Ex-Auskotz-Thread!!!

  • Gestern um 16.30 Anruf vom Kindergarten bekommen Motte wurde noch nicht abgeholt. Ich bin aus allen Wolken gefallen denn eigentlich war Papa und Oma Tag. Sie hätte schon seit 2 einhalb Stunden bei ihrem Papa sein müssen. Kindergarten wusste eigentlich auch Bescheid. Also habe ich bei ihrem Papa angerufen und gefragt ob etwas mit seiner Mutter ist das sie Motte ja abholen wollte. Er nur ganz lapidar ja ihr war schwindelig und ihr ging es nicht gut. Warum ich mich aufregen würde. Seine Mutter hätte mich doch angerufen? Nein hat sie nicht. Sie war der Meinung das er mich anrufen würde. Hat er aber nicht getan wäre ja Aufgabe seiner Mutter gewesen. Dieser Volltrottel wird wohl nie erwachsen. Das Motte jetzt Angst hat das sie vergessen wird scheint noch nicht Mal bei ihm angekommen zu sein. Sie tut mir so leid, hat heute fünfmal bevor wir in den Kindergarten gegangen sind ob ich sie wirklich abhole.

  • Mein Ex kommt (wie immer) nicht in die Puschen..... und Ärger ist vorprogrammiert.....


    Tochter wird im Mai volljährig.
    !


    Du kannst den (finanziellen) Ärger teilweise umgehen, wenn Tochterkind beim JA um "Beistandschaft für junge Erwachsene" bittet. Und um erste Berechnung des Volljährigenunterhalts. Die meisten Jugendämter in D machen das (Bayern ist - zugegebenermaßen immer speziell.) Bis zum Mai müsste das Spiel gelaufen sein.
    Denn so richtig kann Ex das gar nicht so einfach in die Wege leiten, weil Du ab Geburtstag nicht mehr die agierende Person bist, geschweige denn er dir gegenüber Forderungen auftun kann ... Und Anwalt ist ein teurer Spaß. Da geht schnell ein Jahresunterhalt durch, da völlig neu berechnet werden muss.
    Damit könnte Tochterkind auch dem Vater gegenüber argumentieren: Ich will a) das verfahgren vereinfachen b) meinen Eltern Geld sparen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du kannst den (finanziellen) Ärger teilweise umgehen, wenn Tochterkind beim JA um "Beistandschaft für junge Erwachsene" bittet. Und um erste Berechnung des Volljährigenunterhalts. Die meisten Jugendämter in D machen das (Bayern ist - zugegebenermaßen immer speziell.) Bis zum Mai müsste das Spiel gelaufen sein.
    Denn so richtig kann Ex das gar nicht so einfach in die Wege leiten, weil Du ab Geburtstag nicht mehr die agierende Person bist, geschweige denn er dir gegenüber Forderungen auftun kann ... Und Anwalt ist ein teurer Spaß. Da geht schnell ein Jahresunterhalt durch, da völlig neu berechnet werden muss.
    Damit könnte Tochterkind auch dem Vater gegenüber argumentieren: Ich will a) das verfahgren vereinfachen b) meinen Eltern Geld sparen.



    Grundsätzlich natürlich richtig.


    Aber Tochter steht gerade in den Abi-Vorbereitungen und hat für sowas garkeinen Kopf.
    Außerdem haben wir einen unbefristeten Titel und daher kann und muss er tätig werden.... klar, dann nicht mehr gegen mich direkt, aber über Tochter.


    Und grundsätzlich muss er den Betrag aus dem Titel zahlen bis dieser abgeändert ist.
    Warum sollten wir dann tätig werden?
    Um ihm Geld zu sparen? Einerseits an Unterhalt und andererseits für Anwalt?


    Das hört sich jetzt auch böse an..... aber das hat er sich selber zuzuschreiben.
    Vor zwei Jahren hat er auch lieber Geld für einen Anwalt und Gericht ausgegeben, um einen UH-Beschluss zu erhalten, obwohl das über das Jugendamt kostenlos gegangen wäre. Und das alles, dass rauskam, was wir selber schon berechnet hatten. Also für nix und wieder nix, nur aus Prinzip.
    Also soll er jetzt aus dem Schlamassel auch wieder raus kommen.....


    Und er hat die Neuberechnung ja angekündigt... aber er braucht ja auch Monate, um bei der Bank einen Dauerauftrag zu ändern.....
    Es kommt nach zehn Jahren immer noch Post für ihn hier an, weil er trotz mehrfacher Aufforderung die Adressänderung nicht bekannt gibt.... und und und
    Ich sehe nicht mehr ein, dass ich ihm Arbeit abnehmen soll..... er hat mich mit Kind ja auch nicht unterstützt.... schließlich arbeite ich ja Teilzeit (36 Stunden) und er Vollzeit (40 Stunden).....


    Sorry, bin jetzt abgeschweift, aber das Verhältnis ist einfach zerrüttet!
    Wenn er sich wenigstens um sein Kind kümmern würde, aber interessiert ja alles nicht!

  • Sorry, bin jetzt abgeschweift, aber das Verhältnis ist einfach zerrüttet!


    Das mag ja sein, aber warum regst Du Dich auch noch nach Jahren so sehr darüber auf? Ich würde an Deiner Stelle ganz pragmatisch vorgehen, so wie von Volleybap angedeutet, anstatt meinen Ärger weiter zu kultivieren. Das zermürbt nur.

  • Hauptgrund:


    Weil ich mein Kind jetzt, im Prüfungsstress, nicht in diesen Konflikt reinziehen kann und sie das machen müsste und nicht ich!

  • Weil ich mein Kind jetzt, im Prüfungsstress, nicht in diesen Konflikt reinziehen kann und sie das machen müsste und nicht ich!


    Das sind zwei verschiedene Sachen, die durchaus unabhängig voneinander funktionieren können. Es erfordert allerdings emotionale Distanz - warum muss Deine Tochter mit dem Konflikt überhaupt zu tun haben? Wie Du Dich mit dem Vater Deiner Tochter (nicht) verstehst, ist ja Deine Sache. Und ihr Verhältnis zu ihrem Vater eine andere. (Oder aber auch nicht, wenn das eine für Dich mit dem anderen zusammenhängt).

  • Es geht um den Volljährigenunterhalt.... d.h. sie müsste zum Jugendamt und um Unterstützung bitten....


    Dafür müsste ich ihr aber vorab erzählen, worum es geht und dass sie das jetzt in Angriff nehmen muss und das ist gerade jetzt der völlig falsche Zeitpunkt!

  • Es geht um den Volljährigenunterhalt.... d.h. sie müsste zum Jugendamt und um Unterstützung bitten....


    Dafür müsste ich ihr aber vorab erzählen, worum es geht und dass sie das jetzt in Angriff nehmen muss und das ist gerade jetzt der völlig falsche Zeitpunkt!




    Erstmal könntest du unterstützen. Richte einfach die letzten Einkommensnachweise und deine Steuererklärung und gib sie deiner Tochter mit der Bitte, sie an den Vater weiterzureichen. Sie fordert ihren Vater auf, selbiges zu tun, damit das JA rechnen kann. Vorher kann das JA eh nicht sinnvoll arbeiten/rechnen.


    Die Volljährigkeit kommt ja nicht urplötzlich wie eine Erkältung um die Ecke geschlichen. Genauso wenig wie das Abi.

  • Genauso weiß der Vater, dass Tochter im Mai 18 wird (kommt ja nicht plötzlich) und er möchte die Änderung!


    Er ist erwachsen, er schreibt keine Prüfung.....


    Es gibt auch Kinder in dem Alter, die sehr sensibel sind, v.a. wenn sie vom Vater immer enttäuscht wurden.
    Wenn ich ihr damit jetzt komme, mache ich ein riesen Fass auf und der erste Kommentar wird sein, dass er dann halt nix mehr zahlen soll, er interessiert sich ja sowieso nicht für sie! Einerseits verständlich, aber finanziell nicht machbar.....


    Und diese Diskussion muss nicht im Lernstress sein (auch wenn das Abi nicht plötzlich kommt).... aber gelernt wird konkret dann viel davor.....



    Außerdem kommt mir das schon auch irgendwie verdreht vor.... ich kümmere mich draum (mit Tochter), dass er weniger zahlen muss.....
    Das wäre wie in einem Geschäft zu fragen, ob ich vielleicht mehr zahlen darf, da mir der Preis zu günstig erscheint.

    Einmal editiert, zuletzt von Anmida ()

  • Genauso weiß der Vater, dass Tochter im Mai 18 wird (kommt ja nicht plötzlich) und er möchte die Änderung!


    Wenn Du eine Änderung möchtest und weißt, dass er von sich aus nichts macht, dann hast Du zwei Möglichkeiten: Entweder, Du bringst das selbst auf den Weg (bzw. hilfst Deiner Tochter, es zu tun), wenn es Dir wichtig ist, oder Du regst Dich weiter darüber auf, dass (vorhersehbar) nichts passiert. Was letzteres mit Dir selbst macht, weißt Du selbst am besten.


    Es geht auch ohne riesiges Fass, wenn Du selbst das möchtest. Davon bin ich überzeugt.

  • Ich will die Änderung nicht, denn dann bekomme ich weniger Geld (auch wenn es rechtlich richtig ist).


    Aber es wird Stress geben, da ich davon ausgehe, dass er dann die Zahlungen einstellen wird (und zwar schon ab 01.05.).
    Ich bin im Recht.... ich kann es einklagen..... solange er den Bechluss nicht ändern lässt.....


    Aber ich habe eigentlich keinen Bock auf Stress, weil er nur wieder redet (wie immer) und seinen A....nicht in die Höhe bekommt.
    Darum geht es!

  • Hallo Anmida,


    Ich bin im Recht.... ich kann es einklagen..... solange er den Bechluss nicht ändern lässt.....


    nicht wirklich. Bis 1. Mai würdest du das können, aber so schnell arbeiten die Gerichte nicht. Ab 1. Mai wird es die Tochter einklagen können. Stellt Kindesvater die Zahlungen ein, wird sie es sein, sie sich kümmern oder dich wenigstens bevollmächtigen muss. Aber auch dazu wirst du mit ihr reden müssen.


    Tut mir leid, die Zeit für eine Beratung beim Jugendamt wird sich deine Tochter nehmen müssen. Möchtest du Rücksicht nehmen auf ihre Prüfungsvorbereitungen wirst Du dann eben damit leben müssen, das Kindesvater die Zahlungen einstellt und dir (eine Zeitlang) Geld in der Kasse fehlt so lange bis Tochter sich dann kümmert, falls sie sich überhaupt kümmert und nicht entscheidet "ok, dann zahlt er eben nicht".


    Hart. So möchte man nicht erwachsen werden müssen. Aber ist nun mal so.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • War falsch von mir formuliert.... Tochter muss einklagen.... und das wird sie auch machen, wenn es soweit ist.


    Am 18.05. ist die letzte Prüfung und dann können wir das alles auch in Angriff nehmen und sie hat Zeit für einen Termin beim Jugendamt.... aber nicht vorher....
    Nach den Prüfungen kann ich ihr die Problematik auch erklären. Aber es wäre nicht zielführend, wenn sie wegen Problemen (sovwohl emotiononal als auch finanziell) das Abi in den Sand zu setzen.


    Ich möchte meine Tochter auch nicht vor den Hürden des Erwachsenwerdens beschützen. Aber alles zu seiner Zeit!



    Und bis zum Geburtstag habe den Anspruch noch ich und er läuft auch grundsätzlich nach der bisherigen Höhe (der Monat des Geburtstages wird anteilig gerechnet).

  • Sobald deine Tochter 18 Jahre alt ist, Anmida, bekommst du kein Geld mehr, sondern deine Tochter. Die muss dem Vater die (neue) Kontoverbindung mitteilen. Und selbst wenn ein Titel existiert und der Vater nicht zahlt: Du kannst nicht mehr klagen. Das müsste die Tochter. Und klagt die Tochter, wird üblicherweise vom Gericht neu berechnet. Da hier beide Parteien mehr oder weniger "schuld" sind, nicht einvernehmlich neu berechnet zu haben, werden die Verfahrenskosten üblicherweise geteilt und jede Partei zahlt den zwingend notwendigen eigenen Anwalt. Ob Tochter Verfahrenskostenhilfe bekommt, wenn vorher keine Berechnung über die Beistandschaft erfolgt ist, ist streitig. Sprich: Die Sache kann schnell auf mehrere tausend Euro Kosten für die Tochter kommen. Ob man so ins Erwachsenenleben starten will?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das wäre wie in einem Geschäft zu fragen, ob ich vielleicht mehr zahlen darf, da mir der Preis zu günstig erscheint.


    Nicht ganz. Vielmehr weisst du, dass die Rechnung zu deinem Vorteil falsch ist. Ich persönlich weise eine Verkäuferin auf ihren Fehler hin. Ist mir eben nicht egal, dass sie die Differenz in der Kasse privat ausgleichen muss.


    Ausserdem ist der andere Elternteil meines Kindes (für das Kind) wichtiger als ne Kassiererin.


    Mir persönlich wäre es auch wichtig, dass ich auf schlechtes Verhalten des anderen ETs nicht ebenso schlecht oder falsch reagiere.


    Aber gut. Ist ja der Auskotz Faden.

  • Sobald deine Tochter 18 Jahre alt ist, Anmida, bekommst du kein Geld mehr, sondern deine Tochter. Die muss dem Vater die (neue) Kontoverbindung mitteilen. Und selbst wenn ein Titel existiert und der Vater nicht zahlt: Du kannst nicht mehr klagen. Das müsste die Tochter. Und klagt die Tochter, wird üblicherweise vom Gericht neu berechnet. Da hier beide Parteien mehr oder weniger "schuld" sind, nicht einvernehmlich neu berechnet zu haben, werden die Verfahrenskosten üblicherweise geteilt und jede Partei zahlt den zwingend notwendigen eigenen Anwalt. Ob Tochter Verfahrenskostenhilfe bekommt, wenn vorher keine Berechnung über die Beistandschaft erfolgt ist, ist streitig. Sprich: Die Sache kann schnell auf mehrere tausend Euro Kosten für die Tochter kommen. Ob man so ins Erwachsenenleben starten will?



    Durch den unbefristeten Beschluss muss er zahlen bis ER den Beschluss ändern lässt.


    Und auf welches Konto das Geld geht, ist in dem Fall nicht relevant. Tochter kann auch damait einverstanden sein, dass es weiterhin an mich gezahlt wird und dann läuft es ganz normal weiter.


    Und wenn Tochter klagt, hat es den Vorteil, dass sie kein Einkommen hat und damit Verfahrenskostenhilfe bekommt (im Gegensatz zu mir).


  • aber gegen Euch beide....
    einen rauspicken is nicht ;(


    Solange der unbefristete Titel nicht aufgehoben kann sie den gegen den Vater einklagen!


    Das hat nichts mit mir zu tun.....

  • Solange der unbefristete Titel nicht aufgehoben kann sie den gegen den Vater einklagen!


    ja klar-
    aaaaaaaaber- das gilt ja nur bis zur Verhandlung-
    dann wird der Richter spätestens feststellen, dass das mit dem Titel falsch ist, und nur die Rückstände anweisen, und für die Zukunft keine Berechnung durchführen,
    sondern den Titel aufheben :frag
    zur Neuberechnung dann nur gegen euch beide :-(
    was wäre damit gewonnen?
    und so, wie Du Tochterkind schilderst, wird sie wohl beides nicht tun.....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Hört sich an wie ein unterhaltsprellender ET, der nach Verzögerungstaktiken sucht, die zum persönlichen Vorteil gereichen. Wie war das noch gleich mit „nur/alles was dem Kind zusteht“?


    Hier scheint es zum Abi anstatt eines ersten Autos eine erste eigene Gerichtsverhandlung zu geben. Schade. 18 Jahre waren wohl nicht lang genug.

    2 Mal editiert, zuletzt von Summerjam ()