@3erpapa: ich wollte nur abersicher nochmal deutlich machen, worum es in diesen Thread geht und worum nicht :winken: Die Frage: wie verhindere ich den Umgang, bzw. welche Gründe kann ich vor Gericht angeben, damit mein Kind da nicht mehr hin muß steht nämlich nirgendwo, weder direkt noch versteckt.
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Bringt ja nichts zu raten. Kind sollte Hilfe von denen bekommen die sich auskennen um etwas aufzuarbeiten von dem wir hier nichts wissen.
Umgang ohne Rücksicht auf Verluste ist ein NOGO.
Genau das!
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Hi,
:hae: echt ? Wo ?
Darauf muss ich nochmal kurz antworten:
Mein Sohn kam mit Kaiserschnitt, hätte ich jetzt nach der Geburt gesagt: "Nö, das ist nicht meins, das habt ihr mir untergeschoben!", wäre dann nach Hause gegangen, hätte mich nicht drum gekümmert ob er nun wirklich mein Kind ist sondern hätte drauf gewartet das ein Gericht mich irgendwann zu nem Abstammungsgutachten zwingt, und würde jetzt nach 10 Monaten sagen: "Oh ist ja tatsächlich meins, jetzt will ich ihn 3 mal die Woche sehen und eine Nacht am WE haben" würde mir jede offizielle Stelle mir das ersstmal verbieten.
Das Kind wäre jetzt dann wahrscheinlich in einer Pflegefamilie und es würde nicht als dem Kindeswohl dienlich angesehen das ich da einfach reinplatze.Vätern die das so machen soll dann aber der rote Teppich ausgerollt werden.
Außerdem drohen viele der BET´s die Väter sind den Müttern bei kleinsten Verfehlungen ein Aussetzen des Umgangs an während die BET Mütter immer schön kuschen.......
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Ich finde es traurig, das hier direkt wieder unterstellt wird, dass alleine die Mutter Schuld daran ist, dass das Kind Angst vor dem Vater hat. Es gibt tatsächlich auch Elternteile, vor denen Kinder berechtigt Angst haben.Das habe ich nie behauptet.sicherlich gibt es solche, aber ich denke wenn man hier einige Tipps möchte muss man schon ein bisschen mehr schreiben.
jenpa
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Hi,
Vätern die das so machen soll dann aber der rote Teppich ausgerollt werden.
leider muß ich dazu sagen, daß du keine Ahnung hast :kopf
Edit: Ich denke du müßtest mal einen Vater kennen lernen, der schon mehrere Jahre um Umgang kämpft :rolleyes2:
Gruß
babbedeckel -
... dass man hier recht aufwändig über mehrere Posts mitteilen muss, dass man nix sagen kann, wenn ...
anstatt dann wirklich nix zu sagen!
Der Kater :brille
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abersicher: das Kind dürfte so ca. 5-6 sein (im vorstellungsthread der TE ist von 2 Kindern die rede. Ein Baby, und eins, das bald in die Schule kommt. Das Baby wirds wohl nicht sein).
So und wenn mal angenommen das Kind 5 oder 6 Jahre ist,dürfte es kein Problem darstellen,es zum UG zu überzeugen.
Schwieriger ist es wenn sie dann 12 , 13 sind,da könnte ich es verstehen,das sie zum Thema UG eine eigene Meinung haben.jenpa
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Hi,
leider muß ich dazu sagen, daß du keine Ahnung hast :kopf
Edit: Ich denke du müßtest mal einen Vater kennen lernen, der schon mehrere Jahre um Umgang kämpft :rolleyes2:
Das bezog sich auf das was ich hier im Forum so mitbekommen habe. Diese Meinung hat sich auf Grund von Berichten über Jugendämter, Gerichte und persönliche Erfahrung von Forenmitgliedern gebildet.
Dazu muss ich sagen das hier meine Aussage total aus dem Zusammenhang gerissen ist.
Wer sich die Suppe einbrockt muss sie halt auch auslöffeln.Und ja...ich würde gerne andere Eltern, UET´s, BET´s, Mütter wie Väter kennenlernen. Und zwar persönlich.
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Hi,
Käsekuchen, du beschwerst dich das BET kuschen müssen ...
Weißt du was, ich war UET ... und weißt du nochwas ... ich kusche gerne.
...DENN mein Töchterchen lebt bei mir. DEN PREIS zahle ich gerne.UND
ich bin froh, du nennst es ja kuschen, daß ich Töchterchens Mutter NICHT schlecht gemacht habe, sondern sie ihre eigene Meinung selber bildet. Das gehört nun mal zur Wohlverhaltenspflicht....damit -so habe ich´s schon live erlebt- können viele Mütter nicht umgehen. :devil:Gruß
babbedeckel -
So und wenn mal angenommen das Kind 5 oder 6 Jahre ist,dürfte es kein Problem darstellen,es zum UG zu überzeugen.
um so mehr sollte man stutzig werden und einen anderen Weg als den direkten Zwang versuchen, wenn es offensichtlich nicht so einfach ist, einfach, weil das Kind ANGST hat. Und selbst die Male, wo es da war wurde abgebrochen... weil das Kind ANGST hat.
Ich sag ja, an den Haaren hinschleifen und festbinden und knebeln, damit es sitzen bleibt :kopf (Achtung, Ironie.. zumindest von meiner Seite aus).
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Wieso fühlst du dich denn so angegriffen?
Ich hab nie gesagt das BET´s schlecht über UET´s reden sollen, das es in Ordnung wäre oder sonst etwas. Ich finde es sollte für beide Seiten selbstverständlich sein den anderen ET mit Respekt zu behandeln, auch wenn dieser nicht anwesend ist.
(und der Anfang dieser Diskussion beruht auf einem Artikel den der Mod gelöscht hat wegen Urheberrecht. Darin gings um nonverbale Kommunikation in der man dem Kind signalisiert es müsse Angst haben auch wenn man dies bewusst nicht ausspricht)Ich ärger mich über UET´s die sich nicht kümmern, bzw. die schlecht für die Kinder sind (ihnen Gewalt antun oder sonstige schlimme Dinge)
Ist bei dir ja nicht der Fall gewesen, wie du schreibst.
Also peace out :engel
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"Was passiert, wenn der Richter auch der Meinung ist, ich würde mich nicht richtig verhalten?
Diese Behauptung finde ich schon schlimm, denn keiner ist bei den Gesprächen zwischen meiner Tochter und mir dabei. Ich wäre auch froh, wenn
sie angstfrei hingehen könnte."Tja, so sieht`s aus - keiner ist bei diesen Gesprächen dabei. Insofern kann die TS wohl kaum einen konstruktiven Rat bekommen.
Allerdings scheint sie sich zusätzlich zu den Ängsten ihrer Tochter auch noch damit rumquälen zu müssen:
- man unterstellt ihr negative Beeinflussung des Kindes in Bezug auf dessen Vater, was sie, wie sie schreibt, nicht tut - im Gegenteil!
- es gibt Gründe für den BU, die sich nicht 100%ig beweisen lassen; sie als KM, die letztendlich auch nur ihr Kind versucht zu schützen, muss sich aufgrund der
geringen Beweislage immer wieder rechtfertigen - obwohl ein Richter BU angeordnet hat! Und das sicher nicht ohne Grund! (Ich weiß, da lachen jetzt mit Sicherheit
einige Forenmitglieder drüber - aber ich hoffe nur die, die tatsächlich ein REINES GEWISSEN haben... und u.U. durchaus ungerechtfertigt angekreidet werden/wurden.
denn die gibt`s ja leider auch). Aber die anderen ebenso...
- sie ist regelrecht gezwungen, mit einem offensichtlich sturen, unsensiblen, die Gefühle des Kindes NICHT akzeptierenden und demzufolge ziemlich egoistischen (und
damit das Kindeswohl gefährdenden) UET zu kämpfen - dadurch wird sie nie Ruhe haben, die Arme!
- am Ende unterstellt man ihr daraufhin psychische Labilität (und das nur, weil sie ihr Kind ERNSTnimmt?!?!)
- sie ist hin- und hergerissen zwischen Wohlwollen und VerständnisUnd so weiter und so fort.
Das alles ist Psychoterror!
Niemand kann (hier) wirklich nachempfinden, was den Anderen passiert, und wie diese damit umgehen und leben (oftmals sogar MÜSSEN). Insofern könnte die TS durchaus noch etwas mehr Hintergründe beschreiben. Aber würde uns das wirklich weiterhelfen? Wir könnten doch nur sagen, sie hat RECHT oder sie beeinflusst das Kind negativ (allein mit ihren eigenen Ängsten - wo kommen die nur her?).
Ihre Frage ist ja: Was kann ich tun, damit unser Kind dort hingeht, obwohl es nicht will.
Angesichts unserer Rechtssprechung hat sie kaum eine Chance, den Umgang zu verhindern, letztendlich ihr Kind ernstnehmen zu können, ihrem Kind Glauben zu schenken. Denn es gibt ein UmgangsRECHT, sowohl für Elternteile als auch für die Kinder selbst. Letzteres übrigens gerade in solchen Fällen sehr gern missbraucht, obwohl das Kind u.U. aus berechtigten Gründen gar keinen Umgang wünscht...
Der BET hat sich diesem Recht zu fügen - egal, was das Kind selbst möchte. Denn was es möchte ist ja relativ - es weiß ja gar nicht was es möchte, dafür sind ja wir zuständig - gerade, wenn es um Gefühle geht... (Traurige Ironie meinerseits!!!)
Nur gut, dass die Kinder älter werden - denn dann erst muss man ihre Wünsche akzeptieren, weil sie sich endlich SELBST wehren können!
An die TS nur noch dies: Da musst leider Du durch - es sei denn, Euer Kind ist in den Brunnen gefallen...
Versuche, Dich um Dich selbst zu kümmern (vor allem, wenn Euer Kind beim Vater ist). Lerne wieder, Vertrauen zu haben. Sei wachsam, beobachte und hol Dir prifessionelle Hilfe, wenn Du skeptisch wirst. Vergiss nie, Deinem Kind zu zeigen, dass Du, auch wenn Du es zu ihm schickst (schicken musst) "bei" ihm bist, zu ihm hältst! Und zu allerletzt, wenn gar nichts mehr geht, also wenn Euer Kind schon am Brunnnenrand liegt: hab keine Angst mehr, Du hast ALLES getan, um die Beziehung zwischen Kind und dem anderen ET zu fördern (denn das ist ein absolutes MUSS und nur Du weißt, was Du dafür getan hast): geh weit weg, ganz wo anders hin. Und fang neu an.
Alles Gute!
csilla.
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"Nur gut, dass die Kinder älter werden - denn dann erst muss man ihre Wünsche akzeptieren, weil sie sich endlich SELBST wehren können!"
PS: Damit meinte ich natürlich, dass erst, wenn die Kinder älter sind, die "Chance" wesentlich geringer ist, sie zu beeinflussen, zu manipulieren - wohl gemerkt: in JEDER Hinsicht!!! Denn dann können sie sich ja zum Glück sebst wehren: in JEDER Hinsicht!!! :daumen
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In Deinem Ausgangsposting erweckst Du den Eindruck, dass die Angst des Kindes am Verhalten des Vaters liegt. Nun ist der Umgang bereits mehrfach(?) in Gerichtsverfahren ausgeurteilt worden.Nach Einbringung aller Argumente und Anhörung der betroffenen Personen hat das Gericht auf einen betreuten Umgang entschieden. Dies tat es, berücksichtigt man Deinen Ausgangsthread, aufgrund von problematischem Verhalten des Vaters. Das Gericht wird - im Urteil müsste es stehen - ein Ziel mit dem betreuten Umgang erreichen wollen.
Frage ist jetzt: Kann dieses Ziel noch erreicht werden?
Wenn ja, dann musst Du Deine Kraft einsetzen, dass dieses Ziel erreicht wird.
Wenn nein, dann kann Dein Weg nur wieder zum Gericht gehen mit dem Antrag, die damalige Entscheidung aufgrund neuer Tatsachen zu überprüfen.Fakt ist: Bei einem ca. sechs Jahre alten Kind kommt der Widerwille gegen den Kontakt zu einem Elternteil nicht aus dem Kind selbst heraus. Es ist quasi immer die Reaktion auf ein Verhalten des Umfeldes. Darum hilft auch kein therapeutisches Gespräch mit dem Kind. Helfen kann einzig, wenn die auslösende Person ihr Verhalten ändert. Mutmaßlich geht das nur mit einer Therapie. Da man sehr schlecht sagen kann, Vater ist der Auslöser oder Mutter ist der Auslöser, wäre es optimal, wenn beide Elternteile therapeutisch klären würden, wie ihr Standpunkt und Verhalten in der derzeitigen Situation ist und wenn sie (beide?) Veränderungen herbeiführen würden. Parallel, besser anschließend könnte mit dem Kind gearbeitet werden, um ihm deutlich zu machen, dass der (vielleicht subjektiv empfundene ) Druck der Eltern/des Elternteils nicht mehr (so stark) existiert.
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[quote='Rovena',index.php?page=Thread&postID=930605#post930605]Ich finde es traurig, das hier direkt wieder unterstellt wird, dass alleine die Mutter Schuld daran ist, dass das Kind Angst vor dem Vater hat. Es gibt tatsächlich auch Elternteile, vor denen Kinder berechtigt Angst haben.
Ich versteh auch nicht weshalb das immer unterstellt wird. Ich denke das jeder der 24/7 allein mit seinem Kind verbringt, dazu vielleicht noch arbeiten geht und den Haushalt schmeißt sehr dankbar wäre beispielsweise jedes zweite WE "frei" zu haben und das Kind in guten, sicheren Händen zu wissen.[/quotegenau dies sind die gründe, warum ich nicht sage, was passiert ist. wie oft werde ich deswegen angefeindet. ihr vater hat ihr körperlich und auch seelisch etwas angetan und auch ich wäre froh, wenn meine tochter mal nur für eine nacht woanders schlafen würde, aber dazu hat sie mit ihren 6 jahren viel zu viel angst. wie toll wäre es, wenn sie so ein gutes verhältnis zu ihm hätte, dass sie dorthin wollte.
Seit 3,5 Jahren war ich nicht eine Nacht alleine zuhause, kann nicht mal in die disko oder so gehen, weil ich dann einfach zu lange weg wäre.
therapie kann sie nicht machen, da der kv nicht zustimmt. klar, würde ich an seiner stelle auch nicht machen, da könnte ja schließlich so einiges rauskommen. vielleicht bekomme ich das gercht dazu, dass sie eine therapie machen kann. -
@ csilla'
Vielen, vielen dank. du hast es genauso gesagt, wie es ist.
er hat nicht nur meiner tochter sondern auch mir körperliche schäden zugefügt, da ich aber keine blauen flecken hatte, kann ich es nicht beweisen. wenn ich das auch noch anbringen würde, dann würde man mir sagen: "jetzt kommt die mit dem kind nicht weiter, dann versucht sie es halt auf diesem weg". da er im ausland geboren ist und sein bruder und dessen frau, ihr eigenes kind ständig gegenseitig entführt haben (wirklich wahr), nehme ich seine drohung auch sehr ernst, dass er sie, wenn er sie das nächste mal alleine hat, mit ihr abhaut und ich sie nie wieder sehen werde.
ich kann die väter ja verstehen, die sagen, dass kinder beide eltern brauchen, aber brauchen sie gewalttäter als eltern, ganz egal ob vater oder mutter?mir geht es hier genauso, wie vor gericht, die einen glauben mir, die anderen halten mich für völlig durchgeknallt.
wie schon mal erwähnt. ich bin mit dem vater meiner kleinen tochter auch nicht mehr zusammen, aber er kann die kleine sehen, wann er will, was er auch wahrnimmt. ich denke, daran sieht man, dass ich nicht grundlos gegen väterkontakte bin. mit diesem vater hat die beziehung nicht geklappt, aber ich bin sicher, dass er alles tun würde und wird, um meinen beiden(!) kindern ein gutes leben zu bieten, ob persönlich oder finanziell. dafür bin ich ihm unendlich dankbar.
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therapie kann sie nicht machen, da der kv nicht zustimmt. klar, würde ich an seiner stelle auch nicht machen, da könnte ja schließlich so einiges rauskommen. vielleicht bekomme ich das gercht dazu, dass sie eine therapie machen kann.
das nimm mal ganz schnell in angriff. warste schon bein kinderarzt wegen den alpträumen und den ängsten? geht dann eventuell schneller das gericht dir hilft.
schon alleine dabei bekomme ich einen hals.
irgendwas läuft da was verdammt falsch wenn man mit dem kind nicht mal mehr zum arzt kann nur weils dem anderen mal eben so nicht past!
Zitat"jetzt kommt die mit dem kind nicht weiter, dann versucht sie es halt auf diesem weg".
:troest:troest
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die letzte gutachterin hat mir schon vor dem gespräch gesagt, dass sie kein wort von dem glaubt, was geschehen sein soll. darauf baut sie das gutachten auf, so dass sozusagen die grundlage für mein handeln nicht beachtet wird. sie meinte auch, ich würde wohl wegen irgendsoeinem syndrom meine tochter von einem arzt zum andern schleppen, obwohl es meinem kind ja gut ginge.
ich habe ihr wutanfälle meiner tochter vom band vorgespielt, über die sie nur meinte, dass sie völlig normal wären. komisch nur, dass all meine bekannten sagen, dass ihr kind noch nie so reagiert hätte. (wenn keine umgänge anstehen, reagiert sie auch ganz anders, natürlich tobt sie auch, aber nicht so heftig.)
nebenbei hab ich mein 6jähriges kind überfordert, indem ich sie vor der gutachterin fragte, ob sie allein aufs klo will oder ob ich mitgehen soll.
meine bekannten sind fassungslos, selbst die mit 5jährigen kindern fragten, wo das problem sei, das würden sie auch machen.
die erste gutachterin dagegen meinte damals, dass man die taten nicht beweisen, aber entsprechend auch nicht ausschließen kann.
der umgang kann nicht verboten werden eben weil ich die straftaten nicht nachweisen kann. somit steht aussage gegen aussage.das jugendamt hat allerdings in einem bericht über den begleiteten umgang geschrieben, dass ein weiterer begleiteter umgang mit dem
vater das kindeswohl gefährden würde. die kennen meine tochter immerhin schon ein paar jahre. die GA hat sie lediglich einmal für ne halbe stunde gesehen.der kv boykottiert alles, ob arzt, umgangsverbot...
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Entweder ist es mir entgangen oder keine Ahnung....Ist ja auch alles ziemlich viel bei dir.
Aber es gibt doch die Möglichkeit die väterliche/mütterliche Unterschrift gerichtlich bzw von einem Gerichtspfleger ersetzen zu lassen wenn Vater/Mutter nicht freiwillig zustimmt und es nötig ist (was ja auch irgendwie in Frage steht), oder aber Papa/Mama nicht interessiert daran ist zu unterschreiben aus boykotierungsgründen?
Ich weiß nicht inwiefern eine Gutachterin da das Recht hat vllt einzugreifen, dir das zu untersagen oder auch der Richter???
Hast Du diese Möglichkeit schonmal versucht?
Was sagt der Kinderarzt zu dem allen? (ich glaube ich habs nicht gelesen oder wenn hab ich es nicht mehr im Kopf)
Zitatdie letzte gutachterin hat mir schon vor dem gespräch gesagt, dass sie kein wort von dem glaubt, was geschehen sein soll. Wie ko
Wie kommt sie darauf?
Hast Du sie gefragt?
Wieso sind nie Dritte Personen dabei als Zeugen wenn Du bereits so schlechte Erfahrungen mit den Gutachtern gemacht hast?
Wieso darf ein Gutachtenerstellt werden aber ein Kinderpsychologe nicht? Hat der Vater das gerichtlich untersagen lassen?
Wieso hast Du aufgrund der Aussage der Gutachterin kein Befangenheitsantrag (heißt das so? ) gestellt? Sie scheint ja voreingenommen zu sein...?
Wieso kannst Du dein Kind "von einem zum anderen" schleppen aber nicht zum Kinderpsychologen?
Wieso wir dhier nicht wenigstens eine Erstbeurteilung eines Psychologen gerichtlich eingefordert?Fragen über Fragen.....
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die gutachterin meinte, dass das ja oft vorkomme, dass mütter sowas einfach behaupten und dass das JA auch oft solche behauptungen aufstellt, die überhaupt nicht stimmen.
ich war mit ihr in reha, da hat er vor dem JA zugestimmt, jetzt behauptet er, ich hätte das alleine gemacht. aber nachfragen tut da ja keiner.die kinderärztin glaubt meiner tochter. sie sagt, wenn ein kind "solche" äußerungen macht, dann stimmt das auch. die rehaklinik glaubt mir/uns, wildwasser sowieso. Diejenigen, bei denen wir waren z. B. schreiambulanz oder auch eine psychologin, haben sich meine tochter angesehen, aber eigentlich hätten sie das nicht tun dürfen.
leider ist die psychologin verstorben. ich habs dann bei ner neuen versucht und die meinte, das 1. der vater zustimmen muß und sie ihn 2. gar nicht in ihre praxis lassen kann, weil er ja "täter" ist und ihre praxis ein geschützer rahmen für kinder ist.mein anwalt meinte, die GA zählt nicht besonders viel, es wäre schlicht und einfach noch eine weitere meinung, mehr nicht.
zeugen? bringt auch nichts, habe drauf bestanden, dass alles auf band aufgezeichnet wird, damit sie keinen mist schreiben kann.
im gutachten wurden dann sätze aus dem zusammenhang gerissen oder falsch aufgeschrieben. so ein unsinn, wie dass mein mann damals eine werkstatt hatte, so ein unsinn, als wüßte ich nicht, dass es nicht so war, aber es sind eben nur kleinigkeiten.warum das gericht keinen psychologen einschaltet, sondern nur die GA, die nach einer halben stunde meint, unser leben und alles was dazu gehört zu kennen, weiß ich nicht. eine psychologin könnte sie wöchentlich betreuen und dann von einem längeren zeitraum berichten.
wir haben bald verhandlung und da werde ich das ganz sicher wieder ansprechung und zur not gesondert einklagen.