FDP: Automatisches Sorgerecht für alle Väter

  • Czeltik,
    ich war noch nie pauschal gegen das GSR :bldgt::wink
    ...allerdings läßt mich der Eiertanz "keine berechtigten Ausnahmen benennen wollen, um ja keine Angriffsfläche zu geben" (und so empfinde ich das) immer kritischer meiner grundsätzlich positiven Haltung gegenüber werden...

  • Eiertanz "keine berechtigten Ausnahmen benennen wollen


    Wozu? Das gibt es bei Verheirateten auch nicht.


    Es hängt immer vom Einzelfall ab und kann niemals pauschal anhand eines Kriteriums entschieden werden.


    Alkoholikrankheit oder Drogenkonsum von Mutter oder Vater
    Gewalttätigkeit gegenüber dem Kind durch Mutter oder Vater
    Erkrankung, von Mutter oder Vater, die die Ausübung des Sorgerechts unmöglich macht
    Fehlende Bindungstoleranz von Mutter oder Vater
    ....


    Alles sind Kriterien, die im Gesamtzusammenhang berücksichtigt werden müssen, ohne dass sie allein als Knock-out Kriterien gelten können.


    Eine anhaltende schwere Schizophrenie einer Mutter ist anders zu bewerten als eine vorübergehende Schwangerschaftspsychose. Warum sollte man versuchen solche Kriterien in einen Gesetzestext zu schreiben? Das schadet einer Einzelfallbetrachtung nur.

  • Zitat von »Rovena«
    Aber hast Recht, im Zuge der Gleichberechtigung sollte man das direkt weglassen. :kopf


    Nein, bei den jetzigen Fällen, die jetzt keines haben, natürlich nicht.


    De Satz hatte ich ironisch gemeint.


    Letzten Endes find ich die Lösung wirklich garnicht so schlecht, sofern die Väter eben über ihre Möglichkeiten aufgeklärt werden und der Widerspruch der Mutter unter genauso strengen Kriterien geprüft wird wie der Entzug des Sorgerechtes. (Also nicht die "er hat sichja nie um mich während der Schwangerschaft gekümmert" Variante.). Und es sollte keine Frist geben, bis wann er das GSR fordern kann.


    Vorteil: diejenigen, die es nicht interessiert brauchen sich weiterhin nicht kümmern, und die Anderern bekommen es im Regelfall, bzw. erhalten es nur unter ganz besonderen Bedingungen nicht.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Es hängt immer vom Einzelfall ab und kann niemals pauschal anhand eines Kriteriums entschieden werden.


    Also doch Eiertanz... worin liegt das Problem, ein Verhalten, das das Kindeswohl gefährdet, als Ausschlusskriterium zu benennen - gibt doch eh Richtlinien für jedes Gesetz, in dem die Ausnahmen dann benannt und durch die laufende Rechtsprechung konkretisiert werden können. - Das geht auch geschlechtsneutral.

  • @Maschenka
    Ich bin da gerade verwirrt bezüglich Deiner letzen Postings. :frag


    Das geht auch geschlechtsneutral.

    Jepp...wobei das nicht geschlechtsneutral war. ;) -->

    und was ist mit umgangsboykottierenden KV's - die den Umgang nicht wahrnehmen, auch mit gemeinsamen Sorgerecht? - Wird denen das GSR dann entzogen, weil das Verhalten nicht dem Kindeswohl entspricht? - Wäre ja nur konsequent.

    und meine Antwort dazu die Geschlechter wieder gleich gestellt hat-->

    Richtig, wäre konsequent wenn gleichzeitig umgangsboykottierenden Müttern das Sorgerecht auch entzogen würde.

    welches Du aber plötzlich als Ablenkunsgmanöver abwertest.-->

    Kein Ablenkungsmanöver, bitte... da gibt es doch schon Urteile zu... also bereits geschehen...

    und dann dieses erste geschlechtsneutrale Argument bringst-->

    was ist mit dem GSR für umgangsboykottierenden Umgangselternteilen, die den Umgang nicht wahrnehmen möchten, obwohl die Möglichkeit besteht? Meiner Meinung nach verhalten diese sich nicht im Sinne des Kindes...

    Woraufhin ich Dir zustimme.-->

    Richtig, spreche ich auch nicht dagegen. Es gibt zig Fälle wo dies weggenommen werden sollte.
    All dies sind und sollten aber Einzelentscheidungen bleiben und sind keine Gründe die man nun pauschal gegen das gemeinsame Sorgerechtes für KV und KM von Anfang, als Begründung nehmen kann und darum geht es ja hier. ;)

    und dann sowohl auf mein Posting, als auch auf Segelpapas Posting dies folgt-->

    ...allerdings läßt mich der Eiertanz "keine berechtigten Ausnahmen benennen wollen, um ja keine Angriffsfläche zu geben" (und so empfinde ich das) immer kritischer meiner grundsätzlich positiven Haltung gegenüber werden...

    Also doch Eiertanz... worin liegt das Problem, ein Verhalten, das das Kindeswohl gefährdet, als Ausschlusskriterium zu benennen - gibt doch eh Richtlinien für jedes Gesetz, in dem die Ausnahmen dann benannt und durch die laufende Rechtsprechung konkretisiert werden können.


    Irgendwie verstehe ich gerade nicht was Du genau damit meinst. Einen Eiertanz kann ich hier nicht erkennen. Lediglich eine Aufforderung von Dir, dass wir nun verpflichtet sind Ausschlusskriterien zu benennen und zwar jetzt nur geschlechtsneutrale. :frag Steh da gerade auf dem Schlauch was Du nun meinst. Es wurde Dir doch zugestimmt und eine Aussage, dass dies Einzelfallentscheidungen sein werden, halte ich für nach wie vor für den richtigen Weg. Man kann Rahmenausschlusskriterien schaffen, dennoch muß man immer das Ganze sehen. Dafür sind die Dinge zu Komplex.



    Viele Grüße,


    Czeltik.

  • Schön, dass die FDP nun auch auf das Pferd aufspringt. Brauchen sie mehr Wählerstimmen und/oder wollen das Sommerloch stopfen? :muede


    Generell bin ich für GSR ab Geburt! :daumen


    Für die "Härtefälle" (Vergewaltigung, Drogenkonsum...) wie Maschenka sie treffend beschreibt sollte es Sonderregelungen geben und wird es sicher auch.


    Wer sich nicht um sein Kind kümmern will, kann oder möchte (m/w) wird es nach wie vor dem anderen ET überlassen dies zu übernehmen. Für alle Belange wo eine Unterschrift nötig ist, kann man dies mit einer Vollmacht regeln. Nach wie vor ist Sorgerecht keine keine Sorgepflicht.


    Für ET bei denen UET gerne Macht ausüben möchte könnte das Leben rund ums Kind mit GSR u.U. schwieriger werden.


    GSR setzt die KV aber von Anfang an mit ins Boot und viele Konflikte entstehen garnicht erst, weil die KM garnicht erst auf ein Potest gehoben wird "Mama allmächtig".


    Soweit ich weiß, wurde die Möglichkeit das GSR einzuklagen nur von wenigen Vätern genutzt. Hierfür wird es viele und verschiedene Gründe geben.
    Der ein oder ander ET kümmert sich erst um das GSR wenn die Trennung ansteht?! Warum nicht schon vor oder wenigstens nach der Geburt?


    Aber ich werfe mal eine ganz andere Frage in den Raum: wenn die Eltern verheiratet, somit automatisch das GSR haben und auch die weiteren Vorteile einer Ehe haben. (Absicherung im Todesfall eines ET-> Witwer-/Witwenrente und Halbwaisenrente für Kind-er) dann würde es diese Diskussionen nicht mehr geben. Auch im Falle einer Scheidung bleibt das GSR doch bestehen. Also DAS ist doch nicht nur die Absicherung für die Väter, sondern auch für die Kinder.


    Wenn es also das GSR ab Geburt für unverheiratete Eltern geben sollte, gibt es ja noch weniger Gründe zu heiraten. Ob das Vater Staat möchte?! :frag