Mehrere Beratungsscheine auf einmal????

  • Ich muß wegen verschiedener Sachen diese Woche einen Anwalt aufsuchen. Zuerstmal gehts um eine Unterhaltsklage gegen der Vater meiner ältesten Kinder, desweitere gehts um meinen derzeitigen Ex der seinen Auszug aus der Wohnung verweigert und hinzieht, was so nicht mehr ertragbar ist für alle Beteiligten. Also 2 verschiedene Sachen mit 2 verschiedenen Exen, bei dem einen wirds wohl zur Klage kommen (Unterhalt), beim andern weiß ichs nicht.
    Da ich außer Hartz4 kein weiteres Einkommen habe und auch kein Vermögen, bin ich auf Beratungsscheine angewiesen. Mein Anwalt möchte gerne, da es sich um 2 verschiedene Angelegenheiten handelt 2 Beratungsscheine haben, beim Amtsgericht heißt es wiederum, man bekommt nur einen Beratungsschein im Quartal. Ich kann im WWW nichts darüber finden, daß es eine Begrenzung der Beratungsscheine gibt auf einen im Quartal. Kann mir jemand mehr dazu sagen? Ist das tatsächlich so?

  • die unterhaltsklage kannst du doch über das jugendamt machen lassen oder dich dort zumindest mal beraten lassen und für den anderen fall würde ich einen beratungsschein in anspruch nehmen.


    wie viel man davon in anspruch nehmen kann weiß ich leider nicht, aber bedenke das nächsten monat ein neues quartal anfängt.


    also könntest du dir im januar einen neuen beratungschein holen.


    viel glück hoffnung

  • Stimmt, nächsten Monat beginnt ein neues Quartal :-)
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    Also, das Jugendamt ist gescheitert, die Arge auch, und ich habe nun die Auflage seitens der Arge, mir einen Anwalt zu nehmen und Ex1 auf Unterhalt zu verklagen, da dieser alles verweigert. Jugendamt und Arge haben einen Wert festgesetzt anhand seines Einkommens- den er aber nicht zahlt. Ich soll nun bis Ende Dezember laut Arge nachweisen, wann ich beim Anwalt war, damit ich im Januar nicht wieder den nicht gezahlten Unterhalt abgezogen bekomme und wochenlang mit zu wenig Geld dastehe (es geht um einen Betrag über 500 Euro, da Ex1 über 2000 Euro netto verdient). Wenn ich nicht nachweise, daß ich beim Anwalt war, wird der Betrag im Januar erstmal wieder abgezogen :-( Deshalb also die Unterhaltsklage über den Anwalt und nicht über das Jugendamt.
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    Die Wohnungszuweisung werd ich dann notfalls erst nächsten Monat beantragen :-(

  • meiner meinung nach würdest du bei einer unterhaltsklage prozesskostenhilfe bekommen und hättest sicher auch aussicht auf erfolg. ruf doch einfach mal bei einem anderen anwalt an, manchmal bekommt man telefonisch schon wichtige infos. für die andere geschichte nimmst du erstmal ein beratungsschein.


    liebe grüße