Guten Tag
ich habe folgendes Problem:
Ich erhielt eine Zahlungsaufforderung von der Argentur für Arbeit von der Stadt R. über über 1000 Euro.
Darin steht:
Forderung: Unterhaltsgeld
Bescheid: 27.3.09 AA (Stadt E.)
Den Bescheid habe ich nie erhalten und keine Ahung warum sie Geld von mir wollen, vor allem warum Unterhaltsgeld, da ich selber alleinerziehend bin und niemandem Unterhalt zahlen muss.
Ich habe mal Unterhaltsgeld vom Europäischen Sozialfont bekommen während eines Praktikums. Kann es darum gehen??? Dies ist allerdings schon Jahre her.
Ich habe mal in E. gewohnt wohne aber nun in einer Stadt in der das Arbeitsamt H. zuständig ist.
Als ich in R. angerufen habe sagte man mir dass die Zahlungsaufforderung auf irgendetwas im Jahre 2005 zurück geht.
Jedenfalls schickte man mich von Hinz nach Kunz und ich habe schon merfach bei den AA in R. E. H. angerufen.
Keiner konnte mir weiter helfen, da die Daten von 2005 auch schon aus der Akte gelöscht seien.
Das beste ist wohl erstmal schriftlich Widerspruch einzulegen beim AA in E.
Das werde ich auch machen.
Leider habe ich inzwischen auch schon eine Mahnung erhalten.
Was kann da schlimmstenfalls auf mich zukommen?
Und ab wann sind solche Ansprüche verjährt?
Immerhin geht es wohl um irgendetwas aus dem Jahr 2005
Vielen Dank