alleiniges Sorgerecht oder gemeinsames, hab ein paar Fragen/Überlegungen dazu

  • Das stimmt (mal wieder) nicht! Ganz zu Anfang war das ungeklärt und es wurde dann mit der Veränderung des SGBVIII geändert!


    Ah der Vollprofi wieder..na der weiß dann auch sicher, wann das gewesen sein soll..


    Nach 2004 oder doch davor...


    U nu provozier mal weiter woanders..ist ja wie im Kiga mit dir.. ;) .. auch wenn du dir noch so sehr wünscht das ich rausfliege, provozieren lass ich mich sicher nicht von dir.. es ist einfach nur kindisch..aber wers braucht....


    *gääähn

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Was soll das?


    Heidelberg und ich wurden damals vom Jugendamt aufgeklärt, dass die Beistandschaft entfällt bei gemeinsamer Sorge. Meinst Du wirklich die waren dämlich, unfähig oder unwissender als Du?

  • Heidelberg und ich wurden damals vom Jugendamt aufgeklärt, dass die Beistandschaft entfällt bei gemeinsamer Sorge. Meinst Du wirklich die waren dämlich, unfähig oder unwissender als Du?


    Danke..aber scheinbar waren ja beide nicht sehr wissend...


    Aber es dürfte allgemein bekannt sein, das viel bie JA`s erzählt wird, wo sich schnell raus stellt das es nicht stimmt..


    Warum es bloß 2004 so viele Beistanschaften gegeben hat, auch bei Eltern mit SR..
    Woher ich das weiß..na rat mal...

  • Mod-Mitteilung: Ich bitte darum, dass in diesem Thread die besonderen Bedingungen, die von der Threadstarterin beschrieben wurden, diskutiert werden. Eine Diskussion um grundsätzliche Fragen und "allgemeine" Diskussionen zum Erlangen des Gemeinsamen Sorgerechts helfen hier im Spezialfall nicht weiter. Vor allem dann nicht, wenn die auf die besonderen Bedingungen der Threadstarterin ausgerichteten Antworten als Argumente für eine Grundsatzdiskussion herhalten müssen. Das ist nicht zielführend.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hab gerade mal beim Jugendamt angerufen wegen gemeinsamem Sorgerecht und alleinigem ABR nachgefragt.
    So einfach wie ich mir das vorgestellt hab, geht das nun doch nicht. Ich würde das nicht vom Jugendamt bekommen. Und sowas gerichtlich festzusetzen (abgesehen davon, das man triftige Gründe braucht) ist ja auch blöd.
    Nun will ich glaub ich das gemeinsame Sorgerecht doch erstmal nicht.
    Klar die Sache mit dem 14 Monate Elterngeld sollte kein Grund sein, aber ich hätte mich allgemein etwas wohler gefühlt mit dem alleinigen ABR.
    Wir verstehn uns gut derzeit aber man weiß ja nie was sich tut wenn das Kind da ist und in den nächsten Jahren. Ich weiß gar nicht wofür ihm das GSR so wichtig ist.
    Ich kenne sogar Eltern die zusammen wohnen und auch nur die Frau das ASR hat und es gibt keine Probleme.
    Ich fühl mich einfach gerade allgemein unwohl und überfordert mit dem ganzen Papierkram und den ganzen Entscheidungen.
    Vielleicht schau ich erstmal wie er sich wirklich ums Kind kümmert, später kann man immer noch GSR beantragen aber rückgängig machen wird da schwieriger.
    Und ich hänge wohl noch zu sehr am KV um das ganze wirklich nüchtern als Elternteil zu sehn.
    Ich finds einfach nur noch blöd. Er will keine Familie aber er will das Kind. Ich will ja auch den Umgang und die gemeinsame Erziehung nicht verweigern. Aber das Sorgerecht nur für nen Haufen Unterschriften? Klar er hat nicht nur gemeinsame Rechte sondern auch gemeinsame Pflichten.
    Sorry ich bin gerade super sentimental und wollt mich hier erstmal nur ausheulen.
    Alles nicht so einfach.
    ich wünschte die ganze Situation wäre anders so das wir halt eine Familie sein können. Und immer wieder merke ich wie ich irgendwie traurig, ja vielleicht gar eifersüchtig werde, wenn er davon redet wie wir das mit dem Kind regeln könnten und das die kleine ja dann öfter bei ihm sein kann, wenn sie älter ist.
    Anfangs werd ich ja stillen und dann wird er halt viel bei mir sein. Aber ob es später viel gemeinsam geben wird oder eher sowas wie mal ist das Kind bei ihm und mal bei mir. Und dann führt er die kleine vielleicht noch stolz bei seiner Familie vor. Ich fühl mich im Moment einfach nur erschlagen, traurig und viel zu durcheinander um irgendetwas zu entscheiden und das sinnvollste fürs Kind zu sehen. Vielleicht sinds einfach die Hormone. Kann mir ja noch mal einen Termin zur Beratung beim Jugendamt geben lassen.
    Danke euch für eure Antworten und danke fürs zuhören.

  • Er will keine Familie aber er will das Kind. Ich will ja auch den Umgang und die gemeinsame Erziehung nicht verweigern.


    Das ist Normalsituation, wenn nach der Trennung das GSR gut ist für das Kind. Es wäre bedauerlich, wenn es am Papierkram oder an Trägheit des Jugendamtes scheitern sollte.

  • ich hab das alleinige sorgerecht und bin nicht verheiratet gewesen, ich hab es deswegen erstmal alleine gewählt, weil ich auch erstmal sehen wollte wie sich alles entwickelt. es kann ja viel besprochen und gesagt werden ins blaue rein, warte ab bis das kind da ist und wie sich dann die situation gestaltet. keep cool. du kannst ja jederzeit es ändern und ihr könnt es euch immer noch teilen, aber wenn ihr es euch teilt wird es schwierig werden dann auf das alleinige sorgerecht zurück zu kommen. ist meine meinung dazu....trotz allem kannst du ihn ja in alles einbinden und er kann trotzdem verantwortung übernehmen...finde ich wichtig und gut..bei mir persönlich hat es sich alles richtig herausgestellt zu warten und das alleinige zu haben. ich hätte es mir auch anders gewünscht, aber so ist das leben....

  • Hallo Maraidan,


    Dich zwingt Niemand, jetzt eine Entscheidung zum gemeinsamen Sorgerecht zu treffen. Du hast dafür alle Zeit der Welt. Eine entsprechende Erklärung kann jederzeit abgegeben werden, es muss nicht zur Geburt geschehen (sozusagen gleichzeitig zur Vaterschaftserklärung etc.). Insbesondere solltest Du Dich da nicht unter Druck setzen lassen. Du kannst ja erst mal abwarten, wie sich die Beziehung zum Vater entwickelt. Wenn Ihr zusammen ziehen solltet, fände ich es dann auf jeden Fall schon wichtiger, sich konkretere Gedanken zum Thema zu machen.


    Gruß


    Der Kater :brille

  • also ich werde im Juni mein Kind bekommen, und für mich steht es ohne Frage fest, das ich das GSR anstrebe. Und das, obwohl der KV nicht mal in der gleichen Stadt lebt und auch zumindest vorläufig nicht hier leben wird. Aus einem ganz einfachen Grund, den du bereits selbst angesprochen hast: was ist, wenn mir etwas passiert...


    Meine Eltern waren mein Leben lang zusammen, aber nicht verheiratet, und meine Mutter hatte das ASG. Als sie starb, bekam ich daraufhin sofort einen Vormund vom Jugendamt, der die nächsten 3 wochen 2mal die Woche bei uns aufschlug. Wäre ich jünger gewesen, hätte er mich sofort erstmal von meinem Vater weggeholt ( das hat er zumindest jedesmal wieder betont), und mein Erbe wollte er auch ausschlagen, weil auf dem kleinen Häusschen im Norden, das auch meiner Mutter alleine gehörte, noch eine Resthypothek drauf war. klar hätte ich die mit meinen damals 16 nicht selbst zahlen können, doch mein Vater wollte sich ja direkt schriftlich dazu verpflichten, dafür aufzukommen, was er später auch getan hat.Der SB vom Jugendamt hatte auch von einigen Dingen keine Ahnung, so war er z.b. der Auffassung, das mein Vater mich adoptieren müße, wenn er mich behalten wolle. (und ja, er ist auch in meiner Geburtsurkunde als KV eingetragen.) Mein Vater und ich lebten in diesen drei Wochen durch ständige Bemerkungen des SB´s immer in der Angst, das er doch noch auf die Idee kommt, mich woanders unter zu bringen, warum auch immer.


    Gott sei dank war er nur eine Urlaubsvertretung, und meine eigentliche SB hat die gesamte Sachlage innerhalb von 3 Fragen geklärt. Unser vorteil war da ganz klar, das wir immer zusammen gelebt hatten. Vermutlich hätte das JA trotzdem einen SB zu uns geschickt, der die gesamte Lage kontrolliert hätte, selbst wenn mein Vater mit sorgeberechtigt gewesen wäre. Aber gewisse Sachen wären einfacher geworden. Z.B. der erbrechtliche Kram. Mein Vater wollte auch kurz nach dem Tod meiner Mutter mit mir ein Wochenende wegfahren, das durften wir dann nicht, mein Vormund hat es nicht gestattet. Es gab in der Zeit Zeugnisse, mein Vater durfte es aber natürlich nicht unterschreiben. Es war auch nicht gerade ein super Zeugniss ( meine Mutter war schon länger krank), und der SB vom Jugendamt war daraufhin der Meinung, dass er einen Schulwechsel vom Gymnasium weg befürworten würde. (Mein Abi hab ich dann ein paar Jahre später mit einem Schnitt von 2,4 gemacht, an genau dieser Schule. Soviel dazu.) Tatsache ist, das mein Vater in dieser Zeit im Grunde überhaupt keine Rechte hatte. Und das ist für mich ein sehr guter Grund, um dem KV das GSR zuzugestehen. Es geht nicht um die paar Unterschriften wegen Kiga, Auslandsurlaub, Schule oder OPs. Es geht darum, das im Notfall jemand da ist, der das RECHT hat, zu entscheiden, wenn mir etwas passiert. Da ist der KV doch die logische Wahl, wenn alles passt. (Wenn er zu der Sorte gehört, denen alles am A.. vorbei geht natürlich nicht, dann macht das keinen Sinn, aber dazu scheint dein Ex ja nicht zu gehören.). Ansonsten kann ich auch 20 Schreiben dahinlegen mit "wenn mir etwas passiert möchte ich, das xy sich um mein Kind kümmert. Erstmal wird das Jugendamt die Vormundschaft übernehmen, und DANN schauen die weiter.


    Das sind jetzt natürlich meine persönlichen Erfahrungen, aber für mich durchaus Grund genug, um trotz Papierkram und hin und wieder mal Unterschrift einsammeln bei uns auf das GSR zu entscheiden.


    Was übrigens die 14 Monate Elterngeld für AE angeht... es geht aus deinem Text leider nicht hervor, ob du auch die dritte Bedingung erfüllst. AE und alleiniges ABR reichen nämlich nicht aus, du mußt auch entsprechend Erwerbstätig gewesen sein, und das jetzt eben wegen dem Kind dann nicht mehr sein. Diese Bedingung gilt nur für die 2 Zusatzmonate. Ich wollte nur drauf hinweisen, weil das hier bisher noch nicht genannt wurde, und in der heutigen Zeit ist es ja nunmal leider nicht selbstverständlich, das jemand unbefristete Arbeit hat.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • den fall für den fall kann man auch so regeln , deswegen alleine würde ich persönlich nicht das gsr anstreben.....