Nummernschilder entfernt!

  • Das Recht aus Auto schließt nicht das Recht auf eine Anmeldung ein.
    Es spielt hier keine Rolle wer das Recht aufs Auto hat. Die Kennzeichen würden nicht gestohlen. Das Fzg. ist auf ihn angemeldet und er hat sich nur das genommen was er darf. Unabhängig von Näherungsverbot denn es könnte auch ein Bekannter in seinem Auftrag gewesen sein.


    Fazit: Fzg. Ummelden durch TS. Ist das Fzg. nicht abgemeldet dann muss er die Kennzeichen rausrücken um das Fzg. umzumelden.
    Ist es Leasing dann besteht das Problem das es erst über die Leasingfirma geregelt werden muss wer das Fzg. nun anmelden darf. Da er vermutlich den Leasingvertrag hat (Leasingnehmer) wird TS das Fzg. nicht anmelden können. Ist wie ein Haus wo nur einer im Grundbuch steht.

    3 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Hallo,



    also ich habe morgen früh einen Termin beim Anwalt. Dann sehen wir weiter. Jedenfalls ist diese Art meines Noch-Mannes so niederträchtig... Dreckskerl.



    Danke jedenfalls für eure Tipps und Hilfen, ich berichte dann wieder!

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • du hättest doch das auto auf dich ummelden können und selber versicherung und steuer bezahlen können, da du ja den fahrzeugbrief besitzt.

    Bei Leasing?

    also ich habe morgen früh einen Termin beim Anwalt. Dann sehen wir weiter. Jedenfalls ist diese Art meines Noch-Mannes so niederträchtig... Dreckskerl.

    Da bin ich mal gespannt.

  • Bei Leasing?



    ok, geb zu , das weiß ich nicht genau, wie es sich beim leasing verhält! :frag


    bei mir war es so, dass das auto, mit dem ich immer schon gefahren bin, auf exmann's namen stand und


    dass, mit dem er schon immer fuhr, auf meinen namen.


    bei der trennung konnte jeder es einfach u problemlos ummelden, weil jeder den KFZ-brief von dem auto besaß, welches er fuhr.


    SUMMER :strahlen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Bei Leasing hat die Bank den Schein
    Der wird auch nur ans Amt gesendet und nicht ausgehändigt.
    Aber auch dann nur wenn der Leasingnehmer in anfordert.

  • Brief ;)


    ....


    Gruß,
    PapaT



    Zulassungsbescheinigung Teil2 um es korrekt zu sagen :nixwieweg

    >>Signatur<<


    Dieser Beitrag stellt meine Meinung und Erfahrung dar und nix anderes. :bldgt:




    Zitat

    Gebt den Kindern das Kommando, denn sie berechnen nicht was sie tun!!

  • Zulassungsbescheinigung Teil2

    Zulassungsbescheinigung


    Verdammt :D
    Ich kenn das nur als Brief...


    Danke euch beiden, ich werde das neue Substantiv mal versuchen zu speichern.
    Warum muss eigentlich für alles mögliche immer ein neuer Begriff her?
    Tisch und Stuhl heißen doch auch schon jahrelang "Tisch und Stuhl".
    Oder hab ich da auch was verpasst?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Der Fahrzeugbrief...
    ...ist das Stück Papier, dass der Händler dir (oder dem Leasinggeber oder der Bank) mit dem Fahrzeug zusammen aushändigt. Den sollte man gut verwahren, weil mit dem die Eigentumsverhältnisse dokumentiert werden.


    Die Zulassungsbescheinigung...
    ...ist das Stück Papier, dass die Kfz-Zulassungstelle der Gemeinde/des Landkreises dir aushändigt. Sie ist im Fahrzeug mitzuführen. Sie ist unter anderem gemeint wenn die Rennleitung (die mit den lustigen blauen Lichtern auf'm Auto) an die Scheibe klopfen und sagen "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte".

  • Der Fahrzeugbrief... Zulassungsbescheinigung Teil 2
    ...ist das Stück Papier, dass der Händler dir (oder dem Leasinggeber oder der Bank) mit dem Fahrzeug zusammen aushändigt. Den sollte man gut verwahren, weil mit dem die Eigentumsverhältnisse dokumentiert werden.


    Die Zulassungsbescheinigungder Fahrzeugschein... Zulassungsbescheinigung Teil 1
    ...ist das Stück Papier, dass die Kfz-Zulassungstelle der Gemeinde/des Landkreises dir aushändigt. Sie ist im Fahrzeug mitzuführen. Sie ist unter anderem gemeint wenn die Rennleitung (die mit den lustigen blauen Lichtern auf'm Auto) an die Scheibe klopfen und sagen "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte".


    Die Namensänderung kam mit den Neuen EU-Papierkram :rolleyes2:


    Edit: genug Klugscheißerei von mir für heute :-)

    >>Signatur<<


    Dieser Beitrag stellt meine Meinung und Erfahrung dar und nix anderes. :bldgt:




    Zitat

    Gebt den Kindern das Kommando, denn sie berechnen nicht was sie tun!!

    Einmal editiert, zuletzt von gehoernterEsel ()

  • Für mich wäre viel spannender, ob man das Auto auf die TS überhaupt wieder zugelassen bekommt... dafür bräuchte man ja den Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II, den aber Vermutlich nur der Vertragspartner (hier wohl ex) von der Leasingfirma erhält.


    Was bringt einen dann ein Auto, was einem zugesprochen wird, wenn man es nicht anmelden kann?! Das kann ja nicht sinn sein.


    Ich hätte vermutet das der Wagen angemeldet bleiben muss, aber NiTi verpflichtet ist die Kosten für Versicherung + KFZ-Steuer an den Ex zu zahlen. Das der Wagen einfach so abgemeldet werden kann finde ich ungewöhnlich.


    Nächster Punkt: Der Wagen darf ja nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden, aber auch nicht dort parken. Das wird teuer wenn der Ex den Wagen nun Abschleppen lassen muss oder er sammelt Ordnungsgelder... weiss nicht was besser ist. Ich denke er hat ja nach wie vor kein Recht darauf die Schlüssel fürs Auto zu bekommen, daher fällt Rotes Kennzeichen + Selbst wegfahren ja weg.


    Mich würde einfach interessieren was der Anwalt dazu gesagt hat. NiTi?!

  • Tisch und Stuhl heißen doch auch schon jahrelang "Tisch und Stuhl".


    Nö, da kann man auch Sessel sagen. Zumindest im Össiland auch wenn ich mit Sessel etwas anderes gemeint ist.


    In Össiland ist der Brief der Typenschein gewesen und der Fahrzeugschein war der Zulassungsschein.
    :D




    Der Wagen darf ja nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden, aber auch nicht dort parken.


    Doch. Steht auf Parkplatz der zur Wohnung gehört und somit Privatgrundstück.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Für mich wäre viel spannender, ob man das Auto auf die TS überhaupt wieder zugelassen bekommt... dafür bräuchte man ja den Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II, den aber Vermutlich nur der Vertragspartner (hier wohl ex) von der Leasingfirma erhält.

    Der Leasingnehmer kann den Brief ans Strassenverkehrsamt schicken lassen und dort das Fahrzeug an oder ummelden.

  • Hallo,



    kurze Zwischenmeldung:



    Haben wahrscheinlich am DOnnerstag einen Gerichtstermin, bei dem mir das Auto, zumindest vorübergehend, zugesprochen werden soll.



    Meine Arbeit bin ich in der Zwischenzeit los, da ich nicht mobil war. Danke meines netten Noch-Mannes...



    Na ja, ich berichte weiter!



    LG

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • :hae: :hä :kopf
    Da hätte ich mir aber nen Mietwagen genommen.
    Soweit hätte ich es nicht kommen lassen...


    Gruß,
    PapaT

    Und wer soll das zahlen? Was wenn man das Geld dafür nicht hat?:kopf

  • Und wer soll das zahlen? Was wenn man das Geld dafür nicht hat?

    Na der Ex. Wenn ihr doch das Auto in der Verhandlung zugesprochen wird. Bzw. wenn sie doch eh die ganze Zeit die Raten gezahlt hat, dann hätte ich halt das Geld statt für die Rate in einen Mietwagen gesteckt.
    Die Arbeit zu verlieren ist doch ungleich schlimmer als mal ein Minus aufm Konto...


    Sorry, aber dafür hab ich jetzt nicht so unbedingt Verständnis.


    Sie hätte ja auch alternativ mal krank machen können...


    Nun ja, nun ist der Job weg und kommt sicher nicht so schnell wieder.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!