Unterhaltszahlungen??

  • Hallo ihr Lieben!



    Mal wieder eine Frage von mir.



    Mein Noch-Mann zahlt bislang keinen Unterhalt, weder für mich, noch für den Kleinen. Ob mir überhaupt was zusteht, weiß ich nicht, ist mir auch nicht wichtig, aber es geht mir um den Kleinen.



    Mein Noch-Mann bekommt vom Arbeitsamt momentan 1425 Euro Übergangsgeld. Er befindet sich in einer berufsvorbereitenden Maßnahme, daran soll eine Umschulung mit demselben Gehalt anschließen. Also gilt er ja als nicht erwerbstätig und hätte einen Selbstbehalt von 770 Euro. Er hat mir mitgeteilt, dass das Arbeitsamt ihm geschrieben hat, dass sie 655 Euro von den 1425 Euro einbehalten wollen. Er wehrt sich über seinen Anwalt dagegen.



    Nun meine Frage: Kann er sich dagegen wehren, dass die 655 Euro einbehalten wollen? Wo gehen die 655 Euro hin? Bekommt die das Amt? (Ich beziehe seit der Trennung Sozialhilfe, Sozialgeld für den Kleinen, Kindergeld und Unterhaltsvorschuß.) Oder bekomme ich so etwas mehr?



    Mein Anwalt sagte, mein Noch-Mann müsse zumindest den Mindestkindesunterhalt in Höhe von 252 Euro zahlen...



    Blicke da nicht durch. Wird das nicht von den Anwälten berechnet, was er mir oder dem Kleinen zahlen müsste? Ich bin noch nicht verpflichtet, arbeiten zu gehen, da der Kleine erst ab August in den Kiga kommt und erst im Oktober 3 wird. Aber ich bewerbe mich schon seit der Trennung, bislang ohne Erfolg.



    Wer kann mir da ein bisschen Klarheit verschaffen?



    Danke euch!



    LG, NiTi

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Ich verstehe jetzt nicht ganz, warum das Arbeitsamt da einfach Geld einbehalten will ( dafür müßte man den entsprechenden Bescheid kennen). Der Selbstbehalt greift ja nur, wenn er den Mindestunterhalt nicht leisten kann und somit ein sog. Mangelfall würde. (und die 770 Euro gelten meines Wissens nach auch nur beim KU).


    Von seinen 1425 Euro könnte er aber den Mindestunterhalt zahlen, ohne unter die Grenze von 950 ("normaler" Selbstbehalt) zu fallen. Unterhalt für dich wäre dann nicht mehr drin, da liegt der Selbstbehalt nämlich höher.


    Also wenn da nicht noch irgendwas anderes war von dem du nichts weißt wird er Erfolg haben sich dagegen zu wehren.


    Solange du ALG II beziehst hast du nicht mehr und nicht weniger davon, ob er KU zahlt oder nicht. (Wird verrechnet).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Das kannst du drehen wie du willst...


    a) er zahlt die 655 € an dich und du bekommst entsprechend weniger Leistungen
    b) das Amt zieht ihm die 655 € gleich ab und du bekommst die vollen Leistungen


    wie setzen sich die 655 € zusammen - gibt es dazu eine Berechnung ?


    Günstiger wäre es für dich, wenn er dir den Kindesunterhalt direkt zahlt - so sparst du Antragsmonate beim Unterhaltsvorschuß -
    das sind nämlich nur 72 Monate - vielleicht brauchst du die Monate später nochmal ???


    Das Jugendamt kann den Unterhalt für die Kinder berechnen - dafür braucht es keinen Anwalt.


  • Nun meine Frage: Kann er sich dagegen wehren, dass die 655 Euro einbehalten wollen? Wo gehen die 655 Euro hin? Bekommt die das Amt? (Ich beziehe seit der Trennung Sozialhilfe, Sozialgeld für den Kleinen, Kindergeld und Unterhaltsvorschuß.) Oder bekomme ich so etwas mehr?


    mehr wirst du nicht bekommen...
    es kann sein, dass das jobcenter das geld für dich einfordert (unterhalt für das kind und dich) und verrechnet mit dem was es für euch zahlt...
    :hae: aber darüber müsste es doch was schriftliches geben...
    wehren kann sich dein ex natürlich, aber ob er erfolg hat :hae:

  • dass ich davon nichts habe, ist mir eigentlich fast schon klar, es geht mir auch eher um den unterhalt für den kleinen. ich weiß aus eigener erfahrung, dass es für die vater-kind-beziehung wichtig ist, wenn das kind später weiß, dass der vater sich zumundest so gekümmert hat. egal, wieviel er gezahlt hat.



    also einfach beim jugendamt den unterhalt berechnen lassen, er überweist mir das, und ich teile das dann sowohl dem ja als auch dem sozialamt mit? und wird mir dann wieder was gekürzt? klar, der UHV fällt ja dann weg.



    LG

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Nun meine Frage: Kann er sich dagegen wehren, dass die 655 Euro einbehalten wollen? Wo gehen die 655 Euro hin? Bekommt die das Amt? (Ich beziehe seit der Trennung Sozialhilfe, Sozialgeld für den Kleinen, Kindergeld und Unterhaltsvorschuß.) Oder bekomme ich so etwas mehr?


    Ich lese da etwas von Sozialhilfe. Warum Sozialhilfe? Bist Du selbst nicht arbeitsfähig, oder hast Du Dich da nur unglücklich ausgedrückt?


    Jede Person die arbeiten kann, kriegt in der Regel Leistungen nach dem SGB II und nicht nach dem SGB XII.


    Von den 655,00 € siehst Du meines Wissens nur den Kindesunterhalt, da für Dich andere Einkommensgrenzen gelten.


    Dieser Betrag wird dem Kind als Einkommen angerechnet und mindert seinen Bedarf. egal ob nach SGB II oder SGB XII.


    lg


    Camper

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