Kann ich meine WOhnung behalten?

  • Hallo an alle,



    ich habe mich Donnerstag von meinem Mann getrennt. Lange Geschichte, hier nun meine Frage.



    Unsere Wohnung ist knappe 74 qm groß, mit WBS. Miete inkl. aller NK, Strom, Heizung u. Wasser liegt bei ca. 600 Euro für drei Personen.



    Da er jetzt ausziehen wird bzw. schon ausgezogen ist, wie stehen meine Chancen, dass der Kleine und ich in der WOhnung bleiben können? Der neue KiGa ist um die Ecke, wir fühlen uns wohl hier. JA befürwortet, dass wir hierbleiben sollen, das gewohnte Umfeld soll nicht verloren gehen.



    Was meint ihr? Stehen mir denn als Geringverdiener mit unter 5000 Euro im Jahr WOhngeld etc zu?



    LG, Nici

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • 4.3 für Haushalte mit minderjährigen Kindern
    Bei Haushalten mit minderjährigen Kindern kann eine Überschreitung des Höchstwertes gemäß Ziffer 2 oder 3.1 bei bestehenden Mietverhältnissen um bis zu 30 %noch als angemessen angesehen werden, wenn durch einen Umzug die sozialen Bezüge der Kinder gefährdet würden.



    Das habe ich von Fachanweisung zu § 22 SGB II... Hoffe das hilft...


    LG

    Mein kleiner Bruder ist schon abgestillt, jetzt muss er noch abgeflascht werden.

  • Die Frage ist wieviel dein mann zahlt, ob überhaupt etc. und dann mal gucken, egal auch mit Wohngeld ob du Dir die Wohnung leisten kannst.


    Wenn du am Ende aufstocken musst, durch das Amt, werden sie dir einen Umzug nahe legen, da bin ich mir ziemlich sicher !

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Das hängt davon ab, wie hoch die Kosten der Unterkunft von deiner Gemeinde angesetzt sind. So pauschal kann man das nicht sagen. Bei uns kosten 3ZKB auch 530-580,- DM alles inkl. 400,- Euro KM+NK gibt die Arge vor. Das kann man knapp schaffen und AE mit einem Kind dürfen durchaus als 3-Personen-Haushalt gewertet werden.

  • Mache Dir da mal keine große Sorgen!


    Erstmal können sie Dir garnichts wegen der Wohnung falls Du ein ALGII Fall werden solltest.
    Die Kosten haben die erstmal einschließlich der umlagefähigen Nebenkosten inklusive Heizung zu übernehmen.
    Wenn dem so sei, müssen die dich darauf hinweisen, dass Du die Kosten senken sollst.


    Außerdem dürften in den meisten Richtlinien 74 qm bei einem AE-Haushalt durchaus angemessen sein. Da es heißt plus 15 qm AE. Dieses haben die meisten Jobcenter bereits umgesetzt, da die Rechtsprechung es so verlangt.


    60 + 15 = 75 qm


    Schwieriger wird es jedoch, wenn Du einmal in einer kleineren Wohnung bist, da es sich um Höchstgrenzen handelt.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Hallo und danke für die vielen Antworten!



    Also mein Mann wird außer Kindesunterhalt wohl nichts zahlen können, da er gerade aufgrund seiner psychischen Erkrankungen seinen Job aufgeben muss und direkt danach ein BVB als Vorausmaßnahme für eine Umschulung anfängt. Das alles wird von der ARGE mit dem Übergangsgeld finanziert, ergo bleibt für mich nüscht über.



    Und über meinen Job verdiene ich weniger als 400 Euro im Monat, will allerdings einen anderen Job, halb- oder ganztags, annehmen. Aber erstmal einen finden.



    Dienstag werd ich meinen Anwalt dann mal dazu fragen, aber bis dahin ist es noch soooo lange... :hilfe



    Ich weiß, Geduld haben, aber... leichter gesagt als getan.

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Ich :troest Dich mal.


    Bin in einer ähnlichen Situation, muß auch "kleiner" ziehen !
    Hab nur einen Halbtagsjob und weiß noch nicht wie ich es finanziell schaffen soll.


    Lass' Dich nicht entmutigen, "Wir" schaffen das.


    Ich drück Dir die Daumen :daumen:daumen:daumen !


    LG