Zwangvollstreckung bei Unterhaltrückstand

  • Hallo,


    ich habe gestern Post vom Amtsgericht bekommen. In dem Beschluss steht das eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann.. Nun meine Frage was muss ich mit den Beschluss machen ? Kommen da evt Kosten auf mich zu ?


    Bzw das zweite Problem ist der KV lebt derzeit in Belgien.... Beschluss kommt aber von einem deutschen Amtsgericht. Kennt sich jemand damit aus ?


    Wäre für jeden Rat dankbar....


    Gruss Chantal

  • Ich habe die Urkunde an meinen Anwalt weitergereicht, der hat die Zwnagsvollstreckung eingeleitet. Ex hat kalte Füße bekommen und das ausstehende Geld überwiesen.
    Ging ruckzuck und hätte ich viel früher machen sollen, die endlose Diskutiererei wann er wieviel von was zahlen kann war viel anstrengender! Ich glaube selbst für meinen Ex war es im Endeffekt gut, dass sich das nicht mehr endlos hingezogen hat :frag


    Ich glaube es sind schon Kosten entstanden, die der Anwalt erstmal von dem Geld was vollstreckt wurde bzw. gezahlt wurde abgezogen, dann aber von meinem Ex wieder geholt hat.


    Ich würde es immer wieder machen. Die Kosten eines betreuenden Elternteils laufen auch weiter und ich bin kein Kreditinstitut!



    Keine Ahnung wie das im Ausland läuft. Könnte mir vorstellen, dass das schwieriger ist.
    Frag einen Anwalt, den brauchst du sowieso.

  • Danke für eure Antworten....mein Anwalt kommt nicht in die Gänge.... die Unterhaltsangelegenheit dauert schon Jahre...... werd mich mal mit einem Gerichtsvollzieher in verbindung setzen vielleicht hilft der einem weiter....


    Danke nochmal und Gruss Chantal

  • Wenn sich herausstellt das bei deinem Ex nichts zu holen ist bezahlst Du die Zwangsvollstreckung und den Gerichtsvollzieher---- Denn letztlich hast Du ihn beauftragt...Du kannst Dir das Geld aber wiederholen vom Schuldner--- wenn der den irgendwann man was haben sollte..