Hallo Eulchen,
wenn ich die Einwilligungserklärung meine, ist das die nortarielle Einwilligungserklärung. Diese Erklärung darf nicht an Bedingungen wie Umgangskontakte geknüpft werden (Gesetzestext).
Ein Notar wird von daher eine Versicherung von Euch nicht aufnehmen (können!) weil sie dem widerspricht.
Dass nach der Adoption noch Kontakte erfolgen sollen ist nobel, es kann aber nicht vereinbart werden. Vorherige Erklärungen verlieren durch die Adoption ihre Verbindlichkeit. Dies wird fachlich zwar von vielen in Frage gestellt, so ist aber die Gesetzeslage.
Da ich Stiefkindadoptionen überwiegend ablehnd gegenüber stehe, möchte ich mich auch nicht weiter äußern.
Gruß
Der Kater