Unterhaltsberechnung - Frage wegen Kinderbetreuung

  • Soooo ich hab die Faxen dicke mit dem Budenkoller hier bei mir und beschlossen mich doch jetzt schon für einen kleinen Job zu bewerben.
    Mein Jüngster ist erst für 2011 zur Tagesstätte angemeldet und dann will ich wieder "richtig" arbeiten - aber jetzt wären einige Stunden schon prima.


    Wie ist das wenn ich sagen wir mal nen 400 Euro Job annehme und den kleinen für die Zeit zur Tagesmutter bringe?
    Das wird dann Lohntechnisch ja ne ziemliche Nullrunde - wird mir dann trotzdem der Lohn vom Unterhalt abgezogen oder kann ich die Betreuungskosten angeben?


    Ich will nicht wegen der kohle arbeiten - sondern um wieder Fuß zu fassen - ein positives Feedback zu erleben und dem Budenkoller hier zu entfliehen.
    Aber schlechter stehn finanziell möchte ich mich natürlich auch nicht.


    An wen muß ich mich wenden um mich beraten zu lassen - Anwalt ist immer schweineteuer


    Danke im Vorraus, Nicole

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Welche Art Unterhalt beziehst Du (weil Du Abzüge befürchtest...)?
    Abzüge gibt es eigentlich nur bei Sozialleistungen (ALG2/Hartz IV).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • mhhh bin da noch Neuling - bekomme seid Februar erst Unterhalt
    Bekomme von meinem Mann Kindesunterhalt für alle 4 Kinder und Unterhalt für mich weil mein jüngster ja noch klein ist - 9 Monate
    Mein Anwalt sagte mir bei der Berechnung das ich es sofort angeben muß wenn ich einen Job habe - auch bei nem Minijob - aber ich hab da vergessen zu fragen wie das mit den Betreuungskosten aussieht

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Rede doch mal mit Deinem Ex- sag ihm, was Du gerne tun möchtest, und wie hoch die Kinderbetreuungskosten sein werden....
    Vielleicht findet er die Idee ja auch gut, und (mal angenommen) die Kinderbetreuung kostet 200 Euro, und du kämst auf (sagen wir mal) 200 Euro raus, dass Du dann auch auf etwas BU verzichten würdest.... irgendwie hat er ja auch was davon, wenn Du im Beruf bleibst! Oder (so hatte ich es gemacht) Du suchst Dir eine zweite Mutter, der es genauso geht, wie Dir, und ihr betreut gegenseitig...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Der Vater muss sich seit dem 1.1.10 an den Betreuungskosten beteiligen. Dazu werden Dein Gehalt und sein Gehalt benötigt und dann wird errechnet wer wieviel von den Kosten tragen muss.
    Jedoch bezweifel ich wenn er schon für 4Kinder und für Dich Unterhalt zahlt das da noch viel übrig ist und er sich evtl. gar nicht beteiligen muss da sonst sein Selbstbehalt nicht mehr gegeben ist.
    Bei dem Betreuungsunterhalt für Dich bin ich mir nicht sicher.
    Mir sagte man damals das ein Verdienst meiner seits keine Rolle spielt, da man ja nicht verpflichtet ist arbeiten zu gehen und das Gehalt daher nicht angerechnet wird. :frag
    So sagte es mir damals mein Anwalt. Ich habe damals mit einer halben Stelle ca. 700 Euro gearbeitet und das wär dann nicht vom Unterhalt abgeszogen worden.
    Ein Bekannte musste auch 900 Euro für seine Ex Frau zahlen obwohl sie arbeiten ging.
    Jedoch würde ich mich nochmal beim Anwalt informieren da sich da inzwischen ja einiges geändert hat.
    Und wenn es bei Dir darum geht das Du wieder ins Berufsleben willst und etwas anderes sehenund Abwechslung brauchst dann wär mir das auch egal wenn die 400 Euro dann beim Betreuungsuntehalt abgezogen werden.
    Ich hab mich vor dem neuen Gesetz auch mit meinem Ex privat geeinigt. Ich habe auf den kompletten Betreuungsunterhalt verzichtet und er hat mir die Kita und sogar das Essensgeld gegeben.

  • Mein Mann redet nicht mit mir
    Hätte so gerne ein Zeugnis - weil ich im Betrieb ausgeholfen habe - er ist selbstständig - aber nichts
    Wäre ja an sich in seinem Interesse - aber es ist hier grad schwierig
    Ich bräuchte einen Ansprechpartner beim Amt oder so


    Mein Mann zahlt keinen Heller mehr als nötig - er hofft schon drauf das unsere Älteste bald arbeiten geht - als was ist egal - und dabei gehts im finanziell sehr gut - traurige Geschichte

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Wende Dich doch ans Jugendamt.
    Die haben bei uns auch die Berechnung der Verteilung der Kitakosten übernommen. Mein Ex muss nun 75% und ich 15% zahlen.
    Wenn es um Deinen Betreuungsunterhalt geht bleibt Dir nur der Anwalt da es hier um Dich geht und nicht um das Kind.

  • ok ans Jugendamt - das klingt ja nach Ansprechpartner - sicher gibt es da regelungen

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Hast Du denn überhaupt schon einen Job?


    Ich würde an deiner Stelle noch nichts Konkretes unternehmen (JA) etc, sondern erst mal schauen was der Markt hergibt.
    Du musst die Art und die Zeiten der Kinderbetreuung davon ja abhängig machen.


    Soweit ich weiß ist Deine Berufstätigkeit überobligat. D.h. der Unterhalt für Dich kann nicht gekürzt werden.
    Hier schafft aber ein Anwalt Rechtssicherheit.


    In Sachen Zeugnis kommt es meiner Meinung nach drauf an, ob Du beim Ex auf Steuerkarte/Minijobbasis gearbeitet hast oder ob Du nur so ab und an mal ausgeholfen hast.

  • ok- vielleicht ist meine Aussage rechtlich nicht richtig- :frag aber irgendwie wäre es für mich selbstverständlich, auf BU (zumindest zum Teil) zu verzichten, wenn ich eigenes EK dazubekommen würden-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ja Luchsie - so seh ich das auch - stell mir das so vor - das ich die Einkünfte hab - davon die Tagesmutter zahl und das was übrig bleibt dann von Unterhalt abzieh den er für mich zahlen muß - wird nicht viel sein - aber ich will ja nicht mehr als mir zusteht


    Ich werd mich jetzt erst mal bewerben - lol hab ich 20 Jahre nicht mehr gemacht - muß erst mal alle Unterlagen ect. sichten
    und paralell schau ich mir einige Tagesmütter an


    So und denn hoff ich irgendwann mal wieder mit meinem Ex ein normales Wort reden zu können - himmel muß ich furchtbar sein das er da so schiss vor hat

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
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  • irgendwie wäre es für mich selbstverständlich, auf BU (zumindest zum Teil) zu verzichten, wenn ich eigenes EK dazubekommen würden


    Ich glaube der TS geht es darum, dass sie nicht trotz Arbeit noch weniger hat - wenn ihr also die 400,00 Lohn vom BU abgezogen werden und sie dann zuätzlich noch die Betreuungskosten für den Zwerg aufbringen muss, könnte es sein, dass sie am Ende trotz Job mit z.B. 100,00 Euro weniger da steht.


    Die Betreuungskosten werden auf jeden Fall geteilt, sofern der Selbstbehalt beim Vater noch nicht erreicht ist. Ob er es aber zahlt ist eine andere Frage. Meiner hätte 68% der Kita Kosten zahlen müssen, hat sich aber geweigert. Und ich wollte nicht noch mehr Stress zwischen uns, dessen Ausmaß mich ohnehin nervlich schon sehr belastet hat, also habe ich auf einklagen verzichtet.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Ja Luchsie - so seh ich das auch

    ´
    ich hatte es auch so gelesen- nur irgendwie ging die Diskussion in eine andere Richtung...
    wollt halt nur mal sagen, wie ich es persönlich sehe 8)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ´
    ich hatte es auch so gelesen- nur irgendwie ging die Diskussion in eine andere Richtung...
    wollt halt nur mal sagen, wie ich es persönlich sehe 8)


    Ich persönlich würde das was nach Abzug Tagesmutter übrig ist, mit dem KV teilen.
    Ausschließlich ihn zu entlasten würde mir nicht in den Sinn kommen - schließlich wird die ganze Familie Einschränkungen hinnehmen müssen. Da wird dann auch mal das eine oder andere Eis mehr drin sein dürfen.

  • So jetzt hab ich erst mal Bewebungsfotos machen lassen und morgen setz ich mich ran - mit Hilfe meiner Tochter die da Gott sei Dank firm drin ist - und schreibe meine erste Bewerbung.
    Drückt mir mal die Däumchen - vielleicht hab ich ja auch mal Glück

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • dir erstmal viel Glück bei den Bewerbungen,
    das Jugendamt übernimmt unter gewissen Voraussetzungen einen Großteil der Kosten für Tagesmutter/Kinderbetreuung oder evt. sogar alles, ist einkommensabhängig,
    sinnvoll wäre es auch, sich zunächst "arbeitssuchend" zu melden, es gibt Programme für Wiedereinsteigerinnen mit Fortbildung, Kinderbetreuung etc.
    Das Arbeitsamt oder die Arge ?? wissen da mehr drüber.
    LG
    hansjosef

  • Ja da hab ich schon angerufen - ich krieg keine Kosten erstattet - Einkommen ist zu hoch
    Will mich beraten lassen - aber da soll ich mich fühestens 6 monate melden bevor der Zwerg in die Tagesstätte kommt


    Ich schau mich jetzt erst mal selber um - vielleicht rutsche ich mit viel Glück irgendwo so rein - das sich das erübrigt hat

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • in einem kurs von der ARGE wurde mir gesagt, dass die tagesmütter vom JA gezahlt werden bei alleinerziehenden


    bei uns ist es so, dass das kind pro woche nicht unter 10 std. bei der tagesmutter sein darf, damit da JA zahlt


    genaueres kann dir sicher das JA sagen

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • in einem kurs von der ARGE wurde mir gesagt, dass die tagesmütter vom JA gezahlt werden bei alleinerziehenden


    bei uns ist es so, dass das kind pro woche nicht unter 10 std. bei der tagesmutter sein darf, damit da JA zahlt


    genaueres kann dir sicher das JA sagen


    Ja, aber nur wenn das Einkommen nicht zu hoch ist. Und das ist nicht nur bei Alleinerziehenden so sondern bei allen.

  • Hallo faye,



    als erstes viel Gück bei deinen Bewerbungen. Erkundige dich am bei der Arbeitsagentur, ob die dir nicht ein Teil der Kosten übernehmen. Mein Sohn (allerdings Erstausbildung) erhält 5 Euro pro Bewerbung.



    LG kaos2009