Unterhaltsveränderung des Unterhalts an Stiefsohn durch Adoption meiner Kinder?

  • Hallo zusammen!


    Ich habe mal wieder eine etwas knifflige Frage, wofür ich bitte Eure Hilfe benötige. Folgendes Problem:


    Mein Mann möchte meine beiden Großen Kinder adoptieren. Mit den Kindsvätern ist soweit alles geregelt. Die sind froh, dass sie keinen Unterhalt mehr zahlen müssen (den ich bisher sowieso nie bekommen habe) und bei der Adoptionsstelle müssen wir nun folgendes vorlegen: Ein "Führungszeugnis", dass direkt von der Meldeamtsbehörde an die Adoptionsstelle geschickt wird. Einen Lebensbericht von meinem Mann (KEIN einfacher Lebenslauf, sondern die Romanfassung sozusagen), einen ausgefüllten Fragebogen der Adoptionsstelle und (jetzt kommts) eine schriftliche Erklärung der Mutter, des unehelichen Sohnes meines Mannes.


    Es sei kurz erwähnt, wir hatten immer ein super Verhältnis zur Mutter meines Stiefsohnes. Er kommt uns regelmäßig besuchen, mein Mann zahlt regelmäßig Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle UND darüber hinaus beteiligt er sich freiwillig an den Finanzen zu Klassenreisen, Geburtstagen und Weihnachten. Also, er steuert Geld zu Geschenken bei die etwas teurer sind. So wie letztes Jahr zum Beispiel 50.- Euro für eine Wii. Er macht quasi all das, wovon ich bei meinen Ex'ns nur träumen darf.


    Nun möchte seine Ex die Erklärung an das Gericht nicht unterschreiben, weil sie Angst hat, dass sie durch die Adoption meiner Kinder durch meinen Mann, für ihren Sohn erheblich weniger Unterhalt Mann bekommt, weil er ja dann auch für meine "Unterhaltspflichtig" ist.


    Nun bin, denke ich verständlicher Weise, ziemlich enttäuscht. Soll die Adoption jetzt wegen GELD scheitern? Was können denn bitte meine Kinder dafür? Wieviel weniger Geld wäre es denn, was sie bekommen würde? Hat jemand eine Ahnung wie man das ausrechnet?? Denn für Peanuts diese Sache scheitern zu lassen würde mich am Boden zerstören. Wenn es wirklich ein erheblicher Betrag wäre (100.- Euro oder so) DANN wären mein Mann und ich auch bereit schriftlich festzulegen, dass sie durch die Adoption keine finanziellen Einbüßungen haben würde. Das ist mir und meinem Mann nämlich alles zu blöd.


    Aber wenn sie wegen 20.- Euro oder so das Theater veranstaltet werde ich sie mir persönlich zur Brust nehmen. Dann habe ich dafür nämlich kein Verständnis. Mal davon abgesehen, dass wir Anteilig zum Gehalt meines Mannes HartzIV beziehen...


    Wäre sehr erfreut über zahlreiche Antworten :thanks:


    LG, dat Eulchen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Es hängt erstmal davon ab was Dein Mann verdient.
    Die Differenz zwischen Selbstbehalt und Nettoeinkommen wird dann anteilig auf die 3 Kinder aufgeteilt anstatt nur noch auf eines.
    Schau einmal in die Düsseldorfer Tabelle, da ist genau erklärt wie sich der Unterhalt zusammensetzt.

  • Hallo Lovrell...


    Gut, ich schau mal was die Suchmaschine so ausspukt... Danke schon mal.
    Sonst noch jemand eine Idee??

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • :hae: ich denke, es geht ja nicht "nur" um den Unterhalt sondern auch um Erbschaftsansprüche die sich durch Adoption dann ja für "ihren" Sohn verringern.


    Eine Bekannte von mir (Erwachsen) musste mal zustimmen, damit ihr Vater das Kind seiner neuen Frau adoptieren durfte :rolleyes:



    Ich finde es etwas befremdlich, da ja auch weder der Ex noch schon vorhandene Kinder gefragt werden, wenn mit dem neuen Partner Kinder gezeugt werden... :frag


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Die Düsseldorfer Tabelle steht hier im Forumsleitfaden ... nur so nebenbei bemerkt.


    Ansonsten: Wenn die Mutter nicht unterschreibt, ist es auch gut. Es reicht der Nachweis, dass sie gefragt wurde. Daran macht sich nicht endgültig die Entscheidung über die Adoption fest. Finanziell wird das kein großer unterschied sein.


    Tipp: Prüft einmal für euren Haushalt, wer das Kindergeld bezieht im Adoptionsfall. Wenn es auf Deinen Mann übertragen wird, hat er vier Kinder auf der Liste, ist damit höher kindergeldberechtigt, wenn ich richtig gezählt habe. Da könnte der "fehlende Unterhalt" sich bereits wieder einspielen für die andere Mutter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also, erstmal DANKE für die hilfreichen Antworten.


    Lovrel und FraumitKind
    Wegen dem Erbrecht hat die Mutter schon vermeldet, dass sie sich da keine Gedanken macht. O-Ton: "Da ist ja eh nix zu holen!" Fand ich schon ganz schön frech, ehrlich gesagt... Sie macht sich halt nur Gedanken darum, dass sie arg Einbußen hat beim Unterhaltsgeld.



    Volleybap


    -Das mit der Tabelle hier wusste ich nicht :pfeif , aber DANKE trotzdem (...bin einfach zu wenig hier in letzter Zeit :D )- :thanks:


    ...Aber habe ich das jetzt RICHTIG verstanden? Wenn Du meinst es reicht der Nachweis, dass sie gefragt wurde, dann ist dieser "Zettel" von der Adoptionsstelle der für die Mutter des Stiefsohnes ist (Erklärung gemäß 1745 BGB zur Vorlage beim Gericht oder der Adoptionsvermittlung) eigentlich salopp gesagt Wurscht? Könnte sie dann auch eine einfache, handschriftliche Erklärung abgeben, in der sie bezeugt dazu gefragt worden zu sein (zur Adoption), unabhängig davon ob sie zugestimmt hat oder nicht?



    Und, mein Mann und ich haben eine fast 5 Monate alte GEMEINSAME Tochter :klimper ... Dadurch alleine würde sich doch schon die Unterhaltsberechnung ändern, oder nicht??


    LG, Eulchen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Ich bin in Adoption nicht ganz firm, hüstel. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mutter eine Erklärung abgeben muss. Geschweige denn eine zustimmende.
    Es müsste also reichen, wenn ihr mitteilen könnt: Das Formblatt ist an sie gegangen. Aus uns unbekannten Gründen kommt keine Rückmeldung.
    Wenn das nicht reicht, soll sich doch das Adotionsgericht bemühen. Mehr als die Mutter fragen könnt Ihr schließlich nicht ... Den Nachweis müsst Ihr vorlegen.


    Klar, mit der Geburt des gemeinsamen Kindes ändert sich die Unterhaltsberechnung für den Unterhaltspflichtigen. Was zu zahlen wäre, kannst Du schnell ablesen in der Düsseldorfer tabelle. Kann nicht der Mindestbetrag geleistet werden, dann wird die mögliche Summe nach Köpfen und Alter (0-6, 6-12, ab 12 Jahren) geteilt. "Pi mal Daumen" ist da schnell der Überschlag zu machen. Ebenso mit den zwei Beutejungen" hintendran. Dann habt Ihr eine "Hausnummer" ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Volleybap

    Ich bin in Adoption nicht ganz firm, hüstel.

    Klar, das verstehe ich sogar. Mein Mann würde einer Adoption seines Sohnes durch dessen Stiefvater auch nicht zustimmen. Auch wenn er dadurch keinen Unterhalt mehr zahlen brauch. Er zahlt ihn gerne und der Stiefvater ist ein netter Mann, der sich auch um den Sohn kümmert.


    ABER meine Ex'ns, besonders der Vater der Großen, kümmern sich wirklich einen sch*** um ihre Kinder. Sie haben NIE selbst Unterhalt bezahlt, und als der Vater meines Sohnes mal zwei Monate einen Teil gezahlt hat, hat er sich ganz schnell arbeitslos und als Hartz IV Empfänger "gemeldet". Und auch wenn der Vater meines Sohnes noch Kontakt zu seinem Sohn hat (und ich ihm dies auch nach einer Adoption nicht verbieten werde); Meine Tochter hat er seit Ostern 2008 nicht mehr sehen WOLLEN. Er hat sie BEWUSST abgeschoben, weil sie nicht von ihm ist :radab, und dass obwohl er sich 5 Jahre lang (!) als ihr ach-so-toller Stiefvater gerühmt hat... Wie sie sich dabei gefühlt hat brauche ich wohl nicht zu erläutern. Auch nicht, warum sie eine Therapie brauchte.


    So, ich entschwinde dann wieder kurz...
    Danke noch mal, dat Eulchen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Hallo Eulchen,


    wenn du mal bei Wiki oder beim Verband Schwuler und Lesben reinschaust und dort den Suchbegriff Adoption (Deutschland) eingibst, steht bei beiden das gleiche drin. Der Unterpunkt hierfür ist Stiefkindadoption.


    Du kannst um die Unterschrift des leiblichen Vaters durch das Schriftstück bitten. Sollte er allerdings sich weigern, wird der Fall noch einmal geprüft (wie hat der leibliche Vater sich bisher verhalten im Umgang, in der Unterhaltssache usw.) und das Vormundschaftsgericht kann seine Unterschrift ersetzen.


    Wir haben auch so einen Fall in der Familie, sogar wir erwachsenen Kinder werden bezüglich der Adoption angeschrieben und es wird um Zustimmung gebeten. Letztendlich entscheidet aber das JA über die Adoption, nachdem sie alle Umstände überprüft hat.


    Eigentlich dürfte es laut deiner Beschreibung der Gesamtsituation keine Probleme geben, da er bisher sein Kind nicht in "Anspruch" genommen hat und Dein jetziger Partner als sein Familienteil gilt.


    LG rabe


    PS: Im BGB § 1046 und 1047 ist die Sache auch geregelt, nur nicht so detailgenau.

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast

  • So, ich husch noch mal schnell rein um die neuesten Neuigkeiten zu melden.


    Ich habe heute Nachmittag noch mit der Adoptionsstelle telefoniert und unserer Sachbearbeiterin alles erzählt. Sie hat praktisch das bestätigt, was Volleybap erklärt hat.
    Dieser Zettel ist quasi nur dafür da, damit das Gericht und die Adoptionsstelle einen Beleg darüber haben, dass die Kindsmutter "in Kenntnis über die Adoption" gesetzt wurde. Die Dame erklärte auch, wenn sie sich weigern würde das zu unterschreiben kann man ihr den Brief per Einschreiben mit Rückschein zuschicken und hat die nötige Unterschrift auf dem Rückschein. Sogar ganz legal. Denn diese Unterschrift ist nichts verbindliches, und das werden wir ihr auch noch sagen wenn sie aus dem Urlaub zurück kommt.


    Desweiteren erklärte mir die Sachbearbeiterin, dass die Mutter des Sohnes von meinem Mann ihre Bedenken, bezüglich der Adoption schriftlich der Adoptiosstelle mitteilen kann, jedoch sind WIRTSCHAFTLICHE Gesichtspunkte ohne belang. Das hieße, wenn sie Bedenken wegen der Adoption hat weil mein Mann vielleicht Drogenabhängig ist (oder sowas), dann kann sie das vor der Adoptionsstelle kundtun. ABER Bedenken darüber, dass sie weniger Unterhalt bekommen würde ZÄHLEN NICHT :D ...


    So, außerdem habe ich Onekl Google noch mal auf den Kopf gestellt und tatsächlich einen Kindesunterhaltsrechner gefunden. Als ich die Berechnung alleine für seinen Sohnemann eingegeben habe kam auch das dabei heraus, was er jetzt für ihn bezahlt. Nämlich 272 €. Die müsste er auch weiterhin zahlen, auch wenn NUR unsere gemeinsame Tochter bei der Neuberechnung berücksichtigt würde. ABER wenn meine beiden ins Spiel kommen wird aus der ganzen Sache ein "Mangelfall". Leider ging der Rechner nur bis zu drei Kindern, ich kann also nicht genau sagen wieviel Geld sein Sohn dann nur noch "offiziell" bekommen würde. Bei dreien (also sein Sohn 11 Jahre, meine Tochter 11 Jahre, unsere kleine Tochter 5 Monate OHNE meinen Sohn, 8 Jahre) wären es denn dann schon nur noch 196 € für seinen Sohn :pfeif , also "rund" 70€ weniger.


    Aber die Dame sagte ja. Einwilligen oder nicht einwilligen kann seine Ex nicht. Sie kann nur bestätigen, über die Adoption informiert worden zu sein. Und ob sie das freiwillig tut oder per Einschreiben mit Rückschein ist dabei nicht von belang :tuedelue ...
    So, dann werde ich mal (ein wenig beruhigter) schlafen gehen...
    Liebe Grüße, dat Eulchen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Wenn Dein Mann, wie Du sagst, gerne bezahlt für seinen Sohn, warum sichert er der Mutter nicht einfach zu, dass er auch nach der Adoption Deiner Kinder weiter wie bisher zahlen wird?
    Ist doch egal, wie es dann rechtlich aussähe und was er zahlen müsste. Das Geld ist ja immerhin für sein Kind.

  • Das hat er ihr doch auch gesagt. Das letzte was wir wollen ist, dass dem Lütten dadurch ein Nachteil entsteht. Bis sie uns das sagte mit dem Unterhalt wussten wir das nichtmal. Aber wiegesagt, der Zettel mit der "Kenntnisnahme" hat nichts mit dem Unterhalt zu tun. Das steht auf einem anderen "Blatt", wenn man so will und beeinflusst nicht die Adoption. DAS war uns wichtig, dass sie nicht NEIN wegen der Angst ums Geld sagt und dann die Adoption deswegen platzt. Das kann halt nicht passieren.


    LG, Eulchen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...