Gleichzeitig Vollzeitstelle und Übergangsgeld?

  • Hallo ihr Lieben,



    aus naheliegenden Gründen bleibt der Betroffene anonym.



    ALso folgendermaßen sieht es aus:



    Der Betroffene bezog monatelang Krankengeld, befindet sich nun in einer Maßnahme des Arbeitsamtes und bezieht von dort Übergangsgeld. Beim Arbeitgeber wurde bislang nicht gekündigt, der AG weiß NICHTS von der Maßnahme beim Arbeitsamt. Allerdings werden Bonuszahlungen des AG vorgenommen. Der AG weiß nichts davon, weil dort angenommen wird, der Betroffene sei weiterhin krankgeschrieben. Da bei Bezug von Krankengeld kein Krankenschein verschickt werden muss, bleibt das bislang unentdeckt.



    Das Amt zahlt also monatlich ein Übergangsgeld, der AG Bonuszahlungen (einmal jährlich, auch Urlaubsgeld etc.), und im Grunde genommen hat der Betroffene so ZWEI Vollzeitstellen.



    Was kann das für rechtliche Folgen haben? (Ich bin es nicht, Gott sei Dank!)



    Lieben Dank für eure Tipps! :thanks:



    NiTi

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Egal was für ne Strafe, ich hoffe sie tut empfindlich weh. Denn vielleicht heilt das dann die übermässige Gier der betroffenen Person.

  • Das kann so eigentlich nicht stimmen, denn um das Übergangsgeld berechnen zu können, mußte der Arbeitgeber dem Amt eine Gehaltsbescheinigung ausstellen. Spätestens da hat er von der Maßnahme erfahren - und wenn er ehrlich war, die Bonuszahlungen angegeben, und die wurden dann eingerechnet in das Übergangsgeld.
    Es ist durchaus üblich, eine Umschulung zu machen, und beim alten Arbeitgeber nicht gekündigt zu sein. Nach der Umschulung kann der alte Arbeitgeber den Mitarbeiter vielleicht in neur Position gut brauchen.



  • Ich finde das ganz schön frech und ich hoffe es wird schnellstmöglich aufgedeckt! :kopf


    Zu deiner Frage :


    Ich nenn das Betrug...demzufolge sicher eine Anzeige !

  • Der alte AG soll zur zeit nur als Notlösung noch in Betracht gezogen werden, denn der Betroffene will auf jeden Fall da weg. Schon aus gesundheitlichen Gründen. Ich nenn das im Übrigen auch Betrug. Und die Berechnung des Übergangsgeldes wurde aufgrund der Bescheinigung der Krankenkasse erstellt, da der Betroffene 6 Monate Krankengeld bezog.

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  • Das Krankengeld wurde dann aber schon mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers berechnet, sonst hätte er es nicht bekommen.
    Eine Umschulung bekommt man auch nur dann, wenn man beim Amt gemeldet ist, und auch dann bekommt der Arbeitgeber eine Mitteilung vom Amt.
    Es ist völlig legitim, eine ungekündigte Stelle nicht aufzugeben, wenn man in so einer Maßnahme ist.
    Die von dir beschriebene Konstellation ist durchaus denkbar legal.

  • Hallo Niti,


    erstmal, es kann in DE jeder soviele Vollzeitstellen haben, wie man möchte - wenn vertraglich abbildbar. Die Beschriebene Situation kommt tatsächlich vor und steht nicht im Widerspruch zu irgendwelchen Gesetzen.
    Die Leistungen der AfA sind allerdings i.a. an das Einkommen gekoppelt. Das Einkommen wird vor der Massnahme ermittelt, etwa mit dem Ende der Beschäftigung (beim AG) kommt aber gerne nochmal ein Formular der AfA beim AG vorbei, dann kommt es raus. Lieber rechtzeitig bescheid sagen...

  • wenn er nicht mehr krankgeschrieben ist, begeht er Betrug an seinem alten AG-
    dieser ist zur fristlosen Kündigung und zur Rückforderung der zuviel gezahlten Leistungen berechtigt-
    er muss sich gesund melden, wenn er nicht mehr krangeschrieben ist-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • nein Luchsie, wenn er aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung bekommt, dann gilt er weiterhin für die vorherige Arbeit als arbeitsunfähig.

  • solange er weiterhin krankgeschrieben ist-
    dem alten AG muss die Möglichkeit gegen werden, den AN mit seinen Einschränkungen zu beschäftigen... erst, wenn der AG dies ablehnt, dann hast Du Recht :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • nö, also bei meiner Umschulung wurde mein Arbeitgeber auch nicht gefragt, ob er mir was andres anbieten kann- es war einfach von ärztlicher Seite klar, das umgeschult werden muss und fertig. Ab Umschulung kriegst du dann keine Krankmeldung mehr. DU bist dann freigestellt, der Vertrg ruht in der Zeit.

  • Aber das man dann noch Bonuszahlungen kriegt ist doch ein bisschen komisch oder ?

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."