Kindertagestätte, UVG

  • :welcome


    Schalom Leute....
    hab mir mal vorgenommen für meine Schwester einige recherchen zu machen...
    Also.... Sie ist alleinerziehend, bezieht Hartz IV und hat ein Schwerhörigen Sohn (6 Jahre alt), der durch eine Meningitis im ersten Lebensjahr Schwerhörig wurde...


    So... nu ist Schlaubischlumpf (der Kleine) nun schon 6... Meine Schwester möchte arbeiten... Traut sich aber nicht, da es ganz schön schwer ist mit Schlaubischlumpf umzugehen und Kräfte zehrend ist...


    ^^Kann ich bezeugen *seuftz*:-))))))


    Nuja.. jetzt ist sie aus einer Stadt in die Nächste gezogen... Hatte viel für den Kleinen getan... Kindergarten suchen, Job finden.. Therapien organisieren, Ärtzte besuchen und und und....


    Doch eines hat sie vergessen.... sich beim Jugendamt umzumelden. Da sie ja Unterhaltsvorschuss erhilt in der vorherigen Stadt... doch nun weigert sich das Jugendamt, die 6 Monate (wo sie nichts bezogen hat, und von Hartz IV abgezogen bekommen wurde) UV nicht nachzuzahlen....


    Leute ist das rechtens? Kann mir einer ein Tipp geben? Ich möcht ihr gern helfen, aber kenn mich in der Materie überhaupt nicht aus...


    Bin dankbar tief aus dem Herzen.. und wünsch Euch viel Liebe...


    So long..... Akis

  • :frag hmm also normalerweise muss das Jugendamt das nachzahlen,aber so genau weiss ich das auch net :frag,weil wenn man Umzieht muss man dem Jugendamt bescheid sagen,und in der anderen Stadt mus man sich auch gleich wieder überall Anmelden um die Gelder zu bekommen!

  • Hallo Hexlein...


    erstmal thx für die Begrüssung...
    und zum zweiten... Ich weiss schon, dass man sich Um- bzw Anmelden muss bei einem Umzug... Doch meiner Schwester gehts nicht wirklich gut *flüster* Sie iost etwas überfordert mit dem Kleinen, doch sie schlägt sich prächtig im Leben... Bin stolz auf sie...


    Nur mit der Depri Phase die sie hatte, wurde versäumt sich rechtzeitig beim Jugendamt anzumelden *schnief*


    Sie bräuchte echt dringend das Geld.... :Hm

  • :Hm das glaube ich,geld kann man immer gebrauchen :D aber ob sie das nachgezahlt bekommt?sie muss sich mal Erkundigen,also ich hab auch manchmal ne Depriphase die dauert aber nur nen tag :crazy aber trozdem würde ich mich da kümmern,weil ich schenke dem Staat kein geld :nanana egal wie schlecht es mir geht,wenns um mein geld geht Bin ich am Rennen :daumen jeder von uns hatt mal ne Schlechte Phase das kennen wir alle zur genüge,geht es deiner Schwester wieder gut?

  • :angryHm..... :Hm


    Erstmal Hexlein... Also ihr gehts einigermaßen wieder gut... zumindest ist sie jetzt nimmer so allein... Ich bin ja jetzt bei ihr, doch etwas agressiv ist sie noch... Aber das legt sich sicher wieder...


    Mela..... Du hast sicherlicht Recht... Es liegt am Jugendamt, ob sie ihr entgegen kommen möchten oder nicht.
    Was mich persönlich aufregt ist die Tatsache, dass ihr eine Abtretungserklärung unter die Nase gehalten wurde wo drin stand, dass sie keinerlei Ansprüche wegen einer Nachzahlung geltend machen würde.
    Da sie diesen Schrieb aber nicht unterschrieb, wurde ihr "Neuantrag" nicht angenommen..... :wand
    Wie gesagt, sie bezieht Hartz IV, und das Jobcenter zieht ihr ja den UV ab... Als sie darum bat, ein Bescheid zu erhalten wo schriftlich steht, dass ihr Antrag nicht bewillig wird oder irgendwas das sie es nicht erhält (UV mein ich), wollte sie das dem Jobcenter vorlegen, damit ihr dort wenigstens nichts abgezogen wird....


    Komisches Volk hier in dieser Stadt.... :angry

  • Mela...
    Meine Schwester hatte schonmal eine Rückzahlung erhalten, sie sagte mir auch, dass sie diesmal auch davon ausging...


    Und mit dem Beschwerdebrief funxt deshalb ned, weil der Vorgesetzte der Sachbearbeiterin schon mit in das Gespäch hinzugeführt wurde, die nur das bestätigte was die Sachbearbeiterin sagte...


    WIR SIND DEUTSCHLAND.. nach dem Motto:-))))


    Wie wir schon beide vorhin bemerkt haben, vielleicht liegt es echt im ermessen jedes einzelnen Jugendamtes wie sie vorgehen, wen sie was bewilligen oder nicht...


    Nur würd ich gern wissen wie man dort am besten vorzugehen hat....
    Und dieses Schreiben (Abtretungserklärung) find ich mehr als skuriel...


    Nicht ein eiziges Dokument wurd ihr dort ausgehändigt, begründung war immer, wenn sie das nicht unterschreibt bekommt sie auch nichts ausgehändigt....
    Was für ein Schwachsinn... Oder bin ich einfach blöd?

  • Nein... meine Schwester hatte sich ja nicht umgemeldet bei den JA's.. nur abgemeldet in ihrer alten Stadt...


    Also das neue JA wusste erstmal nicht das sie in ihre Zuständsigkeit kam...

  • Mela....


    Danke... :anbet.... Ich hatte auch schon gegoogelt...


    Und morgen ist Donnerstag... da hab ich keine Vorlesungen. Da werd ich meine Schwester mal zur Hand nehmen und wieder zum JA watscheln.. Mal sehn was DAS bringt...


    Zumindest bin ICH eher ein zicke als sie... Ich werd morgen sicher zu ner Furie wenn mir dort einer schräg ankommt...


    *tief luft hol und entspann*


    Nuja.. mal schauen... *notier* Zum Vorgesetzen des Vorgesetzten gehn... und defintiv ein Bescheid fordern:-))))


    Danke nomol Mela :anbet

  • Heya Mela....


    bist echt ein töfte Mädel...
    gut rechachiert...


    § 3 UVG


    Dauer der Leistung
    Die Leistungen können für längstens 72 Monate bewilligt werden (§ 3 UVG). Teile von Kalendermonaten werden dabei zusammengerechnet; je 30 Tage zählen als ein Monat (§ 191 BGB). Jeder Kalendermonat, für den die volle Monatsleistung gezahlt worden ist, wird ungeachtet der Zahl seiner Kalendertage, stets als ein Monat gerechnet.


    Das heisst also... wenn sie jetzt wieder ein Neuantrag stellt, dass sie gnadenlos UVG bekommt bis die 72 Monate voll sind.....

  • Also erstmal finde ich es toll, wie Mela sich einsetzt..... :anbet


    Mela, dafür gibts mal einen großen :blume :blume :blume


    Also ich finde es echt krank, wie manche Ämter mit MENSCHEN umgehen und meinen, sie seien "Gott"!


    Als ob man nicht mit einem Umzug usw. genug zu tun hat... da streichen sie einem KIND den Unterhalt! Aber Unterhaltsvorschuß wird doch nur bis zum 6. Lebensjahr gezahlt oder nicht?


    Asterix, ich drücke Euch ganz fest die Daumen, dass Ihr Beide zusammen Glück habt und das Geld noch fließen wird! Ich finde es echt toll, wie engagiert Du Deiner Schwester hilfst... ! :love :blume :respekt

    Einmal editiert, zuletzt von Sunny ()

  • Ich kann da nichts hinzufügen.


    Wollt auch schreiben, wie toll ich es finde wie Mela sich einsetzt, sei es jetzt bei diesen Thema oder anderen :respekt :daumen.


    @Asterix: dir und deiner Schwester denn morgen viel Glück!

  • Ahaaaa ok..... :daumen


    Ich kenne mich mit dieser Materie ja so überhaupt nicht aus, weil es bei uns sowas ja eh nie gab.


    EDIT:


    Kann das hier helfen?

    Einmal editiert, zuletzt von Sunny ()

  • Hallo Mädels....


    Ich muss echt voller Stolz sagen.... IHR SEID ALLE KLASSE....


    Unglaublich wie Ihr die Sache hier anpackt....


    Ich muss leider sagen, wir sind noch nicht im JA gewesen, da ich leider heute doch in die Schule musste... jetzt gleich geht es aber los (nachdem wir den kleinen von der KiTa abgeholt haben -11:30)


    Ich hab viel notiert seid gestern... und möchte Euch ALLEN danken, dass ihr mir/uns so geholfen habt...


    Ihr seid klasse, klasse, klasse, klasse....


    Werde Euch mitteilen wie es gelaufen ist...


    baba Euch..

  • Ha ha....
    Ihr werdet es nicht glauben....


    *kopfschüttel*


    Das JA hat leider ab heute seine Geschäftszeiten geändert....


    DONNERSTAGS GESCHLOSSEN.... (und dienstags...)


    Was wiederum bestätigt, dass es ein komisches Volk ist hier...


    *grummel* :wuetend


    Nuja.. dafür morgen....

  • So....
    Tag nochmal allezusammen...


    Aktueller Stand.


    Ich war heute mit meiner Schwester beim JA. Wir haben ein Neuantrag gemacht ab den 01.04.2006.
    Uns wurde von dort gesagt, dass wir uns bei dem alten Jugendamt (wo sie vorher zuständig waren) melden und ein Antrag stellen das die dort bis zum 01.04.2006 zahlen sollen.


    Heftig war, dass der Sachbearbeiter mir den Verhandlungsniederschrift von dem letzten Besuch vorgelegt haben (auf mein Verlangen hin). Dort war echt vermerkt, dass meine Schwester erst den Antrag ab April stellt und für den Zeitraum davor keine Ansprüche geltend machen wird.
    -dreist gell-
    Ich war etwas garstig zu dem Herren bei der JA und habe kurzerhand diese Niederschrift umgeänder (handschriftlich und in dem beisein des Bearbeiters, der etwas verwundert geguckt hat).
    Ich habe eingetragen, dass meine Schwester eine enorme seelische Belastung ausgesetzt war -da ihr Sohn hörgeschädigt ist- und das sie die Nachzahlung weiterhin erwarte und die entsprechenden Anträge noch stellen werde.
    Der Sachbearbeiter hat es angenommen, zwar missmutig doch ihm blieb keine andere Wahl.


    Eine Bescheinigung für das Jobcenter hab ich von ihm auch bekommen, erst hat er sich zwar dagegen gewährt doch als ich sein Vorgesetzten sprechen wollte und den Gesetzestext §20 Abs.3 SGB X ansprach schrieb er schweigend und grummelnd ein Bescheid aus, was belgte, dass meine Schwester nicht vor August mit einer Auszahlung rechnen könne.
    *kopfschüttel*
    Jetzt kann meine Schwester zumindest die Vorzahlung beim Jobcenter durchbekommen...


    Was mit Dortmund ablaufen wird weiss ich noch nicht. Müssen uns dort nochmal in Verbindung setzen und ich geb Euch natürlich Bescheid...


    knuddel Gruß und nice WE....

  • Na wenn das keine positiven Neuigkeiten sind :respekt :respekt :respekt


    Ich freue mich, dass es so gut geklappt hat :tanz