Hallo!!
Frage steht oben, kann ich diese Bescheinigung schon VOR der Geburt beim JA holen?
LG
Negativbescheinigung VOR Geburt erhalten`?
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Blöde Frage, sorry: aber was ist denn eine Negativbescheinigung????? :hae:
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:wow:hae:
glaub ich nicht :hä
sie können ja noch kein kind eintragen...
ist die vaterschaft denn schon anerkannt?
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Nein.
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Blöde Frage, sorry: aber was ist denn eine Negativbescheinigung?????
bestätigung, dass es kein gemeinsames sorgerecht gibt.
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ohne Worte....
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@ juwi: Danke, konnte mir da echt nix drunter vorstellen....
Aber wenn man nicht verheiratet ist miteinander und ein gemeinsames Kind erwartet, dann hat doch das ASR eh erstmal die Mutter, sofern kein Antrag auf ein GSR gestellt wurde???
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Wozu brauchst du die denn?
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@ immortelle666: meinst du mich?
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Nein die TS
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@ immortelle666:
ICH hab doch den Thread nicht eröffnet, sondern nur gefragt, was denn bitte eine Negativbescheinigung ist!!!!!
Hab sowas noch nie gehört und kann mir einfach nicht vorstellen, zu was man sowas denn brauchen soll..... :schielEntschuldigung, dass ich mit meinem Nichtwissen hier angeeckt bin.....
:kopf -
Wo ist der Beitrag mit der anderen Antwort von Immortelle hin?
Egal, hat sich dann wohl gerade erledigt...... - Antworten haben sich überschnitten. :tuedelue
sorry.
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nein nein, dich meinte ich doch nicht, ich hab es nur zu schnell gesendet.
Ausserdem sollte man mit "unwissen" in einem Forum nicht anecken, schliesslich ist ein Forum ja u.a. für Wissensaustausch da...
nochmal schuldigung von meiner seite aus
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Aber wenn man nicht verheiratet ist miteinander und ein gemeinsames Kind erwartet, dann hat doch das ASR eh erstmal die Mutter, sofern kein Antrag auf ein GSR gestellt wurde???
ja, aber manchmal muss frau nachweisen, dass sie es alleine hat...
z.b. beim elterngeld...sie hätte es ja schon vor der geburt mit dem zukünftigen vater gemeinsam beurkunden (?) können (mit der vaterschaftsanerkennung)
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Nein das geht nicht, weil in die Bescheinigung Name und Geburtsdatum eingetragen wird....
Gruß
Igrainne -
Elterngeld kann man auch erst nach der Geburt beantragen.
Aber ich hab auch versucht möglichst alle erforderlichen Unterlagen schon vorher zu beschaffen.
Denn wenn das Kind erstmal da ist hat man ja bekanntlich anderes zu tun. :daumen -
Danke für den letzten Beitrag....
Eigentlich wollte ich nur wissen, ob man den Bescheid vorher bekommen kann, damit ich dann nicht erst zum amt rennen muss. Aber ich rufe heute nachmittags mal beim Jugendamt an, dann weiß ich mehr.... -
Nein, geht nicht.
Aber bei unserem Jugendamt ging das Ausstellen der Negativbescheinigung nur ein paar Tage. Du bekommst dem Wisch also relativ schnell solltest Du Ihn brauchen. -
Nur die Vaterschaft kann vor der Geburt anerkannt werden.
Die Teilung des Sorgerechts und damit evtl. eine Negativ-Bescheinigung (bedeutet das Sorgerecht wurde nicht geteilt) wird erst nach der Geburt ausgestellt. -
Aber mit der Negativbescheinigung verhält es sich noch recht einfach.
Ich brauch da nur anrufen, dann schicken sie es direkt zu.