Unerklärliche Zahlunsaufforderung Unterhaltsgeld, verjährung

  • Guten Tag


    ich habe folgendes Problem:


    Ich erhielt eine Zahlungsaufforderung von der Argentur für Arbeit von der Stadt R. über über 1000 Euro.
    Darin steht:
    Forderung: Unterhaltsgeld
    Bescheid: 27.3.09 AA (Stadt E.)


    Den Bescheid habe ich nie erhalten und keine Ahung warum sie Geld von mir wollen, vor allem warum Unterhaltsgeld, da ich selber alleinerziehend bin und niemandem Unterhalt zahlen muss.
    Ich habe mal Unterhaltsgeld vom Europäischen Sozialfont bekommen während eines Praktikums. Kann es darum gehen??? Dies ist allerdings schon Jahre her.


    Ich habe mal in E. gewohnt wohne aber nun in einer Stadt in der das Arbeitsamt H. zuständig ist.
    Als ich in R. angerufen habe sagte man mir dass die Zahlungsaufforderung auf irgendetwas im Jahre 2005 zurück geht.
    Jedenfalls schickte man mich von Hinz nach Kunz und ich habe schon merfach bei den AA in R. E. H. angerufen.
    Keiner konnte mir weiter helfen, da die Daten von 2005 auch schon aus der Akte gelöscht seien.



    Das beste ist wohl erstmal schriftlich Widerspruch einzulegen beim AA in E.
    Das werde ich auch machen.


    Leider habe ich inzwischen auch schon eine Mahnung erhalten.
    Was kann da schlimmstenfalls auf mich zukommen?


    Und ab wann sind solche Ansprüche verjährt?
    Immerhin geht es wohl um irgendetwas aus dem Jahr 2005


    Vielen Dank

  • Hallo,


    ruf doch einfach mal da an, die können Dir dann ganz genau sagen um was es handelt.


    Leg Wiederspruch ein,dann kannst Du das abklären.

    Es kommt ein Zeitpunkt in Deinem Leben,
    an dem Du realisierst,
    wer Dir wichtig ist,
    wer es nie war
    und wer es immer sein wird.
    So mach Dir keine Gedanken über die Menschen
    aus Deiner Vergangenheit, denn es gibt einen
    Grund, weshalb sie es nicht in Deine Zukunft
    geschafft haben....
    :klimper

  • hat der TS doch schon.. mehrmals angerufen und keiner konnte helfen, weil die daten bereits gelöscht worden seien..


    ich würde auch auf jeden fall wiederspruch einlegen. ausschließlich schriftlich versteht sich.

  • Widerspruch einlegen und die Rechtsgrundlage der Forderung anfordern (mit Terminsetzung)


    Abschliessen mit:


    Die Begründung bleibt einem separaten Schriftsatz vorbehalten.


    Ich fürchte, ein Anwalt ist unumgänglich, wenns weiter wirklich unklar bleibt.


    LG aus dem Wilden Süden


    Cobra

  • hat der TS doch schon.. mehrmals angerufen und keiner konnte helfen, weil die daten bereits gelöscht worden seien..


    ich würde auch auf jeden fall wiederspruch einlegen. ausschließlich schriftlich versteht sich.



    Ok das habe ich überlesen, hatte die Brille nicht auf * rofl *

    Es kommt ein Zeitpunkt in Deinem Leben,
    an dem Du realisierst,
    wer Dir wichtig ist,
    wer es nie war
    und wer es immer sein wird.
    So mach Dir keine Gedanken über die Menschen
    aus Deiner Vergangenheit, denn es gibt einen
    Grund, weshalb sie es nicht in Deine Zukunft
    geschafft haben....
    :klimper

  • Als erstes solltest Du eine Kopie des Bescheides anfordern. In dem müsste ja eigentlich alles drinstehen.
    Dabei darauf hinweisen, dass Dir der Urbescheid nicht vorliegt. Damit kannst Du dann, nach Eingang der Kopie, ggfls. die Einsetzung in den ursprüglichen Stand beantragen (quasi als wäre Dir der Bescheid jetzt erst zugegangen. Dann läuft das Widerspruchsrecht.)


    Verjähren tut die Sache nicht, da Du ja zur Zahlung aufgefordert bist ... Ggfls. war die Sache vor dem Bescheid verjährt. Aber das ist unwahrscheinlich.
    Bei der Sache aus dem EU-Sozialfond müsste eigentlich entweder im Antrag oder im Bescheid gestanden haben, dass eine Rückzahlung fällig wird. Guck doch da mal in die Unterlagen - so Du sie noch hast.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey


    Als ich in R. angerufen habe sagte man mir dass die Zahlungsaufforderung auf irgendetwas im Jahre 2005 zurück geht.


    Auch nicht übel, eine Mahnung/Zahlungsaufforderung auf IRGENDETWAS...


    Keiner konnte mir weiter helfen, da die Daten von 2005 auch schon aus der Akte gelöscht seien.


    So ein Pech auch...
    Und damit wars das........


    Man kann dir nicht sagen auf was das für eine Zahlungsaufforderung ist, das Datum auch bnicht genau?..Aktenzeichen? Belege aus die die Forderung hervorgehen hat man auch nicht?


    Vielmehr noch sind die Daten aus der Akte gelöscht..is ja nett..so ein Pech auch für die Behörde..das Ding ist durch..!!
    Ich kann schlecht was einfordrn worüber ich keineUnterlagen hab u selber nicht weiß um was es eigentlich geht..


    Aufbewahrungsfristen sind i.d.R. etwas länger als 4 Jahre..


    Auf blauen Dunst da eine Zahlungsanforderung los zu schicken kanns nicht sein...



    Das beste ist wohl erstmal schriftlich Widerspruch einzulegen beim AA in E.


    Ergo genau das tun, mit Erläuterung des dir nun bekannten Sachverhaltes..u besteht man weiter auf die Zahlung, solle man eben dir die Entsprechenden Unterlagen übersenden aus dem die Forderung hervorgeht.


    Alerdings Widerspruch nicht beim A in E einlegen, sondern beim AA in R, denn die haben ja auch die Zahlungsaufforderung erstellt, was ja heißt, das die die akte haben müßten u zur Eintreibung der Forderung berechtigt sind...
    Notfalls kann man gleich zwar auch das AA in E anschreiben..vermutlich wirds dann richtig konfus *g


    Da blickt wahrscheinlich keiner durch, durch den Vorgang..


    Gruß
    Jens