Hallo Leute !
Ich habe da mal noch ne Frage. Fahr ja jetzt am 5.10. mit den Kinder ( Begleitpersonen) zur Mutter-Kind-Kur.
Jetzt weiß ich aber nicht wer kommt in der Zeit finanziell auf?
Ich beziehe ALG 1 seit 1.8. davor war ich zwar berufstätig, war aber bis 31.7. im Bezug von Krankengeld?
Muss das Arbeitsamt dennoch meine Leistung am 1.10. wie gewohnt zahlen?...Denn ALG 1 gibt es ja wie Lohn rückwirkend oder nicht?
Ich muss ja immerhin die 220 € Zuzahlung auch aufbringen und was man noch alles vorher für die Kur noch anschaffen muss kostet ja auch.
Hat jemand erfahrung damit ???