Unterhalt fürs Kind einklagen?

  • Ihn zu einem 400 €Job verdonnern ? Das wird er ablehnen - weil er neben der Vollzietausbildung noch lernen muss.


    Ich frage mich immer wenn ich diese "Ausreden" von UET höre, wie das nur die ganzen armen Studis hier schaffen, die neben ihrem Studium noch arbeiten gehen.... :kopf


    Das er das Ganze gerne auf ein seperates, für die Kindesmutter unzugängliches Konto, hätte, kann nicht als zahlungswilligkeit angesehen werden. Denn dann könnte er ja auch an das Jugendamt zahlen. Auf dessen Konto hat die Kindesmutter auch keinen Zugriff.


    der Unterhalt ist doch für die laufenden Kosten da: KiTa, Nahrung, Anschaffungen.... Wie sollen die bestritten werden, wenn BET nicht drankommt? :kopf


    also: der RA soll den KV in Verzug setzen und mit Klage drohen, wenn er nicht endlich alles offenlegt. Termin setzen und dann eben Klage einreichen, um Unterhalt festsetzen zu lassen.

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Das er das Ganze gerne auf ein seperates, für die Kindesmutter unzugängliches Konto, hätte, kann nicht als zahlungswilligkeit angesehen werden. Denn dann könnte er ja auch an das Jugendamt zahlen. Auf dessen Konto hat die Kindesmutter auch keinen Zugriff.


    der Unterhalt ist doch für die laufenden Kosten da: KiTa, Nahrung, Anschaffungen.... Wie sollen die bestritten werden, wenn BET nicht drankommt? :kopf


    also: der RA soll den KV in Verzug setzen und mit Klage drohen, wenn er nicht endlich alles offenlegt. Termin setzen und dann eben Klage einreichen, um Unterhalt festsetzen zu lassen.[/quote]


    Ich frag mich auch, wie ich dem Kleinen denn was kaufen soll, Windeln, Nahrung, Kleidung, wenn ich an das Geld nicht drankomme. Aber mein Noch-Mann meint halt, er müsste auch mir nichts zahlen. Daher will er halt nicht, dass ich das Geld bekomme. Tu ich ja auch nicht, ich verwalte es ja nur für den Kleinen. Sozusagen.



    Wenn er den Unterhalt an das JA zahlt, überweisen die mir das dann oder wie? Versteh ich nicht so ganz. Weil das JA mir ja jetzt den Vorschuss zahlt.

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Er würde an das Jugendamt zahlen und die dann an dich - aber du fährst ja bereits die Schiene über den Anwalt.


    Wenn er nicht zahlen will, aber irgendwann muss - hilft eine Pfändung.


    Kita-Kosten - frag beim Jugendamt nach eine Kostenübernahme


    Nahrung, Miete und Co. sollten über UVG, Kindergeld und ALG II gedeckt sein.
    Wie gesagt, selbst wenn du den Unterhalt durch hast - am Ende hast du nicht mehr Geld in der Tasche.

  • Kannst ihn ja fragen, ob er ein HAushaltsbuch führen will... :D:kopf:kopf


    auf Ideen kommen manche...


    Der KV kann ja jeden Monat 10-20 Euronen auf ein seperates Konto packen für das Kind. Da kommt in 18 Jahren auch nett was bei rum.

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  • Und wenn sein Sebstbehalt bei 770 Euro liegt, wie bei Nicht-Erwerbstätigen normalerweise, dann sind die 655 Euro doch passend. 1425 Euro minus 655 Euro gibt einen Rest von 770 Euro. Und da er nichtmal Miete zahlt, da er eine WOhnung gestellt bekommen hat etc, find ich es nur fair. Er hat schließlich den ganzen Mist verbockt, nicht ich.


    Nochmal. Sein Selbstbehalt kann nur seinem Kind gegenüber gesenkt werden, wofür es derzeit keinen Anlass gibt.


    und 1330,00 € - 225 ist schon 1105,00 € Wenn dieser Betrag als unterhaltsrelevantes Einkommen für Dich gilt, dann hast Du noch einen Anspruch auf 65,00 €. Denn Dir gegenüber bleibt der Selbstbehalt bei 1050,00 €.


    Andersrum gesagt. Sein bereinigtes Nettoeinkommen müsste bei 1715,00 € liegen, damit ein Anspruch von 665,00 € durchgesetzt werden kann.


    1715,00 € - 225,00 € (KU) = 1490,00 € - 440,00 € (TU) = 1050,00 €.


    Wenn Du meine Rechnung nicht verstanden hast, dann einfach nochmal nachfragen.


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()


  • der Unterhalt ist doch für die laufenden Kosten da: KiTa, Nahrung, Anschaffungen.... Wie sollen die bestritten werden, wenn BET nicht drankommt?


    das habe ich hier


    Was den Unterhalt insgesamt betrifft, dann kann er auch durchaus den Mindestunterhalt (225,00 € oder 272,00 €) an das JA überweisen und zim Beispiel drauf schreiben: Unterhalt August 2011 zur weiterleitung an NiTI.


    erklärt.


    lg


    Camper


  • Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaah, jetzt ist klar. So was muss man ja erstmal wissen! Danke!



    Und wegen der Zahlung an wen auch immer: eigentlich ist es ja dann egal, ob er mir das direkt überweist oder erst dem Amt, denn letzten Endes landet das Geld auf meinem Konto, oder?



    Ich hab bereits eine Kostenbefreiung für Tagespflege und Kita, da ich ja unter den Einkommensgrenzen liege. Das ging alles problemlos und automatisch, da ich direkt alle Anträge etc. erledigt hab. Allerdings fallen ja dennoch Kosten an, Essensgeld, zusätzliche Kleidung für die Kita, Bastelgeld etc. Aber das passt schon, so viel ist das ja auch nicht.



    LG!

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  • Und wegen der Zahlung an wen auch immer: eigentlich ist es ja dann egal, ob er mir das direkt überweist oder erst dem Amt, denn letzten Endes landet das Geld auf meinem Konto, oder?


    Ja, aber wenn er schon sagt, er will nur auf ein Konto überweisen, auf das Du keinen Zugriff hast, dann soll er halt an das Jugenamt überweisen. Klar überweisen die es dann auf Dein Konto.


    Aber Du müsstest auch ebenso ein Zugriffsrecht auf ein seperates Kinderkonto haben, weil das kind ja davon letztendlich lebt und gekleidet wird und nicht von der ARGE.


    Hier hat der KV einfach ein Verständnisproblem. Ob gewollt oder ungewollt, das kann ich nicht sagen.


    Noch etwas, wenn Du es schaffst einen Job für sagen wir mal 1000,00 € netto zu ergattern. Dann hast Du 1000,00 € + 184,00 € Kindergeld + UV oder KU.


    Damit denke ich, wärst Du fürs erste alle Sorgen los, wenn man bedenkt, dass Du jetzt vielleicht 900,00 € insgesamt kriegst.


    Ein eigener Job steigert nicht nur Dein Selbstwertgefühl, es macht Dich auch unabhängiger.


    lg


    Camper

  • Du beziehst unterhaltsvorschuss. Entsprechend wird das JA ihn überprüfen, ob er leistungsfähig ist. Dann wird von ihm das Geld vom Unterhaltsvorschuss eingefordert. Wenn das durchgesetzt ist, bekommst du eine Mitteilung. dann solltest Du dafür sorgen, dass das geld vom vater direkt gezahlt wird. Denn Du hast "nur" sechs Jahre Anspruch auf unterhaltsvorschuss innerhalb von 12 Jahren.


    Mehr als den Unterhaltsvorschuss geben kann das JA nicht. Die "Beistandschaft", die kostenlos für Dich den richtigen Unterhalt ermitteln würde (die Daten liegen ja schon vor) und auch gerichtlich durchsetzt, kann nicht arbeiten, da Du den Weg über den Anwalt gehst. Das ist der längere, umständlichere, ungewissere und teurere Weg.


    Auf welches Konto der Unterhaltspflichtige zahlt, ist sein Bier. Es muss nur ein Konto von Dir! sein.
    Macht er das nicht, können Sondervereinbarung getroffen werden (Jugendamtskonto, Anwaltskonto). Aber das ist reine Gnade von Dir ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.



  • Lieber Camper, ich bewerbe mich bereits seit Anfang März und habe gerade gestern erst wieder 60 Initiativbewerbungen verschickt... Ich hoffe ja auch einen Job, eben aus den von dir genannten Gründen! Sonst krieg ich hier noch nen Hüttenkoller!


    Essensgeld und Bastelgeld würde ich versuchen über das Bildungspaket zu bekommen (dazu gibt es einen anderen Thread hier) - welche Kleidung wird benötigt - Sportsachen ?



    Dachte, das Bildungspaket würde erst ab Schulalter gelten? Da sieht man mal, wie uninformiert man ist!


    Mehr als den Unterhaltsvorschuss geben kann das JA nicht. Die "Beistandschaft", die kostenlos für Dich den richtigen Unterhalt ermitteln würde (die Daten liegen ja schon vor) und auch gerichtlich durchsetzt, kann nicht arbeiten, da Du den Weg über den Anwalt gehst. Das ist der längere, umständlichere, ungewissere und teurere Weg.


    Also meinst du, ich sollte mit dem Anwalt sprechen, dass einen Beistandschaft besser wäre? Oder geht das jetzt nicht mehr?



    LG!

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • [
    Also meinst du, ich sollte mit dem Anwalt sprechen, dass einen Beistandschaft besser wäre? Oder geht das jetzt nicht mehr?



    LG!


    Geht schon, Du musst aber trotzdem voll zahlen ... Es sei denn, er verzichtet ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lieber Camper, ich bewerbe mich bereits seit Anfang März und habe gerade gestern erst wieder 60 Initiativbewerbungen verschickt... Ich hoffe ja auch einen Job, eben aus den von dir genannten Gründen! Sonst krieg ich hier noch nen Hüttenkoller!


    Liebe NiTi


    Ich hab auch gar nix anderes von Dir erwartet.


    lg


    Camper

  • Naja, der wird nicht begeistert sein - ihm geht Kohle verloren.
    Hast du PKH bekommen ?


    Geht schon, Du musst aber trotzdem voll zahlen ... Es sei denn, er verzichtet ...


    Ja, ich bekomm PKH und so. Hm, ich werd ihn trotzdem mal fragen.



    LG!

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