Unterhalt fürs Kind einklagen?

  • Hi ihr Lieben,



    folgendes Szenario:



    Mein Noch-Mann erhält monatliche Leistungen vom Arbeitsamt in Höhe von 1400 Euro. Er zahlt keinen Unterhalt für den Kleinen, wir sind seit Anfang März getrennt.



    Jetzt kauft er sich ein Navi, einen Laptop, einen neuen Fernseher, ein Fahrrad für 1250 Euro. Teils auf Raten. Offiziell weiß ich nur von einem Teil der Käufe.



    Ich krieg langsam die Krise, ich krebs hier mit dem bisschen Geld rum, geh zur Tafel Essen holen, kann dem Kleinen kaum was gönnen, und er kauft sich dumm und dämlich und zahlt nichts.



    Er wollte, dass ich ein zusätzliches Girokonto für den Kleinen anlege, damit ICH das Geld nicht in die Finger bekomme. Lach, wie soll der Kleine, er ist 2,5 Jahre alt, ein Girokonto bekommen, das Kindergeld geht ja auch auf mein Konto, ic verwalte das für ihn und kaufe Windeln etc davon.



    Kann ich den Unterhalt für den Kleinen einklagen? Hab am 14. einen Anmwaltstermin, aber ich dachte, ich frag vorher mal euch!



    LG, NiTi

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Hast du Unterhaltsvorschuss beantragt und wurde sein Einkommen überprüft.


    Verklagen :-) kannst du ihn - er kann an seine "erhöhte Erwerbsobliegenheit" erinnert werden und seine Bewerbungsbemühungen können überpürft werden. Es gibt auch Urteile nach "fiktiven Einkommen" - alles ein langer und nervenabreibender Weg.


    Ich würde über die Unterhaltskasse anfangen...

  • Ich bekomme Unterhaltsvorschuss. Die Stadt wollte 655 Euro von seinem Einkommen einbehalten. Aber er weigert sich.



    Bewerben wird er sich nicht, er ist in einer Maßnahme zur Berufvorbereitung, bis Februar 2012. Danach soll eine Umschulung folgen, wodurch das Gehalt gleich bleibt als Übergangsgeld.

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  • Ok, und was soll dann der Anwalt machen ???
    Ihn zu einem 400 €Job verdonnern ? Das wird er ablehnen - weil er neben der Vollzietausbildung noch lernen muss.



    Ne, der Anwalt soll ihn dazu verdonnern, endlcih Unterhalt zu zahlen. Er muss noch gar nicht lernen, er arbeitet nur in einer Arbeitstrainingswerkstatt. Und es steht aufgrund seiner schulischen Probleme und so weiter noch in den Sternen, ob er überhaupt eine Ausbildung oder Umschulung machen kann. Das Arbeitsamt hat ihm schon 2 Umschulungen verweigert, und dann folgte diese Maßnahme. Zusätzlich arbeiten soll er ja gar nicht, er bekommt doch genug Kohle!!!!



    Er hat nur ein Kind, und für das soll er auch zahlen. Meiner Meinung nach.



    Dann wollte er, dass ich ein Girokonto für den Kleinen einrichte, damit ich nicht an das Geld komme. Lach. Und der Kleine geht dann seine Kartoffeln selber einkaufen, mit EC-Karte.



    Wenn ein erwachsener Mann sich tausend Dinge kaufen kann (Navi: er hat ab Ende Juni kein Auto mehr; Fahrrad: er hat bereits eins, das Zweite war unnötig), dann kann er auch verdammt noch mal für sein Kind zahlen!



    Wenn er jetzt kaum Geld hätte, würd ich ja gar nichts sagen. Aber so...

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  • Die Frage ist wie sich die 1400 € zusammensetzen und welche Kosten er zur Minderung anführen kann - da muss schon eine richtige Berechnung her und es scheint ja schon eine zu geben - die auf 655 € kommt - warum setzt du diese Berechnung nicht einfach durch (Beistandschaft/Klage).

  • Wenn ein erwachsener Mann sich tausend Dinge kaufen kann (Navi: er hat ab Ende Juni kein Auto mehr; Fahrrad: er hat bereits eins, das Zweite war unnötig), dann kann er auch verdammt noch mal für sein Kind zahlen!


    Was er mit seinem Geld - im Rahmen des Selbstbehalts - macht ist seine Sache - er kann auch goldene Wasserhähne kaufen oder jeden Tag in den Puff gehen.


    Du solltest ihm nochmal klar machen das der Unterhalt an dich zu zahlen ist und du über die Ausgaben (Miete/Versicherungen/Lebensmittel) keine Rechnenschaft abliefern mußt.


    Das kann ihm aber auch das Amt in Ruhe erklären.

  • Was er mit seinem Geld - im Rahmen des Selbstbehalts - macht ist seine Sache - er kann auch goldene Wasserhähne kaufen oder jeden Tag in den Puff gehen.



    Klar kann er mit seiner Kohle machen was er will, aber mir geht es darum, dass er sich sinnfreie Dinge kauft, aber für den Kleinen nichts übrig haben will...




    Die Frage ist wie sich die 1400 € zusammensetzen und welche Kosten er zur Minderung anführen kann - da muss schon eine richtige Berechnung her und es scheint ja schon eine zu geben - die auf 655 € kommt - warum setzt du diese Berechnung nicht einfach durch (Beistandschaft/Klage).


    Was eine Beistandschaft ist, weiß ich nicht... Und die Berechnung hab ich ja nicht bekommen, er hat mir nur so nebenbei davon erzählt. Kann ich da beim Amt irgendwo anfragen, oder geben die mir da keine Auskünfte?

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    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Die Frage ist wie sich die 1400 € zusammensetzen und welche Kosten er zur Minderung anführen kann - da muss schon eine richtige Berechnung her und es scheint ja schon eine zu geben - die auf 655 € kommt - warum setzt du diese Berechnung nicht einfach durch (Beistandschaft/Klage).


    Die 655,00 € dürften ziemlich schwer durchzusetzen sein.


    Erstmal muss das Einkommen um eventuelle Aufwendungen bereinigt werden. Gehen wir mal nur von 5 % aus, dann bleiben 1330,00 €


    Den Kind gegenüber kann man seinen notwendigen Selbtbehalt vielleicht noch senken, aber nicht der Mutter gegenüber. Und da liegt er bei 1050,00 €


    lg


    Camper

  • Ja, mach einen Termin beim Jugendamt - sprich mit der Unterhaltskasse (irgendwoher muss die Berechnung ja kommen) und richte eine Beistandschaft ein - die kann das für euch dann durchziehen... bis zur Gehaltspfändung.


    Der Anwalt macht auch nichts anderes und fängt wieder von vorne an und kostet eine Menge Geld und Zeit.


    Wie gesagt - ob er sich einen Porsche kauft, auf die Aida fährt oder jeden Tag in der Spielhalle sitzt - sein Geld/seine Sache.


    Jaja, Camper - da lassen wir dann doch mal die Fachleúte ran - es scheint ja schon eine Berechnung zu geben - Bestenfalls mit 950 € SB - die werden Umschülern auch nicht immer zugesprochen....

  • Jaja, Camper - da lassen wir dann doch mal die Fachleúte ran - es scheint ja schon eine Berechnung zu geben - Bestenfalls mit 950 € SB - die werden Umschülern auch nicht immer zugesprochen....


    Dem Kind gegenüber sehe ich ja auch kein Problem mit 950 € Selbstbehalt, notfalls noch senken. Aber der Mutter gegenüber ist er bei 1050,00 € festgeschrieben. Da gibt es keine Senkung mehr, egal aus welchen Gründen auch immer.


    Was mich wundert ist, dass hier das Jugendamt als Beistand nicht schon Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erstattet hat.


    Den Wahrheitsgehalt der Postings unserer TS vorausgesetzt, hat hier das Jugendamt alles, was es braucht.


    Ein Einkommen, dass den KV auf den ersten Blick kindesunterhaltsfähig macht und offenbar eine schriftliche Bestätigung seiner Weigerung Unterhalt zu bezahlen.


    Das er das Ganze gerne auf ein seperates, für die Kindesmutter unzugängliches Konto, hätte, kann nicht als zahlungswilligkeit angesehen werden. Denn dann könnte er ja auch an das Jugendamt zahlen. Auf dessen Konto hat die Kindesmutter auch keinen Zugriff.


    lg


    Camper

    3 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()


  • Dein Wort in Gottes Gehörgang, dass das Jugendamt da Schritte einleitet. Dann muss ich nicht schon wieder wegen ihm vor Gericht antanzen, so wie mit dem Auto. Man kann das doch auch so regeln, oder geht das generell vor Gericht?



    Muss er denn an mich oder ans JA zahlen? Denn der Unterhaltsvorschuss ist ja geringer als der Mindestkindesunterhaltssatz, den er zahlen müsste. (133 zu 252 Euro) Und da hätten der Kleine und ich schon was von, Unterhalt für mich würde ja bei Hartz4 wieder angerechnet bzw gekürzt werden.

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Solange du keine Beistandschaft beim JA hast, klagen die für dich gar nix ein. Diese Beistandschaft musst du erst einrichten. Dann werden seine Einkommenbelege angefordert und es wird gerechnet. Danach wird er aufgefordert den berechneten Betrag titulieren zu lassen. Macht er's nicht, geht's vor Gericht (die rechnen übrigens auch nochmal nach). Vom Gericht kann er gezwungen werden einen Titel zu unterschreiben. Diesen Unterhalt muss er dann zahlen und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem er "in Verzug" gesetzt wurde. Das kannst du selbst sofort machen indem du in aufforderst den Mindestunterhalt fürs Kind zu zahlen und ihn ab sofort in Verzug setzt. Damit muss er zwar nicht sofort die von dir geforderte Summe zahlen aber alle später titulierten Sachen müssten ab diesem Zeitpunkt nachgezahlt werden.

  • Solange du keine Beistandschaft beim JA hast, klagen die für dich gar nix ein. Diese Beistandschaft musst du erst einrichten. Dann werden seine Einkommenbelege angefordert und es wird gerechnet. Danach wird er aufgefordert den berechneten Betrag titulieren zu lassen. Macht er's nicht, geht's vor Gericht (die rechnen übrigens auch nochmal nach). Vom Gericht kann er gezwungen werden einen Titel zu unterschreiben. Diesen Unterhalt muss er dann zahlen und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem er "in Verzug" gesetzt wurde. Das kannst du selbst sofort machen indem du in aufforderst den Mindestunterhalt fürs Kind zu zahlen und ihn ab sofort in Verzug setzt. Damit muss er zwar nicht sofort die von dir geforderte Summe zahlen aber alle später titulierten Sachen müssten ab diesem Zeitpunkt nachgezahlt werden.

    Mein Anwalt hat eine Stufenmahnung mit Zahlungsaufforderung rückwirkend zum 01.03.2011 beziffert, das war Mitte März. Bislang ist nichts weiter passiert, da immer irgendwelche Unterlagen fehlten. In dieser Stufenmahnung ging es um Unterhalt für mich und für den Kleinen. Was ist damit?

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


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  • Muss er denn an mich oder ans JA zahlen? Denn der Unterhaltsvorschuss ist ja geringer als der Mindestkindesunterhaltssatz, den er zahlen müsste. (133 zu 252 Euro) Und da hätten der Kleine und ich schon was von, Unterhalt für mich würde ja bei Hartz4 wieder angerechnet bzw gekürzt werden.


    252 € kann nicht stimmen. ich nehme an, Dein Kind ist noch unter Sechs, dann sind es 225,00 €


    Ist es schon zwischen 6 und 12, dann wären es 272,00 €


    In jedem Fall ist er auf den ersten Blick leistungsfähig. Ich bin da immer etwas vorsichtig, weil eventuell krankheitsbedingte Ausgaben auch noch anfallen könnten, um die sein Netto bereinigt werden müsste, oder sein notwendiger Selbstbehalt angehoben werden müsste.


    Was den Unterhalt insgesamt betrifft, dann kann er auch durchaus den Mindestunterhalt (225,00 € oder 272,00 €) an das JA überweisen und zim Beispiel drauf schreiben: Unterhalt August 2011 zur weiterleitung an NiTI.


    Du musst dann bei der ARGE angeben, was Du Unterhalt bekommst. Sind es mehr als 133 € erhöht sich das Einkommen des Kindes eben um diesen Betrag und mindert damit auch seinen Anspruch in Eurer BG.


    Mehr wie jetzt, zusammengesetzt aus ALG II und Kindesunterhalt, wirst Du auf jeden Fall nicht haben, es sei denn, Du selbst kommst für Euch komplett raus aus Hartz IV.


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Hm, also der Anwalt sagte es wären 252 Euro, vielleicht haben wir da eine Fehlinfo, dann werden es wohl 225 Euro sein. Ist ja auch egal, Fakt ist, dass er zahlen soll.



    Muss er denn auch rückwirkend zahlen? Und kann ich beim Jugendamt irgendwo seine Akten einsehen bzw Auskunft verlangen?

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  • Ok, du warst doch schon beim Anwalt :hae: und der arbeitet schon - dann ist mit Beistandschaft nichts - es geht nur eins von beiden.


    Vor Gericht muss man nicht - wenn man sich einigen kann. :engel


    Bei der Beistandschaft kannst du wählen ob direkt auf dein Konto oder übers Jugendamt.


    Zum Thema Arge - mehr wirst du am Ende nicht haben - das wird angerechnet. :crazy

  • Muss er denn auch rückwirkend zahlen? Und kann ich beim Jugendamt irgendwo seine Akten einsehen bzw Auskunft verlangen?


    Wieso denn? Wenn, dann vielleicht Dein Anwalt. Aber du selbst kannst damit sowieso nichts anfangen. Rückwirkend muss er ab Auskunftsbegeren mit gleichzeitigem In Verzug setzen zahlen.


    Das hat aber das Jugendamt mit dem "Drohschreiben" gemacht, wenn auch die Forderungen meines Erachtens total übertrieben waren.


    lg


    Camper

  • Welche Forderungen findest du übertrieben? Die 655 Euro? Na ja, denke die Stadt fordert da ihren Teil, da ich ja seit der Trennung Hartz4 beziehe. Weiß nicht, ob die da so was einbehalten können oder wollen, und ob das Jugendamt da auch einen Teil von fordert...



    Und wenn sein Sebstbehalt bei 770 Euro liegt, wie bei Nicht-Erwerbstätigen normalerweise, dann sind die 655 Euro doch passend. 1425 Euro minus 655 Euro gibt einen Rest von 770 Euro. Und da er nichtmal Miete zahlt, da er eine WOhnung gestellt bekommen hat etc, find ich es nur fair. Er hat schließlich den ganzen Mist verbockt, nicht ich.

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