Wieviel Umgang für 5-jähriges Kind ?

  • Hallo maschenka,


    ich glaube, es ist wohl eher so, dass bernstein ja nichts dafür kann dass der Ex ein Irrer ist.


    Insoweit lebt sie das ja nicht freiwillig.


    Frage ist ja aber immer: Soll bei so einem Theater ein Kind überhaupt involviert sein oder sollen die eltern erstmal ihre Probleme komplett klären und solange gibt es BU ?


    LG
    Alexa :idee

  • hm... die Fragen, die sich mir stellen, sind, wieviel Gewalt haben die Kinder mitbekommen, also selbst mit ansehen müssen?
    Wieviel Gewalt haben sie selbst erleiden müssen? Wie gehen sie damit um?
    Macht der Vater* auch eine Therapie um sein Verhalten zu ändern? - denn es macht wenig Sinn, wenn das Kind lernen soll, mit der Art des Vaters umzugehen, sich abzugrenzen und dieser arbeitet nicht an sich.


    Zitat

    Insoweit lebt sie das ja nicht freiwillig.


    Doch, Menschen, die mit Schlägertypen weiter engeren Kontakt halten, und der ist bei einem Wechselmodell nötig, leben dies freiwillig.
    Sie haben die Möglichkeit, sich anders zu entscheiden.


    (*nachdem auch Frauen TäterInnen sind: das Wort Vater kann durch Mutter ersetzt werden)

  • Sorry @ Alexandra, ich muss da ma was zu schreiben...wird leider OT


    Doch, Menschen, die mit Schlägertypen weiter engeren Kontakt halten, und der ist bei einem Wechselmodell nötig, leben dies freiwillig.
    Sie haben die Möglichkeit, sich anders zu entscheiden.


    Hey Maschenka, grundsätzlich geb ich Dir da Recht, hier ist die Sachlage eine andere.


    Kinderübergabe erfolgt ausschließlich bei der Tagesmutter, in der Theorie laufen wir uns also nicht über den Haufen...Ich kommuniziere mit ihm nicht, würde es aber tun, zum Wohl unserer Tochter, er will aber nicht mit mir reden...


    Ich habe zu ihm, außer wenn ich ihn zufällig in der Stadt treffe -wir wohnen 300m Luftlinie auseinander- keinerlei Kontakt, außer ich muss mal wieder vor Gericht wg. KV aussagen...


    Unser WM ist ein gerichtlich vorgeschlagenes und wird in den nächsten Wochen vermutlich weiter abgenickt, diesmal allerdings mit gerichtlich festgelegten Zeiten usw.



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Hallo,


    bei uns war es zwar nicht das WM, aber doch recht häufiger Kontakt..jeden Sonntag für ein noch kein 2 jähriges Kind
    trotz einstweiliger Verfügung und meinem alleinigen Sorgerecht wegen der stattgefundenen Entführung obwohl das Juamt betreuten Umgang empfohlen hatte.


    Ich kann diese eher extremen richterlichen Entscheidungen nicht ganz nachvollziehen..und unsere Umgangspflegerin hat mir auch ganz klar gesagt dass ich damals aufgrund der verfügung nach dem GewschG den betreuten Umgang hätte durchsetzen können und müssen..nur so kann der Vater letztendlich mal ans denken kommen und nicht immer dreister und gewalttätiger und krimineller werden da er keine Grenzen gesetzt bekommt..und da hat sie einfach nur Recht.


    LG
    Alexa