KV will Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen

  • Hallo liebe Leuts!


    Bin grade mitten im Umzug, der KV weiß noch nicht bescheid wann der Umzug ansteht. dies habe ich ihm mit absicht nicht gesagt weil ich sonst wieder irgendwelche steine in den weg gelegt bekomme von ihm. Am Montag sagte er mir, (er weiß das der Umzug für Sommer 2010 ansteht) das wir uns demnächst wieder vor gericht sehen werden. Aber diemal nicht wegen den alten Themen (Umgangsrecht etc.) sondern diesmal wird es was ganz neues, das würde ich noch nicht kennen und es ist ja dann fraglich ob ich dann überhaupt noch umziehen darf. Für mich hört es sich so an als will er das ABR. Ich habe eine einstweiligeverfügung gegen den Vater meines Kindes und zur zeit darf er sein Kind nur unter aufsicht sehen. Kann er das einfach so beantragen? Oder kann man mir das ABR einfach so entziehen? Ich weiß gar nicht warum er so einen Aufstand wegen dem Umzug macht es sind nur knapp 20 km von meinem jetzigen wohnort weg. könnte er mir das überhaupt verbieten? Selbst wenn er das ABR hätte?
    Liebe grüße Ajax

    Glück ist kein Glück ohne Kinder - und Kinder sind keine Kinder ohne Liebe. :knuddel

  • Er darf dir nicht verbieten umzuziehen.
    Wenn er das ABR hat darf er dir verbieten EUER Kind umzuziehen.


    Denke nicht das er das bekommt. 20km ist nicht die Welt.
    Bei euch scheint aber generell etwas im argen zu sein wenn er schon Umgangsrecht einklagen muss.
    Insbesondere auch die Namensänderung etc.
    Ich kann verstehen das er Eifersüchtig ist da er nun sein leben nicht mit seinem Kind verbringt und teils so reagiert.
    Als ich mich damals getrennt hatte hätte ich mir auch nicht vorstellen können das meine Tochter mit einem anderen Mann zusammen lebt.
    Versetze Dich mal in die Lage wenn es bei dir umgekehrt wäre.
    Du musst mit dem KV noch min 15 Jahre auskommen. Findet eine gemeinsame Lösung.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Oh und gleich vor Gericht - vielleicht kann ihm RTL auch noch helfen *scherz*


    Teil ihm deine neue Adresse ab xx mit - am besten ein paar Tage vorher - wenn noch möglich.
    Da er die Kinder/das Kind eh nicht ohne Aufsicht sieht, kann er auch nichts anstellen.
    20 km ist in mancher Großstadt fast noch in einer Straße - da kann er eh nichts machen.


    Sein Anwalt will wohl Geld an ihm verdienen - sonst hätte er ihm diesen Zahn gleich gezogen -
    völlig sinnlos.... zumindest wegen 20 km - da hat er wohl ne 0 vergessen :-)

  • er kann sicherlich einen anwalt bemühen; hier kommt es dann auf seine finanziellen mittel an; bekommt er gerichtskostenbeihilfe weil geringverdiener, wird schon im vorfeld geprüft, ob die klage aussicht auf erfolg hat. und ...spätestens da:-) wird sie schon abgeschmettert da er kein recht hat, dir den umzug, zu verbieten. sollte er die klage trotzdem führen, besteht keine aussicht auf erfolg und er trägt zudem noch die gerichtskosten:-) solltest du dich tatsächlich mit ihm gerichtlich auseinandersetzen müssen und du lebst am existenzminimum, werden jedoch deine gerichtskosten erstattet da du reagieren musst. hoffe, ich konnte helfen.
    ...ach ja und ich kann mich meiner vorrednerin auch dahingehend anschliessen, das jeder anwalt eigentlich auch in der pflicht wäre, ihm das auszureden aber aber...da ihr offensichtlich eh schon mit dem jugendamt zusammenarbeitet, teile diesem deine absichten mit. macht immer einen guten eindruck und diese können dem kindesvater dann auch deine absichten mitteilen. das hinterlässt gleich auch einen anderen eindruck bei dem daddy, als wenn du es ihm mitteilst;-) lg

    ...ich spreche fliessend ironisch :mussweg

    Einmal editiert, zuletzt von knackwurst ()

  • Da der Vater das Kind nur unter Aufsicht sehen darf, sind seine Chancen eh gleich null.
    Welches Gericht der Welt sagt dann: "Sie können nicht alleine mit ihren Kind sein aber bestimmen wo es sich auf zuhalten hat"
    Ist ja der absolute Wiederspruch in sich.


    Glaub mir der geht eh nicht vor Gericht. So wie sich das anhört will er dich nur unter Druck setzen.
    Mach dir nix raus und sag einfach. "Jaja mach mal".


    Egal was er macht, er hat da eh verloren. Geht er vor Gericht und verliert (und in der Situation wird er das), wird es richtig teuer für
    ihn. Geht er nicht vor Gericht haste auch gewonnen.


    Nicht immer gleich verrückt machen, weil die meisten sowas nur aus Wut sagen oder als Druckmittel benutzen.

  • - Das klingt nach einer harten Auseinandersetzung vor Gericht mit allen gezogenen Registern. Solche Gerichtsverfahren hinterlassen meist nur Verlierer und viel verbrannte Erde. Größter Verlierer ist meist das Kind. Heimliche Aktionen (Umzug mit Kind) schüren zusätzlich Misstrauen und rücken gemeinsame elterliche Lösungen auf lange Sicht in weite Ferne.


    Wenn das Kind vorwiegend bei dir lebt, dann kann einem Umzug um 20 Km normalerweise wenig entgegengesetzt werden. Eine Ummeldung in einen anderen Kindergarten/eine andere Schule muss der KV bei gemeinsamem Sorgerecht allerdings zustimmen.


    - Mir fallen zu der nur sehr allgemein geschilderten Konstellation mit der einstweiligen Verfügung (begleiteter Umgang) und einem Umzug während dieser Zeit allerdings sehr unterschiedliche mögliche Szenarien ein. Je nach Szenario kann ein Antrag des KV auf ein ABR langfristig Erfolg haben oder auch nicht. Das lässt sich ohne gute Kenntnis des Gesamtzusammenhangs nur schlecht vorhersagen.

  • ich habe das alleinige Sorgerecht. Diese "heimliche aktion" (umzug mit Kind) mache ich ja nicht weil es mir spaß macht, sondern weil er mir mit allen mitteln versucht steine in den weg zu legen und ich wirklich Angst vor ihm habe. Ich hab ja nicht umsonst eine einstweiligeverfügung vom gericht bekommen. Vor gericht stand ich des öfteren mit dem KV wegen Mord"versprechungen", Umgang ..., Er sagte auch das er jetzt den Anwalt wecheln würde weil die " piss Anwältin " vom letzten mal ja nicht so gut sei. Ich weiß ja halt nicht was er in seinem kranken kopf noch so alles plant und deshalb will ich gewappnet sein, fürs nächste mal

    Glück ist kein Glück ohne Kinder - und Kinder sind keine Kinder ohne Liebe. :knuddel

  • Ein Vorläufiger Rechtsschutz ist vorerst nicht das er bereits Schuld hat. Da verwechselt mal nicht etwas.
    Es ist noch nicht klar ob es rechtens war das Du vor Gericht gegangen bist. Da fehlt noch das Hauptsacheverfahren.


    Auch wenn du Vorläufigen Rechtsschutz hast bedeutet das nicht das Du moralisch recht hast.
    Schuldig ist man erst dann wenn man verurteilt ist.
    Alleine das Du EUREM Kind den Namen deines Next geben möchtest zeigt mir das ihr beide grobe Fehler macht.

  • Also ich kenne keinen Fall wo einem einfach eine einstweiligeverfügung zugesprochen wird. Ich habe nicht unbegründet Angst vor diesem menschen! Er hat schon mal eine Frau vor nem Fahrenden Lastwagen geschmissen, die danach stationär mehrere wochen in eine psychiatrischeanstalt musste. Sorry. Aber wer mir da sagt das ich keine angst haben muss oder der sagt das es fraglich ist ob ein gericht rechtens entschieden hat ist glaub ich auch nicht ganz normal. Fakt ist, wir haben ein Kind zusammen und Fakt ist auch das ich uns schützen muss.

    Glück ist kein Glück ohne Kinder - und Kinder sind keine Kinder ohne Liebe. :knuddel

  • ich habe das alleinige Sorgerecht. Diese "heimliche aktion


    Damit ist doch jetzt eigentlich eh alles gesagt!!


    DU hast das ASR und somit auch das alleinge ABR, seiner Erlaubnis für den Umzug eures Kindes bedarf es damit nicht!!!


    Somit Thema doch eröedigt!!!!


    Alelrdings, ist es dennoch nur fair ihm den Umzug mitzuteilen.
    Sind die Umstände so wie du es darstellst, dann halt nach dem Umzug..schließlich solte er schon wissen wo auch sein kind lebt u der Umgang muß ja auch noch laufen irgendwie.

    Also kann er dir derzeit rein gar nichts, ausser es liegen wirklich SEHR gewichtige Gründe vor, das hier gehandelt werden müßte u dir das ABR entzogen werden müßte, oder gar das SR...
    Aber das denk ich ist wohl jetzt eher nicht der Fall.......


    Also umziehen u gut ist...
    Ansonsten zurücklehnen in der Sache...



    Er hat schon mal eine Frau vor nem Fahrenden Lastwagen geschmissen, die danach stationär mehrere wochen in eine psychiatrischeanstalt musste.


    Hm..hätte sie da nicht eher in einer andere Klinik müssen, so vom LKW überrollt zu werden dürfte andere Schäden hinterlassen...
    Aber mal ehrlich, das ist jetzt alles eher nur schmückendes Beiwerk, was mit der Sache um die es ja jetzt erstmal geht, rein gar nichts zu tun hat...


    Ist manchmal hilfreicher, Fakten zu bringen als endlos Beiwerk aufzuzählen, was mit der Sache ansich wenig zu tun hat..
    ASR besteht, damit steht dem Umzug nichts im Wege, unternehmen wird er da so gut wie nichts können...




    (Am Rande bemerkt, es ist eher unerhbelich, ob es sich um 20, 200 oder 2000 km handelt, wenn es entsprechende Gründe gibt, kann jeder Umzug verhindert werden..sofern GSR, bzw. bei das ABR inne haben...aber auch ohne wäre das noch möglich, wenns halt wirklich gewichtige Gründe gibt..)

  • Ich habe eine einstweiligeverfügung gegen den Vater meines Kindes und zur zeit darf er sein Kind nur unter aufsicht sehen.


    nur für mich


    Mal so am Rande des eigentlichen Themas:


    Das begründet aber dann keinen begleiteten Umgang!!!


    Ausser das ein annähern der beiden wieder stattfinden muß..könnte man sich jetzt erklären, da es wohl eine Umgangsklage gab..
    Hat aber dennoch nichts wirklich mit der Verfügung zu tun..
    Und letztendlich wird dann ja bald der Umgang unbegleitet stattfinden?!?!#


    Und das hat wirklich nichts mit dem ursprünglichen Thema zu tun ;)


    Aber da sind scheinbar einige Baustellen bei euch .. wäre vielleicht eine Überlegung wert, wie man unter den Eltenr hier ein wenig Ruihe in die Sache bringt, auch oder besser im Interesse des Kindes!!

  • Also ich kenne keinen Fall wo einem einfach eine einstweiligeverfügung zugesprochen wird. Ich habe nicht unbegründet Angst vor diesem menschen! Er hat schon mal eine Frau vor nem Fahrenden Lastwagen geschmissen, die danach stationär mehrere wochen in eine psychiatrischeanstalt musste. Sorry. Aber wer mir da sagt das ich keine angst haben muss oder der sagt das es fraglich ist ob ein gericht rechtens entschieden hat ist glaub ich auch nicht ganz normal. Fakt ist, wir haben ein Kind zusammen und Fakt ist auch das ich uns schützen muss.


    ich denke, hier ist es mal nötig, dich ein wenig zu bremsen in deiner, meines erachtens etwas zu aggressiven, wortwahl! Du hattest eine frage und dir wurden durchaus sachkundige hinweise zu deinen ausführungen gegeben. Menschen, die deiner meinung völlig begründet nicht folgen, hier als nicht ganz normal zu betiteln ist wohl ...nicht ganz normal:-)


    Nun sind ja noch einige details dazu gekommen und mir ist da etwas aufgefallen, was auch ich nicht ganz verstehe und ich zitiere dich nochmals:


    "Ich hab ja nicht umsonst eine einstweiligeverfügung vom gericht bekommen. Vor gericht stand ich des öfteren mit dem KV wegen Mord"versprechungen", Umgang ..., "


    Gerichtsprozesse (also auch urteile) in der sache und trotzdem "nur" einstweilige verfügung? wäre es nicht so -und das ist jetzt eine frage an alle- das nach einem urteil und einem erneuten fehlverhalten des verurteilten eine, im urteil schon festgelegte, strafe folgt?
    bzw. wenn man "des öfteren" schon vor gericht in solcher sache stand, hieße das nicht, das der kv entsprechen aufgefordert, verwarnt oder gar verurteilt worden wäre, wenn man deinen anträgen dazu gefolgt ist?
    Das gegenteil würde doch bedeuten, das das gericht eben nicht deinen ausführungen gefolgt ist und euch möglicher weise BEIDE darauf hingewiesen hat, vernünftig und, als getrenntes elternpaar, verantwortungsvoller miteinander umzugehen. jetzt also eine einstweilige verfügung und damit möglicher weise erneuter prozess denn eine einstweilige vefügung bedeutet jetzt auch "nur", das diese durch deinen anwalt, auf grund allein deiner(!) aussagen und eben einstweilig! ausgesprochen ist und vom kv mit einem einspruch angefochten werden kann. Den ausgang des dann folgenden erneuten gerichtsprozesses kennst selbst du noch nicht.
    Anhand deiner og ausführungen habe ich jedoch zweifel an einer alleinschuld des kv, so wie du es hier gern darstellen möchtest und es läßt fast ebenso eine idee zu, das du, ebenso wie der kv auch mit allen mitteln versucht, "rechte" für dich durchzusetzen.
    Ich möchte deine aussagen bezüglich des verhaltens des kv vor eurer beziehung gegenüber anderen frauen nicht in zweifel ziehen jedoch läßt dieses verhalten vor eurer partnerschaft -hier in diesem forum- keinerlei schlüsse auf sein verhalten dir und eurem kind gegenüber zu; er sollte also HIER auch von dir nicht automatisch erneut zum täter vorverurteilt werden.
    Sorry aber das alles läßt mich deine ausführungen im ganzen etwas skeptisch betrachten. Das heißt nicht, das ich deine angst nicht nachvolliehen kann aber anhand deiner ausführungen, bist du nun auch schon längere zeit mit dieser situation vertraut und wurdest durch deinen anwalt und das ja mit sicherheit auch eingehend beraten. das ja "begleitet" sogar eurer kind...
    Daher wundert es mich ein wenig, das du trotz dieser sachlage, heimlichkeiten bevorzugst und damit neues öl ins feuer kippst.


    Ich hoffe wirklich sehr, das ich völlig unbegründet misstrauisch bin und es dir hier tatsächlich erstens um das wohl eures kindes und in der zweiten sache selbstverständlich das deine, geht. schöne pfingsttage und sonnige grüße an alle.

    ...ich spreche fliessend ironisch :mussweg

  • ich denke, hier ist es mal nötig, dich ein wenig zu bremsen in deiner, meines erachtens etwas zu aggressiven, wortwahl! Du hattest eine frage und dir wurden durchaus sachkundige hinweise zu deinen ausführungen gegeben. Menschen, die deiner meinung völlig begründet nicht folgen, hier als nicht ganz normal zu betiteln ist wohl ...nicht ganz normal


    DAS solte evtl. der ein oder andere User auch gelegentlich mal beherzigen!


    Nicht wahr knackwurst ?!?!!!!!!


    Gerichtsprozesse (also auch urteile) in der sache und trotzdem "nur" einstweilige verfügung?


    wäre es nicht so -und das ist jetzt eine frage an alle- das nach einem urteil und einem erneuten fehlverhalten des verurteilten eine, im urteil schon festgelegte, strafe folgt?


    Nein!


    Es sind Urteile...die beinhalten eher weniger Folgestrafen.. es gibt da zwar gewisse Fälle, aber in der Sache wei0 hier zusätzlich Niemand um was es in diese Urteile ging, u was ausgeurteilt wurde usw. ..


    Davon abgesehen ist DAS hier nicht Thema gewesen..sonder etwas völliges anderes!!!
    U dazu konnte Stellung bezogen werden, weil es dazu Infos gab, weniger aber zu anderen Urteilen etc.



    Und "nur" eine Einstweilige Verfügung??
    Was ist denn da bitteschön "nur"...




    Das gegenteil würde doch bedeuten, das das gericht eben nicht deinen ausführungen gefolgt ist und euch möglicher weise BEIDE darauf hingewiesen hat, vernünftig und, als getrenntes elternpaar, verantwortungsvoller miteinander umzugehen



    Tja...und wie ist da in deiner eigenen Sache?
    Wieviel Jahre sind da bisher verstrichen u nichts ist scheinbar wirklich passiert u nichts ist wirklich nachweisbar gewesen, inklusive der Einsätze der Polizei..
    Was ist dann demnach daran wirklich wahr, bzw. warum wurde da deinen Ausführunge nicht gefolgt u was wurde nur dort verhängt???


    Wurden auch da vielleicht nicht in der Vergangenheit nicht BEIDE Eltern auf bestimmte Verhaltensweisen hingewiesen??? : vernünftig und, als getrenntes elternpaar, verantwortungsvoller miteinander umzugehen


    Die Sache hier ähnelt doch irgendwie deiner, u hie stellst du es in Frage, ohne das irgendwelche Infos darüber hir zu erfahren sind, deine Geschichte ist dagegen aber so wie du sie schilderst??
    Famos....aber dennoch nicht Thema des Threads hier....!!!
    Falscher Film!


    jetzt also eine einstweilige verfügung und damit möglicher weise erneuter prozess denn eine einstweilige vefügung bedeutet jetzt auch "nur", das diese durch deinen anwalt, auf grund allein deiner(!) aussagen und eben einstweilig! ausgesprochen ist und vom kv mit einem einspruch angefochten werden kann. Den ausgang des dann folgenden erneuten gerichtsprozesses kennst selbst du noch nicht.


    Es geht hier ums ABR!!!!!!!!


    Und da hat das Thema nichts mit zu tun, u um eine erneute Einstweilige gehts doch gar nicht..
    Und das ursächliche Thema bedarf KEINER Verhandlung..denn die Rechtslage ist sowas von wasserdich..


    Anhand deiner og ausführungen habe ich jedoch zweifel an einer alleinschuld des kv, so wie du es hier gern darstellen möchtest und es läßt fast ebenso eine idee zu, das du, ebenso wie der kv auch mit allen mitteln versucht, "rechte" für dich durchzusetzen.


    Soso..mit allen Mitteln Rechte durchzusetzen?!


    Braucht sie gar nicht, hier hat der vater dieses Recht gar nicht, sondern alleinig die Mutter..Punkt!
    Da muß nichts durchgesetzt werden...



    Daher wundert es mich ein wenig, das du trotz dieser sachlage, heimlichkeiten bevorzugst und damit neues öl ins feuer kippst.


    Die Heimlichkeiten sind sicher nicht optimal..auf der anderen Seite aber gibt es gar keine Heimlichkeiten..denn sie verbirgt offiziell u rechtlich rein gar nichts..denn, u das solte man schon wissen, bevor man wieder verurteilt, sie braucht u muß den Vater gar nicht über den Umzug informieren, bzw. besser gesagt sie braucht nicht die Zustimmung des Vaters für den Umzug!
    Da beist die Katze der Maus den Faden nicht ab...........................................


    Und nochtmals:
    ABR war das Thema!!!!!!!! .. und der damit zusammenhänhgende Umzug!!!!!

  • hallo jensb2001, warum überrascht es mich eigentlich nicht mehr, auch hier von dir gemaßregelt zu werden :hae: mein angebot, dich mit mir in einem eigens dafür eröffnetem thema auseinanderzusetzen, besteht weiterhin denn ich finde, es gehört auch in keines der treads in denen wir uns begegnen das du ständig meinst, über meine meinung (ich erinnere daran, das dies ein forum ist) herfallen zu müssen und meine eigene geschichte anzugreifen die du überhaupt nicht kennst. lieben gruß.

    ...ich spreche fliessend ironisch :mussweg

  • Hallo? was geht den hier ab??? :Hm


    also ich denke wirklich das dass hier nichts zu suchen hat. und was du "knackwurst :dribbel " für probleme hast oder hier irgendwer für probleme hat interessiert mich hier in diesem thread gar nicht. ich wollte einfach nur eine antwort auf meine frage keine komentare oder irgendwelche spekulationen. Vielleicht solltest du selber mal auf deine eigene geschichte schauen und nicht über andere urteilen die du gar nicht kennst. Wie armselig ist das denn? Die gerichte haben rechtens entschieden und es gibt auch keinen weiteren prozess so wie du "vermutest oder spekulierst". Ach ja, und wie hier schon gesagt wurde : ich brauche hier keine rechte durchzusetzen, ich habe die rechte. Du solltest vielleicht nicht von dir auf andere schließen. Danke für alle entworten die mit dem thema zu tun haben. Thema beendet. Danke :mussweg

    Glück ist kein Glück ohne Kinder - und Kinder sind keine Kinder ohne Liebe. :knuddel

    2 Mal editiert, zuletzt von Ajax ()

  • Sorry ajax, eben gerade weil auch ich in einer solchen situation bin und weiß das dein persönliches recht nichts mit dem recht deines lütten zu tun hat habe ich mich hierzu geäußert. Und nicht allein stehe ich mit meiner meinung auch, was ev selbst betrifft und im zusammenhang mit eurem lütten.
    Meine persönliche situation wurde im übrigen nicht von mir hier in den tread eingeworfen. Und genau das dies eben nicht in deinen tread gehörte, habe auch ich geäußert.


    Also bitte auch hier:-) nichts durcheinander bringen und raufhaun, nur weil dir meine meinung nicht passt;-) ansonsten einfach nur...alles gute fürs kind!

    ...ich spreche fliessend ironisch :mussweg

    Einmal editiert, zuletzt von knackwurst ()

  • ALso wenn es keine weiteren Prozess (Hauptprozess) gibt dann (sorry) glaube ich Dir die einstweilige Verfügung nicht.
    Die ist nicht für die Dauer da denn sonst würde sie nicht "einstweilige" heißen sondern Urteil/Vergleich.
    UNd komm mir nicht jetzt mit Argumenten das es so ist denn das würde jedes JURA-Studium absurdum führen denn es ist rechtlich UNMÖGLICH eine einstweilige Verfügung dauerhaft einzusetzen.