sollen die offensichtlich nicht aus Liebe entstandenen Kinder, die es nunmal auch gibt, in der Chance auf eine tragfähige Beziehung zu ihrem Vater nachhaltig eingeschränkt werden? Wie wahrscheinlich ist es, dass eine Mutter, die den Vater des gemeinsamen Kindes noch nicht einmal "in guten Tagen" geliebt hat, diesen Vater als gleichberechtigten Elternteil akzeptiert und dies dem Kind vorlebt?


    Die nicht aus Liebe entstandenen Kinder SIND chancenlos, was tragfähige Beziehung zu einem der Elternteile angeht. Wenn das Kind nicht geliebt wird, kann das GSR daran auch nichts ändern.


    Zitat von hopeful

    Die Entscheidung für oder gegen das Kind ist für einen UET sehr schwer. Außerdem kommt hinzu, dass wohl die wenigsten freiwillig UET sind, sehr wohl aber die meisten BET sich diese Rolle ausgesucht haben und sie vehement verteidigen. Allein aus dieser Tatsache sollte eigentlich doch schon offensichtlich sein, wer in dieser Situation in der übleren Lage ist.


    Die "Lage" entstand ursprünglich mal aus einem Konflikt zwischen zwei Elternteilen. Da kann man erstmal keinem der beiden unterstellen, er habe sich freiwillig irgendwas ausgesucht. Die Überlegung, wer nun welche Rolle nach der Trennung spielt ergibt sich daraus, wer VOR der Trennung welche Rolle gespielt hat. Leider lassen viele Elternteile nicht genügend Verstand walten, diese Rollenverteilung auch erstmal nach der Trennung und dann vorzugsweise im Einvernehmen weiter zu übernehmen....

  • Hopeful,
    bist du jetzt Umgangsboykotteur?
    Oder bist du im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten für das Kind da?


    Wenn du keinen Umgang wahrnimmst, weil das GSR fehlt, du also Umgangsboykotteur bist, wieso veranstaltest du dann so ein Affentheater mit diesem Thread? Das ist dann doch total unglaubwürdig.


    Kümmerst du dich um dein Kind, ist die von dir vorgetragene These doch auch, nu ja..., bestenfalls schlecht geschminkte Lobbyarbeit. :crazy
    Wer bitte, soll Väter mit dieser Denke ernst nehmen? :wow


    Was soll diese "schwarze Pädagogik" - vor allem für wen?

  • @maschenka


    Einige haben die Problematik, die in diesem Thread diskutiert werden sollte durchaus begriffen. Du scheinst leider nicht dazu zu gehören.
    Ein Problem ist halt nicht dadurch weg, indem ich es ignoriere. Das als "schwarze Pädagogik" zu bezeichnen ist für mich Ausdruck völligen Unvermögens (oder Unwilligkeit?) einen anderen Standpunkt als den eigenen zu betrachten.
    Ich denke aber es ist dem geschriebenen nichts mehr hinzuzufügen. Es ist wirklich alles gesagt. Insofern ist dieser Thread damit für mich abgeschlossen.

  • Ach so... wenn die Fragen zu der der verstandenen Problematik (!) - Missachtung - Ignorierung eines Menschenrechtes des Kindes! - nicht des Vaters (Frechheit) als Aufhänger dazu gebraucht werden, um auf die Rechte des Vaters/der Väter hinzuwirken - zu unbequem werden, dann haben die Fragenden also nicht verstanden? Sehr aufschlussreich.


    Die Tatsache, dass ich mich in die Gefühle Betroffener hineinversetzen kann, schließt nicht aus, dass ich Missbrauch von Kinderrechten - das (so weit als möglich) gelebte Umgangsrecht des Kindes vom GSR-Wunsch des Vaters abhängig zu machen - als schwarze Pädagogik bezeichne. Denn wie in dieser wird hierbei mit potentieller Angst (das Kind hat dann gar nix mehr vom Vater, das habt ihr - die schuldigen (Mütter) nun davon) gearbeitet.

  • Weshalb sollte ein nicht ehelicher Vater, der kein Sorgerecht hat, weil die Mutter die GSR-Erklärung nicht unterschrieben hat, sich zusätzlich zum Unterhalt um das gemeinsame Kind kümmern?


    Ist er dann nicht nur ein billiger Babysitter?


    ich bin babysitterin und hüte manchmal fremde kinder, während die mütter turnen :-)


    gerade heute wieder habe ich einen kleinen winzling lange auf dem arm halten und schaukeln "müssen" bis er sich entspannte :schwitz


    aber dann...er strahlte und lächelt und brabbelte mich an :sonne



    was ich damit sagen will: wenn du dich um dein kind kümmerst und es liebst, dann könntest du etwas zurückbekommen... :love


    es könnte dich lieben und diese liebe könnte dein herz erwärmen :Hm


    und das könnte gut für euch BEIDE sein :winken:

  • juwi: WOW!!! :daumen


    :rotwerd


    danke!


    bin heute etwas sentimental... :(


    meine jüngste musste gestern von der polizei erfahren, dass ihr vater vor einer woche tot in seiner wohnung aufgefunden wurde...
    er starb einsam und allein...
    es gab seit jahren keinen kontakt mehr... :devil:



    jetzt leidet sie :flenn

  • Aaaaalsooo, ich kann jetzt nur von meinem Standpunkt als frisch getrenntes BET sprechen, der regelmäßig mit Vaterschaftstests und Sorgerechtsklagen gedrohht wird (mit ersterem kann er gerne drohen, kann er auch gerne habe, auch wenn ich mir manchmal wünsche er ist nicht der Erzeuger... Er ist es auf jeden Fall) kann ich dazu nur folgendes sagen: Was soll das bringen??? Ich muss dem Kerl erst das Sorgerecht teilen, damit er sich für sein Kind interessiert??? Wohlgemerkt kommt es bei mir nicht zu diesen Drohungen, weil ich ihm seine Tochter vorenthalte sondern diese Drohungen kommen, weil ich mich trenne und wenn ich ihm immer wieder antworten muss, dass ich nicht mehr mit ihm zusammen sein möchte. Mir wurde heute ganz toll vom JA gesagt: Mit einer Sorgerechtsklage kann man nicht drohen. Umgang ist die Pflicht des Vaters, Sorgerecht ein Privileg. Und ich muss sagen, kann ich voll und ganz unterschreiben. Den Umgang macht man vor allem für das Kind. Das Sorgerecht heißt, dass ich dafür arbeiten muss. Ich muss schauen, welche Kindergärten, welche Schulen, welche Ärzte, Behandlungen usw. Die richtigen für meine Maus sind. Das macht der KV nicht, hat er auch schon ganz klar gesagt, dass er dafür nicht die Geduld und die Zeit hat. Kind kommt einfach in die nächste Schule und fertig. Und der Herr hat kein interesse daran sich Gedanke zu machen, ich soll aber um Unterschrift betteln?? Na danke. Ich finde es aber wirklich wichtig für die Kleine, dass die Papa auch als Bezugsperson hat, sie hat das Recht auf Papa und Mama. So, sry, jetzt hab ich mich wieder in Rage geschrieben :D

  • Mir wurde heute ganz toll vom JA gesagt: Mit einer Sorgerechtsklage kann man nicht drohen. Umgang ist die Pflicht des Vaters, Sorgerecht ein Privileg. Und ich muss sagen, kann ich voll und ganz unterschreiben.


    Das mag ein tröstender Satz des Jugendamtes sein. Er beschreibt aber nicht die aktuelle Rechtssituation. Gemeinsames Sorgerecht hat laut Europäischem Gerichtshof Standard zu sein. Dem Gesetzgeber ist auferlegt vom Bundesverfassungsgericht, diesen Standard ins Gesetz einzubringen. Bis das geschehen ist, haben die Gerichte bei Klage zu prüfen, ob ein Gemeinsames Sorgerecht dem Kind eklatant schadet. Ansonsten ist es zu erteilen (bei Neugeburten). Offen und ungeklärt sind die "Altfälle".
    Kommt es also zur Nagelprobe, lässt sich mit dem JA-Satz kein Blumentopf gewinnen, geschweige denn der Prozess.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dem Gesetzgeber ist auferlegt vom Bundesverfassungsgericht, diesen Standard ins Gesetz einzubringen. Bis das geschehen ist, haben die Gerichte bei Klage zu prüfen, ob ein Gemeinsames Sorgerecht dem Kind eklatant schadet.


    also :hae:


    um genau zu bleiben... das verfassungsgericht hat gesagt, dass es verfassungskonform ist, dass das gemeinsame sorgerecht nicht automatisch erteilt wird!


    der vater aber die möglichkeit haben sollte einen antrag zu stellen und überprüfen zu lassen, ob das gemeinsame sorgerecht im einzelfall dem kindeswohl am besten ENTSPRICHT"


    http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html

  • Das Gericht hat es deutlich anders formuliert, die Pressemitteilung sagt es ziemlich anders, als Du es hier darstellst. Die Verfassungsrichter haben in der mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt, dass das Gemeinsame Sorgerecht als Standard in das Gesetz einzuarbeiten ist. Hier hat eine Umkehr des Nachweises stattgefunden. Bisher musste der Vater nachweisen, dass es gut fürs Kind ist. Jetzt muss nachgewiesen werden, dass es nicht gut ist. Wir haben das ja hier im Forum schon ausführlich diskutiert mit zahllosen Belegen ...


    Man kann prima über gemeinsames Sorgerecht oder nicht streiten, aber hier wird es in Deutschland zu einer Angleichung an die anderen EU-Länder kommen, die damit ja auch schon seit Jahren gute Erfahrung haben.


    Fakt ist: Die Erteilung des Gemeinsamen Sorgerechts ist wesentlich höher anzusetzen im Streitfall als bisher. Darauf sollte jeder vorbereitet sein, der sich streitig auseinander setzt. Die Rechtssituation hat sich eklatant verändert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das GSR ist ein Grundrecht, welches zur Etablierung der Gleichberechtigung beiträgt. Dieses Grundrecht sollte sich in den Augen aller Menschenrechtsorganisationen in den Rechten aller demokratischen Staaten wiederfinden, daher die Bemühungen der Europäischen Gerichtshofes in dieser Sache. Es hat NICHTS mit der Beziehung und der Rollenverteilung zwischen Väter und Mütter zu tun und sollte demnach auch nicht "prüfbar in Einzelfällen" sein sondern einfach DA sein!


    Dadurch, dass es nicht da ist gilt der Vater als Erziehungsberechtigter entmündigt. Seine Mündigung musste er in Deutschland bisher gegebenenfalls erfragen bei der Mutter, der also somit die Kompetenz zugesprochen wurd, dies beurteilen zu können, so ähnlich wie man früher dem Ehemann zugesprochen hatte beurteilen zu können, ob seine Ehefrau einen Beruf ergreifen darf, oder nicht! Wer letzteres als ungerecht empfindet MUSS zwangsläufig ersteres als ebenso ungerecht ERKENNEN. Es hat sich bei euch nichts geändert! Ausser, dass der Vater im Einzelfall sich dieses Recht erkämpfen kann und gegebenenfalls muss!


    Schon die Tatsache dass in einem Staat, der die Gleichberechtigung als Massstab zu nehmen behauptet, ein Geschlecht sich ein Recht erkämpfen muss, widerspricht dem ganz offensichtlich!


    Das und NUR das sollte durch die Verfassungsgerichte als Argument ERKANNT werden und nicht irgendwelche Statistiken über zerrüttete Familien und Rosenkriegsopfer! Defakto wird die Durchsetzung dieses Grundrechts für eine riesige Mehrheit an unehelichen Vätern sowohl IN intakter Beziehung wie auch im Trennungsfall zum Vorteil und zur Erleichterung. Contraire dazu wird es nur in verhältnismässig geringer Anzahl zum echten Problem für die Kinder.


    Das ist, bei allem Verständnis für die Mütter hier im Forum und überall, die das aus persönlicher Erfahrung anders sehen, meine unerschütterliche Meinung dazu!

  • Ich muss dem Kerl erst das Sorgerecht teilen, damit er sich für sein Kind interessiert???


    Gegenfrage: Warum willst du es denn nicht teilen? Es gibt keine objektiven und logischen Gründe es nicht zu tun. Als du mit ihm in die Kiste gehüpft bist war er noch gut genug.


    Mir wurde heute ganz toll vom JA gesagt: Mit einer Sorgerechtsklage kann man nicht drohen. Umgang ist die Pflicht des Vaters, Sorgerecht ein Privileg.


    Was dann zwar recht deutlich die Intention des für dich zuständigen JA bzw. dieser Mitarbeiterin (ich wette dass es eine MitarbeiterIN war) widerspiegelt jedoch weit an der rechtlichen Realität vorbei geht. Derjenige der diesen Satz ausgesprochen hat ist definitiv fehl am Platz und sollte maximal im Keller in der Ablage arbeiten.


    Den Umgang macht man vor allem für das Kind. Das Sorgerecht heißt, dass ich dafür arbeiten muss.


    Aha. Und was genau hast du dafür gearbeitet, dass du es seit der Geburt des Kindes haben darfst und der zugehörige KV nicht? Würde mich jetzt echt mal interessieren.


    Bisher musste der Vater nachweisen, dass es gut fürs Kind ist. Jetzt muss nachgewiesen werden, dass es nicht gut ist.


    Was auch irgendwie der Logik eines einigermaßen gesunden Menschenverstandes entspricht. Alles andere ist nach meinem Verständnis vergleichbar mit einer Beweislastumkehr. Im Strafrecht bspw. muss auch der StA mir bzw. dem Gericht meine Schuld beweisen und nicht ich meine Unschuld.


    Man kann prima über gemeinsames Sorgerecht oder nicht streiten, aber hier wird es in Deutschland zu einer Angleichung an die anderen EU-Länder kommen, die damit ja auch schon seit Jahren gute Erfahrung haben.


    Und das wird langsam auch mal Zeit. Dummerweise lässt sich unser Gesetzgeber da mal wieder alle Zeit der Wlet und sitzt die Sache aus. Es wäre ja nicht das erste (und auch nicht das letzte) Mal, dass Deutschland zuerst noch ein paar mal gerügt werden muss die Maßgabe jetzt doch bitte endlich mal umzusetzen.


    Dadurch, dass es nicht da ist gilt der Vater als Erziehungsberechtigter entmündigt. Seine Mündigung musste er in Deutschland bisher gegebenenfalls erfragen bei der Mutter, der also somit die Kompetenz zugesprochen wurd, dies beurteilen zu können, so ähnlich wie man früher dem Ehemann zugesprochen hatte beurteilen zu können, ob seine Ehefrau einen Beruf ergreifen darf, oder nicht! Wer letzteres als ungerecht empfindet MUSS zwangsläufig ersteres als ebenso ungerecht ERKENNEN.


    Treffer - versenkt. Einen noch besseren Vergleich hättest du gar nicht bringen können. :daumen


    Schon die Tatsache dass in einem Staat, der die Gleichberechtigung als Massstab zu nehmen behauptet, ein Geschlecht sich ein Recht erkämpfen muss, widerspricht dem ganz offensichtlich!


    Und noch ein Treffer. Der ist aber wohl eher in Berlin eingeschlagen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von 3erpapa ()

  • Für das Thema Sorgerecht von Geburt an sollte man einen extra Thread aufmachen.
    Hier geht es doch um die Verknüpfung von Umgang mit Sorgerecht, oder? :hae:
    Also ohne Sorgerecht zum Babysitter degradiert zu werden?


    Ich denke ein Vater der wirklich Interesse an seinem Kind hat, wäre es erstmal doch egal, ob GSR oder nicht.
    Sollte es nicht darum gehen, eine Beziehung zum Kind auf zu bauen? Umgangsrecht ist doch in jedem Fall vorhanden. Und hier geht es ums Kind und ich dachte auch immer um die Liebe zum Kind.
    Das scheinen aber einige hier anders zu sehen. Oder ich ticke anders :-)

    Ich gebe Tippfehlern asyl, wer welche findet muss sie hier lassen.

  • Ich denke ein Vater der wirklich Interesse an seinem Kind hat, wäre es erstmal doch egal, ob GSR oder nicht.


    Und hier geht es ums Kind und ich dachte auch immer um die Liebe zum Kind.


    Und weil es eben ums Kind geht steht es dem zugehörigen Vater durchaus zu bei Dingen von nicht alltäglicher Bedeutung, also nicht die Alltagssorge betreffen, mitreden zu dürfen in welche Richtung sich das Leben auch seines Kindes entwickelt oder nicht entwickelt. Dazu muss GSR bestehen. Um nicht mehr und nicht weniger geht es!

  • dies hier ist nochmal die ausgangsfrage des ts ;)



    Weshalb sollte ein nicht ehelicher Vater, der kein Sorgerecht hat, weil die Mutter die GSR-Erklärung nicht unterschrieben hat, sich zusätzlich zum Unterhalt um das gemeinsame Kind kümmern?

    LG Uschi


    ..i need my dose..


    Y.O.L.O.!