Rückzahlung PKH

  • Hallo Ihr,


    nachdem Exilein mir nun meinen Anteil am Haus ausbezahlt hat, muss (und will) ich die mir gewährte PKH ja zurück zahlen. In meinen Unterlagen finde ich aber nichts darüber, ob ich nun selber tätig werden muss oder ob ich mich erst einmal ganz entspannt zurücklehnen kann und abwarte, ob das Gericht auf mich zukommt.


    Könnte ihr mir weiterhelfen?


    :thanks:

    Liebe Grüße
    Phinchen mit Sohnemann (2002) und Tochterkind (2005)

  • ich glaube, Du brauchst die PKH nicht zurückzuzahlen... soweit mir bekannt ist, zählt hierfür nur die Vermögenssituation zum Zeitpunkt der Klage- und nicht während der Rückzahlungsphase...
    wenn Du die ausstehenden Raten in einem Rutsch bezahlen möchtest, musst Du dich an das AG wenden, bzw. einfach auf Deinen Rückzahlungsplan schauen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • :frag ich bekam ein Formular vom Gericht,welches ich ausfüllen musste.
    Verdienst,Vermögen,etc...
    Scheidung war 08,vor 2 Monaten bekam ich das Formular

    Einmal editiert, zuletzt von be there ()

  • Da kommt ein Formular mit der Post, das erste, in dem steht, dass du zu Vermögen gekommen bist und Stellung nehmen sollst (bei mir Juli 2010), dann im Herbst - lange nach Stellungnahme die Aufforderung, laut der beigelegten Aufstellung zurückzuzahlen, sobald sich die Justizkasse bei dir meldet (Nov. 2010). Und gleich Anfang Dezember 2010 die Aufforderung bis 05.01.2011 alles in einer Summe zurückzuzahlen.
    So war der Ablauf bei mir.
    Ich schreib es nur so genau, damit du weißt, das kann dauern, also heb das Geld auf ;)


    Und Ratenzahlung war da nicht genannt, weil du ja "zu Vermögen gekommen bist" und nicht vom laufenden Geld zurückzahlen kannst.
    Die prüfen das vier Jahre lang nach (hat mein Anwalt damals gesagt) und meine Freundin zahlte aufgrund ihres Einkommens 4 Jahre lang eine kleine Rate (was nur einen Anteil der Gesamtsumme ausmachte) zurück.

    liebe Grüße "selsis"

    Einmal editiert, zuletzt von selsis ()

  • So wie Sabine es schreibt, kenn ich es auch. Mein Ex war ja vor mir schon mal verheiratet und er musste nach 2 Jahren die PKH zurück zahlen, weil er mehr verdiente. Aber da kam eben vom Gericht eine Aufforderung, seine Vermögensverhältnisse nachzuweisen. Aber da es nun schon so lange her ist, kann ich mich halt nicht mehr so genau erinnern.


    @Luchsi, laut Beschluss muss ich nichts zurückzahlen, habe also auch keinen Rückzahlungsplan.


    Wie ich es sehe, werde ich wohl abwarten, ob die sich melden. :frag

    Liebe Grüße
    Phinchen mit Sohnemann (2002) und Tochterkind (2005)

    Einmal editiert, zuletzt von Phinchen05 ()

  • laut Beschluss muss ich nichts zurückzahlen, habe also auch keinen Rückzahlungsplan


    Vielleicht liegt es daran, ob man komplett befreit wird, oder ob Ratenzahlung gewährt wird :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • @phinchen, es ehrt dich, dass du so schnell zurück zahlen möchtest! und keine angst, sie werden dich nicht vergessen und auf dich zukommen! :winken:


    war bei mir genauso, aber es kann paar wochen dauern...hab geduld! :pfeif


    falls es dir zu lang dauert, könntest du ja mal bei gericht lieb und nett nachfragen!


    grüsse SUMMER :strahlen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Hallo,
    nur mal zur Info - man ist eigenständig verpflichtet die Änderung der eigenen wirtschaftl. Situation zu melden!
    In der Umkehrung ist es ja auch möglich Raten evtl. herabsetzen zu lassen, wenn ohne Eigenverschulden eine Verschlechterung eintritt!
    Beides steht eindeutig auf dem Hinweisblatt des entsprechenden Formulars!

    Ich bin verantworlich für das, was ich sage - nicht für das, was Du verstehst :strahlen....Gruß, die Mau

  • In der Bewilligung zur PKH steht drin, ob Dir Prozesskostenhilfe unter Vorbehalt (eventuelle Rückzahlung nach späterer Vermögensüberprüfung),Ratenzahlung oder bei gesicherter Rückzahlung gegeben wird. Der Hausbesitz ist bei PKH-Antrag angegeben worden (gehe ich mal mit von aus, er hätte jedenfalls ...). Entsprechend ist er bei der Bewilligung auch berücksichtigt worden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • In der Bewilligung zur PKH steht drin, ob Dir Prozesskostenhilfe unter Vorbehalt (eventuelle Rückzahlung nach späterer Vermögensüberprüfung),Ratenzahlung oder bei gesicherter Rückzahlung gegeben wird. Der Hausbesitz ist bei PKH-Antrag angegeben worden (gehe ich mal mit von aus, er hätte jedenfalls ...). Entsprechend ist er bei der Bewilligung auch berücksichtigt worden.


    "Im Beschluss steht drin, dass mir PKH ab Antragsstellung ohne Ratenzahlung bewilligt wird. Begründung: ... nicht in der Lage ist, die Kosten aufzubringen... Raten- oder Einmalzahlungen aus ihrem Vermögen oder Einkommen ... nicht möglich. "


    Der Hausbesitz ist natürlich angegeben worden. Allerdings ist da ja noch der Kredit, der abgezahlt werden muss und die offene Forderung bei einem Verkauf des Hauses gerade so gezahlt werden hätte können.


    :thanks: Danke schön für Eure Auskunft. Werde mal meine Anwältin kontaktieren, die sich damit ja auskennen muss. Ansonsten werde ich wohl abwarten. Die melden sich schon.

    Liebe Grüße
    Phinchen mit Sohnemann (2002) und Tochterkind (2005)

    Einmal editiert, zuletzt von Phinchen05 ()

  • Hi,
    einmal im Jahr wird nachgeprüft, ob sich deine Wirtschaftsverhätnisse geändert haben... eigentlich muss man sich bei jeder Änderung melden.
    Haben sich deine W.Verhältnisse verändert ( Formular ausfüllen, Kontoauszug, Lohnabrechnung beilegen) wird daraus errechnet wieviel du monatlich von der PKH zurückzahlen sollst, der Gesammtbetrag beträgt ca 10% des Streitwertes eines Prozesses. Vier Jahre rückwirkend wird geprüft. Höhe der monatl. Rückzahlungen hängt natürlich vom Gehalt ab.( nach Abzügen von Miete, Versicherungen, Freibeträge für dich und Kids) Wie es ist, wenn man eine grosse Summe auf einmal hat, weiss ich leider nicht genau.
    Lg Lena

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Das muss ich dann wohl verbummelt haben. :rotwerd


    Nee. Nicht unbedingt. Das steht sinnigerweise in manchen Bundesländern auf dem Antragsformular. Gibst Du das ausgefüllt zurück, sind die Hinweise auch mit weg.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,
    einmal im Jahr wird nachgeprüft, ob sich deine Wirtschaftsverhätnisse geändert haben... eigentlich muss man sich bei jeder Änderung melden.
    Haben sich deine W.Verhältnisse verändert ( Formular ausfüllen, Kontoauszug, Lohnabrechnung beilegen) wird daraus errechnet wieviel du monatlich von der PKH zurückzahlen sollst, der Gesammtbetrag beträgt ca 10% des Streitwertes eines Prozesses. Vier Jahre rückwirkend wird geprüft. Höhe der monatl. Rückzahlungen hängt natürlich vom Gehalt ab.( nach Abzügen von Miete, Versicherungen, Freibeträge für dich und Kids) Wie es ist, wenn man eine grosse Summe auf einmal hat, weiss ich leider nicht genau.
    Lg Lena

    Ich sag doch, bei einer größeren Summe auf einmal (wenn man die erhalten hat), wollen die auch gleich das Ganze auf einmal zurück. Das ganze auf einmal bestand bei mir aus Gerichtskosten und Anwaltskosten (mein Anwalt) und betrug gute 4000 Euro. Also nicht nur Peanuts!
    Und dass ich Geld aus einer Lebensversicherung, aus einer betrieblichen Altersvorsorge (die als Kapitalanlage angelegt war nicht als Betriebsrente!) erhalten habe, hat mein eigener Anwalt dem Gericht mitgeteilt (mitteilen müssen), weil er noch Ausstände von dort bekommen muss.
    Das war auch für mich zuerst ein Riesenschock.
    Weil bei meiner Gewährung auf PHK auch stand "Ratenzahlung" würde aufgrund meines Einkommens erst gar nicht in Betracht gezogen. Und von späterem Vermögen stand da auch nichts. Wenn es vorher im Antrag gestanden hatte, hatte ich das sicherlich überlesen und dann nicht mehr in Händen!

  • Hi selsis,


    na das ist schon heavy... natürlich kann man froh sein, dass man überhaupt PKH bekam, aber wollten die den ganzen Betrag/Streitwert?? Das wären glaub ich bei ner Scheidung an die 10 000 euro...
    Mich kostet eine einstweillige Anordnug ( wegen Einschulung) 155 euro ( Streitwert ca 1000) und andere Sache 600 euro... bin noch gespannt was an Kosten kommt... :wow .. in Raten...

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole