Steht mir vor der Geburt auch was zu an Unterstützung?

  • Ich muß da auch nochmal was fragen. Konnte hier einiges über Schwangerenmehrbedarf und Zuschuß fürs Neugeborene und so lesen.
    Jetzt wollte ich einmal fragen, ob mir da eventuell auch etwas zusteht, und wenn es nur ein bißchen ist.
    Ich habe ja eine Arbeit, ist aber ein befristeter Vertrag, der ungefähr 3 Wochen nach dem vorraussichtlichen Geburtstermin abläuft.
    Verdienen tue ich so knapp 900 Euro, ist ja nicht so schlecht. Dann kommt noch Kindergeld und Kindesunterhalt für meinen Sohn dazu. Ist genug für meinen Sohn und mich. Und gebrauchte Babysachen, Kinderwagen und Bett und so werde ich davon auch irgendwie holen können. Muß eben sparsam sein. Denn ich muß auch schauen, das ich zur Arbeit komme und dafür brauche ich mein Auto, da man ohne Auto nur per Weltreise dahin kommt, wo ich arbeite :(. Dann muß mein Sohn auch regelmäßig eingekleidet werden und so. Ich auch. Vorallem in den nächsten Monaten, wenn der Bauch anfängt zu wachsen :schwanger. Ich hoffe, das klingt jetzt nicht blöd, wenn ich nach Unterstützung frage, viele haben mit Sicherheit wesentlich weniger. Nur meine Hauptsorge ist eigentlich die, das ich dringend eine neue Wohnung brauche. Wohne mit meinem Sohn in einer 2 Zimmerwohnung mit 58 qm. Das ist so schon eng und dann noch ein Baby mit drin, das geht hinten und vorne nicht. Nur sind die Mieten im Moment so hoch und vorallem die Kaution macht mir Kopfzerbrechen. Ich wüßte nicht mal ansatzweise wo ich die hernehmen soll. Da ich fast ein Jahr arbeitslos war, sind auch keinerlei Reserven mehr da. Und dann frage ich mich auch, wie es nach der Geburt weiter geht, wenn der Vertrag ausgelaufen ist. Gehe ich dann zum AA für ALG I oder zur Arge für Harz IV? Das letztere müßte ich ja dann schon vor der Geburt in Angriff nehmen, da die Bearbeitung, wie ich gehört habe, 2-3 Montae dauern kann :wow :(. Und von irgendetwas müssen wir dann ja auch leben. Und wird das Elterngeld mit zu Harz IV oder ALG I dazu gerechnet oder nicht?
    Man, viele Fragen, aber die beschäftigen einen schon.
    Vielleicht weiß da doch einer von euch Rat?


    Lg Ramona

  • Hallo Tiffie,


    der Vater des Kindes muß eigentlich die Ausstattung übernehmen.


    Auch ist der Vater des Babys Dir zu Unterhalt verpflichtet.
    Und diesen Anspruch mußt Du zu erst geltend machen.


    Kann der Vater nicht für Dich zahlen, dann kannst Du ALG2 bekommen für Euch.


    Das Elterngeld wird nicht auf Hartz4 angerechnet, sondern bleibt Dir zusätzlich (prima, um Anschaffungen zu tätigen).


    Also als erstes mußt Du mal wissen, ob Du überhaupt vom Amt unterstützt werden mußt, oder aber ob der Vater des Baby´s so viel zahlen kann, das Du ohne Unterstützung aus kommst.
    Wenn er zahlen kann, auch für Dich, dann wäre das mit der Wohnung ja egal, was Du für eine nimmst.


    Zudem suche mal Anfang nächsten Jahres (ich schreibe mit Absicht Anfang!) bei Euch den Caritas o.ä. Institution auf. Es gibt die Mütter in Not Stiftung, die einen Topf hat, und aus diesem werden Mütter/Eltern unterstützt (finanziell), um Dinge fürs Baby kaufen zu können.


    Mach das nicht mehr dieses Jahr, da der Topf schon recht leer sein dürfte, und die verteilen nachdem, was drin ist.


    Heißt Anfang des Jahres ist der Topf voll, und die Ausschüttungen oftmals noch etwas größer.

  • Hallo Tiffi,


    dann gehe rechtzeitig los. Du kannst Dir die Anträge ja schon früh holen und ausfüllen, und alles was benötigt wird zusammenlegen.


    Bei mir war es zudem so, das ich dem Amt belegen mußte, das der Vater mir keinen Unterhalt zahlen kann, aufgrund seines Verdienstes.


    Also ich rate Dir, schon einige Wochen vorher, also bevor Du letztlich die Unterstützung brauchst, mal den SB aufzusuchen.


    Bei mir reichte dem SB das erscheinen des Vaters samt seinen Lohnbescheinigungen. Andere SB verlangen vielleicht eine anwältliche Überprüfung?


    Und das sind Dinge, die Du besser in Ruhe vor der Geburt erledigen kannst ;)

  • Nein.....


    BGB


    § 1615l
    Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt


    (1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.


    (2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.



    Und Du bist verpflichtet, Deine Ansprüche dem Vater gegenüber geltend zu machen, bevor der Staat diese übernimmt.

  • Hallo Ramona,


    wie verstehst Du Dich denn mit dem Vater des Kindes, kooperiert er mit Dir? Sonst würde ich mal zum Jugendamt gehen, zwecks Einrichtung einer Beistandschaft. ?(

  • also ich würd mich da auch mal genau kundig machen Tiffie. Dir steht auf alle etwas zu.


    Als ALG II empfängerin könnte ich Dir sofort sagen, was ich alles krieg. Denn vom Jobcenter hab ich grad die Zustimmung für die 600 Euro für Erstausstattung etc.pp bekommen und von der Diakonie bekomme ich nochmal 200 Euro. Und vom Jobcenter gibts ab der 13.SSW auch 59 Euro Mehrbedarf im Monat. Gut, damit komme ich sicher nicht an das Geld, was Du verdienst, aber die Miete wird mir ja gezahlt.


    Wohnraum stehen Dir mit dann drei Personen = drei Zimmer bzw. bis zu 75m²m Wohnraum zu. Allerdings hat man kein Recht drauf. Die Wohnung muß angemessen sein.


    Und wenn Dein Verdienst für drei Personen dann zu niedrig ist, kannst Du für Deine Kinder Sozialgeld beantragen beim örtlichen Jobcenter. Als ich gearbeitet hab, und es zu wenig war um Miete usw. zu zahlen - hat das Jobcenter mir zusätzlich ALG II gezahlt. Wie das in Deinem Falle genau ist weiß ich nicht. Da mußt Du Dich erkundigen. Aber die karikativen Einrichtungen können Dir da auf alle Fälle weiterhelfen. Und wie schon angeraten wurde - gehe anfang nächsten Jahres hin - da sind die Töpfe voll und könnte mehr geben.


    Icih drücke Dir die Daumen, das Du alles bekommst, was Dir zusteht. Denn, was man nicht beantragt, kriegt man auch nicht - so ist es ja.


    LG Danii

  • Man o Man, da hat sich im Laufe der Jahre aber einiges getan :crazy.
    Was bitte ist denn ein Beistand beim Jugendamt? :frag


    Ich habe mich auch schon an eine Beratungsstelle gewandt, die heißt Donum Vitae oder so ähnlich, da habe ich für nächste Woche einen Termin. Soll ich den dann besser sausen lassen und auf nächstes Jahr verschieben? Andererseits wird das nächste Woche bestimmt nicht mein einziger Besuch bleiben, denke ich zumindestens. Dann kann ich im nächsten Jahr vielleicht immer noch etwas Hilfe bekommen.


    Was meine Arbeit angeht, wie schon gesagt, der Vertrag läuft am 22.7. aus und am 4.7. ist der EntbindungstermiUnd danach habe ich keine Arbeit mehr. Und mit Neugeborenen wird es schwer eine Arbeit zu bekommen.

  • Huhu :)
    Warst du schon bei Pro Familia? Da kann man nämlich auch einen Antrag auf Geld für die Erstausstattung stellen. Das wird dann an die Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" weitergeleitet.
    Da bekommt man auch nochmal ein wenig Geld. Auch kann dir Pro Familia sagen, wann du was wo und wie beantragen sollst. Die helfen einem echt gut.

  • Hm.......nix desto trotz (ob nu Cariats, pro familia, ist örtlich unterschiedlich wer aus den Topf verteilt).......Du bist verpflichtet, Deine Dir zustehenden Pflichtigen ( in Deinem Fall den Vater) in Verantwotung zu ziehen, bevor die allgemeinheit zahlt.


    Also das bitte nicht aus den Augen verlieren.


    Bevor die allgemeinheit zahlt, sind erst mal die verantwortlichen dran ( wie in oben genannten Gesetzpassagen schon erwähnt)


    Macht es irgendwer nicht, aus welchen Gründen auch immer, mach er sich straffällig.


    Also bitte bleib bei auf der legalen Bahn.

  • Zitat

    Original von Mela



    Bei den Stiftungsgeldern würde sich dieses Vorgehen auch meiner Logik entziehen, denn das wird vor der Geburt beantragt.


    Hallo Mela


    Ich bezog mich bei meinem letzten Posting auf Hartz 4, nicht auf die Stiftungsgelder. Wie ich im ersten Posting bereits schrieb, bekommen diese Stiftungsgelder ja auch Paare.


    Was Hartz 4 betrifft, ist jeder, der es beantragt gesetzlich verpflichtet, vorher alle anderen eventuellen Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Und man unterschreibt das auch so in seinem Antrag.


    Also einfach so lapidar....ach das Amt wird sich schon kümmern, was interessiert mich das, sollte man nicht machen.


    Es könnte zwar klappen, könnte aber auch ein Schuss in den Ofen geben.


    Wie ich Tiffi im ersten Posting bereits schrieb, ist es möglich, das der SB sich mit Verdienstnachweisen des Vaters zufrieden gibt, ist aber nicht unbedingt ein muß.

  • Ist richtig.


    Aber viele Mütter beantragen, und unterschreiben, ohne wirklich bewußt durchzulesen, und wissen nicht, das sie vorrangig Unterhaltsansprüche geltend machen müssen.


    Tiffi hatte ja auch keinerlei Ahnung darüber, das sie überhaupt Ansprüche an Vater hat.


    Deshalb betone ich es hier immer wieder nachdrücklich. Nicht das das erwachen anschliessend böse wird.