Zum Umgangsverweigerungsrecht des Kindes

  • Marlene, es ist leider nicht das Alter des Kindes bezeichnet.


    Ich denke mir aber, dass es schon älter sein müsste (15 oder 16 vielleicht), damit sich dieses "bis zur Volljährigkeit" auch stichhaltig begründen lässt.

  • Das meinte ich nicht. Ich meinte das eher so, dass jetzt das Kind absolut frei wird entscheiden dürfen - ohne Angst vor Klagen, die vielleicht in einem oder zwei Jahren dann wieder auf sie zukommen könnten. Das nimmt bestimmt eine große Last von ihr. Deswegen mutig vom Richter. Das Urteil wird ja nicht jedermanns Zustimmung finden.

  • in dem Fall scheint es sich ja auch um eine extrem-situation gehandelt zu haben, von daher ist die Entscheidung in jedem Fall zu begrüßen. (Das ASR der Mutter spricht ja schon dafür). Mich wundert aber, das es für den Sohn keinerlei Kindeswohlgefährdung bedeutet, bei dem Vater zu leben...

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Die Frage ist hier immer die Fremdeinwirkung. Klar kann es Fälle geben wo das Kind keine Fremdbeeinflussung hat. In diesem Fall gehe ich aber nicht davon aus da der Sohn ja beim Vater wohnt und keine Probleme hat.
    So ein Urteil kann man aber auch nicht pauschalieren denke aber das Richter sehr schnell entscheiden und sich wenig Gedanken um Fremdbeeinflussung machen.

  • laut diesem Artikel ist aber die Fremdbeeinflussung ausgschlossen worden vom Richter. Nicht zu vergessen die psychischen probleme des Mädchens, die - ebenfalls laut Artikel - u.a. durch den Umgang mit dem Vater entstanden sind. Vielleicht so ein 2-klassen-mensch? Männer sind gut, Frauen sind schlecht? Denn Fremdbeeinflussung hin oder her, so leicht bekommt man auch bei einer Scheidung nicht das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Also muß da ja schon was schwerwiegendes vorgefallen sein, und nicht nur einmal.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • - Es mag in der Einzelfallentscheidung gut sein. Man sollte annehmen, dass sich das Gericht die Sachlage sorgfältig angesehen hat.


    - In der Außenwirkung kann es den Druck auf Kinder sich im Verfahren gegen den nicht betreuenden Elternteil auszusprechen, erhöhen. Ich bezweifle, dass es sichere Anhaltspunkte gibt, anhand derer ein Richter feststellen kann, ob oder zumindest in welchem Ausmaß ein Kind beeinflusst bzw. manipuliert wird.

  • Das / die Verfahren ist/sind über Jahre gelaufen, bis zum OLG gekommen. Es gibt wohl zahlreiche Gutachten. Ein Vorverfahren übers Sorgerecht.
    Letztendlich hat das Gericht entschieden, es müsse einmal Ruhe einkehren. Jede Begründung, die nicht so wie jetzt sagt: Tochter kann entscheiden, würde eine weitere Klage / Revision ausauslösen, denke ich. Wie so oft, ist eine Familiengerichtsentscheidung oft auch eine pädagogische Sache ... (auch wenn Richter mir für diese Aussage jetzt wahrscheinlich den Kopf abreißen wollen...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mich wundert aber, das es für den Sohn keinerlei Kindeswohlgefährdung bedeutet, bei dem Vater zu leben...


    Nun ja, es gibt oftmals Konflikte, die nur ein Kind mit einem Elternteil hat. Es gibt Eltern, die haben Lieblingskinder, die anderen sind die Buhmänner, die alles abbekommen. Vielleicht hat sich die Tochter nicht nach den Wünschen des Vaters entwickelt, und bekommt deshalb ständig zu hören, welch schlechte Tochter sie ist? Der Sohn aber hat sich schon so entwickelt, dass Vater stolz auf ihn sein kann, und bekommt deshalb seine ganze Liebe ab? Dass es etwas Schwerwiegendes wie Missbrauch sein könnte, glaube ich nicht, sonst hätte man den Sohn bestimmt nicht beim Vater gelassen.

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Die Gründe, die M für ihre Verweigerungshaltung anführt, sind objektiv nachvollziehbar. M fühlt sich durch das äußerst fordernde Verhalten des Antragstellers, insbesondere durch die von ihm betriebenen Gerichtsverfahren und auch dadurch, dass er die Familienangelegenheit in die Medien hineingetragen hat, unter Druck gesetzt und belästigt. Sie möchte, dass der Antragsteller ihren Willen achtet und sie nicht als Gegenstand seiner Auseinandersetzungen mit der Antragsgegnerin missbraucht.


    Es geht hier darum, dass erzwungener Umgang die Persönlichkeitsrechte des Kindes als Grundrechtträger beeinflussen würde.


    Es sei für den Antragssteller bezeichnend, dass er den Zusammenhang zwischen seinem jahrelangen Kampf und den zu Tage getretenen psychiatrischen Auffälligkeiten des Kindes nicht erkennen will und statt dessen die Schuld den Jugendämtern, Gerichten und der Kindsmutter zuweist.


    http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1636.html

  • - Es ist eine lange Geschichte mit vielen Facetten.


    - Das Mädchen ist in der 9. Klasse, also (Edit:) 16 Jahre. Umgang hat seit 1999 nicht mehr stattgefunden, da war das Mädchen also 6. Was das Gericht 2001 bewogen hat den Umgang für 2 Jahre ganz auszusetzen und jedem Elternteil 2003 die alleinige Sorge für eines der Kinder zuzusprechen, bleibt (zum Glück für die Betroffenen) im Verborgenen. 1999 wird jedenfalls nicht das Kind persönlich plausible Gründe vorgebracht haben und es ist anzunehmen, dass die Gründe für eine Umgangsverweigerung nicht über 10 Jahre hinweg unveränderlich konstant geblieben sind.


    - Ob das Kind therapiebedürftig ist wegen der Mutter (laut Vater) oder wegen des Vaters (laut Mutter) oder wegen eines Konfliktes, an dem beide beteiligt sind (behauptet zur Zeit niemand), ist für ein Gericht selbst dann nicht feststellbar, wenn behandelnde Ärzte sich dazu äußern.


    - Jeder kann für sich in der Phantasie die Informationslücken vor dem eigenen Erfahrungshorizont schließen. Das Ende einer Kette von Gerichtsverfahren, die über 10 Jahre gedauert hat, ist aber sicher im Interesse des Kindes.

  • Das ist der absolute Klassiker in zahllosen Umgangsauseinandersetzungen. Nur hier wurde es bis zur Spitze getrieben. Schlimm ist, dass es in diesem ganzen Wirrwarr und Rosenkrieg nie gelungen ist, eine gütliche Vereinbarung zu treffen. Unser System ist auf Juristerei und kontroverse Auseinandersetzung ausgerichtet. Auf "Recht haben" und "Recht erstreiten". Schlimm und traurig für alle Beteiligten, die sich einen ganz gewaltigen Teil ihres Lebens auf diese Art und Weise einfach kaputt schießen. Und für uns hier immer wieder das Flaggensignal, es nur nicht so weit kommen zu lassen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Naja, mal ehrlich, wie will man einer Jugendlichen einen Umgang (auf)oktroyieren? Das geht einfach nicht, egal welche Vorgeschichte besteht.
    Auch bestehende Umgangsregelungen werden in dem Alter keine Wirkung mehr haben. Entweder die Jugendlichen kommen oder sie lassen es sein.


    Eigentlich verdient diese Entscheidung für mich keine sonderliche Beachtung, außer, dass hier zerstrittene Eltern auch noch in dem Alter meinen, Gerichte bemühen zu müssen. Für die Jugendliche ist das nur insofern interessant, dass in Anbetracht der anstehenden Therapie da zumindest an einer Ecke Klarheit besteht.


    :kopf

  • passt vielleicht nicht so ganz, aber ich bin der Meinung man sollte die Wünsche des Kindes respektieren.
    Wenn das Kind nicht zum Vater will, dann ist es halt so. Was haben die Beiteiligten vom Umgang der von einer Seite aus nicht gewollt ist?


    Wenn der KV keinen Umgang o. wenig o. unregelmäßig wahrnimmt, nimmt man es als Mutter meistens doch auch so wie es gerade kommt.
    Eben weil es keinen Sinn macht Menschen, egal wie alt, zu etwas zu zwingen was sie nicht wollen.


    lg, colli