Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Elterngeld

  • Hi, ich und mein Freund waren vor 3 Wochen beim Jungendamt bzgl. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht.




    Leider sieht es momentan so aus, dass ich wieder zu meinen Eltern
    zurück ziehen werde. Das Sorgerecht möchten wir trotzdem beide.
    Allerdings bin ich ja dann sozusagen Alleinerziehend und möchte gerne
    14 Monate Elterngeld beantragen. Dieses geht wohl wiederum nur mit dem
    alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht, soweit ich das richtig
    verstehe!?




    Hat jemand von euch Erfahrung damit?


    Kann ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einfach beim Jugendamt beantragen?




    Grüße, Marie


    P.S. Mein Freund verzichtet natürlich freiwillig auf die Elternzeit / Elterngeld und macht mir hier keinen Strich durch die Rechnung.

  • Die Sache haben wir dieser Tage an anderer Stelle schon diskutiert und ganz gegensätzliche Aussagen dazu gehört. Es gibt da zwei voneinander abweichende Interpretationen/Erlasse/Vorgaben. Was auch immer. Gesucht wird quasi jemand, der die 14 Monate gezahlt bekommt oder abgelehnt bekommen hat in vergleichbarer Situation. Wenn wir Pech haben, finden wir einen so und den anderen so.
    Vielleicht weiß aber mittlerweile jemand mehr hier...
    Halte uns bitte auf dem Laufenden!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • - Wir hatten die Diskussion gerade in einem anderen Thread.


    - Es scheint tatsächlich so zu sein, dass das Elterngeld als staatliches Bestechungsgeld funktioniert um Vätern das GSR oder das Gemeinsame ABR zu verweigern. Normal sind 12 Monate. Verweigert die Mutter dem Vater in der Situation aber das GSR oder gemeinsames ABR, dann bekommt sie 2 Monate zusätzlich vom Staat geschenkt. Ein kinderfeindlicher und diskriminierender Zustand, wie ich meine.


    - Tatsächlich reicht das alleinige ABR für die 2 Monate staatliche Belohnung (siehe Hier. Ich glaube aber, dass man die Entscheidung über GSR und ABR, die eine Lebensentscheidung für das Kind ist, nicht von ein paar hundert Euro abhängig machen sollte. Ist das GSR richtig für das Kind, dann sollte man im Interesse des Kindes auch das GSR haben.

  • Kann ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einfach beim Jugendamt beantragen?


    Da das ABR ein Teil des SR ist, u Änderungen die das Sorgerecht oder Teile dessen betreffend nur mit gerichtlicher Beteiligung geändert werden können u auch nur durch gerichtlichen Entscheid rechtlich bindent geändert werden dürfen u können, kann somit ein JA hier also nicht in irgendeiner Art u Weise am SR oder Teilen dessen etwas ändern!!!

  • hm, wenn ich aber das hier so lese, dann klingt das für mich anders:

    falls du recht hast, wäre das natürlich wesentlich einfacher.
    ich mach mir allerdings auch noch gedanken, da auf meinen gehaltsabrechnungen die adresse meines freundes steht.
    meinen personalausweis würde ich auch erst kommenden montag auf die adresse meiner eltern umschreiben lassen...?!
    ich fürchte, dass ich dadurch probleme mit den 14 monaten bekomme?!


    danke schon mal
    grüße, marie

  • Der jetzt hier beschriebene Weg ist ja die harte Variante. Du müsstest das ABR einklagen, um die zwei Monate beantragen zu können (die kannst Du aber quasi am Ende der 12 Monate beantragen, wenn sich da nicht wieder etwas geändert hat...). Ob Du mit der Klage durchkommst, ist ja noch offen. Du brauchst ja Gründe für den ABR-Antrag. Ob da als Grund "Geld" reicht? Es wäre ein netter Versuch...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da das ABR ein Teil des SR ist, u Änderungen die das Sorgerecht oder Teile dessen betreffend nur mit gerichtlicher Beteiligung geändert werden können u auch nur durch gerichtlichen Entscheid rechtlich bindent geändert werden dürfen u können, kann somit ein JA hier also nicht in irgendeiner Art u Weise am SR oder Teilen dessen etwas ändern!!!

    auf gut deutsch....?
    - man kann das ABR nicht übers jugendamt bekommen, sondern nur über einen gerichtlichen bescheid? richtig? (wir trennen uns ja zumindest friedlich, sorgerecht behalten wir beide)
    - ich kann somit auch keine 14 monate elterngeld beantragen? richtig?

  • Grundsätzlich richtig.
    ABR kann nur durch Gerichtsurteil von SR getrennt werden.
    Ein Richter würde das aber wegen 2 Monate Elterngeld nicht machen.
    Ihr könnt aber beide zu Gericht gehen und der KV stimmt dann deinem Antrag auf alleiniges ABR zu.
    Ein Richter entscheidet sowas auf Antrag. Stimmen beide Parteien zu ist es ein Vergleich.
    Das müsste gehen. Kostet aber Gerichtskosten, 2x Anwalt.
    Das sollte man wieder Gegenrechnen.

  • Nach dem neuen Familienrecht muss es weiterhin beim Gericht beantragt werden. Allerdings wird jetzt quasi verpflichtend das JA mit eingeschaltet (was vorher meist auch passierte). Auf deren Stellungnahme greift das Gericht meist zurück.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie du so schön zitiert hast:

    Zitat

    Bei
    gemeinsamem Sorgerecht gilt das Gleiche, wenn der elterngeldberechtigte
    Elternteil eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm
    zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist.

    Eine solche einstweilige Anordnung kann nur durch ein Gericht getroffen werden. Und Geld ist kaum ein Grund für einen Richter, dem KV Rechte zu entziehen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Hi,


    gemäß BEEG §4


    Hier das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Das ist genau die offene Frage. Müssen alle drei Bedingungen vorliegen, reicht eine ...


    Meine Interpretation war, dass 2 u. 3 miteinander verknüpft sind und Dir (zB) damit 14 Monate zustehen müssten. Viele Stimmen sehen das hier aber anders.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Viele Stimmen sehen das hier aber anders.


    Auch das Familienministerium geht von einer Verknüpfung aller drei Punkte aus (s. Link oben).


    Ich habe mal an das Ministerium geschrieben und auf die Wirkung dieser Regelung (staatliche Belohnung für das Vorenthaltung des GSR dem Vater gegenüber auch gegen das Interesse des Kindes) hingewiesen. Es wird dort wahrscheinlich so viel Aufruhr erzeugen wie die Verspätung eines Busses in Kenia um 12 Minuten.

  • Nein, sie sind aufgrund der formulierung alle drei miteinander verknüpft. Ansonsten würde zwischen der ersten und der zweiten Bedingung kein komma, sondern ein Oder stehen. blödes beispiel: Ich möchte Socken in Rot, schwarz und blau. das sagt ganz klar aus, das ich alle drei farben möchte :), ansonsten müßte ich ja schreiben: ich möchte Socken in rot, oder in schwarz und blau. Gerade bei solchen Aufzählungen ist der Gesetzgeber äußerst pingelig. ( genau deswegen sind die meisten Gesetzestexte auch so furchtbar kompliziert formuliert.)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Hi,

    d. h. ich wohne zwar mit dem kind alleine, beide haben wir aber das sorgerecht = 12 monate elterngeld?

    ja das sind (für mich erstmal) UND-Bedingungen und ja im Prinzip 12 Monate. Bei Ablehnung gleich Widerspruch einlegen, nämlich wegen dem §1 Abs 3 und 4.


    Gruß
    babbedeckel ...bap war schneller

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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Blöd. Wurde alles nun doppelt erklärt.


    Es sind UND (alle 3 müssen erfüllt sein) da gibt es auch nichts zu interpretieren.


    Es wird sicher keine Ablehnung geben da sie Anspruch hat. Allerdings nur auf 12 Monate.