Wohlverhaltensverpflichtung

  • würde es doch bedeuten das vaters rechte höher stehen als das kindeswohl.


    Moooooment
    Es gilt natürlich wie immer die Einschränkung die im GG sinngemäß lautet "sofern nicht durch ein Gesetz anders bestimmt". Ich suche den genauen Wortlaut jetzt nicht raus.
    Diese Einschränkung macht ja auch Sinn, weil man ansonsten bspw. niemanden in den Knast bringen könnte. Logisch, oder?
    Und genau deswegen braucht ein Richter in einem Verfahren auch gute und nachvollziehbare Gründe, wenn er den Umgang einschränken oder mit Auflagen versehen will. Deswegen verstehe ich nicht wie es einen betreuten Umgang geben kann aufgrund irgendwelcher Geschehnisse die nicht bewiesen sind bzw. bewiesen werden können.

  • Hi,

    Und man muss ja nebenbei auch mal anmerken das es einer Mutter viel übler genommen wird wenn sie ein Fehlverhalten an den Tag legt als einem Vater

    :hae: echt ? Wo ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • @ 3erpapa glaub mir es gibt sachen die können nicht 100% bewiesen werden und diese möchtest du dir nicht mal im ansatz vorstellen müssen!


    dazu kommt ein kind wird schwer was beweisen können. da kennt sich meist der andere viel besser aus. manchmal hast du da einfach keine chance und sei es nur wie auch hier tausendfach erwähnt ach alles nicht wahr kinder haben eine eigene auffassung, da darfste nichts drauf geben!
    zum glück gibt es dann solche richter und menschen! vielen geht es leider anderst.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • @ 3erpapa glaub mir es gibt sachen die können nicht 100% bewiesen werden und diese möchtest du dir nicht mal im ansatz vorstellen müssen!


    Und deswegen kann man auch niemanden wegen irgendwas verurteilen was nicht zu beweisen ist. Vielleicht kommt es daher, dass es am FG keine Urteile sondern nur Beschlüsse gibt.


    zum glück gibt es dann solche richter und menschen!


    Man könnte es je nach den Umständen auch Rechtsbeugung nennen. Ganz allgemein ohne Bezug zum Fall der TS.

  • Danke, Jea! :blume
    Du sprichst mir aus dem Herzen und bin auch schon rumschlawenzelt...schreiben oder nicht :-)


    Es ist mir egal, ob männlich oder weiblich oder berechtigt oder nicht...aber Kinder müssen geschützt werden. So hart es für Unschuldige ist, lieber einmal zuviel als einmal zu wenig...wobei ich das NIEMANDEN unberechtigt wünsche!
    Leider ist es Realität, dass sich manche Menschen solche Tatsachen zur Waffe gegen den Ex-Partner machen... Deswegen darf aber nicht der berechtigte Prozentsatz weiterhin schädigenden Menschen ausgesetzt werden.


    lg,
    cola

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  • Und deswegen kann man auch niemanden wegen irgendwas verurteilen was nicht zu beweisen ist. Vielleicht kommt es daher, dass es am FG keine Urteile sondern nur Beschlüsse gibt.


    aber man sollte ein kind trotzdem schützen!


    sonst schimpft jeder drauf das man nichts machen kann bevor das kind in den brunnen gefallen ist tut jemand mal was ist auch nicht recht?



    da past doch was nicht oder?


    verurteilt wurde zudem ja keiner, es wurde nur zum schutz gehandelt.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Gut, einigen wir uns drauf: Der Richter hat alles falsch gemacht, und der Papa ist ein ganz toller, vor dem das Kind keine Angst haben muß.



    Bleibt aber die Tatsache: das Kind HAT Angst. Und zwar so große, dass es nicht mal im Schutz des begleiteten Umgangs mit dem Vater Kontakt möchte.
    Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Angst berechtigt ist, geschweige denn, ob vor einem Gericht zu 100% bewiesen werden kann, dass dem so ist. Oder nur zu 85% oder 70% oder was weiß der Kuckuck. Die Angst ist da.


    Das Thema ist hier nicht: ist die Angst berechtigt und kann das bewiesen werden, sondern: was kann / muß Mutter tun, damit das Kind zu dem begleiteten Umgang geht. Und da kann es , völlig unabhängig von den Gründen udn Ursachen, die zu dieser Angst geführt haben nur eine Antwort geben: dem Kind die Angst nehmen. Kann die Mutter das nicht, dann muß ein Profi ran.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Wohlverhaltenspflicht endet für mich da, wo eine Gefährdung des Kindeswohls besteht. Sorry, da hat das Kind Angst vor jedem Besuch, hat Alpträume und verweigert sich. Was soll das Kind noch tun? Wenn es bgeleiteten Umgang gibt, dann bestimmt nicht ohne Grund, kostet dieser doch nen Haufen Geld. Also zweifele ich mal die Notwendigkeit nicht an.


    Ich würde auch den Gang zu einem Kinderpsychologen empfehlen, um


    a) dem Kind aus seiner Not zu helfen, und


    b) Ursachenforschung zu betreiben, Licht ins Dunkel und eine objektive Meinung nur für das Kindeswohl zu bekommen.



    OT: Warum kann nicht nur in einem Beitrag etwas so als Fakt angenommen werden, wie es geschrieben wurde?



    Editha: ist sich mit Rovena einig.

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)

    Einmal editiert, zuletzt von stubenhai ()

  • Hi,


    mein Töchterchen wollte auch nicht mehr zur Mutter (als sie zu mir gezogen ist, bzw. mir das Kind vor die Tür gestellt wurde...spät abend), weil sie Angst hatte(so denke ich), daß sie "bearbeitet" wird, von tante, Onkel, Next, KM etc.....
    Ich habe Monate dazu gebraucht, mit Hilfe der Erziehungsberatung(die haben bei uns ausgebildete Kinderpsychologen), um wieder Kontakt anzubahnen. Zur Erziehungsberatung wollte Töchterchen auch nicht, ich habe aber alles notiert, was sie so -von sich aus- zu mir sagte, und habe das mit dem Psychologen besprochen.
    Wenn das Kind keine Ruhe hat, so ist hier zu empfehlen (so habe ich das gemacht), mit dem Kind nicht darüber zu reden, aber positiv Einfluss auf sie zu nehmen. Sie muß von sich aus kommen ...
    Die Ängste sollten der Gegenseite, grob geschildert werden, und der Umgang ausgesetzt werden, bis sich das Kind wieder gefestigt hat.


    Den "Umgangspfleger" würde ich versuchen ihn mit einzubeziehen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Es ist mir egal, ob männlich oder weiblich oder berechtigt oder nicht...aber Kinder müssen geschützt werden. So hart es für Unschuldige ist, lieber einmal zuviel als einmal zu wenig...wobei ich das NIEMANDEN unberechtigt wünsche! Leider ist es Realität, dass sich manche Menschen solche Tatsachen zur Waffe gegen den Ex-Partner machen...


    Du hast ja recht. Das Problem daran ist nur, dass - wie du selbst schreibst - einige das als ultimative Keule aus dem Sack holen um dem UET das Kind endgültig wegzumehmen wenn es auf anderem Weg nicht funktioniert hat. Damit will ich ausdrücklich niemandem was unterstellen.


    sonst schimpft jeder drauf das man nichts machen kann bevor das kind in den brunnen gefallen ist tut jemand mal was ist auch nicht recht?


    Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss aber gewahrt bleiben.


    Gut, einigen wir uns drauf: Der Richter hat alles falsch gemacht, und der Papa ist ein ganz toller, vor dem das Kind keine Angst haben muß.


    Hab ich das an irgendeiner Stelle behauptet? Da ich die Hintergründe nicht kenne würde ich das nie tun. Ich habe lediglich etwas theoretisiert und laut gedacht. Aber mit keinem Satz habe ich der TS (oder dem Richter) etwas unterstellt bzw. etwas gut geheißen was der KV tut.


    Das Thema ist hier nicht: ist die Angst berechtigt und kann das bewiesen werden, sondern: was kann / muß Mutter tun, damit das Kind zu dem begleiteten Umgang geht. Und da kann es , völlig unabhängig von den Gründen udn Ursachen, die zu dieser Angst geführt haben nur eine Antwort geben: dem Kind die Angst nehmen. Kann die Mutter das nicht, dann muß ein Profi ran.


    Richtig. Und genau deswegen kam in meinem ersten Beitrag irgendwo da ganz oben dieser Satz:


    Wenn du die Gründe nicht nennen willst, wird es schwer fallen etwas anderes zu raten als den allgemeingehaltenen Rat es mit einem Kinderpsychologen zu probieren.

  • Hallo happymum,
    wie alt ist denn Dein Kind? - (hab ichs überlesen?) - Was träumt es denn? Warum legst Du keine Beschwerde beim OLG ein? Ich denke, hier wird man/frau nicht um ein Gutachten herumkommen!
    Das Feld bewusster und unbewusster Beeinflussungen ist zu groß, um das hier im Internet 'beurteilen' zu können! Das Thema ist für ein abstraktes Medium ungeeignet!
    Mfg krypa

  • Meine Tochter hat Angst vor ihrem Vater und möchte nicht mal zum begleiteten Umgang gehen. Diesen hat sie schon zweimal abgebrochen, aber der Vater klagt immer wieder auf Umgang.


    Das impliziert doch vor allem eines:
    - der widerspenstige Vater beugt sich nicht dem Willen des Kindes auf Totalabbruch der Vater-Tochter Beziehung
    - der Vater ist offenbar gezwungen, immer wieder den Umgang einzuklagen, da die Mutter den Kindeswillen (?) als höherwertiger betrachtet, als den Kontakt zum Vater
    Rechtlich ist es dabei erheblich, wie alt das Kind überhaupt ist und somit der Kindeswille Berücksichtigung findet.
    Der Umgang dient in der Regel dem Kindeswohl, eine Einschränkung muss begründet werden. Eine Vereitelung (auch wenn das der angebliche Wille des Kindes ist) ist eine Kindeswohlgefährdung.
    Auch im richterlichen Zusammenhang hat sich der kindliche Wille im Konfliktfall dem Kindeswohl unterzuordnen.


  • Eine Einschränkung muss begründet werden.
    Auch im richterlichen Zusammenhang hat sich der kindliche Wille im Konfliktfall dem Kindeswohl unterzuordnen.


    Die Einschränkung wurde begründet, sonst gäbe es den betreuten Umgang nicht!


    Und:


    Wer sagt denn, dass Kindeswille in diesem Falle nicht auch Kindeswohl entspricht? Das *impliziert* doch der dargestellte Sachverhalt.

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)

  • abersicher: das Kind dürfte so ca. 5-6 sein (im vorstellungsthread der TE ist von 2 Kindern die rede. Ein Baby, und eins, das bald in die Schule kommt. Das Baby wirds wohl nicht sein).


    Erklär du doch dem verängstigen Kind, dass es gefälligst dahin zu gehen hat, weil der Richter das gesagt hat, und ja brav bis zum Ende da sitzen muß (2 abbrüche des begleiteten Umgangs gab es ja auch schon - durch das Kind, nicht durch die Mutter).


    Natürlich kann die Mutter das Kind jetzt jedesmal an den Haaren packen und dahin schleifen. Damit ist aber niemandem geholfen, weder dem Kind, noch dem Vater, noch der Vater-Kind-Beziehung. Das kann einfach nicht der richtige Weg sein, damit wird ja offensichtlich alles nur noch schlimmer.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Bringt ja nichts zu raten. Kind sollte Hilfe von denen bekommen die sich auskennen um etwas aufzuarbeiten von dem wir hier nichts wissen.


    Umgang ohne Rücksicht auf Verluste ist ein NOGO.

  • Wer sagt denn, dass Kindeswille in diesem Falle nicht auch Kindeswohl entspricht? Das *impliziert* doch der dargestellte Sachverhalt.


    Der Richter, der Umgang beschlossen hat und eben nicht Abbruch der Vater-Tochter Beziehung - ist das so schwer zu verstehen ?
    Der Sachverhalt ist von der TS leider nur sehr minimalistisch dargestellt worden.


  • Der Richter, der Umgang beschlossen hat und eben nicht Abbruch der Vater-Tochter Beziehung - ist das so schwer zu verstehen ?
    Der Sachverhalt ist von der TS leider nur sehr minimalistisch dargestellt worden.


    DU willst es nicht verstehen.... Dadurch, dass der Umgang nur noch betreut zugelassen wurde, ist doch klar, dass der unbetreute dem Kindeswohl geschadet hat. Was kommen wird, weil ein egoistischerund engstirniger UET mal wieder zu sehr in der Seele eines Kindes rumgewühlt hat, ist doch auch klar.

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)

  • Dadurch, dass der Umgang nur noch betreut zugelassen wurde, ist doch klar, dass der unbetreute dem Kindeswohl geschadet hat.


    Wohl kaum, das steht doch eindeutig hier:

    Nur möchte ich die Gründe nicht angeben, da es niemals 100% bewiesen werden kann.


    Noch einmal:
    Auch im richterlichen Zusammenhang hat sich der kindliche Wille im Konfliktfall dem Kindeswohl unterzuordnen.
    Die TS sucht hier nach Argumenten, um sogar den sehr beschränkten (begleiteten) Umgang auch noch zu verhindern, weil schließlich das Kind "nicht will".


    Solange die TS sich nicht näher äußert, bleiben nur Mutmassungen.
    Bis dahin :nixwieweg

  • Die TS sucht hier nach Argumenten, um sogar den sehr beschränkten (begleiteten) Umgang auch noch zu verhindern, weil schließlich das Kind "nicht will".


    Nein, das war nie ihr Thema. Die TS sucht Antworten auf die Frage, was sie noch machen kann/muß, damit das Kind dahin geht. :winken:

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • Die TS sucht Antworten auf die Frage, was sie noch machen kann, damit das Kind dahin geht.


    Und die ist unter Berücksichtigung der hier zur Verfügung stehenden Informationen mehrmals hinreichend beantwortet.