seltsame Anwältin?! Trotz PKH verlangt sie Geld!

  • Mal ne kurze Frage... Betrifft zwar meine Ex aber interessieren tut es mich trotzdem.
    Ihre Anwältin hat ihr trotz das sie PKH vom Gericht bewilligt bekommen hat 800 € mittlerweile abgezockt... Ist das rechtens?!
    Ich habe noch keine Cent an meinen Anwalt gezahlt und er hat auch noch nichts verlangt....

  • Meine hat auch gemeint der Anwalt macht Anträge auch über PKH, aber weit gefehlt ..... Sie muß zahlen!
    Alle ARGE Anträge und Formulare gingen über Anwalt.

  • Also, wenn sie kein Geld hat, dann hätte sie sich Beratungshilfescheine holen müssen/können auf dem Amtsgericht.


    Nur für jeden Pups, bekommt sie eben auch keinen. Das muß schon handfest sein.


    Wenn ihre Anwältin sie darauf aber nicht hingewiesen hat (wie meine erste Anwältin bei mir auch), wird es teuer für die Ex. Meine erste Anwältin wollte auch knapp 500 Euro von mir. Mit dem Hinweis auf den Beratungsschein und dem Gang zur Anwaltskammer, war das Thema abgehakt. Ich entzog ihr dann das Mandat und ging zu einer anderen Anwältin.
    Im Nachhinein erfuhr ich über diverse Stellen, daß das die Geschäftsgebahren der Anwältin seien und es viele "Unwissende" gibt.


    Aber Anträge der ARGE, etc. kann JEDER Mensch ALLEINE stellen, bzw. bei der Caritas sich helfen lassen. Unentgeltlich.

  • Mal ne blöde Frage zwischendurch, sind die Kinder bei Dir? Und wobei ging es im besagter Angelegenheit?


    Nicht das ich neugierig bin, aber ich hab Deine Geschichte nicht so ganz mit bekommen :rolleyes2:

  • Ja habe ich so auch erlebt, Kostennoten des Rechtsanwaltes trotz bewilligter PKH,
    wird anscheinend immer wieder gerne gemacht, da es wohl genug unwissende gibt.
    Auf beharrliches Nachfragen erfuhr ich dann, das es sich um die Vergütung der sogenannten Außergerichtlichen Tätigkeiten handelt.
    Die werden von der PKH nicht abgedeckt. Ist ja soweit ok, aber das viele Anwälte "vergessen" Ihre Mandanten darauf besonders hinzuweisen zum :kotz
    Meiner vergaß sogar mitzuteilen das dem Antrag auf PKH zugestimmt wurde, ich erfuhr es erst vom Gericht, nachdem ich Ihm sein Mandat entzogen hatte.
    Ich habe daraus gelernt, bei Erteilung eines Mandates ein Kostenlimit ausmachen, und verlangen das eine Überschreitung erst genehmigt werden muss.
    Früher dachte ich mal Anwälte (zumindest der eigene) und Notare seien unbedingt lojal und ehrlich.... na ja, aber das Leben ist ja unter anderem auch zum lernen da.


    :pfeif

    :sonne
    Gibt es schließlich eine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als mit Liebe und Humor


    Charles Dickens


    :daumen

  • Also, ich scheine mit meinem Anwalt entweder ein richtiges Schnäppchen gemacht zu haben, oder einfach eine ehrliche S... mit sozialer Ader.


    Die Anträge für Prozesskostenhilfe und Beratungsbeihilfe hat er ausgefüllt und auch nie was nachgefordert. Er verlangt lediglich 10 Euro "Praxisgebühr" weil manche Menschen ihre Hobbies abgeschaft haben und lieber vor Richtern sitzen als vorm TV ... (So seine Begründung)

    Einmal editiert, zuletzt von StudiMami ()

  • Ja das scheint wohl durchaus üblich zu sein.
    Mein Anwalt ist da nicht so, er hat mir nichts in Rechnung gestellt sondern alles mit der PKH verrechnet Der meines (Noch)Ehemannes hat ih eine Rechnung gestellt. Hihi, entschuldigung, aber ich gönn es ihm einfach.
    Mein Anwalt meinte nur wenn es sehr viel Schreibkram und ähnliches gibt, dann kann es sein das er etwas berechnen würde. Er sagt dann aber rechtzeitig bescheid und es wird nicht mehr als 200,- Euro sein. Bisher kam nichts und ich finde er mußte schon viel für mich tun.

    :pfeif Vergeben :love
    an meine Kinder
    und
    Schatzi

  • Ihr wisst aber schon , daß PKH auch als Darlehen bzw. eben nicht voll sondern nur für einen Teil der Kosten bewilligt werden kann? Dann nämlich wenn eben noch ein wenig einsetzbares Einkommen vorhanden ist....
    Daher können die Kosten auch kommen.....
    PKH heitß nicht, daß per se alles übernommen wird...
    Kann man aber überall in Tabellen bzw. auf rechenbögen nachschauen..

  • Also meine Anwältin kassiert ihr Honorar auch von mir über PKh ab... ich löhn jeden Monat 130 Euro an die Landesjustizkasse... hab mich natürlich auch beschwert, was das soll... daraufhin meinte sie, dass sie ja von irgendwem ihr Geld bekommen müsse u mein Ex wohl zwar verurteilt wurde, sie aber auf das Geld wohl ewig warten müsse... sobald er flüssig sei, würde ich das von ihm wieder zurück bekommen... das kann sie sonstwem erzählen. ich werd wohl von dem Geld nix mehr sehn! Weh tuts mir schon sehr, aber was soll ich machen? Wenn man auf nen Anwalt angewiesen is, muss man ihm wohl vertrauen u zahlen... wechseln will ich net, weil ich dann die ganzen bisherigen Kosten in voller Höhe zahlen muss u für die Zukunft Pkh nicht mehr bewilligt wird. Ich steig da eh net durch... mein Ex hat keine Pkh bewilligt bekommen, aber von mir holt sie sichs *versteheinerdiewelt



    Fröhliche Weihnachten! :)

  • Ihr habt doch ein Mandat gegeben ? Und da müsst ihr etwas unterschrieben haben - und da muss drin stehen, was von der PKH abgedeckt ist und was nicht......... Und damit auch welche Extrakosten auf Euch zukommen. Man muss sich halt durchlesen was man unterschreibt - um es mal ganz prosaisch zu sagen...

  • Also ich hab ihr lediglich ne Vollmacht unterschrieben und sonst gar nix. Hab mich auch schon schlau gemacht. Es ist durchaus rechtens was meine Anwältin macht... ob es menschlich vertretbar ist, ist wieder ne andere Sache.

  • .Hey


    Ihr wisst aber schon , daß PKH auch als Darlehen bzw. eben nicht voll sondern nur für einen Teil der Kosten bewilligt werden kann? Dann nämlich wenn eben noch ein wenig einsetzbares Einkommen vorhanden ist....
    Daher können die Kosten auch kommen.....
    PKH heitß nicht, daß per se alles übernommen wird...
    Kann man aber überall in Tabellen bzw. auf rechenbögen nachschauen..


    Das stimmt leider nicht.


    Wenn PKH gewährt wurde, dann wurden vorher auch die wirtschaftlichen Verhältnisse geklärt.
    D.h., wird PKH gewährt, hat der Mandant nicht ausreichend Einkommen, um die Kosten selber tragen zu können, der Staat übernimmt allso alle Kosten des Verfahrens, Gerichtskosten, Anwaltskosten..u zwar nur im gerichtlichen Verfahren, nicht im außergerichtlichen Verfahren, denn dafür gibt es dann den Baratungshilfeschein, der letztendlich ähnlich ist.


    Wenn also PKH gewährt wird, dann gilt das für alle Kosten des gerichtlichen Verfahrens u da gibt es auch nicht "man hat noch ein wenig einsetzbares Einkommen"..
    Es können also keine Kosten für den Mandanten entsehen...


    PKH wird auch nicht darlehensweise gewährt!!


    Es besteht allerdings die Möglichkeit der Gerichte, innerhalb von 4 Jahren erneut (auch mehrfach) die wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen..sollten die sich dann entsprechend verändern und bei der Überprüfung sich herausstellen, das nun genug Einkommen ist, könnte es passieren, das man eine zur ratenweisen Erstattung der Kosten herangezogen wird, oder gar zu ganzen Erstattung bei entsprechend hohem Einkommen..und auch da gibt es Frsiten und Grenzen u Zahlungszeiträume...




    Zitat

    Ihr habt doch ein Mandat gegeben ? Und da müsst ihr etwas unterschrieben haben - und da muss drin stehen, was von der PKH abgedeckt ist und was nicht


    Da steht nichts über die PKH, bzw. welche Kosten damit abgedeckt werden..denn das regelt die PKH selbst.


    Gruß
    Jens

  • Oh Doch Jens ! PHK kann bei eben nicht ganz so niedrigem Einkommen als Darlehen gewährt werden. Da zahlt man dann eben für höchstens 48 Monate eine deutlich geringere und dem Einkommen angepasste Rate ab. Es gibt übrigens sogar ne Menge PKH-Rechner im Netz.... zb. http://www.expertenrecht.de/prozessko_hilfe.htm Es gibt aber noch ausführlichere Rechner im Netz , wo sogar angezeigt wird, wie lange man welche Rate zahlen muss...Hier einer zum Download :http://www.expertenrecht.de/prozessko_hilfe.htm
    Vielleicht einfach mal unter dem Stichwort suchen??? Und sich vorher informieren, bevor man schreibt, daß das nicht stimmt! Wenn Dus gar nicht glaubst , gebe ich Dir den Tip : einfach mal beim Amtsgericht Deiner Stadt anrufen - die können Dir das bestätigen.


    Da kann man sogar sehen wieviel man montalich zahlen muss..... Ich habe gute Beziehungen zum Geschäftstellenleiter des Amtsgerichtes - der hat mir das genauso erklärt - und da der für genau solche Dinge auch zuständig ist, sollte er wissen was er sagt...
    übringens : ein Anwalt ist auch verpflichtet einen über Kosten, die bei ihm entstehen und die eben nicht die PKH trägt aufzuklären...... Tut er das nicht , verletzt er seine Pflichten.

    3 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • @Laetitia


    Ließ doch bitte was ich geschrieben hab.


    (wobei es dann kein darlehnsweise PKH ist, sondern die Kosten nur zurück gezahlt wurden, PKH wird erstmal nicht darlehensweise gewährt.)


    Gruß
    Jens

  • Stimmt so nicht. denn es werden ja nicht alle Kosten zurückgezahlt...Und ob man es nun Darlehen oder Stundung nennt ist im Grunde egal.... Eigentlich ist es eine Stundung, da ja keine Zinsen erhoben werden.....Und es geht auch so, daß man eben von Anfang an nur eine bestimmte monatliche Rate zahlt... Was ist denn das sonst , als eine Stundung auf 48 Monate???
    Und noch was: Z. b bei einer beratung wg. Scheidung auf Beratungsschein ist niemals die beratung z.b wg Kindesunterhalt enthalten - darüber müssen Anwälte aber informieren..... Tun sie es nicht verletzen sie ihre Pflichten. Ähnlich ist es bei Dingen die nicht in die PKH fallen.....
    Und mal erhlich : ich als Mandant frage da , wenn ich es nicht genau weiß auch noch mal nach....
    Hier übrigens noch ein Link, in dem man nachlesen kann, daß PKH sehr wohl als Darlehen gewährt wird..... Und generell ist es eigentlich so, daß bei Verbesserung der Finaziellen Situation das darlehen eben zurückzuzahlen ist..... IM Weiteren wird angestrebt, den Erlass nach 48 Monaten auch wegfallen zu lassen... Hier der Link ( bitte ein wenig runterscrollen) :http://www.juristischer-presse…17caa86d36e746d06db58e60f

    2 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Hey


    Und ob man es nun Darlehen oder Stundung nennt ist im Grunde egal.... Eigentlich ist es eine Stundung, da ja keine Zinsen erhoben werden


    Vielleicht solltest du dir erstmal bewußt machen, was Darlehen und was eine Stundung ist.


    PKH ist schon mal überhaupt nicht eine Stundung. Eine Stundung ist was völlig anderes.


    U ein Darlehn auch..



    Es geht hier um PKH, weder um ein Darlehn, noch um eine Stundung.


    Du kannst dich gern dort richtig informieren:
    Broschüre Prozesskostenhilfe


    oder auch dort:
    ebenfalls PKH


    Gruß
    Jens

  • In Deinen Broschüren steht auch nicht alles.... Lies erst mal die Links die ich gepostet habe..
    By the Way : selbst in den von Dir geposteten Broschüren wird darauf hingewiesen, daß ratenfreie PKH nur derjenige bekommt, der ein einsetzbares Einkommen unter 15 Euro hat ( einseztbaren Einkommen gibts ja laut Dir gar nicht! - viellelicht liest Du auch mal die Broschüren..??? ;) )
    Wie bitte würdest Du eine ratenbasierte PKH denn nennen, wenn nicht Darlehen oder Stundung??? Letztlich ist es völlig egal : hat man einsetzbares Einkommen über 15 Euro muss man eben Raten zahlen.....

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • In Deinen Broschüren steht auch nicht alles.... Lies erst mal die Links die ich gepostet habe..


    Ich gebs auf...


    Denke auf den Seiten des BMJ und der Justiz Seite des Landes NRW steht in deren Broschüren schon alles drin..


    Allerdings deine Seite über Stalking gibt nicht viel her über PKH...


    Du mußt schon mal richtig alles lesen u nicht nur quer lesen...


    Gruß
    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()