Wohlverhaltensverpflichtung

  • Meine Tochter hat Angst vor ihrem Vater und möchte nicht mal zum begleiteten Umgang gehen. Diesen hat sie schon zweimal abgebrochen, aber
    der Vater klagt immer wieder auf Umgang.



    Immer wieder wird mir gesagt, dass ich eine Wohlverhaltenspflicht habe, dass ich das Kind zum Umgang motivieren muß. Ja, das
    versuche ich ja auch, aber sie weint, sie hat Alpträume. Was soll ich denn da noch machen?


    Wie weit geht diese Pflicht?
    Was passiert, wenn der Richter auch der Meinung ist, ich würde mich nicht richtig verhalten?
    Diese Behauptung finde ich schon schlimm, denn keiner ist bei den Gesprächen zwischen meiner Tochter und mir dabei. Ich wäre auch froh, wenn
    sie angstfrei hingehen könnte.

  • Dazu sollte meiner Meinung nach zuerst einmal geklärt (oder uns erklärt) werden, warum das Kind Angst vor seinem Vater hat.

  • Begleiteten Umgang gibt es ja nicht grundlos. Nur möchte ich die Gründe nicht angeben, da es niemals 100% bewiesen werden kann.


    mir geht es einfach darum, dass ich doch nicht mehr machen kann, als ihr gut zureden.
    Ich bin an meinen Grenzen angelangt, da ich sie einfach nicht mehr motivieren kann.

  • Wenn du die Gründe nicht nennen willst, wird es schwer fallen etwas anderes zu raten als den allgemeingehaltenen Rat es mit einem Kinderpsychologen zu probieren.

  • Das bedeutet dann ja aber das der BET zu 100 Prozent voll dahinter stehen muss, nicht nur das, er muss dem UET auch zu 100 Prozent vertrauen um keine Angst zu haben die man dem Artikel zufolge ja unweigerlich ausstrahlt und auf das Kind überträgt auch wenn das überhaupt keine Absicht ist.
    Find ich schwierig.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne

    Einmal editiert, zuletzt von Trisha ()

  • HappyMum: wenn es wirklich so schlimm ist würde ich für das Kind Hilfe suchen, alleine schon der Alpträume wegen. (und wenn du sagst, das da einiges vorgefallen ist, weswegen es auch den begleiteten Umgang gibt, braucht sie auch Hilfe beim verarbeiten).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Das bedeutet dann ja aber das der BET zu 100 Prozent voll dahinter stehen muss, nicht nur das, er muss dem UET auch zu 100 Prozent vertrauen um keine Angst zu haben die man dem Artikel zufolge ja unweigerlich ausstrahlt und auf das Kind überträgt auch wenn das überhaupt keine Absicht ist.

    [font='Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif'][size=10]Bindungstoleranz ist das Zauberwort.
    Der Ex-Partner möge dem anderem nach der Trennung noch so zuwider sein, aber als Vater oder Mutter sind sie unersetzbar. Das Kind braucht weiterhin beide Elternteile und will natürlich beide auch nach der Trennung lieben und die gewachsene Bindung zu ihnen aufrecht erhalten dürfen. Entfremdende Elternteile betonen immer wieder, dass sie die Kontakte zum andrem Elternteil für wichtig halten, verhalten sich jedoch anders.
    z.B. "Dein Vater tut Dinge, die für dich nicht gut sind. Du kannst mich aber immer anrufen, ich komme dann und hole dich ab."
    Übersehen wird, daß es genau diese fehlenden Kontakte sind, die das Kind verunsichern und belasten.
    Oft hörte ich auch unterschwellig so etwas: "Du mußt Deinen Vater besuchen, sonst zitiert er uns wieder vor Gericht."

  • "Dein Vater tut Dinge, die für dich nicht gut sind. Du kannst mich aber immer anrufen, ich komme dann und hole dich ab."
    Übersehen wird, daß es genau diese fehlenden Kontakte sind, die das Kind verunsichern und belasten.
    Oft hörte ich auch unterschwellig so etwas: "Du mußt Deinen Vater besuchen, sonst zitiert er uns wieder vor Gericht."


    Naja, die Sätze sind ja eindeutig nicht ungangsfördernt. Das hat auch nichts mit nonverbaler Kommunikation zu tun. In deinen Beispielen wird ja eindeutig gezeigt das man Angst vorm Umgang haben muss.


    Ich meine mehr so das man dem Kind wirklich gut zuredet. Also: "Du hast bestimmt ganz viel Spaß beim Papa/der Mama" "Mama/Papa hat sich bestimmt was Tolles ausgedacht" "......hat dich auch ganz doll lieb und möchte Zeit mit dir verbringen"
    Aber man eben in Mimik und Gestik etwas anderes ausdrückt weil einem der Gedanke an Umgang Angst macht oder sonst irgendwie Unbehagen bereitet.
    Das hat für mich auch nichts mit Bindungstoleranz zu tun.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



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  • Meine Tochter hat Angst vor ihrem Vater und möchte nicht mal zum begleiteten Umgang gehen. Diesen hat sie schon zweimal abgebrochen, aber
    der Vater klagt immer wieder auf Umgang.

    Warum hat denn deine Tochter Angst ? Ich rate dir,werde beim JA vorstellig und kläre diese Sache.




    Wie weit geht diese Pflicht?
    Was passiert, wenn der Richter auch der Meinung ist, ich würde mich nicht richtig verhalten?
    Diese Behauptung finde ich schon schlimm, denn keiner ist bei den Gesprächen zwischen meiner Tochter und mir dabei. Ich wäre auch froh, wenn
    sie angstfrei hingehen könnte.

    Du hast alles zu unternehmen das ein UG stattfinden kann.wichtig ist,das du vor deiner Tochter nicht den KV in ein schlechtes Licht rückst oder mit ihr deine Beziehungsprobleme besprechen tust. Das geht deiner Kleinen nichts an und aus Sympatie zu dir,wird
    sie sich deiner Meinung anschliessen und eben dann keine Lust haben auf UG weil der Vater dir was ......



    Meine Tochter hat Angst vor ihrem Vater und möchte nicht mal zum begleiteten Umgang gehen. Diesen hat sie schon zweimal abgebrochen, aber
    der Vater klagt immer wieder auf Umgang.

    Der KV klagt mit Recht.




    Immer wieder wird mir gesagt, dass ich eine Wohlverhaltenspflicht habe, dass ich das Kind zum Umgang motivieren muß.

    so ist es !



    Begleiteten Umgang gibt es ja nicht grundlos. Nur möchte ich die Gründe nicht angeben, da es niemals 100% bewiesen werden kann.

    Wer hat denn den begleiteten UG festgelegt ? Du selber oder das Jugendamt ?





    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Wer hat denn den begleiteten UG festgelegt ? Du selber oder das Jugendamt ?


    weder das JA noch die Mutter können begleiteten Umgang "festlegen". Das kann nur ein Richter, und da der Vater offensichtlich schon öfter geklagt hat ist dies hier wohl auch geschehen.


    Ich finde es traurig, das hier direkt wieder unterstellt wird, dass alleine die Mutter Schuld daran ist, dass das Kind Angst vor dem Vater hat. Es gibt tatsächlich auch Elternteile, vor denen Kinder berechtigt Angst haben.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Es gibt tatsächlich auch Elternteile, vor denen Kinder berechtigt Angst haben.


    Stimmt. Und deswegen hatte ich ja als allererstes danach gefragt:


    Dazu sollte meiner Meinung nach zuerst einmal geklärt (oder uns erklärt) werden, warum das Kind Angst vor seinem Vater hat.


    Die Mutter will uns aber nicht einweihen. Von daher bleiben halt nur Spekulationen und sehr allgemeingehaltene Ratschläge.

  • Ich finde es traurig, das hier direkt wieder unterstellt wird, dass alleine die Mutter Schuld daran ist, dass das Kind Angst vor dem Vater hat. Es gibt tatsächlich auch Elternteile, vor denen Kinder berechtigt Angst haben.


    Ich versteh auch nicht weshalb das immer unterstellt wird. Ich denke das jeder der 24/7 allein mit seinem Kind verbringt, dazu vielleicht noch arbeiten geht und den Haushalt schmeißt sehr dankbar wäre beispielsweise jedes zweite WE "frei" zu haben und das Kind in guten, sicheren Händen zu wissen.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



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  • @ 3er Papa: reicht nicht die Information: das Kind hat Angst vor ihm? (und der Hinweis danach, dass es nicht grundlos ist, deswegen auch den begleiteten Umgang). Muß das wirklich immer bis ins letzte Detail geschildert werden? :frag

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • OffTopic


    Ich denke das jeder der 24/7 allein mit seinem Kind verbringt, dazu vielleicht noch arbeiten geht und den Haushalt schmeißt sehr dankbar wäre beispielsweise...


    Und ich denke, dass viele (auch der hier vertretenen Väter) froh wären 24/7 mit dem Kind verbringen zu dürfen oder wenigstens jedes zweite Wochenende statt nur monatlich pünktlich überweisen zu dürfen.

  • OffTopic



    Und ich denke, dass viele (auch der hier vertretenen Väter) froh wären 24/7 mit dem Kind verbringen zu dürfen oder wenigstens jedes zweite Wochenende statt nur monatlich pünktlich überweisen zu dürfen.




    :daumen:daumen

    LG Peter :brille



    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.


    :aetsch


    von Konfuzius :daumen

  • @ 3er Papa: reicht nicht die Information: das Kind hat Angst vor ihm? (und der Hinweis danach, dass es nicht grundlos ist, deswegen auch den begleiteten Umgang). Muß das wirklich immer bis ins letzte Detail geschildert werden? :frag


    Ich verstehe die TS ja, dass sie es nicht sagen will. Es zwingt sie auch keiner.
    Aber ohne die Hintergründe zu kennen kann niemand - auch keine Psychologe - eine Besserung erreichen. Und ohne die Hintergründe auch nur ansatzweise zu kennen kann auch niemand einigermaßen passende Ratschläge erteilen. Dafür sind die Gründe Angst zu haben oder zu denken Angst haben zu müssen zu vielfältig.


    Ganz nebenbei:
    Wenn die Ursache etwas ist das, wie sie ja schreibt, nicht 100%ig bewiesen werden kann, frage ich mich wie ein Richter (und nur der darf das) sich soweit aus dem Fenster legen konnte nur betreuten Umgang zuzulassen. Das ist nämlich ein nicht unerheblicher Eingriff in das Recht zur freien Entfaltung (beim Vater). Der kann dann nämlich nicht mit dem Kind unternehmen was er und Kind wollen sondern muss immer den Begleiter im Schlepptau haben bzw. muss der Umgang sogar in einer Bestimmten Einrichtung/an einem bestimmten Ort stattfinden.

  • wenn das kind solche angstzustände und alpträume hat, würde ich auch raten einen kinderpsychologen hinzuzuziehen. für betreuten umgang wird es schon gründe geben und dieser ist erstmal zu absolvieren. welche ängste gibt sie denn an? hast du mal mit dem kv darüber gesprochen?
    vielleicht helfen auch trennungskindergruppen um den verlust oder die ängste zu verarbeiten.

  • udn würde sie es hier schreiben gäbe es mit sicherheit auch zehn post wo es heist das bildet sie sich nur ein udn alles gar nicht schlimm oder man darf kind nicht alles glauben! andere wahrnehmnung und co.



    bleibt sich also gleich ob wirs wissen oder nicht!


    eigendlich müste es doch rein von der logik reichen das da betreuter umgang stattfindet und das dieser nun mal nicht aus jux und tollerrei veranlast wird!
    auch müste es doch wirklich ausreichen wenn man schreibt das kind hat angst! das kind hat alpträume!


    aber nöööö intressiert nicht! mutter ist schuld weil mama das verhindert ob bewust oder unbewust.


    ehrlich ? ich kann das nicht mehr hören. wenn wenigstens noch davon ausgegangen würde das da beide irgendwie ihren teil beitragen aber nö....
    das ist der bet ganz alleine in schuld und am meisten dann wen der bet weiblich ist!



    liebe ts!


    allerdings würde ich dann auch ganz schnell versuchen hilfe fürs kind zu bekommen!
    ich weiß ganz schnell geht gar nicht und auch dann wenn man dann mal endlich den wartelistemarathon geschaft hat kommt erst noch die einwillung des netten ex die man dann wahrscheinlich auch noch erkämpfen darf und nebenbei bange zittert das dadurch der termin aufden man so ewig warten muste flöten geht,


    mein zwerg reagiert im moment mit bauchscmerzen udn co und das so übel das wir schon im kh waren. körperlich alles ok und heist es wieder mal hoffen das die wartelisten nicht noch bis zum sanktnimmerleinstag dauern!


    bei uns ist die ganze sache zwar dadurch das sie zu papa will, der aber sämtliche termine eben mal absagt trotz gerichtsbeschluß.


    aber ich denke es ist egal ob sie angst vor ihm hat ( was ich grausig finde) oder ob sie angst hat das er sie eben einfach nicht mehr will .
    die kinder leiden und können den ganzen mist nicht verpacken.
    das können wir ja nicht mal als erwachsene.
    deswegen find eich das du da unbeingt aktivwerden solltest. auch wenns schwer wird und verdammt viel kraft kosten wird!
    lg jea




    edith ist entsetzt


    Zitat

    Das ist nämlich ein nicht unerheblicher Eingriff in das Recht zur freien Entfaltung (beim Vater).


    nöö das kann er nicht so meinen wie es da steht!


    würde es doch bedeuten das vaters rechte höher stehen als das kindeswohl.


    aber es kann auch niemand 100% beweisen das die km bzw der bet das kind negativ beeinflust, das allerdings ist egal, die annahme reicht :batsch

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

    Einmal editiert, zuletzt von jea ()

  • Und ich denke, dass viele (auch der hier vertretenen Väter) froh wären 24/7 mit dem Kind verbringen zu dürfen oder wenigstens jedes zweite Wochenende statt nur monatlich pünktlich überweisen zu dürfen.

    Das bezweifelt hier doch auch niemand.
    Es ist doch so das BEIDE Elternteile IMMER im Sinne des Kindes handeln sollten. Und ich weiss auch dass es hier ganz viele ganz tolle Väter gibt, die sich toll um ihre Kinder kümmern. Da kann ich nur sagen: SUUUPER mehr davon!!!!


    Aber es gibt eben leider auch Elternteile die gefährlich für ihre Kinder sind.
    Und man muss ja nebenbei auch mal anmerken das es einer Mutter viel übler genommen wird wenn sie ein Fehlverhalten an den Tag legt als einem Vater

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne