Erstausstattung

  • Hallo,
    kann mir bitte jemand sagen was alles zur Erstausstattung der Wohnung gehört und wie und wann man das bekommt?
    Und wie ist das mit der Erstausstattung der Bekleidung?
    :frag:frag

    Sehe nicht nur mit dem Verstand sondern auch mit dem Bauch und dem Herz.
    Das können nur Wenige, aber die, die es können, sind wahre Glückskinder! :sonne

  • Redest du jetzt von der Erstausstattung für ein Baby oder für Möbel für dich selbst??


    Und was für Geld beziehst du?


    Ich bin in der Schwangerschaft ganz normal arbeiten gegangen und mir stand kein zusätzliches Geld zu.


    PS: habe gesehen dein Kind ist schon fünf. Warum denn Geld für Erstaustattung Bekleidung?? Konntest du beim Auszug deine Kleider nicht mit nehmen?

    Einmal editiert, zuletzt von annemarie26 ()

  • @ annemarie26
    Ich meine die Möbel. Hab ausser einem Sofa und ein kleines Tischchen leider nix aus dem Haus meines Ex mitnehmen können.
    Ich bekomme Alg II.
    Wegen der Kleidung habe ich mal gehört man kann 2 mal im Jahr Zuschuss zu Winter/Sommer- Klamotten für Kinder beantragen. Stimmt das?

    Sehe nicht nur mit dem Verstand sondern auch mit dem Bauch und dem Herz.
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  • Zuesrt einmal sind Dein Ex und Du für den Unterhalt verantwortlich. Erst wenn ihr beide nicht leistungsfähig sein solltet, steht die Allgemeinheit ein. Vom Hausrat steht Dir die Hälfte zu. Hast Du die Kinder, zusätzlich Waschmaschine, Herd ... (nur um mal Hausnummern zu nennen).
    Das ALG deckt eigentlich alles ab, war die Vorstellung der Regierung. nun hat das Verfassungsgericht anders entschieden. "Besondere" Dinge kannst Du jetzt beantragen. Dies ist meines Wissens immer "Einzelfall"

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich meine die Möbel. Hab ausser einem Sofa und ein kleines Tischchen leider nix aus dem Haus meines Ex mitnehmen können.


    Dann mußt du deinen Teil der Möbel von dort einfordern....


    Du hattest ja schon defintiv einen eigenen Hausstand u der kann nicht mitmal komplett futsch sein......
    Er scheint ja auch vorhanden zu sein, nur halt beim Ex..deine Aufgabe gier ist das du deine Dinge anfordern mußt, bzw. ihr eure Möbel halt entsprechend teilen müsst...über Kinderzimmermöbel ´kann es ja schonmal keine Diskussion geben, die stehen dem Kind zu...
    Geschirr, Möbel, Küchengeräte, andere Elektrogeräte usw. sind in der gesetzlichen üblichen Weise zu aufzuteilen..


    Anspruch hier einen von der Allgemeinheit finanzierten neuen Hausstand zu bekommen hast du nicht!




    Wegen der Kleidung habe ich mal gehört man kann 2 mal im Jahr Zuschuss zu Winter/Sommer- Klamotten für Kinder beantragen. Stimmt das?


    Das waer mal vor zig Jahren, als es noch Sozialhilfe gab.


    Heut ist an dessen Stelle ALG2 getreten...u darin ist alles enthalten u einmalige Zahlungne sind nur noch bei zwei drei bestimmten Fällen drin..Kleidung gehört da nicht dazu...
    Nannte sich früher Bekleidungshilfe.....

  • @JensB2001






    Zitat

    Anspruch hier einen von der Allgemeinheit finanzierten neuen Hausstand zu bekommen hast du nicht!


    Das stimmt so aber nicht. Es gibt laut SGB einen Anspruch auf eine Erstaustattung nach einer Trennung. Hier mal nachlesen § 23 Abs. 3 SGB II.

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

    Einmal editiert, zuletzt von hobbit.frodo ()

  • hm.. also ich kann nur von mir sprechen.... ich bin mit nichts außer meinen Kindern ausgezogen... hatte keine möglichkeit was mitzunehmen... und habe eine komplette erstausstattung vom Amt bekommen... bzw. alles das, was ich beantragt hatte... war etwas ahnungslos und habe weniger beantragt, als mir zustand, aber egal.. inzwischen ist die wohnung einigermaßen eingerichtet, ich arbeite wieder und hoffe, dieser zustand ändert sich nicht mehr so schnell ( leider nur befristeter arbeitsvertrag...)


    Natürlich sollte man erstmal alles andere versuchen, bevor man sich die Erstausstattung über Alg II holt und damit die "allgemeinheit" belastet, aber wenns nicht anders geht muss das Amt leisten. Und ... ich denke wenn man nachweisen kann, dass man praktisch keinerlei klamotten mitnehmen konnte und auch keine Aussicht darauf besteht, dass man sie noch bekommt, bekommt man da schon ne sonderleistung, und wenns als Darlehen ist... einfach mal mit dem zusatändigen Bearbeiter drüber reden hilft!!

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Es gibt aber auch einen Anspruch darauf daß zusammen angeschaffte Dinge geteilt werden.... Und einen Anspruch auf die persönlichen Sachen ( Kleidung etc ) hat man auch...

  • Super, danke nochmal, muss nächste Woche sowieso noch meine Mietvereinbarung abgeben, da frag ich dann einfach nach.

    Sehe nicht nur mit dem Verstand sondern auch mit dem Bauch und dem Herz.
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  • Kleidung gehört da nicht dazu...


    das stimmt so auch nicht, es gibt nachwievor in bestimmten Lebenssituationen die Möglichkeit einer einmaligen bekleidungsbeihilfe in Höhe von 271,-€


    Es gibt aber auch einen Anspruch darauf daß zusammen angeschaffte Dinge geteilt werden.... Und einen Anspruch auf die persönlichen Sachen ( Kleidung etc ) hat man auch...


    Ansprüche haben, und Ansprüche durchsetzen können sind aber manchmal zweierlei paar Schuhe - ich kenne einen Fall, da saß ne Mutter mit Kleinstkind ein dreivierteljahr nur mit ihren Büchern, einer Matratze und geliehenen Klamotten da, bis endlich ein Gerichtsvollzieher unter Polizeischutz ihre Sacehn (mußten alle auf ner liste stehen und genau beschrieben werden, am besten noch mit Markenname und Gerätenummer- mach das mal, aus dem Kopf...) aus dem gemeinsamen Haus holen konnte. Alles was nicht auf der liste stand, hat sie nie wieder gesehen... und da hätte eine Erstausstattung sicher ein langes Leid erspart (z.B. die Wäsche von Hand waschen zu müssen uvm)

  • Sicher gibts solche Fälle.....


    Aber letztlich hat Sie ihr recht und ihre Sachen doch bekommen , nicht ?


    Nur auf einer Matratze habe ich auch nach der trennung lang Zeit geschlafen... Bis ich Geld hatte mir wieder ein Bettgestell zu kaufen... Das meist meiner Kleidung und Bettwäsche etc hatte ich in einem riesengroßen Karton - bis ich wieder einen Schrank hatte... Fand ich jetzt ganz normal das man darauf sparen und warten muss.. Als meine Wama kaputt war musste ich auch einige zeit die Wäsche von Hand waschen... GSD war es im Sommerhalbjahr und ich konnte draußen trocknen.. Sonst hätte ich auch in den Waschsalon gemusst... ( der nächste ist ca 20 km entfernt eine Strecke)--


    Es gibt für solche Fälle bestimmt auch die Möglichkeit einer schnelleren Vollstreckung.. Oder etwa nicht ?

  • Es gibt für solche Fälle bestimmt auch die Möglichkeit einer schnelleren Vollstreckung.. Oder etwa nicht ?


    nö, anscheinend nicht - und wie gesagt, sie hat eben nicht alles wiederbekommen, nur das, was sie auf der Liste stehen hatte - weißt du genau, wieviele Fotoalben, in welcher Größe, welcher Farbe du hast usw... wieviele Teelöffel welcher Marke...wieviele Gläser deine waren?.....



    ist aber OT, deswegen genug davon
    mir geht es nur darum zu verdeutlichen, dass es eben nicht immer alles so läuft, wie das Regelwerk es vorsieht....

  • Also, bei mir war das so, das mein EX alles behalten hat. Da es schnell gehen musste und mein EX sich weigerte, die Sachen der Kinder und mir rauszugeben, bekam ich von der ARGE Zuschuß für eine Waschmaschine. Das Kinderzimmer und Wohnzimmer, sowie Hausrat musste ich selber bezahlen. Kleider und Geschirr bekam ich aus Spenden (DRK und Frauenhaus), ein Teil der Einrichtung Geschenke von Freunden, nur Kinderzimmer ist komplett neu. Die Sachen von meinem Sohn hat das Jugendamt aus der Wohnung geholt, einen Teil unter Polizeischutz und den Rest, ja den hat er noch. Und das wird auch noch lange dauern bis ich die Sachen wieder bekomme. Das Ganze geht noch vor Gericht und dann geht es mit Polizeischutz noch mal da rein.
    Die ARGE zahlt hier nichts weiter, eben nur halt die Waschmaschine. In OL ist es etwas anders, da bekommt man einen Zuschuß für Möbel und Geschirr. Dann geht man damit zu einem bestimmten Laden, ich Glaube Mehrwert hieß der, und die suchen alles zusammen wie Möbel, Hausrat und so.
    Mutter- und Kindstiftung fällt mir noch ein. Da bekommt man auch Geld für eine Erstausstattung. Ich musste damals zur Diakonie und die haben das Geld dann beantragt.
    Ich vergaß noch, das die Küche Gott sei Dank schon in der Wohnung drin war und ich die nicht auch noch kaufen musste.

  • Als ich mich von meinem Mann getrennt habe, bekam ich unser Schlaf- und das Kinderzimmer. Mein Ex das Wohnzimmer und die WaMa (die wollte ich nicht, weil die uralt war). Die Küche war damals Eigentum der Vermieter, nicht uns.


    Ich habe dann beim Amt (AlgII) alle Sachen aufgelistet, die ich gebraucht habe. Ich habe dann z. B. für eine neue Waschmaschine 200 Euro (weiß jetzt nicht genau, ob das so stimmt, kann auch weniger sein) und für die anderen Sachen wie Herd etc. auch jeweils einen Betrag bewilligt.
    Das Geld hat natürlich weder hinten noch vorne gelangt, um meine Wohnung komplett einzurichten. Aber das Nötigste haben wir und der Rest kommt jetzt so nach und nach langsam dazu.


    Auf meinen Wohnzimmerschrank z.B. habe ich ein halbes Jahr lang gespart. So lange waren wir ohne ;-)


    Ich würde einfach einen Antrag stellen und abwarten. Bei Ablehnung Widerspruch einlegen ;-)