würde es doch bedeuten das vaters rechte höher stehen als das kindeswohl.
Moooooment
Es gilt natürlich wie immer die Einschränkung die im GG sinngemäß lautet "sofern nicht durch ein Gesetz anders bestimmt". Ich suche den genauen Wortlaut jetzt nicht raus.
Diese Einschränkung macht ja auch Sinn, weil man ansonsten bspw. niemanden in den Knast bringen könnte. Logisch, oder?
Und genau deswegen braucht ein Richter in einem Verfahren auch gute und nachvollziehbare Gründe, wenn er den Umgang einschränken oder mit Auflagen versehen will. Deswegen verstehe ich nicht wie es einen betreuten Umgang geben kann aufgrund irgendwelcher Geschehnisse die nicht bewiesen sind bzw. bewiesen werden können.