Alleiniges Sorgerecht

  • Hallo an alle :wink


    habe mal eine Frage,meine Tochter ist nu drei Monate alt :schnuller und ich wollte wohl wissen wie das aussieht mit alleiniges Sorgerecht beantragen.Sie ist unehelich!der Vater hat die Vaterschaft zwar anerkannt,möchte aber nu einen Vaterschaftstest :radab naja wenn es um Kohle geht dann schaltet sich wohl bei vielen Männern der Verstand aus :lach wir haben noch einen gemeinsamen Sohn den er alle vierzehn Tage übers Wochenende zu sich holt,nach der Kleinen fragt er gar nicht ob er Sie viellleicht auch mal mitnehmen könnte,zum Glück eigentlich,da ich es nicht so wirklich haben könnte wenn er Sie auch noch zu sich nehmen würde!Aber er macht es nicht da er dann ziemlich überfordert wäre.


    Bedanke mich schonmal vorab für Eure Antworten


    lg lulumaus :wink

  • Wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, kann er nicht im Nachhinein auf einem Vaterschaftstest bestehen, es sei denn, es bestehen berechtigte Zweifel, dass er nicht der Vater ist.
    Du könntest ihm aber den Gefallen tun, locker drüber stehen und lächeln und einer Speichelentnahme bei eurem Kind zustimmen. Er zahlt den Test aber.


    Hast du dem gemeinsamen Sorgerecht bei der Vaterschaftsanerkennung auf dem JA zugestimmt? Wenn nicht, hast du eh das ASR. Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, kriegst du nicht einfach mal eben das ASR.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Wir waren nur bei der Stadt wegen der Vaterschaftsanerkennung,beim Ja waren wir nicht.Tja habe Ihn auch gesagt das er den dann selber bezahlen muß,wenn er meint das er einen braucht dann kann er gerne einen machen,hat anscheinend wohl doch zuviel Geld über,aber bezahlt im Moment keinen Cent für die Kinder :kopf


    lg lulumaus

  • Die Menge an Phlegma und Naivität ist doch gelegentlich erschreckend...


    Ich hoffe, dir ist bewusst, dass du als gesetzlicher Vormund deiner Kinder die Pflicht hast, den KU geltend zu machen. Die Kinder haben ein Recht auf den KU. Also geh noch diese Woche zum Jugendamt und beantrage eine Beistandschaft. Das JA wird dann den Vater anschreiben und sein Einkommen überprüfen. Auch einen Titel werden sie ausstellen. Du hast alle zwei Jahre das Recht, das Einkommen des KV einzusehen bzw. überprüfen zu lassen.


    Wo bei der Stadt wart ihr zur Vaterschaftsanerkennung? Habt ihr beide dort eine Urkunde unterschrieben, auf der geschrieben steht, dass er die Vaterschaft für das Kind YX anerkennt und sich verpflichtet Unterhalt zu zahlen? Wenn nicht, kläre das auch beim Jugendamt. Dafür sind die da.

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  • Hallo an alle :wink


    [font='Comic Sans MS'] naja wenn es um Kohle geht dann schaltet sich wohl bei vielen Männern der Verstand aus


    Völlig zurecht angesichts der 150.000 bis 250.000 Euro die er im Laufe der Jahrzehnte zu zahlen hat.
    Alleiniges Sorgerecht zu beantragen ist übrigens der beste Weg nie einen Cent vom Vater zu sehen und Vater-Kind-Kontakt schon im Keim zu ersticken. Ich hoffe daß Dir das klar ist?

  • Radex war in Mathe wohl immer Kreide holen...


    Zahlt ein KV für ein Kind den KU der untersten Stufe der DT, kommt er laut meiner Rechnung und Adam Ries auf knapp 53.000,- KU insgesamt bis zum 18. Lebensjahr. Den Rest von über 100.000,- bringen die betreuenden ETs auf.
    Es ist klar im Vorteil, wer rechnen kann. :D

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  • Radex war in Mathe wohl immer Kreide holen...


    Zahlt ein KV für ein Kind den KU der untersten Stufe der DT, kommt er laut meiner Rechnung und Adam Ries auf knapp 53.000,- KU insgesamt bis zum 18. Lebensjahr. Den Rest von über 100.000,- bringen die betreuenden ETs auf.
    Es ist klar im Vorteil, wer rechnen kann. :D


    :kicher:daumen


    LG Karin

    Phantasie ist etwas, was sich manche Menschen gar nicht vorstellen können.
    Gabriel Laub


  • Es ist klar im Vorteil, wer rechnen kann. :D


    Richtig. Und dazu gehört natürlich auch die anfallenden Zinsen nicht unter den Tisch fallen zu lassen, die im Laufe der Jahre die Beiträge weit übersteigen.
    300 Euro Kindesunterhalt über 18 Jahre verteilt ergeben mit üblicher Verzinsung über 140.000 Euro. Und dann kommen ggf. noch 9 weitere Jahre incl. Finanzierung der Erstausbildung hinzu.
    Mathe 6, setzen!

  • Na, radex, mach doch mal einen Umfragenthread auf: Wer legt den KU seiner Kinder wie an? Auswahl: Aktien, Fonds, Bundesschatzbriefe, Tagegeld, Sparbuch, kann nichts sparen.


    Meine Wette beläuft sich auf nahezu 100% "kann nichts sparen".


    Und zweite Umfrage: Wer erhält 300,- und mehr KU monatlich? a) ich b) ich nicht.


    Der Patient darf zurück in seine Zelle. :radab

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  • Na, radex, mach doch mal einen Umfragenthread auf: Wer legt den KU seiner Kinder wie an? Auswahl: Aktien, Fonds, Bundesschatzbriefe, Tagegeld, Sparbuch, kann nichts sparen.


    Meine Wette beläuft sich auf nahezu 100% "kann nichts sparen"



    Na wenn das so ist, dann dürfte ja auch keinem Vater vorgeworfen werden wenn er nix zahlt. Ich nehme also zur Kenntnis, daß Du unterhaltspflichtigen Vätern zu nahezu 100% Pleite zugestehst.




    Und zweite Umfrage: Wer erhält 300,- und mehr KU monatlich?


    Die Antwort ist klar: Nahezu 100% alleinerziehende Mütter, denn wie offiziell bekannt gemacht wurde bekommen alleinerziehende Väter so gut wie nie Unterhalt für ihre Kinder von den zahlungspflichtigen Müttern. Deine persönlichen Bemerkungen spar Dir bitte.

  • Die Antwort ist klar: Nahezu 100% alleinerziehende Mütter, denn wie offiziell bekannt gemacht wurde bekommen alleinerziehende Väter so gut wie nie Unterhalt für ihre Kinder von den zahlungspflichtigen Müttern. Deine persönlichen Bemerkungen spar Dir bitte.



    Tja Radex dumm gelaufen, dein nahezu 100% alleinerziehende Mütter kannste knicken!
    Außerdem, les doch mal richtig, da steht "Wer erhält 300,- und mehr KU monatlich" und nicht "wer bekommt mehr Unterhalt-Mutter oder Vater"!


    Manmanman, du machst aus ner Mücke immer ein Reptil... :kopf

  • Danke erstmal für Eure Antworten,wie gesagt ich wollte nur wissen wie es aussieht mit dem Sorgerecht,und die Sache mit dem Unterhalt,es ist nunmal so geregelt das die Kinder Unterhalt bekommen!Man könnte es auch als Betreuungsgeld ansehen,ich betreue die Kinder während er Arbeiten gehen kann,und das man auf das Ku nicht verzichten kann ist mir klar,es ist für das Kind.Also quasi das Einkommen des Kindes!Aber darum ging es mir ja gar nicht!


    lg lulumaus :wink


  • Tja Radex dumm gelaufen, dein nahezu 100% alleinerziehende Mütter kannste knicken!


    No, leider nicht. 84% aller unterhaltspflichtigen Mütter zahlen KEINEN EINZIGEN CENT für die beim erziehenden Vater lebenden Kinder.
    Unterhaltspflichtige Väter sind die weitaus besseren Zahler, nur 26% zahlen nichts.


    Quelle:
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/053/1505369.pdf


    Diese Zahlen werfen ein erschreckendes Licht auf die Verantwortungsbereitschaft von Müttern sich finanziell zu engagieren sobald das Kind beim Vater lebt. Noch eindeutiger wird es, wenn man berücksichtigt, daß von den 26% männlichen Nichtzahlern ein Großteil kein Sorgerecht hat, und 10-15% dieser Väter untergeschobene Kinder haben, also überhaupt nicht zahlungspflichtig sind.


    In der Zeitschrift "kidslife", Ausgabe 03/2008 war zudem zu lesen, daß alleinerziehende Väter im Durchschnitt 400 Euro mehr zur Verfügung haben als alleinerziehende Mütter, und Beruf + Kindererziehung weit besser auf die Reihe bekommen als alleinerziehende Mütter. Letztere sind zu 40% Sozialfälle.

  • Hey


    Möchte mich hier mal kurz einklinken, auch wenn es etwas offline wird..


    Die ursprünglichen Fragen sind denk ich mal benatwortet.. SR liegt eh bei der Mutter, wenn es ein uneheliches Kind ist u keine SR-Erklärung abgegeben wurde.


    Um ASR ansonsten zu bekommen, bedarf es schon wichtiger Gründe, da reicht der Wunsch auf ASR sicher nicht aus, was auch ansich gut so ist.




    Jetzt aber kurz zu dem wozu ich noch meinen Senf dazu geben wollte ;) :


    @lulumaus


    Zitat

    und die Sache mit dem Unterhalt,es ist nunmal so geregelt das die Kinder Unterhalt bekommen!Man könnte es auch als Betreuungsgeld ansehen,ich betreue die Kinder während er Arbeiten gehen kann,


    Ne ne, so siehst du das eher völlig falsch...


    KU ist keine Betreuungsgeld, KU ist der finanzielle Beitrag des nicht betreuenden Elternteils an seinem Kind...ist nunmal so das Kinder Geld "kosten" .. du leistest deinen Beitrag sozusagen "unbar" in dem du deinem Kind Essen, Wohnung, Kleidung, Schulmaterialien kauftst/zahlst/bereit stellst, u daran mußt sich auch eben der andere Elterteil beteiligen, in Form eben von KU. Davon mal abgesehen, reicht wohl KU meist nicht wirklich für alles, somit steuerst du ja auch deinen finanziellen Teil dazu, plus eben das du euer Kind überwiegend betreust..


    Betreuungsgeld kann es insiofern nicht sien, da letztenlichdu ja auch deinen finanziellen Beitrag dazu leisten mußt u letztendlich auch für dich selber ja auch noch sorgen mußt..



    Dann noch kurz hierzu etwas:


    Zitat

    84% aller unterhaltspflichtigen Mütter zahlen KEINEN EINZIGEN CENT für die beim erziehenden Vater lebenden Kinder.


    Ich weiß nicht ob die Zahl stimmt, aber ich denke das sie schon sehr hoch sein wird, 64% wir da sicher nicht übertrieben sein, eher gar untertrieben denk ich mir fast...leider ist dem so, was ich persönlich auch sehr erschreckend finde, u oftmals traut sich hier auch kaum eine Instanz diesen Müttern entsprechend gleich auf die Füsse zu treten, wei man es bei Vtern tut...


    Ich persönlich kann da auch ein Lied von singen.. in 10 Jahren hab ich auch von der Mutter meiner Kids keinen einzigen Cent je gesehen, keinen einzigen!!! (deschweigenden die Kids mal Taschengeld, oder ein Geschenk zum Geburtstag oder Weihnachten)


    Ein wenig verkrehrte Welt ist das schon..


    Gruß


    Jens

  • Vielleicht sollte man bei den ganzen Unterhaltsgeschichten mal nicht vergessen, dass viele Frauen in neuen Beziehungen leben und weitere Kinder betreuen oder nur geringfügig arbeiten gehen (können) oder schlichtweg für denselben Job wesentlich weniger Lohn erhalten, sodass sie oftmals über den Selbstbehalt nicht hinaus kommen.
    Diese ganze statistische Aufrechnerei hilft hier niemandem weiter!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • oder schlichtweg für denselben Job wesentlich weniger Lohn erhalten...Diese ganze statistische Aufrechnerei hilft hier niemandem weiter!


    :daumen


    dem ist nix hinzuzufügen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)