Mietkaution, wer erhält was?

  • Hallo ihr Lieben,



    wieder mal eine Frage.



    Mein Mann hat sich jetzt aus dem Mietvertrag ausgeklinkt, d. h. er hat seinen "Teil" gekündigt. Vom Vermieter anerkannt etc. Alles rechtens soweit.



    Nun die Frage wegen der Kaution.



    Ich habe damals einige Versicherungen gekündigt, um die Mietkaution zahlen zu können, für unsere gemeinsame Wohnung. Die Versicherungen hatte ich aus der Zeit lange vor meinem Mann. Habe also ALLEINE dafür gearbeitet, ohne Partner etc. Ich kann auch nachweisen, dass ich die Kaution daraus gezahlt habe, aufgrund von Kontobelegen etc.



    Muss ich meinem Noch-Mann nun einen Teil der Kaution zahlen? Oder steht sie mir alleine zu? Ich meine, im Moment ja eh noch nicht, da die Kaution ja noch beim Vermieter hinterlegt ist und ich die Wohnung auch weiter bewohnen werde. Aber er fordert nun die gesamte Kaution über seinen Anwalt.



    Kennt sich da jemand aus? Und falls was wegen der Bedarfsgemeinschaft kommen sollte: Die Versicherungen waren allesamt aus der Zeit vor meinem Mann, wie oben geschrieben.



    Danke schonmal für eure Tipps! :thanks:



    LG, NiTi

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Erstens, wenn du sie gezahlt hast (und noch dazu nachweisbar aus deinem ureigenen Vermögen), dann steht sie ihm doch nicht zu. Zweitens: Wenn er jetzt so heiß auf die Kaution ist, beteiligt er sich dann auch an Kosten, die eventuell beim Auszug noch anfallen für Schönheitsreparaturen etc.? Nur mal so als Denkanstoß.

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Wenn Du beweisen kannst das es vor der Ehe war dann ist es Dein Vermögen.
    Vermögenszuwachs gibt es erst ab EHE.


    Gehe mal davon aus das Du verheiratet warst.
    Es gibt da aber kein Gesetz oder ähnliches welches das regelt.


    Im Grunde steht ihr beide im Mietvertrag und musst beide zu gleichen Teilen die Kaution aufbringen.
    Somit halbe halbe

  • Ist die Kaution als Konto angelegt und wenn ja auf welchen Namen?


    Dann bekommt derjenige sie ausgezahlt, auf dessen Namen das Konto lautet. Wenn der Vermieter Ansprüche geltend macht, kann auch er Auszahlung verlangen.


    Der Kontoführenden Bank ist egal welche Ansprüche Ehegatten untereinander haben. Ausgezahlt wird an denjenigen, dem das Konto gehört.


    Alles andere wirst du wohl privat klären müssen mit deinem "Nochmann"


    LG Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • ich denke auch - sein Anteil der Kaution abzüglich Schäden Tag x steht ihm zu.
    Vertrag A) mit euch beiden wird gekündigt und die Kaution an beide Vertragspartner ausgezahlt (abzuüglich Schäden)
    und Vertrag B) für dich alleine tritt in Kraft und die Kaution wird eingezahlt....


    Du hast damals die Kaution bezahlt, er vielleicht den Kühlschrank ?


    Wie schauts mit den Nebenkosten aus - die würde ich ihm bei einer Nachzahlung auch,
    anteilig bis zu seinem Auszug, berechnen ?


    P.S: Ich hab das Problem nicht mehr, sondern eine Versicherung für ein paar € im Monat von der
    http://www.wohnung-kautionsfrei.de/

  • was finchen sagt, stimmt. daran hatte ich nicht gedacht, bin einfach davon ausgegangen, dass dann die kaution auch auf dich läuft. wenn er der inhaber ist, wirds vermutlich schwierig bzw. nur über klage hernach.

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • ich denke auch - sein Anteil der Kaution abzüglich Schäden Tag x steht ihm zu.


    ist aber so einfach auch nicht - wenn sie das wirklich machen wollten, dann müssten sie jetzt ein übergabeprotokoll machen und die schäden jetzt berechnen. denn ab jetzt wohnt er ja nicht mehr da und wird natürlich im zweifel sagen: ist alles nach meiner zeit passiert.

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)


  • Du hast damals die Kaution bezahlt, er vielleicht den Kühlschrank ?


    Also, ich habe auch das bezahlt, auch von meinen Versicherungen. Hat er mir aber schon alles überschrieben, da er in seiner neuen Wohnung wohl auch ne Küche hat etc. Er kam nur für einen Teil der Lebenshaltungskosten auf, da er noch so viele Schulden von vorher hatte.



    Ich bin seit seinem Auszug Mitglied in der Genossenschaft des Vermieters, im Vertrag steht, dass "nach Beendigung der Nutzungszeit hat die Genossenschaft die Kaution und die verbleibende Kautionssumme nebst Zinsen an das Mitglied auszubezahlen." Also, da ICH nun Mitglied bin, steht es doch mir zu, oder?

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  • ach so - ich dachte er sei auch jetzt ausgezogen ...
    ... ich würde immer ein Protokoll machen, wenn einer Ein- oder Auszieht ....
    naja, vielleicht gibt es auch keine Schäden, oder nur welche bei denen das Entstehungsdatum bekannt ist -
    geht ja eh um größere Dinge und keine Gebrauchsspuren...

  • ist aber so einfach auch nicht - wenn sie das wirklich machen wollten, dann müssten sie jetzt ein übergabeprotokoll machen und die schäden jetzt berechnen. denn ab jetzt wohnt er ja nicht mehr da und wird natürlich im zweifel sagen: ist alles nach meiner zeit passiert.

    Also, Schäden gibt es bisher keine. Haben immer alles sofort repariert. Ist alles top in Schuß.

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    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Ich bin seit seinem Auszug Mitglied in der Genossenschaft des Vermieters, im Vertrag steht, dass "nach Beendigung der Nutzungszeit hat die Genossenschaft die Kaution und die verbleibende Kautionssumme nebst Zinsen an das Mitglied auszubezahlen." Also, da ICH nun Mitglied bin, steht es doch mir zu, oder?


    Ja, aber das war ja auch - für das 1. Mietverhältnis ....
    ... da hilft nur klarer Cut - das alte komplett einmal abrechnen und dann ein neues beginnen...

  • Also, da ICH nun Mitglied bin, steht es doch mir zu, oder?


    Zischen zustehen und bekommen ist ein Unterschied.
    Du bist die auszuzahlende Stelle. Dh sie geben Dir das Geld.


    Zustehen ist etwas anderes.

  • ich sehe es so, dass ein neues Mietverhältnis zustande gekommen ist-
    Am Tag X ist die gemeinsame Wohnung gekündigt worden (demnach Auszahlung an den/die Mieter je zur Hälfte)
    am gleichen Tag X hat Dein alleiniges Mietverhältnis bekommen (demnach Einzahlung der Kaution durch Dich)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ich sehe es so, dass ein neues Mietverhältnis zustande gekommen ist-
    Am Tag X ist die gemeinsame Wohnung gekündigt worden (demnach Auszahlung an den/die Mieter je zur Hälfte)
    am gleichen Tag X hat Dein alleiniges Mietverhältnis bekommen (demnach Einzahlung der Kaution durch Dich)


    Etwas verspätete Antwort: Gekündigt wurde nie etwas, er schied nur aus dem Vertrag aus, und der wurde nur abgeändert mit mir als alleiniger Mieterin.



    LG, NiTi

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Meine Meinung: Du hast die Kaution allein finanziert, also steht sie Dir auch allein zu.


    Bei Gegenständen ist es ja auch so: Der Schrank, den Du vor der Ehe besessen hast, gehört Dir danach ebenfalls allein, ohne dass er einen Anspruch darauf hätte.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern


  • Dann bekommt derjenige sie ausgezahlt, auf dessen Namen das Konto lautet. Wenn der Vermieter Ansprüche geltend macht, kann auch er Auszahlung verlangen.


    Der Kontoführenden Bank ist egal welche Ansprüche Ehegatten untereinander haben. Ausgezahlt wird an denjenigen, dem das Konto gehört.

    Naja, sie kann die Kaution auch später abwohnen, dann guckt er auch in die Röhre.....so wie ich blöde geguckt habe.....alles rechtens, denn die Bank interessiert es nicht, woher das Geld kommt, das muss im Innenverhältnis geklärt werden

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Nein, die Kaution kann man nicht "abwohnen", das kann übel nach hinten losgehen: Der Vermieter klagt auf Mietzahlung und bekommt vor Gericht Recht, denn die Kaution dient als Sicherheit für Schäden an der Wohnung, für Ansprüche aus Nebenkosten etc.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern