Habe mich heute sowas von geärgert!!!


  • Hallo,


    war heute bei der Sparkasse und wollte neue Sparbücher für meine Kinder eröffnen. Bin demnächst getrennt und werden gemeinsames Sorgerecht haben.
    Ohne Unterschrift von meinem Ex ging da gar nix!


    Dabei wollte ich doch nur eröffnen ---- also keine Unsummen abheben.


    Muss ich jetzt damit rechnen immer Rennerei zu haben wenn ich irgendwas für die Kinder mache?? Immer hinter der Unterschrift hinterherrennen??


    Haben mich echt darüber aufgeregt.


    Und noch ist es friedlich bei uns. Was geht da erst ab, wenn das mal nicht - mehr- so ist. Hoffe natürlich das es soweit nicht kommt. Schon der Kinder wegen.


    So das mußte mal raus! :wand

  • Ja, seit einigen Jahren sehen die es sehr eng in den Banken.


    Einerseits verständlich und nachvollziehbar, andererseits alles andere als durchdacht. Will man für das Kind z.B. Geld auf einem Festgeldkonto anlegen, braucht's dafür auch zwei Unterschriften. Theoretisch braucht's sogar für jede Abhebung zwei Unterschriften!


    Aber: Meine Frage "kann er eigentlich einfach daher kommen und das Geld abheben?" war wurde beantwortet mit "ja, kann er. Er muss sich nur ausweisen." DAZU braucht's laut Bank keine zwei Unterschriften!


    Immer Rennerei? Nein, eigentlich nicht. Papa muss bei Ummeldungen, Anmeldungen, OPs und Therapien sein Einverständnis geben. Wenn die Kommunikation einigermaßen klappt, ist das kein Problem.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • das mit den Sparbüchern find ich auch OBERÄTZEND! Ich wollte ein Sparbuch für meinen Neffen einrichten.. auf SEINEN namen.. das geht nur wenn ich geburtsurkunde und unterschrieft von der Mutter habe.. WARUM N DAS??? Ich will was EINZAHLEN und nix ABHEBEN!! AHHH.. ich kann dir net sagen ob du immer rennerei hast.. ich hab ASR

    :Flowers In ein Herz passen viele Menschen :Flowers


    :brille Wenn das Universum unendlich weit ist - wer weiss dann ob ich nicht doch der Mittelpunkt bin? :D


  • Aber: Meine Frage "kann er eigentlich einfach daher kommen und das Geld abheben?" war wurde beantwortet mit "ja, kann er. Er muss sich nur ausweisen." DAZU braucht's laut Bank keine zwei Unterschriften!


    Du kannst aber ein Passwort auf's Sparbuch anlegen, dann kann man nur ans Geld ran, wenn man auch das Passwort weiß. So hab ich es jedenfalls gemacht.

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz


  • Aber: Meine Frage "kann er eigentlich einfach daher kommen und das Geld abheben?" war wurde beantwortet mit "ja, kann er. Er muss sich nur ausweisen." DAZU braucht's laut Bank keine zwei Unterschriften!


    Du kannst aber ein Passwort auf's Sparbuch anlegen, dann kann man nur ans Geld ran, wenn man auch das Passwort weiß. So hab ich es jedenfalls gemacht.

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz


  • Aber: Meine Frage "kann er eigentlich einfach daher kommen und das Geld abheben?" war wurde beantwortet mit "ja, kann er. Er muss sich nur ausweisen." DAZU braucht's laut Bank keine zwei Unterschriften!


    Du kannst aber ein Passwort auf's Sparbuch anlegen, dann kann man nur ans Geld ran, wenn man auch das Passwort weiß. So hab ich es jedenfalls gemacht.

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • Grundsätzlich brauchst du bei gemeinsamen Sorgerecht für viele Dinge die Unterschrift deines Ex. Schulanmeldung, -ummeldung, Einwohnermeldeamt, etc pp. In der Praxis bin ich bisher dazu nur von den Banken aufgefordert worden, da reicht dann auch kein Hinweis, das man alleiniges Sorgerecht hat, sondern man muss eine Negativbescheinigung vorlegen. Als Töchterlein geboren wurde, wollten drei verschiedene Parteien ohne mein Wissen ein Sparbuch anlegen - als Überraschung sozusagen. Ging nicht - auch nicht mit meinem Einverständnis, erst als die Negativbescheinigung vorlag - war also auch vor 12 Jahren schon so.


    Aktuell steht bei uns demnächst der Personalausweis an, da bin ich mal gespannt ... rechne aber nicht wirklich damit, das ich da nach Unterschrift vom Ex oder einer Negativbescheinigung gefrag werde.

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • :thanks: an alle!


    Au mann, was war mein Leben einfach,


    Jetzt gibt es jeden Tag neue Überraschungen.........


    Mal sehen, wenn der Unterhalt geklärt ist, muß ich Hartz 4 beantragen. da gibt es sicher wieder neue Hürden :heul

  • Passwort auf's Sparbuch?


    Hätte keinen Sinn. Wenn Papa seine Dackelmine aufsetzt, erzählt das Kind ihm alles. Kind hat jetzt ein Taschengeldsparbuch, auf dem das Geld aus ihrer Spardose drauf ist. Bisher ist noch nichts vorgekommen - allerdings fragt er das Kind regelmässig nach ihrem Kontostand. Vermutlich rentiert sich das für ihn einfach noch nicht. Alles andere (größere Geldgeschenke, meine Sparraten für Führerschein etc.) ist auf meinen Namen angelegt.



  • Immer hinter der Unterschrift hinterherrennen??

    Soweit ich weiß reicht nicht mal die Unterschrift. Er muss anwesend sein und vor Ort unterschreiben. So war es bei meiner Bank. Frag nicht wie lange es dauerte bis ich es geschafft hatte, dass er zu dieser Bank geht.

  • ok ich hatte immer asr
    aber>:
    es hat mich noch nie einer danach gefragt
    alle kinder hab ich allein angemeldet usw


    nie fragte einer ob ich das asr hab


    meine jungs sind jetzt volljährig



    ih hab sie allein in grundschule usw angemeldet.... komisch ., nie hat wer nach dem vater gefragt
    ich hab alles allein unterschrieben, mußte nie was nachweisen


    die jungs hatten auch etliche op s
    ich schwöre: nie mußte ich irgendwie nachweisen , das ich asr bin



    war immer so: mama ist da , wird nicht weiter nachgefragt


    ich hab nie erwähnt, das ich aeb bin... es war völlig ok , das ich unterschrieben hab

  • Rübli. Die Gesetze haben sich in den vergangenen Jahren geändert. Und die Banken z.B. halten sich akribisch dran.

  • Stimmt - die Banken halten sich akribisch daran! es ist nicht möglich ohne den anderen persönlich anwesend zu haben von so einem Konto Geld abzuheben.....


    Und es ist auch sinnvoll, daß z.b kein Konto für einen Neffen etc. eingerichtet werden kann ohne Unterschrift der Mutter. So ist nämlich gewährleistet, das die Mutter von diesem Konto weiß! Und falls sie mal Hartz 4 beantrgen muss, dann kann sie nicht sagen: ich wußte gar nicht das es existiert, denn das Geld das drauf ist, wird ja als Vermögen angerechnet und muss angegeben werden.... Und beim Datenabgleich kommt das auf jeden Fall heraus - also sollte man ehrlich sein!


    Aber es gibt andere Möglichkeiten das zu umgehen: Man kann ein Konto auf den eigenen Namen anlegen , aber eine andere Person, ( die muss über 18 sein ) als Bevollmächtigt über den Tod hinaus einsetzen..... Dann nämlich gilt das auf dem Konto befindliche geld als eigenes - der Bevollmächtigte kann aber jederzeit dran und im Todesfall bweirkt dieser Vertrag ZuGunsten Dritter, das es eben nicht unters Erbe fällt! Der Bevollmächtigte kann jederzeit das Geld abheben und das Konto auflösen....


    Geht aber leider nicht für Minderjährige.... Aber für jede Vertrauensperson, die über 18 ist.....Die kann ja auch einen Minderjährigen vertreten.., auch ein eigenes Kind.-... Sollte natürlich schon eine echte Vertrauensperson sein...


    Vielleicht ist das eine überlegung wert??

  • Man kann ein Konto auf den eigenen Namen anlegen , aber eine andere Person, ( die muss über 18 sein ) als Bevollmächtigt über den Tod hinaus einsetzen


    Hä?
    Das verstehe ich nicht. Das Kind hat mit so einem Konto ja erst einmal gar nichts zu tun.


    Die Tatsache, dass eine andere Person die Vollmacht hat davon abzuheben, heißt doch noch nicht, dass es nicht trotzdem mein Geld ist und deshalb z.B. im Todesfall zum Erbe gehört. Meine Eltern können doch auch nicht einfach sagen, Person x darf an das Konto und deshalb gehört das im Todesfall nicht zum Erbe. Auch eine Schenkung zu Lebzeiten an Person x innerhalb der letzten (glaube ich) 10 Jahre vor dem Tod, ist im Erbe noch zu berücksichtigen. Und wenn von der Vollmacht kein Gebrauch gemacht worden ist, ob das dann überhaupt schon in den Besitz des anderen Übergegangen ist? Auch die zinsen muss ich ja ggf. versteuern und nicht der andere. Ich habe meine Zweifel.


    Viele Grüße,
    Segelpapa

  • Doch ! Heißt es! Das ganze nennt sich " Vertrag zu Gunsten Dritter" Und im Todesfall gehört das eben nicht zum Erbe sondern automatisch der Person die die Verfügungsgewalt hat...


    Ist so ähnlich als wenn man eine Lebensversicherung abschließt. Da sollte man auch tunlichst darauf achten, das der Begünstigte auch Versicherungsnehmer ist. dann nämlich gehört das geld das im Todesfall ausgezahlt wird dem begünstigten allein - ohne das es in die Erbschaft etc fällt...


    Glaube mir - ich habe das druch bei meiner Mutter . Der Tip kam aus dem Kreis die sich beruflich mit Rechtsgeschäften befassen...


    Und wenn Du mir das so nicht glaubst,dann frage doch deinen Anwalt des Vertrauens.


    Es ist so! soilches Geld kann sofort nach dem Tode vom Verfügungsberechtigten abgehoben werden ohne Erbschein und wird nciht mit ins erbe gerechnet....


    Es muss eine volle Verfügungsberechtigung über den Tod hinaus sein. Erkundige dich mal beim Anwalt nach einem " Vertrag zu Gunsten Dritter".


    Meine Mutter hatte das auch so gemacht . Ich konnte an alle ihre konten. Zusätzlich gabs ein Testament. Ich hätte also normalerweise nicht einfach so abheben dürfen sondern auf einen Erbschein warten müssen. Aber die Verfügungsberechtigung über den Tod hinaus sorgt dafür , daß eben das Geld dem vefürungsberechtigten uneingeschränkt zur Verfügung steht... Und damit ist es zwar pro forma Geld des besizters - aber eben auch uneingeschränkt zugfänglich für den Vefügungsberechtigten. In dem Fall für Mich. Ich konnte also ein paar tage nach dem Tod meiner Mutter das geld abheben und das konto löschen lassen.... Es fällt damit eben nicht unters Erbe. Da braucht man gar nichts zu bestimmen und zu sagen.....


    Solche Konstrukte sind unter Normalbürgern ziemlich unbekannt - heißt aber nicht, daß es sie nicht gibt oder sie gar illegal wären. Sie sind legal und üblich in best, Konstellationen.


    Natürlich hat das Kind unter 18 Mit dem Konto nichts zu tun. Aber wenn man dessen Mutter z.b einsetzt und bestimmt, das mit 18 das kind eingesetzt wird - dann geht das eben schon! Und auch Hartz 4 hat dann eben kein Problem damit denn das Sparbuch läuft nicht auf den Namen des Kindes....

    3 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • [quote='Laetitia',index.php?page=Thread&postID=300232#post300232]Doch ! Heißt es! Das ganze nennt sich " Vertrag zu Gunsten Dritter" Und im Todesfall gehört das eben nicht zum Erbe sondern automatisch der Person die die Verfügungsgewalt hat...


    Hallo,


    danke, ich glaube dir ja im Wesentlichen, bin auch kein Finanzexperte. Da gibt es aber bestimmt einschränkende Regelungen. Man kann ja nicht auf dem Sterbebett noch eine solche Verfügung auf Person x ausstellen um so die Erbmasse zu verringern und dann de facto am Erbrecht vorbei vererben. Mit Laienverstand würde ich vermuten, dass solche Verfügungen weniger als 10 Jahre vor dem Tod noch relevant für das Erbe sind so wie Schenkungen auch. Dann müssten sie wie Schenkungen im Erbe berücksichtigt werden.


    Viele Grüße,
    Segelpapa

  • Hase - wenn Du richitg gelesen hättest dann hättest Du gewußt, das sowas eben nie generell als Verfügung auf eine Person ausgestellt werden kann....Es kann nur ein einzelner Vertrag bzw eine Vollmacht für jedes Konto, jede Versicherung einzeln gemacht werden.


    Es bezieht sich immer auf das eine konkrete Sparbuch! und: bei der Unterschrift und der bevollmächtigung müssen immer beide Personen bei der jeweiuligen Bank anwesend , müssen sich ausweisen und bei Zweifeln an der Gescgäftsfähigkeit darf das auch kein Bankberater machen ! Es geht ebn desahlb auch ncith mal so eben auf dem Sterbebett.- und schon gar nicht generell...


    Und das hatte ich auch nie behauptet.



    Es ist immer eine einziger " Vertrag zu Gunsten Dritter" den man so abschließt.


    Und mal ehrlich: wg der Zinsen dürfte es die wenigsten probleme geben ,denn auf einem Sparbuch für ein Kind sind in der Regel keine ZigTausend Euro , so daß man über den Zinsfreibetrag kaum drüber kommen drüfte.... Und wenn doch, so kann man das druch private Vereinbareungen und Verträge auch regeln.....

  • Es bezieht sich immer auf das eine konkrete Sparbuch! und: bei der Unterschrift und der bevollmächtigung müssen immer beide Personen bei der jeweiuligen Bank anwesend , müssen sich ausweisen und bei Zweifeln an der Gescgäftsfähigkeit darf das auch kein Bankberater machen


    Nun,
    ich werde mich weiter schlau machen, Schatz. :-)


    So könnte man das Vermögen auf einem Sparbuch de facto an der Gesamterbmasse vorbei Erbschaftssteuerfrei privat verschenken, wenn man nur noch (rechtzeitig) gemeinsam zur Bank geht und noch einigermaßen geschäftsfähig wirkt. Ich glaube eher, dass es erbrechtlich wie eine Schenkung gehandhabt werden muss, wenn es innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Ableben erfolgt ist. Warum sollte denn ein Sparbuch erbrechtlich berücksichtigt werden, wenn es 1 Jahr vor Ableben verschenkt wird, während eine Bevollmächtigung 1 Jahr vor Ableben dazu führt, dass es aus der Erbmasse herausfällt.


    Da ich aber nicht plane in naher Zukunft abzuleben vielen Dank für den Tip. :-)


    LG
    Segelpapa