Testament (Sorgerecht)


  • Hallo,


    das in einem Testament das Sorgerecht nicht vererben kann, habe ich bereits gelesen. Trotzdem möchte ich gerne eine Art Testament/Verfügung aufsetzen und diese beim Jugendamt und der von mir bestimmten Person hinterlegen.


    Hat jemand solch eine Verfügung bereits und kann mir den Text zur Verfügung stellen ?


    Der beste Weg wäre wahrscheinlich über einen Notar, aber dazu fehlt mir zur Zeit das Geld.

  • Hallo Lena,
    meinst Du, ein Notar ist unbedingt notwendig?


    Ich habe mal gehört, dass man ein Testament auch z. B. der eigenen Mutter oder Schwester hinterlegen kann.
    So habe ich es bis jetzt gehandhabt.


    Bei mir ist das mit Sorgerecht und Testament auch ein Thema, drum bin ich ganz froh, dass das ein Thema hier ist.

  • Ich habe eine solche Verfügung nicht gemacht, da nach meinem Tod ja noch der Papa da ist. (GSR)


    In Deiner Situation würde ich aber vielleicht Kontakt zum JA aufnehmen (da du es dort ja auch hinterlegen willst) . Vielleicht können die Dir sagen, wie ein solches Schriftstück aus zu sehen hat und was es unbedingt
    beinhalten sollte.



    Liebe Grüße
    Tilla

    Einmal editiert, zuletzt von Tilla ()

  • Hallole


    ein Testament hat sehr strenge Formvorschriften - wenn die nicht eingehalten sind, dann ist es nutzloses Papier.


    Also - Wikipedia für die erste Orientierung - aber das ersetzt keinen Notar. Dieser hat eine umfassende Aufklärungspflicht (im Gegesatz zu Anwälten) für alle betroffenen Parteien.


    Da mich das Thema auch interessiert - schauen wir mal, ob s hier schon jemand hinter sich hat. ich weiß nur, dass das JA und der/die beglückte Nachfolger(in) meiner Rechte umfassend im Bilde sein sollte.


    Vielleicht hilfts aber auch, hier das JA mal direkt anzusprechen, die kennen zumindest die Thematik.


    LG aus dem Wilden Süden


    Cobra

  • Das habe ich im Internet gefunden:


    Wer erhält das Sorgerecht, wenn der Alleinsorgeberechtigte stirbt?


    Wenn es dem Wohl des Kindes entspricht, wird das Gericht in einem solchen Fall das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übertragen. Das bedeutet, dass das Gericht zunächst einmal nachprüft, was für das Kind das Beste ist. Das Jugendamt wird eingeschaltet und führt ein Gespräch mit allen Beteiligten, je nach Alter des Kindes wird also auch das Kind selbst befragt. Das Jugendamt gibt dann eine Stellungnahme an das Gericht ab, die oft sogar einen Vorschlag enthält. Ist das Kind alt genug, um selbst eigene Wünsche äußern zu können, wird der Wunsch des Kindes berücksichtigt.
    Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Sorgerecht auf andere Personen übertragen wird. Dies kann Ihr neuer Lebensgefährte oder Ehepartner sein, aber oft auch Ihre Eltern oder Geschwister. Sofern diese Personen Bezugspersonen für das Kind sind und diese sich seit Jahren intensiv mit der Betreuung des Kindes befasst haben, dann bietet sich diese Möglichkeit vorrangig an.
    Wollen Sie unbedingt ausschließen, dass Ihr Kind im Falle Ihres Todes zu Ihrem früheren Partner kommt, oder aber eine bestimmte Person benennen, die nach Ihrem Tod das Sorgerecht erhalten soll, so können Sie eine testamentarische Verfügung über den Verbleib de Kindes nach Ihrem Tod treffen. Eine solche testamentarische Verfügung ist prinzipiell nichts anders als ein Testament.
    Eine testamentarische Verfügung kann genau wie ein Testament selbst relativ formlos erfolgen. Sie benötigen dazu weder einen Anwalt, noch einen Notar. Die testamentarische Verfügung muss auf jeden Fall von Hand geschrieben sein, verwenden Sie also auf keinen Fall eine Schreibmaschine oder einen PC. Am Ende des Textes muss der Ort, das Datum und Ihre Unterschrift stehen. Sie müssen ihren letzten Willen unmissverständlich und für das Gericht nachvollziehbar niederschreiben und begründen. Sie sollten den Text deshalb lieber etwas ausführlicher schreiben. Wichtig ist auch, dass die testamentarische Verfügung vollständig ist, also später nicht eine Seite fehlt. Bewahren Sie es deshalb am besten in einem verschlossenen Briefumschlag mit der deutliche Aufschrift Testament auf. Sie müssen das Testament zwar nicht unbedingt bei einem Anwalt oder bei Gericht hinterlegen, sollten aber sicher gehen, dass es im Falle Ihres Todes gefunden wird. Wenn Sie allein erziehend sind, sollten Sie es deshalb sicherheitshalber bei einer zuverlässigen Person, oder sogar beim Amtsgericht hinterlegen. Nur wenn das Testament gefunden wird, kann es auch befolgt werden.
    Sie können jederzeit eine neue testamentarische Verfügung schreiben, wenn Sie Ihre Meinung geändert haben. Genauso ist es jederzeit möglich diese testamentarische Verfügung zu widerrufen, ohne eine neue Verfügung zu treffen. In diesem Fall gilt dann wieder die reguläre Gesetzeslage.


  • Das Jugendamt sagt in meinem Fall - bitte hinterlegen Sie ihren Wunsch in einem, möglichst vom Notar beglaubigten, Testament. Und ich würde darauf aufmerksam gemacht das es sich hier nur um einen Wunsch handelt bzw. über das Testament nur ein "Vormund" bestimmt werden kann, also jemand der sich um die finanziellen Belange des Kindes kümmert. Die Sorgerechtsentscheidung bleibt beim Jugendamt. Allerdings erwartet man im Zweifelsfall keine Probleme da meine Schwester die erforderlichen Qulifiaktionen/Lebensumstände erfüllt und der Vater kein Sorgerecht hat - dafür aber eine Menge Probleme.

  • hallo lena,
    ich war bei einer Anwälting für Familienrecht. Meine Anwältin hat mir aufgrund meiner Vorgeschichte einen Text vorgeschlagen, damit meine Tochter soweit "beschützt" ist falls ich sterben sollte.......
    und ich habe ihn soweit übernommen. Das Testament bei meinen Eltern hinterlegt.
    Die Anwältin meinte es reicht wenn es bei Eltern zb. liegt und eine Kopie bei mir.


    Wenn du Hilfe brauchst meld dich via PN.

    Es kommt ein Zeitpunkt in deinem Leben, an dem du realisierst, wer dir wichtig ist, wer es nie war und wer es immer sein wird.
    So mach dir keine Gedanken über die Menschen aus deiner Vergangenheit, denn es gibt einen Grund weshalb sie es nicht in deine Zukunft geschafft haben...

  • ich werde meins beim Gericht hinterlegen. Das kostet wohl 18 Euro.


    Als Text habe ich:


    Hiermit setze ich meinen Sohn/ meine Tochter ..... geboren am TT.MM.JAHR in ORT, als Vollerben ein. Nacherben beim Tod von NAME sollen meine Eltern NAME sein.


    Weiterhin möchte ich, dass im Fall meines Todes folgende Person die Vormundschaft für meinen Sohn/ meine Tochter bekommen soll:
    NAME, geboren am TT.MM.JAHR.


    Begründung: ......

  • Ich habe ein Muster zur Sorgerechtsverfügung gegoogelt und es so formuliert, mit Begründungen etc
    Hinterlegt ist das Original beim Jugendamt, bei der Dame, die die Beistandschaft hat und Kopien bei dem Vater meiner großen Tochter, weil die kleine dann auch zu ihm kommt, wenn mir was passiert.

  • Hallo,
    zu dem Thema gab es vor ein paar Monaten einen Thread. Müßte per Suchfunktion zu finden sein. Da hatte jemand ein solches Muster/Vordruck hier veröffentlicht. Fand ich sehr gut.


    Ich hab mich vor Jahren auch mal mit dem Thema beschäftigt. UND:
    Solche "Testamente" sind gut und recht, aber eine Garantie sind sie nicht. Es wird im Falle eines Todes des alleinigen Sorgerecht Inhabers erst einmal geprüft ob das Kind zum anderen leiblichen Elternteil kann, wenn Er/Sie noch lebt. Egal ob dies nicht gewünscht wird vom Verstorbenen...


    Müßte also gut begründet sein das ganze...

  • Hallo,


    super, dass hier das Thema angesprochen wurde. Auch ich überlege schon seit einiger Zeit, ob ich so ein Testament hinterlegen soll. Da meine Kleine keinerlei Bezug zu ihrem Papa hat und er sich auch nicht kümmert, möchte ich nicht, dass in meinem Todesfalle er das Sorgerecht zugesprochen bekommt. Ich finde es ist wichtig, als alleinerziehende/r sich darüber Gedanken zu machen und habe hier jetzt einige gute Ratschläge gefunden. :thanks:

  • hallo lena,
    ich war bei einer Anwälting für Familienrecht. Meine Anwältin hat mir aufgrund meiner Vorgeschichte einen Text vorgeschlagen, damit meine Tochter soweit "beschützt" ist falls ich sterben sollte.......
    und ich habe ihn soweit übernommen. Das Testament bei meinen Eltern hinterlegt.
    Die Anwältin meinte es reicht wenn es bei Eltern zb. liegt und eine Kopie bei mir.


    Wenn du Hilfe brauchst meld dich via PN.


    Hallo,



    ein paar Jahre vergangen, trotzdem Deinen Beitrag gerade gelesen. Könntest Du mir mal schreiben?