Was passiert, wenn der Umgangselternteil das Kind nicht zurückbringt?

  • Ich habe ja bereits ein paar Threads zu meinem Fall eröffnet, die recht umstritten waren. Nun kommt es aber zur Umgangsklärung. Gestern hatten wir einmal wieder eine Gerichtsverhandlung, nachdem er mich einmal wieder während meines Urlaubs mit zwei neuen Sorgerechtsanträgen überzogen hat - einer davon Eilantrag wegen angeblichen Auslandsumzugsplans, in welchem er das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragte. Kam mitten im Urlaub im Ausland natürlich ganz klasse... Er meinte, weil ich unserem Kind mit 3 Jahren Englisch beibringen möchte, was ich ihm im letzten Bericht über unser Kind mitteilte, dass ich deshalb in die USA auswandern möchte... Im anderen Sorgerechtsantrag wurde ich als vermeintlich drogen- und alkoholabhängig dargestellt, ich sei angeblich in Kinderheimen und Pflegefamilien aufgewachsen, sexuell missbraucht worden, ich bewege mich angeblich in einem ungünstigen Milieu (na klar, drogen- und alkoholabhängig, aber in jedem Fall suchtgefährdet). Unser Kind sei angeblich bindungsgestört, weil es NICHT auffällig ist und völlig unproblematisch ist. Also - wirklich schlimme Sache, ein unproblematisches Kind zu haben... LOL


    Während meines Urlaubs setzte sich meine beste Freundin mit dem Richter zusammen und erklärte ihm ausführlich, dass keine der Behauptungen stimmte. In der gestrigen Verhandlung wollte der Richter von den Sorgerechtsanträgen auch exakt nichts mehr hören. Bluttest habe ich aber trotzdem machen lassen, um ihn heute vorsorglich zu Dokumentationszwecken einzureichen. Ich schätze, er hat es sich jetzt endgültig betreffs Sorgerecht verscherzt und wird weder gemeinsames noch alleiniges Sorgerecht bekommen.


    Aber der Umgang muss jetzt gut laufen, und dafür werde ich sorgen. Ich werde mich zu 100% an die Umgangsregelung, die ich voraussichtlich heute in meiner Email erhalten werde, halten. Meinerseits wird es keine einzige Absage geben, wenn sie IRGENDWIE vermeidbar ist. Mir ist im Urlaub auch klar geworden, wo mein Ursprungsfehler lag, weshalb es mit dem Umgang meinerseits streckenweise nicht klappte. Ich habe es einfach gehasst, wenn er den Umgang schleifen ließ, um mir gegenüber seine Ablehnung meiner Person zum Ausdruck zu bringen, weil ich empfand, dass er unser Kind in dem Moment instrumentalisierte. Diese Verantwortungslosigkeit gegenüber unserem Kind habe ich gehasst, und ich wollte ihm einen Denkzettel verpassen. Aber ich habe nun entschieden, dass ich nicht der Rächer im Namen meines Kindes bin, sondern das Schicksal entscheiden lassen werde, wie es sich entwickelt. Entweder er nimmt den Umgang jetzt konsequent wahr und sieht zu, dass unser Kind (2 Jahre, 2 Monate) mit ihm eine stabile gute Beziehung aufbaut, oder er lässt es auf Dauer sein. Die Phase des Hinterhertragens habe ich bereits hinter mir, den (gutmütigen) Fehler werde ich nicht mehr begehen. Wir haben eine Umgangsregelung, diese gilt und fertig. Ich werde auch kein Ordnungsgeld beantragen, wenn er wieder anfängt, aus lächerlichen Gründen den Umgang abzusagen und Monate lang nicht mehr in Erscheinung zu treten. Es liegt jetzt in seiner Hand, was er aus dem, was er auf dem Zettel mit Garantie hat, macht.


    Nun habe ich nur noch EINE Sorge, die ich mit eurer Hilfe noch kurz ablegen möchte. Seit der Geburt droht er mir an, unser Kind mit allen Mitteln zu sich zu holen, er würde alles gegen mich unternehmen, um sie zu bekommen. Das nehme ich auch absolut ernst, nachdem ich nun innerhalb nur eines Jahres fünf verschiedene Sorgerechtsanträge von ihm mit den wildesten Geschichten über mich habe ergehen lassen müssen. Er ist in der Hinsicht extrem aggressiv und würde wohl auch über Leichen gehen.


    Ich gehe fest davon aus, dass der Tag kommen wird, an dem er unser Kind - einmal wieder mit einer ausgedachten Begründung - einbehalten und nicht zurückbringen wird, um einmal wieder das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge zu beantragen und den Ortswechsel in seinen Haushalt zu erzwingen. Dass er damit auf dem Gerichtsweg wenig Erfolg haben wird, rechne ich mir aus. Von meiner Angst werde ich mich also auch nicht länger bestimmen lassen, sondern vertraue darauf, dass unser Kind zu mir zurückkehren wird, weil es schlichtweg keinen Grund gibt, es aus dem gefestigten Umfeld mit Kindergarten, Vereinen, Ärzten etc bei mir zu reißen. Dafür werde ich auch in Zukunft keinen Anlass geben. Der Richter lachte bereits gestern, als der Vater meinte, dass es am besten für unser Kind wäre, es aus meiner Obhut zu entfernen, ggf sogar die Unterbringung in der Obhut des Jugendamts anzuordnen, weil ich angeblich komplett erziehungsunfähig sei.


    ABER: Was passiert eigentlich, wenn der Tag eintritt und er unser Kind einbehält? Welche Hebel muss ich ziehen? Wie schnell bekomme ich unser Kind wieder zurück?


    Hatte jemand von euch schon einmal dieses Problem? Für Schilderungen eurer Vorfälle bedanke ich mich schon einmal.

  • Da du derzeit das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, MUSS er sie zurückbringen. Tut er dieses nicht, kannst du SOFORT die Polizei rufen, diese fahren zu ihm, und holen das Kind raus. Sofern er da ist,.. Ansonsten wird gefahndet.

  • Als der Vater meiner Jüngsten die Kleine vor 3 Wochen einfach einbehalten hat -mit Ankündigung- habe ich mich beim JA schlau gemacht und bei der Polizei. Er wollte sie behalten, weil sie in meiner Woche (wir haben ein Wechselmodell) Geburtstag hatte und ich mit ihr weggefahren wäre. Vorher bat ich ihn zu tauschen, da wir in der Woche keine Tagesmutter hatten und ich Urlaub nehmen musste. Das ich eine Woche Urlaub dazu nutzen würde wegzufahren habe ich ihm mitgeteilt. Ihren Geburtstag hätten wir auch nicht gemeinsam verbracht, da es nur Streit und Gewalt gibt.


    So lange -so sagte mir das unser JAbearbeiter und die Polizei- es keinen gerichtlich festgelegten Umgangsplan gibt sind beiden Behörden die Hände gebunden.
    Also bin ich da gerade dran, dies zu regeln.
    Die Kleine ist übrigens bei mir gemeldet, wir haben GSR und ABR.


    Ich hoffe das das was ich Dir schreibe richtig ist, falls nicht bitte ich um Korrektur von Leuten die sich auskennen.



    LG Carina



    Edith sieht grad: Alleiniges Sorgerecht für Dich: In dem Fall Polizei anrufen, die holen die Kleine da raus, ist zwar unschön, aber besser als den KV dadurch Tatsachen schaffen zu lassen! Du Glückliche, so einfach hätte ich es auch gern ;)

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

    2 Mal editiert, zuletzt von Bernstein ()

  • Mit gemeinsamen ABR wird das nix. Hab ich mir auch über JA und Polizei die Zähne dran ausgebissen, trotz das eine gerichtliche Umgangsreglung, taggenau vorlag und der Kindesentzug Wochen dauerte. Bei alleinigem ABR sieht es besser aus. Ich hab es aber noch nicht ausprobiert (musste bisher nicht sein). Dann müßte es möglich sein das Problem über Polizei zu lösen. Zumindest kann man die dann ja dort vorbei schicken und die Vorauskünfte der Polizei sahen erfolgversprechend aus.


    Ach ja. Dermaßen viele schlechte Anträge fallen auf den Antragsteller zurück. Das kapieren irgendwann Gerichte.

  • Mit gemeinsamen ABR wird das nix. Hab ich mir auch über JA und Polizei die Zähne dran ausgebissen, trotz das eine gerichtliche Umgangsreglung, taggenau vorlag und der Kindesentzug Wochen dauerte. Bei alleinigem ABR sieht es besser aus. Ich hab es aber noch nicht ausprobiert (musste bisher nicht sein). Dann müßte es möglich sein das Problem über Polizei zu lösen. Zumindest kann man die dann ja dort vorbei schicken und die Vorauskünfte der Polizei sahen erfolgversprechend aus.


    Ach ja. Dermaßen viele schlechte Anträge fallen auf den Antragsteller zurück. Das kapieren irgendwann Gerichte.


    :ohnmacht: Nee oder Grüner? Meine Anwältin sagte zu mir, wg. dem Wechselmodell habe ich keine -bis wenig- Chance das ABR zu bekommen. Stimmt das Deiner Einschätzung nach? Das WM wollte ich eigentlich nicht kippen, da unsere Tochter bei ihm grundsätzlich gut aufgehoben ist und ich unsere persönlichen Diskrepanzen nicht auf ihrem Rücken austragen möchte.
    Gerne auch per pn, denn dies ist ja nicht mein Thread.


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
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  • Hi WatchaSay,


    meine Ex hat die Kids auch mal nach einem Umgangs-WE einbehalten und war verschwunden. Die Polizei hat mich nur ganz lapidar gefragt: "wo ist der Zettel vom Gericht?" :tot


    Mit Papier vom Gericht hätten sie die Kinder sofort ausfindig gemacht und zurück gebracht, ohne Papier vom Gericht machen die nichts (und das ist auch gut so) Aber der Notdienst des örtlichen JA hat sich noch in der Nacht sehr gründlich (in Zusammenarbeit mit der Polizei) gekümmert. Es hat nur ein paar Stunden (furchtbare, ewig lange Stunden, in denen meine Ex endgültig alle Chancen verspielt hat) gedauert, bis mich das JA zurück gerufen hat. Die wussten, wo die Kinder waren und hatten ein Auge drauf. :thanks:


    Dann konnte das JA nach gut einer Woche erreichen, dass die Kinder wieder nach hause durften! Und der SB vom JA war bei der Gerichtsverhandlung über das ABR dabei, wo eine verbindliche Umgangsregel getroffen wurde. Mit diesem Zettel darf die Polizei eingreifen und würde das hoffentlich auch machen. :bet


    LG


    Flo
    wow, ich habe lange nicht an diese Nacht gedacht, aber allein bei der Erinnerung daran könnte ich losheulen. Ich wünsche Dir alles Gute, dass Dir das niemals widerfährt! :scared

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Hallo WatchaSay


    Du hast alleinges SR, da kann der KV euer Kind nicht einfach einbehalten. Wenn doch wäre der Weg zur Polizei /Jugendamt
    unumgänglich.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Theoretisch kann man mit alleinigem Sorgerecht bei Kindsentzug die Polizei einschalten. In der Praxis läuft das dann oft so, wie es Florian beschrieben hat: Nach Wochen kommt das Kind zurück.
    Bei kleineren Kids fährt die Polizei schon mal mit Blaulicht vor (vor allem bei Männern). Letztlich aber ausgesprochen ungern. Ist der Kindesentzieher einigermaßen taff, dann ist das Papier mit dem Gerichtsentscheid über das alleinige Sorgerecht oft nichts wert. Die Situation bleibt bis zu einem anstehenden Gerichtsverfahren in der Schwebe. Und "wer hat, der hat".
    Sichergestellt muss bei älteren Kids nur der Schulbesuch sein. Da werden die Behörden auf Antrag auf einmal grantig.


    Geahndet werden so Aktionen meist nicht. Wenn der Entzieher vor Gericht glaubhaft seine Sorge und seinen guten Willen fürs Kind kundtut, verläuft das oft mit einem gehobenen Zeigefinger und einem "Du, Du, das war aber nicht fein" letztlich im Sande.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Geahndet werden so Aktionen meist nicht. Wenn der Entzieher vor Gericht glaubhaft seine Sorge und seinen guten Willen fürs Kind kundtut, verläuft das oft mit einem gehobenen Zeigefinger und einem "Du, Du, das war aber nicht fein" letztlich im Sande.


    Was geradezu zur Wiederholung einläd und ein dauerhaftes Klima der Unsicherheit schafft, bzw. be dem ET das betroffen war dieses traumatisch empfundene Ereignis dauernd im Bewusstsein hält. Jede Rockgabe ist dann von der Sorge begleitet ... Im Grunde würde so ein ET bestraft gehören. Man kann Umgang auch mit Zwangsgeld und sogar schnell vollstreckbaren versehen, das geht auch bei Wechselmodell.

  • Hallo, ich kann dir mal ein persönliches Beispiel nennen:


    Wir, Polizei, wurden zu folgender Situation gerufen: Eltern getrennt, Tochter ca: 3 Jahre alt, gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Vater, Kind hatte Lebensmittelpunkt beim Vater.
    Die Mutter hatte das Kind ab Freitag (Uhrzeit weiss ich nicht mehr) und sollte es am Sonntag um 18 Uhr zum Vater zurück bringen.
    19 Uhr rief der Vater an, dass die Mutter das Kind nicht heraus gibt.
    Gemeinsam mit dem Vater fuhren wir zur Wohnung der Mutter. Der Vater legte uns die Dokumente des Gerichtes vor. Alles war schriftlich festgehalten, rechtlich alles sauber und somit konnten wir auch rechtmäßig handeln.
    Das Gespräch mit der Mutter wurde in ihrer Wohnung (mit ihrem Einverständnis) geführt. Sie war freiwillig nicht bereit, das Kind herauszugeben. Das Kind hat mitbekommen, dass der Papa vor der Tür steht, es hat sich ganz freudestrahlend zum Papa begeben und hat zum Glück nicht viel mitbekommen, dass die Mutter hysterisch wurde. Ganz davon zu schweigen, was "wir" und anhören durften. Das ging mir persönlich sehr sehr nahe, da offensichtlich alle Beteiligten Familienmitglieder sehr litten. Haltet ihr mal eine Mutter fest, die zu ihrem Kind will! Barbarisch, es tat mir sehr leid, aber für uns gilt es, neutral zu bleiben.
    Wenn die Eltern sich hätten einigen können, wäre diese Aktion nicht so emotional abgelaufen. Fürs Kind war es auch nicht gut. Beide Parteinen hätten anders handeln können.
    Also Fazit: ohne ausreichende eindeutige Dokumente vom Gericht, keine Maßnahmen durch die Polizei. Das geht nicht. Logisch. Wir sind keine Richter und erst recht dürfen wir keine parteiischen Entscheidungen treffen.

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.

    Einmal editiert, zuletzt von TinaNB ()

  • § 235 Entziehung Minderjähriger
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
    2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
    den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.


    Im Fall von WatchaSay bedeutet dass, das wenn der KV ihr die Tochter entgegen einer ausdrücklichen Vereinbarung vor enthält, macht er sich STRAFBAR! So gesehen ist meine Ex ein Straftäterin. :nanana
    Tatsache ist aber das §235 sowieso niemals gegen Frauen angewendet wird (hat mir meine Anwältin seinerzeit im O-Ton so gesagt). Meist kommt der Paragraf nur bei Entziehung ins Ausland oder gewalttätiger Entführung zum Einsatz. (Dafür hat er die Absätze 2-6. )Und um das ganze noch weicher zu spülen, steht im Absatz sieben, dass er bei Fällen wie von WatchaSay nur "auf Antrag verfolgt" wird. :kopf


    (7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


    Aber der §235 dient als Ermittlungs-Paragraph, d.h. auch wenn deshalb niemand verurteilt oder gar angeklagt wird, darf die Polizei deshalb tätig werden. Allein diese Drohung bringt Elternteile, die über Entführung nachdenken, manchmal rechtzeitig zur Vernunft. :D


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Lies den Text mal genau, welche Voraussetzungen der "Übeltäter" erfüllen muss ... Gewalt und Drohung ist nicht zu erwarten. Und hier ist der Vater Elternteil ...
    Da greift der Gesetzestext nur bedingt und wir sind wieder im bereich der Ausführungsbestimmungen, also der Gesetzeskommentare ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • § 235 Entziehung Minderjähriger Abs. 1 ist es dann


    Wenn UET Vater oder Mutter nicht Erziehungsberechtigt sind und das Kind nicht raus geben.
    Hier greift unter Umständen die List.


    Habe beide das Sorgerecht und das ABR dann gibt es im Inland keinen § 235 Entziehung Minderjähriger.


    Ins Ausland sieht wieder anders aus.

  • Danke für eure Antworten. Das klingt alles irgendwie insgesamt nicht sehr beruhigend. Ich schätze, ich werde mir auf alle Fälle ausreichend Geld auf der hohen Kante halten müsse, damit ich dann in 500km Entfernung zum Vater fahren kann, um im Zweifel selbst aktiv zu werden. Wenn die Polizei nicht hilft, würde ich zur Selbsthilfe greifen. Dann sieht er unser Kind so schnell auch nicht mehr. Jedenfalls nie wieder in 500km Entfernung.

  • :wow Mir wird grad ganz übel wenn ich das hier lese... ich würd dem Vater zwar nicht wirklich zutrauen, dass er den Kleinen eines Tages auf einmal so bei sich behält aber man weiß ja nie :schwitz .... wir haben gemeinsames Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde niemals gesondert geregelt, daher liegt es ja wohl bei uns beiden. Ich dachte zwar schon immer, dass ich den Kleinen natürlich immer wieder zugesprochen bekommen würde (ich sorge gut für ihn, er hat hier seinen Lebensmittelpunkt) aber stimmt... ich hatte vergessen, das sowas Monate dauern kann, bis es gerichtlich entschiedn ist... :(


    Eine gerichtliche Umgangvereinbarung möchte ich aber trotzdem eigentlich nicht machen (der Umgang läuft ja eigentlich ganz gut bis auf die bekannten Ausnahmen), denn das würde wieder nur böses Blut geben (mometan verstehen wir uns ganz gut und die Kommunikation scheint zu beginnen)...

  • :wow Mir wird grad ganz übel wenn ich das hier lese...


    Eine gerichtliche Umgangvereinbarung möchte ich aber trotzdem eigentlich nicht machen (der Umgang läuft ja eigentlich ganz gut bis auf die bekannten Ausnahmen), denn das würde wieder nur böses Blut geben (mometan verstehen wir uns ganz gut und die Kommunikation scheint zu beginnen)...


    Du hättest jetzt auch kein Argument in der Richtung. Dazu muss das Kind erstmal in den Brunnen gefallen sein. Gerichte werden dann fragen ob das Kind abgetrocknet ist und wegen einem Mal sicher keine Änderung machen. Also: dein KV könnte das ungestraft, du im Gegenzug aber auch: d.h. du könntest Kind einfach so behalten und den Umgang aussetzen, auch da würde die Klagerei beginnen und erst mal nix bringen. Wenn ihr beide euch das klar macht und dazu euch klar ist, dass eine Reglung ohne Gericht (und das Halten an die Absprachen) euch beiden mehr Freiheit bietet, seit ihr schon mal auf der richtigen Seite.


    Hat man die Klagerei erst mal begonnen gibt es kein zurück mehr (eigene Erfahrung).

  • Es ist besser, wenn man gut miteinander auskommt und keine gerichtliche Hilfe braucht. Bei einem Umgangsbeschluss gibt es schlussendlich realistisch gesehen keinen Gewinner. Ich zum Beispiel habe bestimmte Tage, an denen ich nun unser Kind herausgeben muss. Er dagegen hat keinen Anspruch mehr darauf, von mir weitere Tage zu verlangen, wenn ihm die Regelung mal nicht passt. Das hätte man anders regeln können, wenn man den Streit nicht geführt hätte, sondern von Anfang an vernünftig miteinander geredet hätte.


    Durch unsere Rechtsstreitigkeiten bin ich allerdings jetzt so sauer, dass ich mit Sicherheit nichts mehr mache, was außerhalb des Beschlusses liegt. VOR den Streitigkeiten wäre ich noch flexibel auf den Vater zugegangen. Gestern wünschte er bereits mein flexibles Entgegenkommen, obwohl unser neuer Beschluss nur EINEN Tage alt war. Ich werde nach EINEM Tag bestimmt nicht diesen Beschluss über den Haufen werfen, nur weil er meint, ihm passt der Beschluss nicht in den Kram, den er die letzten eineinhalb Jahre lang gefordert hat und nun endlich erhalten hat.


    Man kann es sich mit dem Pochen auf seine Rechte auch mit dem Gegenüber verhacken, wo vorher noch Spielraum bestanden hätte.

  • Gestern wünschte er bereits mein flexibles Entgegenkommen, obwohl unser neuer Beschluss nur EINEN Tage alt war. Ich werde nach EINEM Tag bestimmt nicht diesen Beschluss über den Haufen werfen, nur weil er meint, ihm passt der Beschluss nicht in den Kram, den er die letzten eineinhalb Jahre lang gefordert hat und nun endlich erhalten hat.


    Man kann es sich mit dem Pochen auf seine Rechte auch mit dem Gegenüber verhacken, wo vorher noch Spielraum bestanden hätte.


    Jo, kann ich bestätigen. Spiel das Szenario im Kopf in Ruhe durch. Was passiert wenn er dich nicht rein läßt? Wäre es besser vorher bei der örtlichen Polizei oder dein JA anzurufen und die zu bitten ihn zu überreden? Würdest du wirklich mit Polizei da auflaufen und das Kind rausholen? Ich hab mal gelernt das man nie mit etwas drohen soll, was man nicht bereit ist durchzuziehen. Es bringt aber was seine Möglichkeiten zu kennen.


    Und an dem Punkt ist der BET massiv verletzlich, so wie der UET beim Umgang. Es ist ein verdammtes Sch***gefühl des Wartens bei jeder Rückgabe.

  • Und an dem Punkt ist der BET massiv verletzlich, so wie der UET beim Umgang. Es ist ein verdammtes Sch***gefühl des Wartens bei jeder Rückgabe.


    Treffend zusammengefasst und bei beiden Szenarien sind die tatsächlichen Verlierer die Kinder und leider leider leider gibt es hierzu keine wirkliche Patentlösung....