Frage wegen Stiefvateradoption!

  • Hallo ins Rund :wink !


    Nach längerer "Abstinenz" möchte ichmich mit ein paar wichtigen Fragen an Euch wenden, da ich hier immer gute Tips bekommen habe.
    Einige werden sich noch an mich erinnern, andere sind sicher neuer hier!


    Mein Mann und ich sind jetzt etwas über ein Jahr verheiratet. Ich habe zwei Kinder (7 und 10) von zwei anderen "Erzeugern". Der VAter meiner Tochter hat sich weder sehen noch hören lassen, seit meine Tochter drei Jahre alt ist. Mein Sohn hat zwar relativ regelmäßig Kontakt zu seinem Vater, unser "Verhältnis" ist aber seit einer miesen GErichtsgeschichte ziemlich unterkühlt. ISt aber auch egal, mir geht es in erster Linie darum dass der Kleine weiterhin Kontakt zu seinem Vater hat. Und das meine ich auch so.


    Nun zu unserem Problem.


    Mein Mann wird nun meine Tochter adoptieren. Die Sache läuft nun über den Notar und er hat letzte Woche die nötigen Unterlagen an das zuständige GEricht geschickt Nun warten wir was kommt. Ich erzählte dem Vater meines Sohnes davon und auch, dass wir es gut finden würden, wenn mein Mann den Kleinen auch adoptiert. Ich habe ihm aber auch klar gemacht, dass es mir nicht darum geht ihn von seinen Rechten zu entbinden, wiegesagt möchte ich weiterhin den Kontakt zu seinem Sohn NICHT unterbinden. Außerdem habe ich das alleinige Sorgerrecht für den Kleinen, da wir nie eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgegeben haben. Und da er auch nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen (wie auch der Vater meiner Tochter) würden für ihn eigentlich nur mehr Vorteile entstehen. Er hat schon so viele Schulden, mal ganz zu Schweigen von den Unterhaltsschulden, dass ihm das nur gelegen kommen würde.


    Der Vater und ich wissen darum, dass er alle Rechte und alle Pflichten automatisch verliert bei einer Adoption, und diese dann meinem Mann zufallen. Also ihm ist durchaus die Tragweite dieser Entscheidung bewusst. Nun möchten wir aber gerne das schriftlich festhalten, dass er weiterhin den Kleinen sehen kann, bzw. ICH ihm dieses Recht einräume, solange unser Sohn das will. Ich habe auch gesagt, dass der Kleine mittlerweile alt genug ist selbst zu entscheiden wann er zu Papa möchte und wann nicht, und das er das auch berücksichtigen muss. Er hat das auch mit ihm persönlich zu klären, wenn er nicht zu Papa möchte. Und ich ihm da wirklich nicht reinrede. Der Kleine hat in meinen Augen auch trotz Adoption das Recht seinen Vater zu sehen. Er ist und bleibt sein richtiger Vater, auch wenn in den Papieren nachher was anderes steht.


    Würde ein Anwalt sowas mit mir durchgehen,was ich dann schrfitlich mit meinem Ex machen kann? Oder muss ich das auch beim Notar machen? Kennt sich damit jemand vielleicht sogar aus? Wäre für hilfreiche Tips wie immer sehr dankbar! Lieben Gruß, Eulchen :-)

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Wofür brauchst du da einen Anwalt.
    Er gibt alle Rechte ab.
    Was Ihr euch beide dann ausmacht bleibt euch überlassen und wenn Du trotz Papier sagst das er keine Kontakt haben darf hilft ihm das Papier auch nichts.

  • Hallo zurück...


    DARUM gehts ja. Er verliert alle Rechte und Pflichten. Ihn soll sein Sohn aber weiterhin besuchen können. Der Vater soll auf diese Weise abgesichert sein, ich denke so ein "Papier", bzw. "Vereinbarung" kann dennoch bindend sein? MIR ist dieses Papier völlig schnurz, und wenn es darum ginge dass ich das Besuchsrecht nicht mehr wollte hätte ich das auch OHNE Adoption haben können. Alleine schon wegen dem ganzen Mist den der Herr Vater gemacht hätte, wäre dies damals laut meinem Anwalt kein Problem gewesen. DARUM gehts mir aber NICHT, und es ist mir auch nie darum gegangen! Er soll weiterhin Kontakt haben können, und so soll er den Beweis dafür bekommen, also schriftlich, beglaubigt, wie auch immer. Ich habe nur keine Erfahrungen damit, und wenn ich das privat schriftlich mache, kann er das Ding auch im Klo runterspülen. Es soll ja "bekannt" sein, dass ich ihm diese Regelung einräume.

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Hi,


    was sagt denn der Vater ?
    Also, wenn du mir so einen Vorschlag bringen würdest :kopf ...ich würde NIE zustimmen.


    Wenn das Kind adoptiert wird, entfällt die KU-Pflicht !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo Babbedeckel...


    Den Vorschlag habe ich ihm schon längst gemacht, wie schon erwähnt weiß der KV dass er rein gerichtlich alle Rechte und Pflichten verliert. Ich habe aber von vornherein gesagt, dass mit dem Besuchen bleibt bestehen, ich will meinem Sohn dieses Recht nicht nehmen. Und ich sagte schon: Der KV zahlt KEINEN Unterhalt, und er wird es wie der Vater meiner Tochter auch bis auf weiteres nicht tun, da beide Hartz4 bekommen (die Frau von meinem Ex übrigens auch). Ich schrieb schon, er hat bereits massenweise Schulden, und von dem Teil der die Unterhaltsschulden ausmacht möchte ich jetzt lieber nicht anfangen...
    Und ich kanns nur immerwieder auf den Punkt bringen: Ich werde die Besuche nicht unterbinden. Das hätte ich schon längst tun können, und das weiß der KV auch. Dadurch sieht er zumindest, dass es mir hier nicht um irgendwelche Art von Genugtuung oder gar Rache geht (was andere Damen an meiner Stelle sicher nicht ausgelassen hätten), sondern in allererster Linie um DEN KLEINEN, und sein Recht seinen Vater zu sehen...


    Meine Frage ist immernoch: Wie genau schriftlich beurkunden? Anwalt oder Notar? Vielleicht Jugendamt???


    Lieben Gruß, Eulchen :wink

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  • Hat der Vater der Adoption zugestimmt?
    Wenn er nicht zustimmt, dann kannst Du die Adoption und alle anderen Absprachen sowieso vergessen. Dann wird nix aus der Adoption.
    Ich nehme mal an Du möchtest wissen wie Du den Umgang schrifftlich regeln kannst, dass Du was in der Hand hast um dem Vater die Adoption schmackhafft zu machen. Stimmts?


    Frag doch einfach mal beim Jugendamt, ob es sowas gibt wie man Deine Vorgehesweise irgendwie schrifftlich machen kann...


    PS: Meine Schwester hat auch ein Kind von nem anderen Mann und weitere von Ihrem Jetztigen Mann. Der hat das Kind nie adoptiert, aber das Kind konnte trotzdem den Nachnamen des Jetzigen annehmen. Somit hatten alle den gleichen Nachnamen, auch ohne Adoption.

  • Hallo lulu baba!


    Das mit dem Jugendamt scheint mir auch eine gute Möglichkeit zu sein. Aber, was ich noch sagen wollte:
    1. Meine Kinder haben beide den Nachnamen von meinem Mann schon nach der Hochzeit angenommen (wenn alleiniges Sorgerecht: Kein Problem)
    2. Der Umgang IST geregelt, das mit der Adoption schon lange besprochen (schreibe ich hier denn so ein kauderwelsch? :lach ).
    3. Lediglich der Vater möchte was "in der Hand" haben, was ich auch ok finde, also mich so praktisch auf "mein Wort" festnageln (was er nichtmal bräuchte, aber wenn er sich besser dabei fühlt?). Er weiß, dass er dem Adoptionsversuch nicht zustimmen muss.
    4. Der Sohn von meinem Mann der bei seiner Mutter lebt hat auch den Nachnamen des Stiefvaters nach der Hochzeit angenommen (Mutter hat auch alleiniges Sorgerecht). Die würden aber nicht auf die Idee kommen zu fragen, ob der Stiefvater seinen Sohn adoptieren darf. Weil mein Mann dem nicht zustimmen würde, und weil er ja fleißig Unterhalt zahlt (was dann ja wegfiele).ABER ER ZAHLT! Und das ohne murren. Ich habe mir damals halt irgendwie die falschen Männer ausgesucht :-) ...


    Also irgendwie kommt hier beim lesen so der Gedanke auf, als würde man denken ich wolle den Vater in die Pfanne hauen. Mal davon abgesehen was er so in der Vergangenheit alles angestellt hat, hätte ich sicher Gründe genug. Aber ich kann die Dinge voneinander trennen und ich hab nichts davon ihm nach einer Adoption auch noch die Besuche seines Sohnes zu verweigern, außer dass ich vielleicht einen sehr traurigen Sohn hätte.
    Also: "Einfürallemal" Ich möchte dieses "Schriftliche" als Absicherung für den KV. Mit mir hat das auch rein garnichts zu tun, nur muss ich ja die Initiative ergreifen, da wir ja die Adoption anstreben.
    Aber an wen wendet man sich denn dann beim Jugendamt?? Hat da jemand eine Idee??

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Ansprechpartner ist nicht der Anwalt, sondern der Notar. Nur beim Notar können rechtsgültige Verträge und Zusatzerklärungen abgegeben werden. Zum Beispiel halt, dass der leibliche Vater bis zum 18. Lebensjahr ein Kontaktrecht/Besuchsrecht für das Kind hat. Der Anewalt könnte nur einen Vertrag formulieren, mit dem Ihr dann zum Notar müsst ...


    Im Rahmen der Adoptionsvereinbarung müsste das sogar mit einem einzigen Kostensatz möglich sein. Es ist halt eine zusätzliche, ergänzende Bedingung.
    Und der Notar weiß auch, ob sie rechtlich möglich ist oder ob man es als "Absichtserklärung" formuliert: "Beide Parteien wünschen ..."

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo nochmal,
    bin jetzt kein Experte, aber:
    haben enge Bezugspersohnen (was er ja dann auf jeden Fall ist) nicht eh ein Umgangsrecht?
    Google mal :Paragraf 1626, Absatz 3 BGB
    Somit hätte er sowieso ein Recht auf Umgang. Auch ohne schrifftliche Abmachung. Da er ja eine enge Bezugsperson bleibt. Und es dem Kindeswohl entspricht wenn er in Kontakt bleibt.


    War jetzt vielleict etwas zu weit hergeholt.?

  • Hallo Volleybap!


    Also verstehe ich das jetzt richtig? Ich gehe dann praktisch zu meinem Notar (wo wir auch die Adoption mit meiner Tochter in die Wege geleitet haben), mache dort alles genauso wie bei diesem ersten Adoptionsantrag (also alle unsere Daten und die des Kleinen und dessen Vater vorlegen, Bescheinigung über die nicht getätigte Sorgerechtserklärung beim JA, etc.) MIT DEM ZUSATZ/ DER ZUSATZKLAUSEL in diesem Adoptionsbegehren, dass ein weiteres Besuchsrecht zwischen KV und dem Kleinen bestehen bleibt, UNABHÄNGIG von der Adoption? Das wird dann so, oder so ähnlich mit in diesen Antrag aufgenommen, oder wird das extra gemacht?
    Lieben Gruß, und danke schon mal von Eulchen :wink

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  • Lula baba


    Den Paragraphen schmeiß ich gleich mal in die Suchmaschine.Hörtsich ja interessant an...


    Ich habe folgenden Fall im Bekanntenkreis: Ein Freund gab vor ein paar Jahren die Zustimmung zur Adoption seiner Tochter durch deren Stiefvater. Alles soweit geregelt. Aber dann: Ehe ging schief, Kind wurde mit Bruder verwahrlost aus der Wohnung der Mutter geholt. In der Anfangszeit kam die Tochter bei dem Bekannten, also dem leiblichen Vater, unter. Dann ein ein einziges Hicki-hacki; Kind weg---> ins Heim, da er ja offiziell nicht mehr der Vater war. Ging vor Gericht, hin und her! EIn einziges Chaos. Dann wurde die Sache übers Jugendamt so geregelt, dass die Kleine nun doch wieder beim "leiblichen Vater" leben darf (mit psychologischen Gutachten und hastenichgesehen). Seit drei Jahren leben Vater und Tochter wieder zusammen, aber das war ein ganz schöner Akt!


    Danke nochmal! Eulchen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • JEP. Meiner Meinung nach müsste das beim Notar in einem Aufwasch gehen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze





    (1) Die Eltern haben
    die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen
    (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die
    Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes
    (Vermögenssorge).
    (2) Bei der Pflege und
    Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das
    wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem
    Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen
    Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und
    streben Einvernehmen an.

    (3) Zum Wohl des
    Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches
    gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen
    besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich
    ist.


    Lula baba: Meintest Du den??Eulchen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Gleiches
    gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen
    besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich
    ist.


    Genau!


    Edit: Bin aber kein Profi. !! Hab das aus nem Ratgeber für Umgang den ich mal vom Jugendamt bekommen hab.

  • DARUM gehts ja. Er verliert alle Rechte und Pflichten. Ihn soll sein Sohn aber weiterhin besuchen können. Der Vater soll auf diese Weise abgesichert sein, ich denke so ein "Papier", bzw. "Vereinbarung" kann dennoch bindend sein?

    Du kannst Ihm nicht erst alle Rechte nehmen und dann ein bisschen wiedergeben.


    Wenn Er auf deine Forderung eingeht hat er es nicht verdient überhaupt Vater zu sein. Sorry vielleicht was krass.

    Er soll weiterhin Kontakt haben können, und so soll er den Beweis dafür bekommen, also schriftlich, beglaubigt, wie auch immer.

    So ein Papier ist noch weniger wert wie unsere Gesetzeslage. Ich glaube es gibt kein Fall wo ein Elternteil das zustehende Umgangsrecht erklagen konnte.


    Also entweder ist er Vater und Kind darf Kontakt haben oder er will nicht und dann muß er sich auf dein "gutes Wort" verlassen. Eine Urkunde hilft Ihm nicht.


    Wie sieht das denn dein Kind?

  • Das Kind sieht es so wie ich. Papa bleibt Papa. Warum sollte sich das ändern? Wenn der Herr Erzeuger nicht so ein Sch....er wäre, würde er das Papier gar nicht haben wollen, brauchen tut er es von meinen Augen her nicht.
    Und wie schon gefühlte 100 mal jetzt gesagt habe: Der KV hat vor mir nicht zu befürchten, ich will und werde die Besuche auch NACH einer Adoption nicht unterbinden. Und auch nicht nach einem MISSLUNGENEM Adoptionsversuch (also wenn der Erzeuger im letzten Moment sein Wort zurück nimmt). Dass mit den Besuchen überlasse ich so oder so nur noch meinem Sohn, und wie er dazu steht (er wollte schon oft genug NICHT hin, wo ich den Kleinen noch ermutigen musste und ihm klarmachte, dass sein Papa sehr traurig ist, wenn er ihn nicht besucht). Es geht hier um den Wunsch und das Wohl des Kindes, nicht um den des Vaters oder des Wunsches Meinerwenigkeit. NUR wenn beide Seiten (also KV und UNSERE Seite) Vorteile aus der Adoption ziehen (mal von den moralischen Aspekten des KV abgesehen, es sei seinem Gewissen überlassen wie er mit einer Einwilligung klar kommt, vermutlich sieht er es ebenso wie sein Sohn: Papa bleibt Papa, egal was irgendwo auf dem Papier steht. Biologisch ist das nunmal auch so :-) ), und es bei den Besuchen wie sonst bleibt... Was spricht denn dagegen? Außerdem habe ich ein reines Gewissen, zu einem Kind gehören immer zwei, ich habe aber in der Vergangenheit nie versucht meinem Ex irgendwelche Fallen zu stellen wenn es um unseren Sohn ging (und das weiß er auch), obwohl er mir Gründe genug geliefert hat. Deswegen stell ich mich aber nicht auf eine Stufe mit ihm!
    Ich verstehe nicht, wieso ich mich hier jetzt eigentlich rechtfertigen soll, vorallem weil ich ja ziemlich eindeutig dem KV versuche einen Vorteil zu gewähren? Wusste gar nicht, dass sich das so schlecht macht ;) ... Und wenn es tatsächlich so wie in Paragraph 1626 Absatz 3 des BGB geregelt ist, hat der leibliche Vater selbst nach einer Adoption durch den Stiefvater immernoch als "wichtige Bezugsperson" sein Besuchsrecht.
    Vielleicht kann man das ja so in die Adoptionserklärung beim Notar mit einbinden?
    LG, Eulchen :strahlen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...

  • Ich verstehe nicht, wieso ich mich hier jetzt eigentlich rechtfertigen soll, vorallem weil ich ja ziemlich eindeutig dem KV versuche einen Vorteil zu gewähren? Wusste gar nicht, dass sich das so schlecht macht ;) ... Und wenn es tatsächlich so wie in Paragraph 1626 Absatz 3 des BGB geregelt ist, hat der leibliche Vater selbst nach einer Adoption durch den Stiefvater immernoch als "wichtige Bezugsperson" sein Besuchsrecht.

    Ich wollte Dich keinesfalls schlecht machen. Niemals.


    Du brauchst Dich nicht rechtfertigen. Wenn der biologische Vater auf seine Rchte und auch Pflichten zugunsten deines Partners verzichtet und Du das gut findest finde ich das voll i.O. Und wenn dein Kind damit leben kann, ja klasse machen.


    Hör auf deine innere Stimme.


    Für den Kindsvater finde ich das arm. Ein Kind ist eine Verpflichtung die man nur abgeben sollte wenn man wirklich nicht dazu in der Lage ist das wahrzunehmen. Wir haben alle eine Verpflichtung ... nicht nur für unsere Kinder ... und ich finde es traurig das jemand das schon für seine eigenen Kinder nicht hinbekommt.

  • Eine Adoptionseinwilligung kann nicht an Bedingungen geknüpft werden. Dann ist die Einwilligungserklärung in gänze unwirksam.
    Auch die Zusage für Umgangskontakte hat keinerlei Verbindlichkeit. Sie sind genau genommen nichtig.


    Zwar wird das Thema offene- oder teiloffene Adoption fachlich bereits seit Jahren diskutiert und auch oftmals realisiert. Dennoch
    gibt es hierfür keine rechtlich bindende Basis. Es können bestenfalls Absichtserklärung erfolgen (ohne jede Bindung).


    :D

  • Hallko Grinsekatze...


    Wer redet von Bedingungen? Ich habe dem Vater diese Möglichkeit freigehalten mit dem weiterbestehenden Besuchsrecht des Kleinen. Mehr nicht. Wenn er das schriftlich haben will (immerhin kam die Bitte von IHM), möchte er lediglich was zu LESEN, wo ein oder zwei Paragraphen und Unterschriften draufstehen. MEHR NICHT. Damit er, wenn ich doch irgendwann sagen sollte: "April-April, DU hast in die Adoption eingewilligt, jetzt darfst Du deinen Sohn nicht mehr sehen!" vor Gericht gegebenfalls einen "Wisch" hat, der mein Wort was ich ihm gegeben habe beglaubigt. Wenn er mir und meinem Wort nicht vertraut---> SEIN PROBLEM. Ich habe von Anfang an keine Bedingungen gestellt, er würde sich (wie ich) nicht darauf einlassen. Das einzige worauf unser gegenseitiges, derzeitig sehr geringes Vertrauen aufgebaut ist (meinerseits), sind lediglich hart erarbeitete Kompromisse. Ich habe weiter oben in den Posts schon gesagt, dass wenn ich den Kontakt zwischen Vater und Sohn hätte unterbinden wollen, dass schon nach der Gerichtsverhandlung hätte veranlassen können. Wenn ich eine herzlose Mutter gewesen wäre, wäre das sicher auch ok gewesen. Aber das bin ich nicht...


    Und ich glaube ich wiederhole mich jetzt schon bis zum erbrechen, wenn ich sage: Ich will dem Vater nichts böses, ich will auch nicht den Kontakt zu seinem Sohn unterbinden! Die Adoption ist für MICH lediglich eine Formsache. Es ist SEIN Gewissen mit dem der KV leben muss wenn er in die Adoption einwilligt (und über DIESE Brücke gehe ich erst, wenn er seinen Seppel auf das Adoptionspapier gesetzt haben sollte), und mit der Gewissheit dass sein Sohn ihn eines schönen Tages die Frage stellen wird, warum er das getan hat. MIR IST DAS VÖLLIG WURSCHT, die Entscheidung kann ihn niemand abnehmen, und wenn ich ihn als Mann noch so verabscheue haben wir immerhin einen gemeinsamen Sohn, der das Recht in meinen Augen hat seine Vater zu sehen, solange und sooft er möchte,Adoption hin oder her! Andere Frauen bekommen einen Heiligenschein wenn sie den Kontakt zu den Kindsvätern aufrechterhalten wollen, ich werd' hier irgendwie an den Pranger gestellt hab ich das Gefühl... :lach


    That's it und vielen Dank an Volleybap nochmal wegen dem Notar, :wink
    Bis dann und schönes WE, Eulchen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...