Kindergeld: Widerspruch abgelehnt; Die Spiele sind eröffnet!

  • Erwartungsgemäß wurde der Widerspruch wegen nicht Erhaltens der Kindergelderhöhung im Verfahren: "druide"( :-) ) gegen den LKr BKS-Wil wegen Leistungen nach dem UVG (Änderungsbescheid v. 7.1.09), abgelehnt. Das war mir im Vorfeld klar. --Wer jetzt so garnicht weiß worum es im weiteren geht, bemühe bitte die Suche, Stichwort "Kindergelderhöhung".-- Geredet wurde und wird viel, jetzt beginnt die Zeit der Taten :nawarte: !
    Meiner Begründung, die Erhöhung sei in Erkenntnis der Bedürftigkeit beschlossen worden, begünstige jedoch nach geltendem Recht (§ 2 Abs. 1 UVG, bezugnehmend BGB § 1612a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder 2 ) lediglich den Unterhaltspflichtigen konnte seitens des JA keine Abhilfe geschaffen werden.


    :winken: Sind hier Juristen anwesend? Gerne auch Alleinerziehende :D die sich profilieren möchten! Weil der Weg nach Kassel, vor's Bundessozialgericht und weiter nach Karlsruhe ist nicht mit Gold, vielleicht aber mit Ruhm gepflastert. Wenn ich kein Musterverfahren finde, strebe ich selber eins an.


    Bis zum großen Finale liegt ein weiter Weg. Als nächstes erwarte ich eine Ladung vor den Kreisrechtsausschuss, da ich eine Entscheidung durch den Vorsitzenden ablehne und das Recht einer mündlichen Verhandlung beanspruche.
    Frage an euch, selbstverständlich auch Nichtjuristen: Macht es Sinn mein Anliegen dort schon mit einem Rechtsbeistand vorzutragen, um event. Verfahrensfehlern vorzubeugen? Ich koche :motz: gerne auf kleiner Flamme um die Vitamine zu erhalten ;) , denn auch in dieser Verhandlung erwarte ich eine Ablehnung.


    Also, mir ist es Ernst und ich stehe erst am Anfang eines langwierigen Rechtsweges.
    Wer Rat und Tat weiß, her damit!


    Danke schön im Voraus :blume
    Volker

  • Aufgrund der außerordentlich großen Resonanz :D stellt sich mir die Frage:


    Hat überhaupt jemand Widerspruch gegen UV oder H4 eingelegt?



    Volker

  • druide: das problem ist das es für widersprüche ggü der uvg u der alg stelle keine rechtlichen grundlagen gibt. dein begehren wird auf allen instanzen abgewiesen werden und hat keine aussicht auf erfolg.über die behandlung der kindergeld erhöhung kannst du versuchen die alg2 verordnung der jobcenter zu ergooglen, wo genau festgelegt wird wie die argen damit umgehen.
    was das uvg angeht, gibt es m.e. auch dort eine richtlinie die besagt, das es einfach abgezogen wird wie immer. die argen verarbeiten ja auch den geringeren betrag des uvg dadurch macht es plus-minus-null.
    kindergeld ist keine sozialleistung sondern eine steuererleichterung, von daher kannst du gerne die wege bis zum bsg gehen, aber die entscheidung wird dich enttäuschen, da deine situation nicht "heilbar" ist...

  • Danke chang,
    auch wenn ich deine Aussichtslosigkeit nicht teile, gibst du mir einen Gedanken an dem ich mich reiben kann.
    Ich strebe ja tatsächlich eine Veränderung der Situation an, die dann auch heilbar ist.
    Der Gesetzgeber kann nicht wg. Erkenntnis in erhöhten Bedarf das Kindergeld erhöhen und dann gleichzeitig Teile der Bevölkerung davon ausschließen. Das widerspricht dem Gleichstellungsprinzip.
    Über Diskussionsbeiträge wie deinen bin ich wirklich hocherfreut, möchte ich mich doch wappnen wenn ich, ohne anmaßend zu sein, das BGB ändern will.
    Rechtliche Grundlagen zu schaffen ist kein Kinderspiel, deshalb lechze ich nach input!


    Volker

  • dieses gleichstellungsprinzip ist ausgestellt worden. leute die bescheide zw. dez.über den jahreswechsel hinuas hatten bekamen das neue kindergeld z.b noch garncht angerechnet, sondern erst nach bescheid ende. leute deren bescheid ab januar galt, bekamen es voll angerechnet.
    die alg2 hes bekommen den kinderbonus nicht mit angerechnet, der arbeitenden leuten unter umständen wieder in der steuer angerechnet werden kann. im juli gibt es eine erhöhung der regelleistungen. schulgeld für kinder im sgb2 wurde für das kommende schuljahr eingeführt. das hat die arbeitende bevölkerung mit 10 euro mehr kindergeld lange nicht raus. klassnfahrten werde übernommen etcpp....
    du kannst dich dran reiben wie du möchtest, es gibt keine rechtsgrundlage die dich weiterbringt u. der gleichstellungs§ ist in der hinsicht humbug. bedürftige bekommen leistungen u. stellt sie den anderen gleich. so musst du das sehen.
    zudem müssen leute die arbeiten die betreuung bezahlen u.sie haben viel höhere ausgaben, die ein hilfeempfänger einfach nicht hat.

  • Ich gehe arbeiten und beziehe lediglich UV, ausgezahlt durch das JA. Kindergeld kommt auch von dort. Die Erhöhung kommt einzig dem Unterhaltspflichtigen zugute.
    Ich glaube nicht, daß das im Sinne von Bundestag und Bundesrat war, als das Gesetz dort passierte.
    Aber mit dem steuerlichen Aspekt hast du mich auf einen Schwachpunkt in meiner Argumentationskette aufmerksam gemacht....


    Erstaunlich immerhin, wieviele Bürger manche Gesetze als ungerecht empfinden. Auch deswegen möchte ich einen öffentlichen Diskurs. Die Zufriedenheit des Volkes mit dem Gesetzgeber bewahrt vor dem Radikalismus.
    Ich glaube immer an Veränderungen innerhalb des Systems, der Demokratie, und mag sie nicht auf den Scheiterhaufen der (linken/rechten) Extremisten lodern sehen.


    Volker

  • hm ich weiß schon was du meinst, aber die sache ist die, kindergeld wurde schon immer vom uv abgezogen. von daher ist es egal. du kannst gern argumentieren, aber man wird dich unter umständen schon auf amtsebene abschmettern ohne der möglichkeit einer revision oder berufung raum zu geben. somit sind deine chancen auf ein gang zum bsg gleich null, da du keine rechtsgrundlage has, wenn du weißt was ich meine. die kosten wirst du unter umständen auch noch zahlen dürfen. ich weiß auch garnicht auf was deine argumentation heraus laufen soll?

  • Erstaunlich, die Mühlen mahlen.


    Ich habe jetzt den Termin für die mündliche Verhandlung (am 17.09.)
    Wenn noch irgend jemand weiß worum es mir geht und noch inhaltlich (kürzliche Urteile? ) etwas beizutragen hat, dann darf er/sie/es auch wieder Angela wählen, die ja angeblich wieder populär sein soll....


    "Wer sich nicht bewegt, der spürt auch seine Fesseln nicht."


    Volker :rainbow:

  • Will zwar nicht Angela wählen doch habe ich seit ich ALGII bekam gegen jeden bescheid über meinen Anwalt Widerspruch eingelegt. Da ARGE nicht anerkannt hatte das ich zu 80% schwerbehindert bin trotz Attesten und Schwerbehindertenausweiß , meinte wortwörtlich immer alles einbildung!!!!!!!!
    Denn mit der Schwerbehinderung steht mir ein zuschlag von 61.-€ im Monat zu !


    Nun da ich per Sozialgericht und Landessozialgericht Schleswig meien EU-Rente erstritten habe nun kommt plötzlich bescheid von der ARGE das ich ja doch behindert wäre .....................Und mir der Zuschlag zustehe und mir nachgezahlt wird für 2,5 Jahre.


    Ich habe mir übers Sozial werk.de einen Anwalt gesucht der wirklichwas von dem Gebiet Sozialrecht versteht viele kommen damit nicht zurecht .

  • Vielleicht hilft dir die Antwort von Frau von der Leyen weiter siehe hier


    Zitat daraus:


    Dass Eltern, die ALG II beziehen, nicht von der zum Jahreswechsel erreichten Kindergelderhöhung profitieren, hat jedoch einen klaren Grund: Sie erhalten für ihre Kinder nicht das "Kindergeld" (wurde von 2002 bis Ende 2008 nicht erhöht), sondern das "Sozialgeld", das an alle Bezieher für Arbeitslosenhilfe zusätzlich für ihre Kinder bezahlt wird.


    :Hm und wenn ich mich richtig erinnere, wurden die ALG II Sätze in diesem Jahr zum 1.7. erneut erhöht, das Kindergeld war von dieser Erhöhung mal wieder nicht betroffen.


    Zudem wäre nach dem letzten Existenzminimumbericht - find ihn gerade nicht wieder - diese Kindergelderhöhung gar nicht erforderlich gewesen, da die 154 Euro für die Vorgaben des BVerfG auch für 2009 weiterhin ausreichend gewesen wären :ohnmacht: .


    Danach sehe ich für dich keine guten Erfolgsaussichten, wünsche dir aber trotzdem viel Glück :wink .

  • doch das kindergeld wurde erhöht u. zwar auf 164 euro. sein widerspruch u. einspruch hat allgemein keine aussicht auf erfolg, da es jeglicher logik entbehrt.

  • Es geht ihm ja wohl nicht um die Erhöhung des Kindergeldes, sondern der komplette Abzug der Erhöhung beim Unterhaltsvorschuss und das ist eine Regelung, die ich auch nicht versteh, denn auch bei "normalem Unterhalt" wirds hälftig aufgeteilt und wieso der Staat beim Unterhaltsvorschuss einmal gibt und gleichzeitig wieder nimmt, und begründet wird diese Regelung mit der Reform 2008, das würd ich auch gern erklärt bekommen :-) ob die Klage Erfolg haben wird ist fraglich, aber die Erklärung bestimmt interessant :brille


    lg

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

    Einmal editiert, zuletzt von laura21 ()

  • doch das kindergeld wurde erhöht u. zwar auf 164 euro. sein widerspruch u. einspruch hat allgemein keine aussicht auf erfolg, da es jeglicher logik entbehrt.


    Setzen, 6.


    Volker ;)

  • Hi,


    ich komme grade von der Verhandlung im Kreisrechtsausschuss und mein Widerspruch wird wohl -erwartungsgemäß- abgelehnt, die schriftliche Begründung folgt.
    Im wesentlichen beschränkte sich die Argumentation -wieder erwartungsgemäß- auf § 2 UhVorschG Abs. 2 :
    " Wenn ein Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, für den Berechtigten Anspruch auf volles Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz in der jeweils geltenden Fassung (...) hat, mindert sich die Unterhaltsleistung um das (...) zu zahlende Kindergeld (...). (...)."


    Da der Gesetzgeber es "versäumt" hat das UVG zu novellieren, kann der Rechtsausschuss hier keine Abhilfe schaffen.


    Nächster Halt: Verfassungsgericht. :nawarte:


    Bezeichnenderweise konnten mich nach Verhandlungsschluss im Gespräch, der Vorsitzende, seine 2 Beigeordneten, die Vertreterin des JA und die Schriftführerin REIN MENSCHLICH verstehen.
    Davon kann ich meiner Tochter allerdings keine Schuhe kaufen.... :ohnmacht:
    Mir wurde geraten mich an die Politik zu wenden :rolleyes::lgh


    Volker

  • Da der Gesetzgeber es "versäumt" hat das UVG zu novellieren, kann der Rechtsausschuss hier keine Abhilfe schaffen.


    Nächster Halt: Verfassungsgericht. :nawarte:


    :hae: Haben sie diesen Halt zugesagt?
    Ich kenn es eigentlich nur so, dass nunmehr erst der Weg durch die gerichtlichen Instanzen genommen werden muss.
    JEDERMANN :angry hat zwar das Recht, Verfassungsbeschwerde einzulegen, allerdings erst, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist.
    und der kann dauern :ohnmacht:


    :wink Ich wünsch dir dann einen laaangen Aaaaatem dafür ;) .


  • :hae: Haben sie diesen Halt zugesagt?


    Ja, so hieß es. Ich warte erstmal die schriftliche Begründung ab, denke aber nach der heutige Show ist es tatsächlich ein Fall für die schwarzbraunen Richter in den roten Roben, da nur jene Gesetze ändern dürfen. Ich bin vom Sozialgericht ausgegangen, die dürfen aber nur innerhalb der bestehenden Gesetzte richten. :D


    :wink Ich wünsch dir dann einen laaangen Aaaaatem dafür


    :thanks:


    Volker

  • hallo druide,
    dass die gerichte nur innerhalb der bestehenden gesetze urteilen können stimmt nicht soooo ganz.
    vor ganz langer zeit hat das verfassungsgericht sich mal mit einem anliegen von mir befasst.


    ich fand es ungerecht,dass nur der vater und nicht ich als mutter die ehelichkeit (m)eines kindes anfechten darf.
    mein anwalt hat dann einfach (gegen die damaligen gesetze )den antrag in meinem namen gestellt.
    der richter fand unser anliegen interessant und setzte eine referendarin an die sache,die es auch "ungerecht" bzw.
    gegen den gleichbehandlungsgrundsatz fand UND sie legten es dem verfassungsgericht vor!!!!!!!
    das schreiben aus karlsruhe hat mich sehr erfreut,weil mir gesagt wurde,dass sie nicht jede sache einfach so annehmen.


    leider wurde in meinem fall vor der verhandlung -in der sache- in hamburg(in meinem sinne sinne)
    entschieden.
    das gesetz ist aber inzwischen geändert. vermutlich von einer anderen mutter,die es auch ungerecht fand!!!


    was ich sagen will: bleib dran!!!!!
    herzliche grüße
    juwi

  • bleib dran!!!!!


    Aber sicher dat! :thanks:


    Wenn ich die schriftliche Ablehnung (Zustimmung? :lgh ) in der Sache habe, werde ich hier berichten und zitieren.


    Danke für euer Interesse,
    Volker